BT-Drucksache 18/11690

zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/6773 - Sicherheit hat Vorrang - Ohne Stand von Wissenschaft und Technik keine Inbetriebnahme von Schacht Konrad

Vom 24. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11690
18. Wahlperiode 24.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6773 –

Sicherheit hat Vorrang ‒ Ohne Stand von Wissenschaft und Technik
keine Inbetriebnahme von Schacht Konrad

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundes-
tag die Bundesregierung auffordern soll Schacht Konrad als Endlager für
schwach- und mittelradioaktive Abfälle nur dann in Betrieb zu nehmen, wenn
vorher untersucht und bestätigt worden ist, dass die Anlage dem aktuellen Stand
von Wissenschaft und Technik bzw. den damit verbundenen Sicherheitsanforde-
rungen genügt.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/11690 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/6773 abzulehnen.

Berlin, den 22. März 2017

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Steffen Kanitz
Berichterstatter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Hubertus Zdebel
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11690
Bericht der Abgeordneten Steffen Kanitz, Dr. Matthias Miersch, Hubertus Zdebel
und Sylvia Kotting-Uhl

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/6773 wurde in der 140. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. November
2015 zur alleinigen Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, dar-
zulegen, wie sie die Einhaltung des Standes von Wissenschaft und Technik bei Schacht Konrad nachweisen wolle.
Dabei müsse im Sinne des Vorsorgeprinzips auch eine Risikobetrachtung zur Minimierung bislang unerkannten
Besorgnispotentials durchgeführt und dargestellt werden, wie eine in der Zukunft eventuell notwendige Bergung
der eingelagerten Abfälle praktiziert werden könne. Schacht Konrad soll nur dann als Atommüll-Endlager in Be-
trieb genommen werden, wenn der Nachweis gelinge, dass die Lagerung nach heutigen Maßstäben sicher ist. Vor
dem Abschluss dieser Arbeiten soll kein Atommüll in Schacht Konrad eingelagert werden.

Die mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm vorgelegte erste Atommüll-Bilanz solle zu einer umfassenden
Abfallbilanz über alle zu erwartenden schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfälle weiterentwickelt werden
und ein in sich schlüssiges Konzept für die Entsorgung dieser unterschiedlichen Abfälle soll dargelegt werden.
Sollte sich herausstellen, dass mehr als die bisher in Deutschland geplanten zwei Endlager nötig werden, müsse
auch Schacht Konrad in diesem Gesamtzusammenhang neu bewertet werden. Eventuelle zukünftige Endlager-
Auswahlverfahren sollen auch für schwach- und mittelradioaktiven Abfall ergebnisoffen und mehrere Standorte
vergleichend durchgeführt werden.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/6773 in verbundener Debatte mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/11398, dem Antrag der Fraktion DIE
LINKE. auf Drucksache 18/9791 sowie dem Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Ab-
fallstoffe auf Drucksache 18/9100 in seiner 112. Sitzung am 22. März 2017 abschließend beraten; insoweit wird
auch auf die Beschlussempfehlung und Bericht auf Drucksache 18/11647 hingewiesen.

Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass es beim Standortauswahlgesetz um die Suche nach einem
Endlager für hoch radioaktiven Atommüll gehe. Man habe damit anerkannt, dass schwach- und mittelradioaktive
Abfälle andere Anforderungen an den Standort zur Endlagerung stellten, die gesondert berücksichtigt werden
müssten.

Die Fraktion der SPD betonte, die Endlagersuche sei eine Menschheitsaufgabe, die bisher weltweit noch in
keinem Staat gelöst worden sei. Der Anspruch, eine sichere Endlagerung für eine Million Jahre zu erreichen, sei
in Anbetracht des langen Zeitraumes mit außerordentlich großen Unwägbarkeiten verbunden. Rückblickend sei
festzustellen, dass die Atomtechnologie in eine Sackgasse geführt habe. Nachfolgende Generationen, die keinen
Nutzen aus der Technologie ziehen könnten, würden über lange Zeiträume mit den Hinterlassenschaften belastet.

Die Fraktion DIE LINKE. unterstrich, dass der Umgang mit der Endlagerung leicht- und mittelradioaktiver
Abfälle beispielsweise aus der Asse und aus Gronau genau so problematisch sei wie der Umgang mit hochradio-
aktiven Abfällen. Diese leicht- und mittelradioaktiven Abfälle könnten nicht in Schacht Konrad eingelagert wer-
den. Es wäre besser gewesen, die Frage eines dritten Endlagerstandorts für diese Abfälle mit zu behandeln und

Drucksache 18/11690 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
ein eigenständiges Suchverfahren zu eröffnen. Sie halte Schacht Konrad nicht für geeignet. Die im Antrag gefor-
derte Überprüfung von Schacht Konrad als Endlagerstandort vor der Einlagerung von Atommüll werde unter-
stützt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, die Anlage Schacht Konrad sei zur Einlagerung von
schwach- und mittelradioaktivem Atommüll genehmigt und alle Rechtsmittel seien ausgeschöpft, aber nach wie
vor sei Schacht Konrad als Endlager umstritten. Es gebe viel Kritik daran. Sie forderte die Bundesregierung auf,
darzulegen, wie sie die Einhaltung des Standes von Wissenschaft und Technik nachweisen wolle. Erst nach dem
Gelingen des Nachweises, dass das Endlager nach heutigen Maßstäben sicher sei, solle mit einer Einlagerung
begonnen werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/6773 abzulehnen.
Berlin, den 22. März 2017

Steffen Kanitz
Berichterstatter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Hubertus Zdebel
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

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