BT-Drucksache 18/11586

Rückzahlbarkeit von Subventionen für deutsche Werften

Vom 15. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11586
18. Wahlperiode 15.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter,
Dr. Diether Dehm, Kerstin Kassner und der Fraktion DIE LINKE.

Rückzahlbarkeit von Subventionen für deutsche Werften

Im Jahr 2005 hat die EU die Wettbewerbshilfen für deutsche Schiffswerften aus-
laufen lassen. Seitdem fördert die Bundesregierung gemeinsam mit den Küsten-
ländern Innovationen deutscher Werften mit einem Anteil des Bundes in Höhe
von etwa 10 Mio. Euro jährlich. Bis zum Jahr 2009 mussten Werften diese Zu-
wendungen im Falle eines wirtschaftlichen Erfolges der geförderten Innovationen
zurückzahlen. Während der Weltwirtschaftskrise in 2009 beschloss der Deutsche
Bundestag, dass diese Zuwendungen im Rahmen des Finanzhilfsprogramms „In-
novationsbeihilfen zugunsten der deutschen Werftindustrie“ mit dem Haushalts-
titel Kapitel 0901 Titel 892 10 befristet bis zum 31. Dezember 2011 „ohne Rück-
zahlbarkeit auszugestalten“ sind. Trotz dieser zeitlichen Befristung und trotz ei-
ner entsprechenden Aufforderung des Bundesrechnungshofes führte das Bundes-
ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die bedingte Rück-
zahlbarkeit im Erfolgsfall daraufhin nicht wieder in seine Förderrichtlinien ein
(Bundesrechnungshof, Bemerkungen 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsfüh-
rung des Bundes, Band I, Teilband II, S. 301).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen hat das BMVI es abgelehnt, die im Rahmen des Fi-

nanzhilfsprogramms „Innovationsbeihilfen zugunsten der deutschen Werft-
industrie“ mit Haushaltstitel Kapitel 0901 Titel 892 10 geleisteten Zuwen-
dungen ab 2012 nicht wieder bedingt rückzahlbar zu gewähren, obwohl der
Deutsche Bundestag die Innovationsförderung ohne Rückzahlbarkeit bis
zum 31. Dezember 2011 befristet hat (vgl. Bundestagsdrucksache 16/12431)?

2. Ist das BMVI nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund des Subsi-
diaritätsgrundsatzes dazu verpflichtet, die Fördergelder im Rahmen des Fi-
nanzhilfsprogramms „Innovationsbeihilfen zugunsten der deutschen Werft-
industrie“ im Falle des Nichteintritts des bei der Antragstellung zu begutach-
tenden Risikos zurückzufordern (bitte begründen)?

3. Aus welchen Gründen trifft die Einschätzung des Bundesrechnungshofs, es
sei möglich, den Erfolgsfall von Innovationsförderungen praxisgerecht zu
definieren anhand der bei der Antragstellung erforderlichen Begutachtung
der Investitionsrisiken, nach Auffassung des BMVI nicht zu (vgl. Bundes-
rechnungshof, Bemerkungen 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung
des Bundes, Band I, Teilband II, S. 302)?

Drucksache 18/11586 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Welche Unternehmen haben ab dem Jahr 2005 in welcher Höhe und für wel-
che Maßnahmen Zuwendungen im Rahmen der Innovationsbeihilfen zu-
gunsten der deutschen Werftindustrie erhalten (bitte nach Firma, Höhe der
Zuwendungen, Jahr und Maßnahme aufschlüsseln)?

5. Welche der in Frage 4 erfragten Unternehmen gelten nach § 267 des Han-
delsgesetzbuches als kleine, mittelgroße beziehungsweise große Kapitalge-
sellschaften (bitte nach Firma und Größenkategorie aufschlüsseln)?

6. Wie hoch beliefen sich die ab dem Jahr 2005 im Rahmen der „Innovations-
beihilfen zugunsten der deutschen Werftindustrie“ geleisteten Zuwendungen
als Prozentsatz der Gesamtinvestition in die geförderte Maßnahme (bitte
nach Firma, Maßnahme, Anteil der Zuwendungen an der Gesamtinvestition
und Jahr aufschlüsseln)?

7. Wie viele Anträge auf Förderung im Rahmen der „Innovationsbeihilfen zu-
gunsten der deutschen Werftindustrie“ sind seit dem Jahr 2005 abgelehnt
worden (bitte nach Firma, Höhe der beantragten Zuwendungen, Jahr, Maß-
nahme und Grund der Ablehnung aufschlüsseln)?

8. Haben Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland nach Einschätzung der Bun-
desregierung einen rechtsgültigen Anspruch auf Zuwendungen im Rahmen
des Finanzhilfsprogramms „Innovationsbeihilfen zugunsten der deutschen
Werftindustrie“ (bitte begründen)?

9. Waren bei der Förderung im Rahmen der „Innovationsbeihilfen zugunsten
der deutschen Werftindustrie“ geleisteten Zuwendungen bis zum Jahr 2009
auch „verlorene Zuschüsse“ vorgesehen (bitte nach einzelnen Fördermaß-
nahmen aufschlüsseln)?

Berlin, den 10. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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