BT-Drucksache 18/11505

Nachrüstungen von Fahrzeugen infolge des Abgasskandals

Vom 9. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11505
18. Wahlperiode 09.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Harald Ebner,
Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nachrüstungen von Fahrzeugen infolge des Abgasskandals

Aus diversen Medienberichten geht hervor, dass sich die bayerische Staatsregie-
rung weigert, ihre Polizeifahrzeuge, in denen manipulierte Abgasreinigungssys-
teme eingesetzt werden, nachrüsten zu lassen. Das bayerische Innenministerium
befürchtet, dass durch die Nachrüstung der Verfall von Schadensersatzansprü-
chen droht (siehe www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vw-abgasaffaere-rueckruf-
bei-vw-nicht-fuer-polizeiautos-1.3386881).
Dies kann nach Auffassung der Fragesteller auch auf alle anderen von der Auf-
forderung nach einer Nachrüstung betroffenen Fahrzeughalter zutreffen und
zeigt, dass die Bundesregierung und der für den Abgasskandal verantwortliche
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nach Auffassung der Fragesteller
den umfassenden Verbraucherschutz nicht gewährleisten.
Aufgrund der hohen Anzahl der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen und
der Vielzahl von (künftigen) Schadensersatzklagen von Fahrzeughaltern, veran-
lasst dieser Sachverhalt zu Fragen an die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Fahrzeuge welcher Modelle im Besitz des Bundes sind von dem

vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf zur Durchführung einer
Nachrüstung im Zuge des Abgasskandals betroffen (bitte Aufteilung nach
Fahrzeugtypen und betroffenen Bundesministerien bzw. Bundesbehörden)?

2. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Möglichkeit der Gel-
tendmachung von Schadensersatzansprüchen nach der im Zuge der Rückruf-
aktion erfolgten Nachrüstung, auch angesichts der Tatsache, dass die bayeri-
sche Staatsregierung dem Rückruf wegen eines möglichen Verfalls von
Schadensersatzansprüchen nicht folgt?

3. Sieht die Bundesregierung die gesonderte Zusicherung vom Volkswagen-
Konzern an die bayerische Polizei – die ihre Dienstwagenflotte vorerst aus
Gründen des möglichen Verfalls der Geltendmachung von späteren Ansprü-
chen nicht nachrüsten möchte – als gerechtfertigt an?

4. Was rät die Bundesregierung weiteren vom Abgasskandal betroffenen Fahr-
zeughaltern, die erreichen wollen, dass ihre Fahrzeuge die vorgeschriebenen
Abgasgrenzwerte einhalten, aber dennoch ihre Schadenersatzansprüche
nicht verlieren wollen?

Drucksache 18/11505 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die Nachrüstung die
Geltendmachung von späteren Ansprüchen erschwert oder gänzlich ausge-
schlossen wird (bitte begründen)?

6. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Verände-
rungen an der Soft- und Hardware, wie sie durch die Nachrüstungen erfol-
gen, nicht zu Verschlechterungen von Fahreigenschaften oder Kraftstoffver-
bräuchen bzw. zu anderen negativen Folgen für die Fahrzeuge führen (bitte
begründen)?

7. Wie genau definiert das Bundesverkehrsministerium die Stilllegung mani-
pulierter Fahrzeuge als „allerletzte Konsequenz“ (siehe www.welt.de/
regionales/bayern/article162253386/Bayerische-Polizei-will-ihre-Dienst-
VWs-nicht-nachruesten-lassen.html)?

8. Wie viele Klagen wegen des Einsatzes unerlaubter Abschalteinrichtungen
laufen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Autohersteller (bitte nach
Klagen gegen welchen Konzern sowie nach Klagen in Deutschland und an-
deren Ländern aufschlüsseln) in Bezug auf Schadensersatz?

9. Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass für die Zeit des Nachrüstens
ein Ersatzwagen für den Fahrzeughalter zur Verfügung stehen muss, und
falls nein, warum nicht?

10. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass wegen des erhöhten CO2-Aus-
stoßes in der Vergangenheit, mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist
(bitte begründen), und falls ja, von welcher Summe geht sie aus?

11. Wird die Bundesregierung den Bericht zu den CO2-Messungen bei den im
Rahmen der Untersuchungskommission auffällig gewordenen Fahrzeugen
noch in dieser Legislaturperiode vorlegen (bitte begründen)?

Berlin, den 7. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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