BT-Drucksache 18/11561

Umgang der Bundesregierung mit dem WBGU-Gutachten "Der Umzug der Menschheit: Die transformative Kraft der Städte"

Vom 9. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11561
18. Wahlperiode 09.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Uwe Kekeritz, Markus Tressel,
Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umgang der Bundesregierung mit dem WBGU-Gutachten „Der Umzug der
Menschheit: Die transformative Kraft der Städte“

Die schnell fortschreitende Urbanisierung ist ein globaler Megatrend, der soziale,
ökonomische und ökologische Bedingungen des menschlichen Lebens auf der
Erde im 21. Jahrhundert maßgeblich beeinflusst und deren weitere Entwicklung
fundamental prägen wird. Bereits heute leben knapp 4 Milliarden Menschen in
Städten (alle nicht separat belegten Zahlen sind dem Hauptgutachten „Der Umzug
der Menschheit: Die transformative Kraft der Städte“ des WBGU von 2016 ent-
nommen). Für 2050 rechnet der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung
Globale Umweltveränderungen (WBGU) mit weltweit 6,5 Milliarden Menschen
in Städten und prognostiziert hohe Urbanisierungsraten insbesondere in Schwel-
len- und Entwicklungsländern. Die Tragweite dessen ist kaum zu überschätzen:
70 Prozent der globalen energiebedingten CO2-Emissionen werden schon heute
in Städten verursacht und die Auswirkungen des urbanen Ressourcenverbrauchs
auf Landnutzungsformen und die biologische Vielfalt schlagen sich längst „pla-
netarisch“ (Brenner, N. (2014): Implosions/Explosions. Towards a study of pla-
netary urbanization, Berlin, Jovis Verlag) nieder. Gleichzeitig stellen eine hohe
Luftverschmutzung, die Verschlechterung der Wasserqualität, Probleme der Ab-
fallentsorgung etc. große Gefahren für die globale Stadtbevölkerung dar und be-
drohen das Leben der Menschen in Städten teilweise elementar. Insbesondere
Menschen in Slums – 2012 waren das weltweit 850 Millionen – sind davon akut
betroffen. Urbanisierungsprozesse sind deshalb auch eine zentrale Herausforde-
rung der Entwicklungszusammenarbeit.
Industrieländern wie Deutschland, deren Gesellschafts- und Wirtschaftsmodelle
soziale, ökonomische, bauliche und ökologische Bedingungen des heutigen
„Zeitalters der Urbanisierung“ (London School of Economics (2017), LSE Cities:
Urban Age, online: https://lsecities.net/ua/) (und deren Widersprüche) maßgeb-
lich geprägt haben, kommt vor diesem Hintergrund eine große Verantwortung zu.
Fest steht, dass die rasante Urbanisierung zukünftig auf planetarische Grenzen
stoßen wird: Werden jetzige Bauweisen mit Zement, Stahl, CO2-intensiven
Dämmstoffen (graue Energie) etc. beibehalten, so würde alleine das Stadtwachs-
tum in Schwellen- und Entwicklungsländern bis 2050 CO2-Emissionen in Höhe
von 350 Gigatonnen verursachen. Das entspricht drei Vierteln des noch verfüg-
baren globalen CO2-Budgets, wenn die Erderwärmung auf 1,5°C begrenzt blei-
ben soll. Gleichzeitig werden heute 80 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung
in Städten erzeugt. Planetarische Grenzen müssen deshalb mit der ökonomischen

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Funktion von Städten vereinbar gemacht werden. Außerdem müssen starke sozi-
ökonomische Ungleichheiten in Städten und ökonomische Risiken des Stadt-
wachstums (Immobilienblasen) bei der Steuerung von Urbanisierungsprozessen
berücksichtigt sowie Möglichkeiten der Teilhabe der Zivilgesellschaft an dieser
Steuerung geschaffen werden. In Deutschland zeigen sich solche Herausforde-
rungen beispielsweise an einer starken Wohnungsknappheit in Ballungsräumen
und dem dortigen rasanten Anstieg von Mieten, während strukturschwache peri-
phere Räume zu veröden drohen.
Insgesamt plädiert das Gutachten dafür, Städten als zentralen Plattformen sowie
Urbanisierungsprozessen als zentralen Gegenständen einer globalen Nachhaltig-
keitspolitik mehr Gewicht zuzumessen, um global beschlossene Ziele der nach-
haltigen Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) einhalten zu
können. Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, Handlungsempfehlungen des
WBGU (vgl. acht explizit genannte Handlungsfelder mit Zielen und Maßnahmen)
in konkrete stadtentwicklungspolitische Maßnahmen umzusetzen, internationale
Kooperationen zu fördern sowie Urbanisierung als Querschnittsthema auf der in-
ternationalen politischen Bühne (OECD, G7/G20) fest zu verankern. Es geht
nicht um technokratische Antworten auf Herausforderung des globalen Stadt-
wachstums, sondern darum, einen neuen Gesellschaftsvertrag der Urbanisierung
aktiv und inklusiv zu gestalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Anstrengungen und Ergebnisse der Bundesregierung für die nachhaltige Stadt-
entwicklung in Deutschland

1. Wie leistet die Bundesregierung der Handlungsempfehlung des WBGU
Folge, durch eine starke Regionalplanung polyzentrische Stadtstrukturen ge-
zielt für städtische Nachhaltigkeitstransformationen zu entwickeln?
a) Wie will die Bundesregierung eine solche polyzentrische und funktional

organisierte Siedlungsentwicklung umsetzen, wenn gleichzeitig die Flä-
chenpolitik der Bundesregierung (§ 13b BauGB-Novelle) die Inanspruch-
nahme unbebauter Flächen eher fördert als diese einschränkt?

b) Welche Modellprojekte der nachhaltigen Entwicklung von Mittelstädten
in polyzentrischen Stadtregionen unterhält die Bundesregierung?

2. Wie wirkt die Bundesregierung insbesondere angesichts der aktuell sehr gro-
ßen Wohnungsknappheit in deutschen Ballungsräumen darauf hin, Urbani-
sierungsprozesse derart zu steuern, dass sozioökonomische und sozialräum-
liche Ungleichheiten in Städten verringert statt weiter verschärft werden?
a) Wie wird dafür gesorgt, dass Wohnungsbauprojekte gemeinwohlorien-

tiert, d. h. am Bedarf der breiten Bevölkerung und besonders auch am Be-
darf sozial Schwächerer orientiert, realisiert werden?

b) Welche innovativen Projekte der Stärkung von Mittelstädten als attraktive
Wohnorte, die zur Entlastung von Ballungsräumen dienen und einer Ver-
ödung strukturschwacher peripherer Räume in Deutschland entgegenwir-
ken, unterstützt die Bundesregierung?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11561
3. Welchen Definitionen von städtischem, halbstädtischem und ländlichem
Raum folgt die Bundesregierung in Bezug auf ihre Charakteristika und ihre
Funktionen für Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt, und wie stehen diese
Raumkategorien in wechselseitigen Beziehungen?
a) In welcher Hinsicht trifft die im WBGU-Gutachten konstatierte zuneh-

mende Auflösung der Grenzen zwischen Stadt und Land auf dünn besie-
delte Räume und verdichtete Räume in Deutschland zu, beispielsweise im
Hinblick auf schrumpfende aber industrialisierte Regionen oder Klein-
und Mittelstädte in ländlichen Räumen, die sich mit einer Kernstadt zu
einer Metropolregion zusammenschließen?

b) Wie plant die Bundesregierung, die im WBGU-Gutachten konstatierte zu-
nehmende Auflösung der Grenzen zwischen Stadt und Land in den Leit-
bildern, Kategorien und Instrumenten der Raumordnung und der Förder-
politik zu berücksichtigen und integrierte Regionalplanungen zu stärken
(bitte mit Begründung)?

4. Wie setzt die Bundesregierung den Vorschlag des WBGU um, Pfadabhän-
gigkeiten des modernen Städte- und Infrastrukturbaus zu überwinden
(Leapfrogging), anstatt nur inkrementelle Veränderungen herbeizuführen,
beispielsweise bei städtischen Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen und im
Mobilitätssektor?
a) Was unternimmt die Bundesregierung, um eine nachhaltige Stadtentwick-

lung durch eine integrierte und sektorenübergreifende Stadt- und Infra-
strukturplanung zu fördern, beispielsweise in Bezug auf Smart-City-Pro-
gramme?

b) Was tut die Bundesregierung, um über den Rückbau der autogerechten
Stadt hinaus eine integrierte Verkehrs- und Flächennutzungsplanung fest
in Stadtentwicklungsprozesse einzubetten?

5. Plant die Bundesregierung, den Vorschlag des WBGU, 50 globale urbane
Reallabore innerhalb von 50 Jahren zu schaffen, umzusetzen, und wenn
nicht, warum nicht?

Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung dafür konkret einsetzen?
6. Welche experimentellen Projekte der kollaborativen Governance von Nach-

haltigkeitsprojekten in Städten unterstützt die Bundesregierung?
Wie werden Erkenntnisse aus solchen Experimenten für Strategien der nach-
haltigen Stadtentwicklung genutzt?

7. Plant die Bundesregierung, wie im WBGU-Gutachten vorgeschlagen, „De-
karbonisierungsfahrpläne für alle Städte“ einzuführen, und wenn nicht, wa-
rum nicht?
a) Hält die Bundesregierung den vorgeschlagenen Zeitplan der Dekarboni-

sierung von Städten ein, bis spätestens 2070 die gesamten CO2-Emissio-
nen in Städten auf null zurückzufahren, und wenn nicht, gibt es andere
Zeitpläne?

b) Was tut die Bundesregierung, um zur Dekarbonisierung von Städten die
Sanierungsrate im Gebäudebereich zu erhöhen?

c) Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, KfW-Förderprogramme zur
energetischen Sanierung derart zu reformieren, dass die für die Herstel-
lung von Baumaterial aufgewendete graue Energie berücksichtigt wird,
und wenn nicht, warum nicht?

d) Welche konkreten Maßnahmen der nachhaltigen und CO2-freien Stadt-
entwicklung unterstützt die Bundesregierung durch ihre Beteiligung an
der Global Alliance for Buildings and Construction?

Drucksache 18/11561 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Mit welchen Instrumenten schafft die Bundesregierung Möglichkeiten der
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an einer klimafreundlichen Stadt-
entwicklung, beispielsweise bei der integrierten Energie- und Stromversor-
gung auf Quartiersebene?

9. Sammelt die Bundesregierung stadtbezogene Daten zu Klimawandelfolgen
in Städten sowie zu städtischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßah-
men, und wenn nicht, warum nicht?
a) Wenn ja, in welchen Städten werden diese Daten gesammelt?
b) Wenn ja, wie werden diese Daten gewinnbringend für eine nachhaltige

Stadtentwicklung verwendet?
10. Was tut die Bundesregierung, damit im Hinblick auf Klimawandelanpas-

sungsmaßnahmen eine gemeinwohlorientierte Flächennutzung in Städten ge-
fördert wird?

11. Welche stadtentwicklungspolitischen Maßnahmen zum Lärmschutz und zur
Luftreinhaltung unternimmt die Bundesregierung angesichts der großen Her-
ausforderung, die Gesundheit der Stadtbevölkerung in immer dichter wer-
denden Städten zu schützen?

12. Erhebt die Bundesregierung sektorenübergreifend Daten zum Thema „Ur-
bane Gesundheit“, und wenn nicht, warum nicht?

Wenn ja, welche Daten sind das, und was wird damit gemacht?
13. Gibt es Initiativen der Bundesregierung, das Thema „Urbane Gesundheit“ als

Querschnittsthema in der Stadtplanung und Stadtentwicklungspolitik zu
etablieren, und wenn nicht, warum nicht?

Anstrengungen und Ergebnisse der Bundesregierung für die nachhaltige Stadt-
entwicklung auf der Ebene internationaler Verhandlungen
14. Welche konkreten Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (Modell-

vorhaben, Kooperationen etc.) für eine nachhaltige, inklusive und sozial ge-
rechte Urbanisierung hat die Bundesregierung auf der Basis des Antrags
„Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“ (Bundestags-
drucksache 18/4425) umgesetzt?

15. Was leistet die Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit, damit
Beteiligungsmechanismen verbindlich in Planungsverfahren integriert wer-
den, sodass privates Kapitel bei Urbanisierungsprozessen gemeinwohlver-
träglich eingesetzt wird?

16. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Einfluss deut-
scher Städte auf (globale) ländliche Räume, beispielsweise im Hinblick auf
lokale und globale Ernährungssicherungssouveränität, Umweltbelastungen
durch den städtischen Metabolismus oder Landgrabbing?

17. Inwiefern wird in der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung
das Thema „Urbane Gesundheit“ als Querschnittsthema berücksichtigt?

18. Wie nutzt die Bundesregierung den Ressortkreis „Internationale Urbanisie-
rung“, um dafür zu sorgen, dass Handlungsempfehlungen des WBGU-Gut-
achtens in den zuständigen Bundesbehörden, aber auch über Behördengren-
zen hinweg umgesetzt werden?

19. Was unternimmt die Bundesregierung, um eine „städtische Außenpolitik“ zu
fördern, die Städten ein Mitspracherecht an Politikfeldern, die die urbane
Transformation berühren, allerdings auf der internationalen politischen
Ebene (G7/20, OECD, UN-Habitat) diskutiert werden, sichert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11561

20. Plant die Bundesregierung, einen oder mehrere der vier vom WBGU genann-

ten Reformvorschläge des UN-Habitat-Programms aufzugreifen?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welchen Vorschlag bzw. welche Vorschläge greift die Bundes-

regierung auf (bitte mit Begründung)?
21. Welche konkreten Projekte sind im Rahmen der Mobilitätsoffensive in Städ-

ten, die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Rektorsicherheit (BMUB) bei der UN-Habitat-III-Konferenz in
Quito angekündigt wurde, in Planung (bitte Projekte und Projektstatus auf-
listen)?
a) In welcher Form wird die vom BMZ angekündigte 1 Mrd. Euro für die

Mobilitätsoffensive zur Verfügung gestellt (Kredite, Zuschüsse, ODA-
Mittel usw.)?

b) In welcher Form werden die vom BMUB angekündigten 30 Mio. Euro für
die Mobilitätsoffensive zur Verfügung gestellt (Kredite, Zuschüsse,
ODA-Mittel usw.)?

c) Welche Verkehrsträger werden durch die Mobilitätsoffensive im Sinne
nachhaltiger städtischer Mobilität gefördert bzw. sollen durch die Initia-
tive gefördert werden?

d) Welche lokalen und nationalen Unternehmen aus den Partnerländern sind
an der Konzeption und Durchführung der Projekte beteiligt (bitte nach
Unternehmen und Projektvolumen auflisten)?

e) Welche deutschen und internationalen Unternehmen sind an der Konzep-
tion und Durchführung der Projekte beteiligt (bitte Unternehmen und Pro-
jektvolumen auflisten)?

22. Wie nutzt die Bundesregierung die G20-Präsidentschaft Deutschlands im
Jahr 2017, um Urbanisierung als Querschnittsthema der internationalen Po-
litik zu etablieren?
Wie nutzt die Bundesregierung dazu die Organisation für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Vereinten Nationen?

23. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um internationale
Städtekooperationen zur nachhaltigen Stadtentwicklung wie den Pakt von
Amsterdam oder das C40-Netzwerk zu fördern?
Wie beteiligen sich deutsche Städte mit Pilotprojekten am Pakt von Amster-
dam (bitte Städte, Schwerpunktthemen, Partnerstädte in EU nennen)?

24. Wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass stadtentwicklungspolitische Leit-
linien der Charta von Leipzig auf der globalen Politikebene berücksichtigt
werden sowie um Herausforderungen globaler Umweltveränderung im aktu-
ellen Zeitalter der Urbanisierung ergänzt werden?

25. Was macht die Bundesregierung, um das Thema „Urbane Transformation“
als Kernthema in der nationalen und europäischen Außen-, Umwelt-, Ent-
wicklungs- und Forschungspolitik zu verankern?

26. Was unternimmt die Bundesregierung, um die urbane Transformationsfor-
schung, die vielfältige Fragen der Grundlagenforschung aufwirft, als inter-
disziplinäres Forschungsfeld zu institutionalisieren?
a) Ist eine finanzielle Stärkung dieses Forschungsfeldes vorgesehen?
b) Wie nutzt die Bundesregierung die ihr zur Verfügung stehende For-

schungsinfrastruktur, um über Erkenntnisse des WBGU-Gutachtens in
Deutschland und weltweit vertiefend zu forschen?

Drucksache 18/11561 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

27. Wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass Klimawandelanpassung ein zent-

rales Querschnittsthema in der Ausbildung von Planerinnen und Planern
wird?

Berlin, den 7. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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