BT-Drucksache 18/11717

Mögliche Verfahrensmängel im Asylverfahren infolge interner Erledigungsvorgaben

Vom 15. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11717
18. Wahlperiode 15.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Jörn Wunderlich und
der Fraktion DIE LINKE.

Mögliche Verfahrensmängel im Asylverfahren infolge interner
Erledigungsvorgaben

Nach Kenntnis der Fragesteller hat sich der Gesamtpersonalrat beim Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit einem Schreiben vom 10. Februar
2017 an die neue Präsidentin des BAMF, Jutta Cordt, gewandt. Anlass ist die
interne Zielsetzung, anhängige Asylverfahren bis Ende Mai 2017 weitgehend ab-
zuarbeiten (es war die Rede von einer Abarbeitung bis auf einen Restbestand von
maximal 90 000 Verfahren). Vor allem die Art und Weise interner Zahlen-Vor-
gaben zur Erreichung dieses Ziels wird in dem Schreiben kritisiert. Das Vorgehen
bringe die Gefahr einer Demotivation der Beschäftigten im BAMF mit sich, heißt
es. Weiterhin wurde nach Kenntnis der Fragesteller die Befürchtung geäußert,
dass auf diese Weise systemische Ursachen für fachliche und rechtliche Verfah-
rensfehler bei der Bewertung der vorgetragenen Asylgründe und der Auswertung
von Erkenntnisquellen gelegt würden.
Beispielhaft werden nach Informationen der Fragesteller in dem Brief Vorgaben
von Vorgesetzten genannt, wonach alle Entscheiderinnen und Entscheider durch-
schnittlich täglich drei Anhörungen und 3,5 Entscheidungen zu erbringen haben –
unabhängig vom jeweiligen Schwierigkeitsgrad der Fallbearbeitung. Anhörerin-
nen und Anhörer seien angewiesen worden, die Regelarbeitszeit bei Bedarf zu
überschreiten (es hieß, es solle keiner den Dienst beenden, bevor nicht alle termi-
nierten Anhörungen erledigt seien). Zur Zielerreichung solle zudem ein Personal-
stand von 80 Prozent sichergestellt werden (20 Prozent in Urlaub/Krankheit), was
nach Einschätzung des Gesamtpersonalrats selbst bei restriktiver Urlaubsgeneh-
migungspraxis überwiegend nicht erreichbar sei.
Es wird angemahnt, dass langjährige Praktiker aus dem Asylverfahren die kom-
munizierten Zielvorgaben 2017 als nicht zu erreichende Erwartungen ansähen,
die sich letztlich demotivierend auswirken würden und mangelnde Wertschät-
zung für ihre Arbeit ausdrückten, heißt es nach Kenntnis der Fragesteller in Bezug
auf negative Auswirkungen auf die Beschäftigten. Auch die Qualität der Asylver-
fahren drohe demnach Schaden zu nehmen, so begünstigten die in den Vorgaben
geäußerten Erwartungen und zugrunde gelegten Rahmenbedingungen eine feh-
lerhafte und oberflächliche Arbeitsweise.
Das Schreiben des Gesamtbetriebsrats des BAMF liegt den Fragestellern vor, be-
sorgte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde haben es übersandt (siehe
auch: www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-bamf-mitarbeiter-klagen-
ueber-druck-und-ueberlastung-a-1136197.html). In einem Begleitschreiben
wird beklagt, es drehe sich im Amt nur noch um Zahlen. Der Mitarbeiter als
Mensch spiele keine Rolle mehr, der Asylbewerber sowieso nicht. Die Zahlenfe-
tischisten regierten durch – Rechtsbrüche seien vollkommen egal. Frank Jürgen

Drucksache 18/11717 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Weise sei mit seinem Ziel, 1,1 Mio. Asyl-Entscheidungen zu treffen, gescheitert
(vgl. auch: www.migazin.de/2017/01/13/schoenrechnerei-ex-bamf-chef-weise/).
Dennoch würden alle entscheidungserheblichen Positionen im BAMF mit „Ge-
folgsleuten von Weise“ besetzt. Das BAMF sei zu einer Zweigstelle der Bundes-
agentur für Arbeit (BA) verkommen. Wer Widerspruch erhebe, erhalte einen
neuen Job.
Aus einer anderen Quelle wurden den Fragestellern die Zielvorgaben bis Mai
2017 für das Anhörungszentrum Offenbach kenntlich gemacht. Der zuständige
Referatsleiter erklärt den Beschäftigten in einer E-Mail, er habe Ende Januar 2017
eine „Zielvorgabe“ zur Abarbeitung der anhängigen Verfahren bis Mai 2017 un-
terschrieben. In dem den Fragestellern zur Kenntnis gebrachten Schreiben fordert
die Amtsleitung ab sofort je anwesendem Entscheider/Anhörer mindestens drei
Anhörungen oder 3,5 Bescheide pro Tag. Anhörungen würden zunächst auf die-
jenigen verteilt, die ausschließlich anhören könnten. Entscheider sollten sich auf
die Bescheiderstellung fokussieren. Die zu erreichenden Ziele sollten bei der täg-
lichen Arbeit im Hinterkopf behalten werden, Mehrarbeit sei wieder möglich.
Anhörer und Entscheider sollten sich eigenständig melden, wenn Sie merkten,
dass sie nicht ausreichend Arbeit hätten (für Entscheider gelte die Faustregel, sich
bei weniger als 20 Akten im Arbeitskorb zu melden). Im gehobenen Dienst müsse
eine Anwesenheitsquote von 80 Prozent sichergestellt werden, deshalb solle ge-
prüft werden, ob Urlaube gegebenenfalls in die zweite Jahreshälfte verschoben
werden könnten. Mehrarbeitsstunden seien bis Ende Mai 2017 generell dienstlich
notwendig, eine rückwirkende Anordnung der Mehrarbeit wurde angekündigt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung die Existenz und den Inhalt des in der Vorbemer-

kung der Fragesteller dargestellten Briefs des Gesamtpersonalrats beim
BAMF an die Präsidentin Jutta Cordt vom 10. Februar 2017 bestätigen, und
wann hat das Bundesministerium des Innern, wann der Flüchtlingskoordina-
tor der Bundesregierung von diesem Brief erfahren?

2. Was ist gegebenenfalls aus Sicht der Bundesregierung in dem Schreiben vom
10. Februar 2017 unzutreffend dargestellt, in welchen Punkten ist das Schrei-
ben zutreffend (bitte darlegen)?

3. Wie haben die Präsidentin des BAMF, das Bundesinnenministerium oder der
Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung auf die in dem Schreiben ent-
haltenen Beschreibungen, Umstände, Warnungen und Besorgnisse reagiert
bzw. ist beabsichtigt, zu reagieren – gegenüber dem Gesamtpersonalrat bzw.
gegebenenfalls in Form entsprechender Rundschreiben, geänderter Zielvor-
gaben usw. (bitte konkret mit Datum auflisten)?

4. Welche Zielsetzungen wurden für das BAMF für das Jahr 2017 ausgegeben,
insbesondere im Bereich der Asylbearbeitung, wer hat diese Zielsetzungen
aufgrund welcher konkreten Annahmen und Berechnungen in welchem
Amt/Bundesministerium erstellt, und wann wurden diese in welcher Form
den Beschäftigten im BAMF im Bereich der Asylbearbeitung übermittelt
(bitte so genau wie möglich ausführen)?

5. Wer hat konkret die Zielvorgabe formuliert, bis Ende Mai 2017 die anhängi-
gen Verfahren weitgehend abzuarbeiten (bis auf einen Restbestand), wie
wurde die Machbarkeit dieser Vorgabe berechnet (bitte im Detail darlegen),
und wer hat das BAMF wann in welcher Form angewiesen, dieses Ziel zu
erreichen?

6. Ist es zutreffend, dass Referatsleiter oder andere Beschäftigte konkrete Ziel-
vorgaben unterschreiben müssen, und wie sehen solche Erklärungen genau
aus (bitte den Wortlaut der Zielvorgabe zur Abarbeitung anhängiger Asyl-
verfahren bis Ende Mai 2017 nennen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11717
7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Besorgnis des Gesamtpersonalrats
beim BAMF, dass die Zielvorgabe einer weitgehenden Abarbeitung aller an-
hängigen Asylverfahren bis Ende Mai 2017 nicht zu erreichen sei und damit
die „Gefahr einer Demotivation“ der Beschäftigten im BAMF verbunden ist
(bitte begründen)?

8. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Besorgnis des Gesamtpersonalrats
beim BAMF, dass mit der besagten Zielvorgabe „systemische Ursachen für
fachliche und rechtliche Verfahrensfehler bei der Bewertung der vorgetrage-
nen Asylgründe und der Auswertung von Erkenntnisquellen gelegt werden“
und dass damit „eine fehlerhafte und oberflächliche Arbeitsweise“ begüns-
tigt wird – vor dem Hintergrund, dass auch viele fachkundige Verbände be-
klagen, dass es in Anhörungen öfter zu mangelhafter Sachverhaltsaufklä-
rung, zu fehlenden Vorhaltungen bzw. Aufklärungen von Widersprüchen,
fehlenden Rückübersetzungen, unpassenden Textbausteinbegründungen
usw. kommt (vgl. www.proasyl.de/news/memorandum-zu-asylverfahren-
zeigt-qualitaetsmaengel-beim-bamf/; bitte begründen)?

9. Welche konkreten Vorgaben gibt es derzeit hinsichtlich der Zahl der im
Durchschnitt täglich (oder wöchentlich) zu erledigenden Anhörungen bzw.
Bescheide (bitte differenzierte Angaben machen und darstellen, inwieweit es
unterschiedliche Vorgaben für Entscheider und „Nur-Anhörer“ oder in un-
terschiedlichen Außenstellen oder Dienstbereichen gibt), wie wurden diese
Vorgaben aufgrund welcher Annahmen von wem errechnet, und ist es zu-
treffend, dass diese Zielvorgaben ungeachtet des Schwierigkeitsgrades der
jeweils zu bearbeitenden Fälle gelten (bitte darlegen)?

10. Wie ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 auf Bundestagsdruck-
sache 18/10575, es gäbe seitens der Leitung des BAMF „Erwartungswerte
zur Zahl der Anhörungen“, die hinsichtlich der Chancen und Grenzen der
Umsetzung regelmäßig besprochen würden und darauf basierten, wie viele
Anhörungen „je nach Komplexität pro Woche“ durchführbar seien, verein-
bar mit dem im Brief des Gesamtpersonalrats explizit genannten Umstand,
dass der Schwierigkeitsgrad der Fälle gerade nicht bei der Umsetzung der
Zielvorgaben berücksichtigt würde?

11. Ist die Nachbeantwortung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/10575
(Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 17.
Januar 2017), wonach „das Nichterreichen der vom BAMF formulierten Er-
wartungswerte durchaus zu einem Gespräch mit dem Vorgesetzten führen
kann – Hintergrund dieser Gespräche ist allerdings in erster Linie, eventuelle
Qualifizierungsbedarfe festzustellen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter besser auf die Arbeitsanforderungen vorzubereiten, oder individuelle Ar-
beitsschwerpunkte zu verlagern, um den Fähigkeiten der Beschäftigten mög-
lichst nahe zu kommen“, so zu interpretieren, dass die Gründe für das Nicht-
erreichen der Zielvorgaben nur auf Seiten der Beschäftigen gesucht werden
und nicht hinterfragt wird, ob die Zielvorgabe realistisch ist – (bitte ausfüh-
ren)?

12. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gesamtpersonalrats
beim BAMF, dass die geforderte Anwesenheitsquote beim Personal in Höhe
von 80 Prozent „überwiegend nicht erreichbar“ sei, und welche konkreten
Vorgaben wurden diesbezüglich für welche Bereiche aufgrund welcher An-
nahmen und Berechnungen gemacht (bitte so genau wie möglich ausführen)?

Drucksache 18/11717 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

13. Inwieweit sieht die Bundesregierung in Anweisungen wie „keiner beendet

den Dienst, bevor alle terminierten Anhörungen erledigt sind“ eine unzuläs-
sige Anordnung von Mehrarbeit, und welche konkreten Vorgaben zu Mehr-
arbeiten wurden für welche Bereiche aufgrund welcher Annahmen und Be-
rechnungen gemacht, was ist rechtlich zulässig, und welche Grenzen der Be-
lastung sieht die Bundesregierung aufgrund der bereits seit längerem im
BAMF andauernden Überlastungssituation (bitte so genau wie möglich aus-
führen)?

14. In wie vielen Gerichtsentscheidungen wurde festgestellt, dass die Mitbestim-
mungsrechte des Gesamtpersonalrats beim BAMF verletzt wurden und
worum ging es dabei jeweils (vgl. z. B.: https://bayrvr.de/2017/02/23/vg-
ansbach-gericht-staerkt-die-mitbestimmungsrechte-des-gesamtpersonalrats-
beim-bamf/), und wie viele solcher Verfahren sind noch anhängig (bitte alle
Entscheidungen und Verfahren mit Datum, Aktenzeichen und Inhalt auflis-
ten), und wie bewertet dies die Bundesregierung – ist sie insbesondere der
Auffassung, dass Mitbestimmungsrechte angesichts der großen Anforderun-
gen im BAMF zurückstehen müssen, oder ist sie der Auffassung, dass die
Wahrung der Mitbestimmungsrechte gerade auch in solchen Zeiten wichtig
ist, um z. B. auch die Motivation der Beschäftigten wahren zu können?

15. Wie viele Gerichtsverfahren wegen strittiger Entlassungen oder Nichtverlän-
gerungen von wie vielen Beschäftigten im BAMF gab es in den letzten bei-
den Jahren mit welchen Ergebnissen, wie viele solcher Verfahren sind noch
anhängig, und um welche Themen oder Probleme geht es dabei vor allem
(bitte darstellen)?

16. Wird das Ziel, zur Einheit von Anhörer und Entscheider zurückzukehren,
„sobald es die Zahl der zu bearbeitenden Asylanträge wieder zulässt“ (Nach-
beantwortung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/10575, Schreiben
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 17. Januar
2017), zugunsten des vorrangigen Ziels der Abarbeitung der anhängigen
Asylverfahren bis Ende Mai 2017 wieder aufgegeben, oder war die Antwort
so zu verstehen, dass die weiterhin gültige Vorgabe in der „Dienstanweisung
Asyl“, eine Identität von Anhörer und Entscheidung anzustreben, bis zur
weitgehenden Abarbeitung anhängiger Asylverfahren nicht gilt (bitte aus-
führen)?

17. In welchem ungefähren Umfang wird derzeit das Prinzip der Einheit von An-
hörer und Entscheider in der Praxis nach fachkundiger Einschätzung des
BAMF in den Ankunftszentren, Außenstellen und der Zentrale des BAMF
(soweit möglich bitte differenzieren) gewahrt, und wie viele Entscheidungen
(bitte absolute und relative Zahlen angeben) werden derzeit (letzter Monat)
in Entscheidungszentren getroffen?

18. Inwiefern hat das BAMF die von einem Bündnis mehrerer fachkundiger Ver-
bände dokumentierten Verfahrens- und Qualitätsmängel im Asylverfahren
bzw. deren entsprechende Lösungsvorschläge (vgl. „Memorandum“: www.
proasyl.de/news/memorandum-zu-asylverfahren-zeigt-qualitaetsmaengel-
beim-bamf/) zur Kenntnis genommen, bewertet und geprüft (wenn ja, wann
und durch wen), und welche Schlussfolgerungen wurden hieraus gezogen,
welche konkreten Maßnahmen angeordnet (bitte im Einzelnen mit Datum
auflisten; wenn es keine Änderungen gab, warum nicht)?

19. In welchem Umfang werden Abstriche bei der Qualitätssicherung zur Errei-
chung des Ziels der Abarbeitung anhängiger Asylverfahren bis Ende Mai
2017 gemacht, und in welchem Umfang finden derzeit welche Maßnahmen
zur Qualitätssicherung im BAMF statt (bitte mit Zeitplan, Art der Maßnah-
men, quantitativem Umfang usw. auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11717

20. Welchen Umfang haben derzeit Schulungen für neue Anhörerinnen und An-

hörer bzw. Entscheiderinnen und Entscheider im BAMF (zeitlicher Umfang,
inhaltliche Aspekte, Aufbau der Schulung, Betreuung/Begleitung durch er-
fahrenes Personal usw.)?

21. Welche Abberufungen oder Versetzungen von Referatsleiterinnen oder Re-
feratsleitern hat es in den letzten eineinhalb Jahren im BAMF im Asylbereich
mit welcher Begründung gegeben, welche und wie viele Stellen im BAMF
sind derzeit mit Entsandten oder früheren Beschäftigten der Bundesagentur
für Arbeit besetzt (bitte ausführen)?

22. Was entgegnet die Bundesregierung der Kritik, dass viele fehlerhafte Be-
scheide des BAMF die Verfahren lediglich in die Rechtsprechung verlagern
und damit auch verlängern, zumal die Verwaltungsgerichte personell kaum
dazu in der Lage sind, die stark ansteigende Zahl von Asylverfahren in an-
gemessener Zeit zu bewältigen (bitte ausführen und verfügbare Zahlen zum
Anstieg der gerichtlichen Verfahren nennen)?

Berlin, den 10. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.