BT-Drucksache 18/11700

zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/10971 - Biodiversität schützen - Taxonomische Forschung ausbauen

Vom 28. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11700
18. Wahlperiode 28.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/10971 –

Biodiversität schützen ‒ Taxonomische Forschung ausbauen

A. Problem
Die genetische Vielfalt, die Artenvielfalt und Vielfalt der Ökosysteme und Le-
bensräume auf der Erde sind durch eine nicht nachhaltige Nutzung, Bebauung,
Zersiedlung, Zerschneidung und die Folgen des Klimawandels bedroht. Der Ver-
lust einer Art bedeutet nicht nur eine grundsätzliche Reduzierung der Artenviel-
falt, sondern kann auch innerhalb eines Ökosystems negative Auswirkungen auf
das gesamte System und nicht zuletzt auf die Lebensgrundlagen des Menschen
haben. Nur, wenn man die Arten und ihre Funktion innerhalb des Ökosystems
kennt, sind deren Erhalt, Schutz und nachhaltige Nutzung zielgerichtet möglich.
Der Taxonomie als die Lehre der wissenschaftlichen Erfassung, Beschreibung
und systematischen Einordnung von Tieren, Pflanzen, Pilzen und Mikroorganis-
men kommt daher eine große Bedeutung beim Schutz der globalen Biodiversität
zu. Nach Auffassung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD leide sie jedoch am
Verlust von Expertise und Sachverstand aufgrund des Mangels an wissenschaft-
lichem Nachwuchs und Finanzierungsproblemen.

B. Lösung
Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, die Biodiversität und die taxono-
mische Forschung mit einem Bündel von Maßnahmen zu fördern. Die Antragstel-
ler schlagen unter anderem vor, dass sich der Bund gemeinsam mit den Ländern
für Schwerpunktprogramme der integrativen Taxonomie und angewandten Öko-
logie in Zusammenarbeit zwischen Universitäten und außeruniversitären For-
schungseinrichtungen einsetzt. Ferner sollen sie sich für eine Verbesserung der
Infrastrukturen der Gebäude der Museen, Sammlungen und Genbanken einsetzen.
Schließlich soll die Bundesregierung aufgefordert werden, den wissenschaftli-
chen Nachwuchs, Kompetenznetzwerke, ehrenamtliches Engagement und inter-
nationale Kooperationen durch geeignete Maßnahmen zu fördern.

Drucksache 18/11700 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/10971.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11700
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/10971 anzunehmen.

Berlin, den 22. März 2017

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Patricia Lips
Vorsitzende

Sybille Benning
Berichterstatterin

René Röspel
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Kai Gehring
Berichterstatter

Drucksache 18/11700 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Sybille Benning, René Röspel, Ralph Lenkert und
Kai Gehring

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/10971 in seiner 215. Sitzung am 26. Januar 2017
beraten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung,
dem Auswärtigen Ausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Haushaltsausschuss, dem
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung, dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, dem Ausschuss für Kultur
und Medien sowie dem Ausschuss Digitale Agenda zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD erklären in ihrem gemeinsamen Antrag, dass die genetische Vielfalt, die
Artenvielfalt und Vielfalt der Ökosysteme und Lebensräume auf der Erde durch eine nicht nachhaltige Nutzung,
Bebauung, Zersiedlung, Zerschneidung oder die Folgen des Klimawandels bedroht seien. Der Verlust einer Art
bedeute nicht nur eine grundsätzliche Reduzierung der Artenvielfalt, sondern könne auch innerhalb eines Öko-
systems negative Auswirkungen auf das gesamte System und nicht zuletzt auf die Lebensgrundlagen des Men-
schen haben. Nur, wenn man die Arten und ihre Funktion innerhalb des Ökosystems kenne, seien deren Erhalt,
Schutz und nachhaltige Nutzung zielgerichtet möglich.

Die Antragsteller machen darauf aufmerksam, dass mittlerweile die Bedeutung der Erhaltung und Förderung der
Biodiversität für die globalen Lebensgrundlagen der Menschen national und international anerkannt würden. Ein-
schlägige Institutionen wie der Weltbiodiversitätsrat IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Bio-
diversity and Ecosystem Services) und die Kommission der FAO (Food and Agriculture Organization – Ernäh-
rungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) für genetische Ressourcen für Ernährung und
Landwirtschaft (Commission on Genetic Resources for Food and Agriculture – CGRFA) seien bereits tätig ge-
worden. Sie weisen auch auf die Bedeutung der großen deutschen Naturkundemuseen, Sammlungen und Genban-
ken für die Biodiversitätsforschung hin. Allerdings seien sie aufgrund ihrer enormen kuratorischen Aufgaben und
aus Mangel an Experten und Ressourcen nur begrenzt in der Lage, innovative Forschung zu betreiben.

Der Taxonomie als die Lehre der wissenschaftlichen Erfassung, Beschreibung und systematischen Einordnung
von Tieren, Pflanzen, Pilzen und Mikroorganismen komme eine große Bedeutung beim Schutz der globalen Bio-
diversität zu. Sie leide jedoch nach Auffassung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD am Verlust von Expertise
und Sachverstand aufgrund des Mangels an wissenschaftlichem Nachwuchs und Finanzierungsproblemen.

Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf-
gefordert werden:

1. sich zusammen mit den Ländern dafür einzusetzen, dass an geeigneten Universitätsstandorten Schwerpunkt-
programme der integrativen Taxonomie und angewandten Ökologie zur Förderung von Forschung und Lehre
in enger Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen entstehen. Dabei gilt es auch Wege zu
finden, wie der Sachverstand der Zivilgesellschaft besser eingebunden werden kann;

2. gemeinsam mit den Ländern weiter für eine angemessene bauliche und infrastrukturelle Ausstattung zur Un-
terbringung und Erforschung der diversen naturkundlichen Museen, Sammlungen und Genbanken sowie zur
Vermittlung der aus ihnen gewonnenen Erkenntnisse zu sorgen;

3. die Schaffung eines Kompetenznetzwerkes für integrative Taxonomie zu unterstützen, welches als erster An-
sprechpartner für Gesellschaft und Politik dient, Forschungsschwerpunkte koordiniert und Standardisierungs-
prozesse auf nationaler und internationaler Ebene mitgestaltet;

4. zu prüfen, auf welchen Wegen die bundesweit tätigen ehrenamtlichen Artenkenner und Kartierer sowie die
Qualifizierung neuer Kartierer unterstützt werden können;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11700
5. zu prüfen, wie die im Rahmen taxonomischer Untersuchungen gewonnenen Daten unter Berücksichtigung

schutzwürdiger Interessen und Rechte allen in diesem Bereich tätigen Akteuren in Deutschland (einschließ-
lich denjenigen im Ehrenamt) verfügbar gemacht werden können;

6. zu überprüfen, inwieweit die bereits bestehenden OMICS-Einrichtungen und bioinformatischen Infrastruktu-
ren an Schwerpunktstandorten weiter ausgebaut und der universitären Forschung bzw. den Forschungsmu-
seen besser zugänglich gemacht werden können;

7. Strukturen zu unterstützen und gegebenenfalls aufzubauen, die den wissenschaftlichen Nachwuchs im Be-
reich der Taxonomie unter Berücksichtigung des durch den Einzug molekularbiologischer Methoden gewan-
delten Anforderungsprofils unterstützen und fördern;

8. ein mit den Ländern und der Europäischen Kommission abgestimmtes Programm zur Erfassung aller Arten
in Deutschland, inklusive der Algen, Pilze, Einzeller und Mikroorganismen, zu starten und sich auf europäi-
scher Ebene dafür einzusetzen, dass ein ähnliches Programm für das europäische Festland und die maritimen
Gebiete aufgelegt wird;

9. den reichen Schatz und die Funktion der naturkundlichen Museen, Sammlungen sowie der Genbanken noch
stärker in der Öffentlichkeit darzustellen und in Kooperation mit den Ländern die Aufarbeitung, Katalogisie-
rung und Digitalisierung der Bestände zu unterstützen;

10. sich dafür einzusetzen, dass auch im Bereich der Taxonomie wissenschaftliche Erkenntnisse so weit wie
möglich über den Weg des „Open Access“ verfügbar gemacht werden;

11. sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, durch Kooperationen, Vernet-
zung und Entwicklung die Bereitstellung und dauerhafte Sicherung taxonomischer Daten zu ermöglichen;

12. zu prüfen, inwieweit Programme auf den Weg gebracht werden können, die die wissenschaftliche Zusam-
menarbeit mit Schwellenländern auf dem Feld der Taxonomie unterstützen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Ausschuss Digitale
Agenda haben jeweils in ihren Sitzungen am 8. März 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 18/10971 anzunehmen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner Sitzung am 8. März 2017
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/10971 anzunehmen.

Der Auswärtige Ausschuss, der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Ernährung
und Landwirtschaft, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, der Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie der Ausschuss für Kultur und Medien haben jeweils
in ihren Sitzungen am 22. März 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache
18/10971 anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat den Antrag auf Drucksache
18/10971 in seiner 90. Sitzung am 22. März 2017 beraten und empfiehlt:

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Frakti-
onen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärt, der Schutz der biologischen Vielfalt und die Bewahrung der Schöpfung
stellten eine große und schwierige Zukunftsaufgabe dar. Sie hebt die Bedeutung der taxonomischen Forschung
als wichtige Grundlage für die Wirkstoffforschung und Infektionsmedizin hervor. Die Bundesregierung habe in

Drucksache 18/11700 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
ihrer Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt den Verlust taxonomischer Expertise als Problem benannt
und entsprechende Ziele zur Lösung formuliert. Die Bundesregierung betone auch die Bedeutung der Taxonomie
und den Bedarf der Förderung von Forschung und Lehre in ihrer Agrobiodiversitätsstrategie.

Den Naturkundemuseen, Sammlungen und Genbanken würden als „Gravitationszentren der wissenschaftlichen
Arbeit“ eine besondere Rolle für den Erhalt der genetischen Vielfalt zukommen. Die Fraktion der CDU/CSU führt
dazu aus, dass das BMBF die drei großen naturkundlichen Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft fördere,
deren Sammlungen zusammen mehr als 75 Millionen Objekte umfassten. Sie betont, dass auch Gendatenbanken
überwiegend aus Bundesmitteln finanziert würden und führt das Verbundprojekt „German Barcode of Life“ als
Beispiel an, über das mit einem Volumen von über 11 Mio. Euro die erste genetische Nationalbibliothek Deutsch-
lands finanziert werde. Der Bund trage demzufolge maßgeblich dazu bei, die taxonomische Kompetenz in
Deutschland zu halten. Dies sei erforderlich, da andere Länder sich bereits stark der taxonomischen Wissenschaft
zugewandt hätten. Zudem würde die finanzielle Beteiligung des Bundes an großen Baumaßnahmen dazu führen,
dass die Unterbringung der Sammlungen den neuesten Standards entspräche und die Museen mit modernster
Infrastruktur ausgestattet würden.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wiesen im Antrag auf die besondere Bedeutung der Taxonomie für den
Biodiversitätserhalt hin. Schwerpunktprogramme der integrativen Taxonomie an geeigneten Universitätsstandor-
ten und eine engere Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollten dem von der For-
schungscommunity befürchteten Verlust taxonomischer Expertise entgegenwirken. Als Kern des Antrags wird
die Notwendigkeit der Förderung von Kompetenznetzwerken für integrative Taxonomie betont. Zudem müssten
Strukturen geschaffen werden, die den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Taxonomie unterstützen.
Eine besondere Bedeutung würde hierbei den neuen OMICS-Technologien zukommen.

Die Fraktion DIE LINKE. erkennt an, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen ein wichtiges Problem benenne.
Sie kritisiert jedoch, dass die Vorschläge zur Problemlösung in vielen Punkten sehr vage blieben und Ursachen
der schwächer werdenden taxonomischen Forschung nicht erläutert würden. Voraussetzung für die Förderung der
forschenden Museen sei, dass die Evaluierungsvorschriften der Leibniz-Gemeinschaft angepasst werden müssten.
Würden aber bei der Bewertung der forschenden Museen dieselben Kriterien wie bei „normalen“ Forschungsein-
richtungen zugrunde gelegt, bestehe die Gefahr, dass diese Museen keine Fördermittel mehr erhalten würden.

Die Fraktion DIE LINKE. beklagt den Rückgang von Lehrstühlen, die sich mit Taxonomie befassten und benennt
als eine der Ursachen die Abhängigkeit der Hochschulen von Projektmitteln aufgrund mangelnder Grundfinan-
zierung. Sie regt vor diesem Hintergrund an, über die DFG-Projektmittel auszuschreiben, die den Lehrstühlen im
Bereich der Taxonomie zugutekämen.

Abschließend hebt die Fraktion die Bedeutung der taxonomischen Forschung für die Erkenntnisse der Zusam-
menhänge der Biodiversität und ihre Gefährdung hervor. Der vorliegende Antrag weise zwar in die richtige Rich-
tung, bleibe aber letztlich bei der Formulierung von Maßnahmen vage. Daher könne die Fraktion DIE LINKE.
dem Antrag nicht zustimmen, werde sich aber der Stimme enthalten.

Die Fraktion der SPD begrüßt, dass mit dem Koalitionsantrag einem lange unterschätzten und unterbewerteten
Thema die Aufmerksamkeit geschenkt werde, die ihm gebühre. Die Taxonomie sei mit ihrer Grundlagenfor-
schung eine Basiswissenschaft, um die Biodiversität verstehen, nutzen, aber auch schützen zu können. Sie ver-
weist auf Kooperationen unterschiedlicher Institutionen in Deutschland und mit Einrichtungen in artenreichen
Schwellenländern mit ihrer indigenen Fauna und Flora, um u.a. auch von deren Erfahrungen und ihrem Wissen
bezüglich der Gewinnung von Heilstoffen aus Pflanzen profitieren zu können. Dies erfordere aber die profunde
Kenntnis von Arten, Ordnungen und Zusammenhängen einerseits und die Anwendung neuer Methoden anderer-
seits. Ziel des Antrags sei vor diesem Hintergrund, die Taxonomie als hochmoderne Wissenschaft wieder mehr
in das Blickfeld zu rücken und zu fördern.

Die Fraktion der SPD führt aus, dass eine große Nachfrage und Motivation junger Wissenschaftler bestehe, in den
taxonomischen Bereichen zu arbeiten und sich zu engagieren, sie sich jedoch häufig aufgrund fehlender Arbeits-
plätze umorientieren müssten. Daher setze der Antrag durch die Forderung eines Kompetenznetzwerkes und die
Stärkung geeigneter Universitäts- bzw. Hochschulstandorte erste richtige Akzente. Schließlich seien die Koope-
rationen mit Schwellenländern zu fördern und internationale Abkommen auszubauen. Die Fraktion weist auf die
große Bedeutung der Arbeit und des Engagements ehrenamtlich Tätiger für Taxonomie und Biodiversität hin,
denen die Fraktion der SPD ausdrücklich Anerkennung und Dank ausspreche.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11700
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Grundidee des Antrags, der Forschung für biologische
Vielfalt, der Taxonomie und der Funktionsweise von Ökosystemen mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Sie
stimmt auch der Forderung einer Aufstockung von Beschäftigungs- und Ausbildungsplätzen für Forscherinnen
und Forscher im Bereich der Taxonomie zu, denn es sei ein dramatisches Artensterben in Flora und Fauna welt-
weit und auch in Deutschland zu verzeichnen. Zudem seien Millionen von Arten noch unentdeckt und blieben
dies auch, wenn sie vor ihrer Erfassung ausstürben. Um zukunftsorientiert Entscheidungen treffen zu können,
seien fundierte Forschungsdaten erforderlich.

Die Fraktion führt aus, dass es in Deutschland eine reiche Forschungstradition zur Taxonomie gebe. Neben den
„Leuchttürmen“ der Sammlungen und Forschungsmuseen gebe es in Deutschland aber auch eine gut funktionie-
rende Citizen Science, deren Engagement und Ergebnisse stärker mit in die institutionalisierte Forschung einbe-
zogen werden sollten.

Die Grundlagenforschung in den Bereichen der Biodiversität und Taxonomie sei zu stärken, und um dem Trend
der Schließung taxonomischer Lehrstühle entgegenzuwirken, müsse die Grundfinanzierung der Hochschulen an-
gehoben werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist auf die Vermüllung der Gewässer und Meere mit Mikroplastik
und das Artensterben aufgrund des Klimawandels hin und wirft der Bundesregierung vor, zwar Forschungspro-
gramme aufzulegen, jedoch keine „beherzte“ Umwelt- und Klimapolitik zur Lösung der Probleme zu betreiben.
Vor dem Hintergrund kritisiert sie die Vorlage auch als „Schaufensterantrag“. Sie vermisse auch die Forderung
eines regelmäßigen nationalen Monitorings und Maßnahmen zur Stärkung der Citizen Science. Vor diesem Hin-
tergrund, aber auch weil die Koalitionsfraktionen ein wichtiges Thema aufgegriffen hätten, werde sich die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Stimme enthalten.

Von Seiten der Bundesregierung wird der Antrag der Koalitionsfraktionen begrüßt. Sie gibt einen kurzen Über-
blick über die laufenden Fördermaßnahmen des BMBF in den Bereichen „Biodiversität“ und „Taxonomie“. Im
Jahr 2016 seien Projekte mit 18 Mio. Euro gefördert worden, das Gesamtvolumen über die komplette Laufzeit
betrage ca. 170 Mio. Euro. Eine große institutionelle Förderung erhielten die großen naturkundlichen Leibniz-
Forschungsmuseen: Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung 28 Mio. Euro, das Naturkundemuseum in
Berlin 9 Mio. Euro und das zoologische Forschungsmuseum Alexander Koenig in Bonn 12,6 Mio. Euro. Die
Gesamtsumme betrage demnach knapp 50 Mio. Euro. Hinzu kämen die Beträge für die derzeitige Sanierung und
Modernisierung der Museen. Auch mit der DFG gäbe es ein Schwerpunktprogramm zur Taxonomie mit einem
Budget von 5,5 Mio. Euro.
Berlin, den 22. März 2017

Sybille Benning
Berichterstatterin

René Röspel
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Kai Gehring
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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