BT-Drucksache 18/11641

zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/847 - Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäftigen

Vom 22. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11641
18. Wahlperiode 22.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Ulle Schauws,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/847 –

Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäftigen

A. Problem
Frauen seien in der Arbeitswelt noch immer häufig schlechter gestellt als Männer,
kritisiert die antragstellende Fraktion. Ungleiche Bezahlung und unsichere Ar-
beitsverhältnisse seien für viele Frauen nach wie vor Realität. Das zeige, dass
Selbstverpflichtungen und Freiwilligkeit allein nicht die erforderlichen Verände-
rungen bewirkten.

B. Lösung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, die Rahmenbedingungen in
der Arbeitswelt für Frauen gerecht und sicher auszugestalten. Dazu solle u. a. der
Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ mit einem Ent-
geltgleichheitsgesetz durchgesetzt werden. Tarifliche wie auch nichttarifliche
Entgeltregelungen sollten mit Hilfe eines analytischen Arbeitsbewertungssystems
in eigener Verantwortung überprüft und bestehende Entgeltdiskriminierungen
verbindlich innerhalb einer festzulegenden Frist beseitigt werden. Ferner solle das
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit den Sozialpartnern
allgemeingültige geschlechtsneutrale Kriterien zur gerechten Bewertung von Ar-
beit und zur gesellschaftlichen Aufwertung von Berufen mit hohem Frauenanteil
entwickeln.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kostenberechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 18/11641 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/847 abzulehnen.

Berlin, den 22. März 2017

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese
Vorsitzende

Gabriele Hiller-Ohm
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11641
Bericht der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/847 ist in der 24. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. März 2014 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Recht und Verbrau-
cherschutz und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ könne nicht nur mit Selbstverpflichtung und
Freiwilligkeit durchgesetzt werden und auch nicht ausschließlich mit mehr Transparenz, wie die Bundesregierung
es plane, heißt es in der Antragsbegründung. Notwendig sei ein Entgeltgleichheitsgesetz mit verbindlichen Rege-
lungen. Es solle sicherstellen, dass alle tariflichen und nichttariflichen Entgeltregelungen diskriminierungsfrei
gestaltet seien. Deshalb sollten die Entgeltregelungen mit Hilfe von Arbeitsbewertungssystemen überprüft wer-
den. Dabei empfehlen sich nicht summarische Arbeitsbewertungssysteme wie Logib-D, sondern eine analytische
Arbeitsbewertung; denn diese könne Diskriminierung in Entgeltregelungen besser identifizieren. Ergäben die
Überprüfungen, dass Entgeltregelungen Diskriminierungen enthielten, müssten diese in einer festzulegenden Zeit
beseitigt werden. Nur so könne die Gleichbehandlung von Frauen, zu der die Bundesregierung durch das Grund-
gesetz und durch europäisches Recht verpflichtet sei, konsequent umgesetzt werden.
Bei Entgeltdiskriminierungen sei der bisher mögliche individuelle Klageweg für die Beschäftigten risikoreich und
unüberschaubar. Daher werde gar nicht oder oft erst nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses geklagt. Und
selbst wenn die Klage erfolgreich gewesen sei, kläre sie nur den individuellen Fall und bewirke in der Regel nicht,
dass andere Frauen davon profitierten. Eine staatliche Kontrolle der Regelungen im Rahmen des Entgeltgleich-
heitsgesetzes sei jedoch unrealistisch und nicht anstrebenswert. Deshalb sei im Allgemeinen Gleichbehandlungs-
gesetz (AGG) ein Verbandsklagerecht notwendig. Danach sollten Antidiskriminierungsverbände Klagen auf Fest-
stellung eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot erheben dürfen. Insbesondere in den Fällen von all-
gemeiner Bedeutung und wenn eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle vorliege, könnte dieses Instrument die Ent-
geltdiskriminierung effektiv bekämpfen.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend haben den Antrag auf Drucksache 18/847 in ihren Sitzungen am 22. März 2017 beraten und dem Deut-
schen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratung über den Antrag auf Drucksache 18/847 in seiner
36. Sitzung am 4. März 2015 aufgenommen und die Durchführung einer öffentlichen Anhörung von Sachverstän-
digen beschlossen. In seiner 109. Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss dem Deutschen Bundestag mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Berlin, den 22. März 2017

Gabriele Hiller-Ohm
Berichterstatterin

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