BT-Drucksache 18/11542

Zugzahlen zwischen Stuttgart-Feuerbach und Stuttgart-Zuffenhausen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10925)

Vom 9. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11542
18. Wahlperiode 09.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Harald Ebner,
Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zugzahlen zwischen Stuttgart-Feuerbach und Stuttgart-Zuffenhausen
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/10925)

Im Rahmen der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Engpass zwischen Stuttgart-Feuerbach und Stuttgart-Zuffenhausen“ (Bundes-
tagsdrucksache 18/10925) ergeben sich einige Nachfragen hinsichtlich der von
der Bundesregierung genannten Zahlen zur Verkehrsbelastung.
Der o. g. Streckenabschnitt verfügt über eine maximale Kapazität von ca. zwölf
Zügen je Richtungsgleis. Diese wird in den jeweiligen Spitzenstunden bereits
heute erreicht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10925, Antwort zu Frage 2). Somit
bestehen also auch nach Kenntnis der Bundesregierung keinerlei Restkapazitäten
für eine Ausweitung des Zugangebotes während der Spitzenzeiten. Für den Raum
Stuttgart ist jedoch ab dem Fahrplanjahr 2018 die schrittweise Einführung meh-
rerer Metropolexpresslinien sowie die Verdichtung der Interregio-Express-Linie
Karlsruhe – Stuttgart vorgesehen, die das bisherige Nahverkehrsangebot auf der
Schiene weiter verdichten sollen (vgl. „Im Halbstundentakt nach Stuttgart“, Süd-
west Presse vom 18. Juni 2016). In der Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage hat
die Bundesregierung jedoch angegeben, dass für den Fall „Zielnetz 2030“ in der
Zeit von 6 bis 22 Uhr 156 Nahverkehrszüge (ohne S-Bahn) auf dem Streckenab-
schnitt zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Feuerbach verkehren sol-
len. Heute verkehren nach Angabe der Bundesregierung mit 144 Zügen in diesem
Zeitraum nur zwölf Züge – also sechs je Richtung – weniger. Dies würde bedeu-
ten, dass die Bundesregierung trotz/durch die Ausweitung des Verkehrsangebotes
im Mittel nur mit einem zusätzlichen Zug je Richtung nicht einmal alle 2,5 Stun-
den rechnet.
Im Nahverkehr erfolgt trotz der Aussage „Das Bedienangebot im Nahverkehr
bleibt unberührt“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10925, Antwort zu Frage 4) die
Verschiebung von 28 der 196 täglichen Zugfahrten (Montag bis Freitag) des Nah-
verkehrs (ohne S-Bahn) zwischen dem Bezugsfall und Zielnetz in der Verkehrs-
prognose Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 aus der Zeit von 6 bis 22 Uhr
in die Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Dies bedeutet somit einen erheblichen An-
gebotsrückgang bei den Zugzahlen des Nahverkehrs während des nachfragestar-
ken Tages um über 15 Prozent von 184 auf 156 Zugfahrten im Zeitraum von 6
bis 22 Uhr (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10925). Umgerechnet also im Mittel
über das Zeitfenster ein Wegfall von ca. einer Zugfahrt im Nahverkehr je Stunde
und Richtung.

Drucksache 18/11542 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Auch die von der Bundesregierung genannten Zahlen hinsichtlich der maximalen
Zugbelastung je Gleis im Fernverkehr sind für die Fragesteller nicht ausreichend
plausibel. Sowohl im Bezugsfall als auch im Zielnetz werden für die Zeit-
scheibe 1 (6 bis 9 Uhr) für den Fernverkehr maximal vier (Bezugsfall) bzw. fünf
(Zielnetz) Züge je Stunde und Richtungsgleis erwartet (vgl. ebd., Antwort zu
Frage 4). Laut aktuellem Fahrplan der DB Netz AG erreichen jedoch bereits heute
sechs in diesem Abschnitt verkehrende Fernzüge zwischen 7:00 Uhr und 7:59
Uhr den Bahnhof Stuttgart Hauptbahnhof.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern sind in den Zugzahlen des Nahverkehrs (ohne S-Bahn) des Be-

zugsfalles und des Zielnetzes in der Verkehrsprognose BVWP 2030 für den
Streckenabschnitt Stuttgart-Zuffenhausen – Stuttgart-Feuerbach die vorge-
sehene Ausweitung des Bedienangebotes durch die stufenweise Einführung
mehrere Metropolexpresslinien und der Verdichtung der Interregio-Express-
Linie Karlsruhe – Stuttgart ab Dezember 2017 (vgl. „Im Halbstundentakt
nach Stuttgart“, Südwest Presse vom 18. Juni 2016) enthalten?
Zu welchen stundengenauen Zeiten sind diese enthalten?

2. Wie begründet die Bundesregierung die Aussage ihrer Daten, dass trotz Ein-
führung der Metropolexpresslinien ab diesem Jahr es auf dem Streckenab-
schnitt Stuttgart-Zuffenhausen – Stuttgart-Feuerbach nur zu einer geringen
Zunahme der Zugzahlen im Nahverkehr von sechs Zügen je Richtung im
Zeitraum von 6 bis 22 Uhr kommen soll (vgl. Bundestagsdrucksache
18/10925)?

3. Wie begründet die Bundesregierung die Aussagekraft ihrer Engpassbetrach-
tung (Auslastung im Zielnetz mit maximal zwölf Zügen je Stunde und Rich-
tung), wenn schon heute innerhalb einer Stunde 14 Züge (Fern- und Nahver-
kehr) morgens ab 7 Uhr ankommen, und wie erklärt die Bundesregierung den
zukünftigen Rückgang der Zugzahlen in der Spitzenstunde gegenüber heute?

4. Welche Rückschlüsse auf die Aussagekraft der Engpassbetrachtung für die-
sen Streckenabschnitt zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass
lt. Fahrplan der DB Netz AG bereits heute innerhalb der Stunde 7 sechs Fern-
züge, die über den Streckenabschnitt Stuttgart-Zuffenhausen – Stuttgart-Feu-
erbach verkehren, in Stuttgart Hauptbahnhof ankommen , während die Bun-
desregierung mit einer zukünftigen maximalen Zugbelastung von vier (Be-
zugsfall) bzw. fünf (Zielnetz) Zügen je Stunde und Richtungsgleis rechnet?

5. Mit welcher Begründung erfolgt trotz der Aussage „Das Bedienangebot im
Nahverkehr bleibt unberührt“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4,
Bundestagsdrucksache 10925) die Verschiebung von 28 der 196 täglichen
Zugfahrten (Montag bis Freitag) des Nahverkehrs (ohne S-Bahn) im bereits
heute sehr stark belasteten Streckabschnitt Stuttgart-Zuffenhausen – Stutt-
gart-Feuerbach zwischen dem Bezugsfall und Zielnetz in der Verkehrsprog-
nose BVWP 2030 aus der Zeit von 6 bis 22 Uhr in die Nachtstunden 22 bis
6 Uhr, welche somit zu einem erheblichen Angebotsrückgang bei den Zug-
zahlen während des nachfragestarken Tages um über 15 Prozent (von 184
auf 156 Zugfahrten im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr) führt (vgl. Bundestags-
drucksache 18/10925)?

6. Welchen Einfluss hätte es nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Eng-
passanalyse für den betreffenden Verkehrsabschnitt, wenn die 184 Zugfahr-
ten des Nahverkehrs (Bezugsfall) auch im Zielnetz weiterhin in der im Be-
zugsfall vorgesehenen Weise durchgeführt werden würden (also ohne Ver-
schiebung der 28 Fahrten in die Nachtzeit)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11542
7. Welchen Einfluss hätte es nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Eng-
passanalyse, wenn darüber hinaus noch die geplanten Mehrverkehre durch
die stufenweise Einführung mehrere Metropolexpresslinien und der Verdich-
tung der Interregio-Express-Linie Karlsruhe – Stuttgart ab Dezember 2017
berücksichtigt wird?

8. Mit welchen Kosten ist nach Kenntnis der Bundesregierung für einen Ausbau
der Bahnstrecke zwischen Stuttgart-Feuerbach – Stuttgart-Zuffenhausen auf
sechs Gleise zu rechnen?

9. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Ergebnis der Bewertung
für das Projekt „Deutschland-Takt“ aus dem BVWP bzw. Bundesschienen-
wegeausbaugesetz zu rechnen?

10. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Belastung für die ein-
zelnen Gleise des Streckenabschnitts Stuttgart-Feuerbach – Stuttgart-Zuffen-
hausen stundengenau in den Stunden 7, 8 und 9 sowie in den Stunden 16, 17
und 18 dar (bitte Zahlen für Bezugsfall BVWP 2030, Zielnetz 2030 und die
aktuellen Zugzahlen angeben)?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der vorgesehenen Ver-
kehrsbeschränkungen im Autoverkehr im Rahmen des Feinstaubalarms (vgl.
„Fahrverbot für Dieselautos in Stuttgart“, ZEIT ONLINE vom 21. Februar
2017) auf die notwendige Kapazität der Eisenbahn-Zulaufstrecken nach
Stuttgart?

12. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass eine Verkehrsverlagerung
von 20 Prozent des Straßenverkehrs nach und von Stuttgart auf die Schiene
sowohl von der derzeitigen als auch der im Bau befindlichen Eisenbahn-
infrastruktur nicht ohne weiteren darüber hinausgehenden Ausbau bewältigt
werden kann?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wenn nein, wie begründet sie das?

Berlin, den 7. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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