BT-Drucksache 18/11497

Arbeitsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe

Vom 9. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11497
18. Wahlperiode 09.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Beate Müller-Gemmeke,
Beate Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Friedrich Ostendorff,
Harald Ebner, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner,
Corinna Rüffer, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Arbeitsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe

Rund 2,9 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in der Tourismuswirt-
schaft. Hiervon arbeiten rund 1,9 Millionen Menschen in den 221 816 gastge-
werblichen Betrieben deutschlandweit. Im Jahr 2015 wurden 58 757 Auszubil-
dende im Gastgewerbe ausgebildet. Der Jahresumsatz der Branche lag zuletzt bei
76,2 Mrd. Euro (netto) (DEHOGA: link: www.dehoga-berlin.de/fileadmin/
user_upload/Das_Gastgewerbe_bundeweit_4._Quartal_2015.pdf ).
Seit der Einführung des Mindestlohnes ist die Anzahl der sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigten bundesweit um 5,8 Prozent gestiegen. Der Anteil der so-
zialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt nunmehr bei 73,3 Prozent. Die
Branche ist gleichwohl nach wie vor von geringfügiger Beschäftigung und wenig
attraktiven Arbeitsbedingungen gekennzeichnet und leidet nach wie vor unter er-
heblichen Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung und Fachkräftesiche-
rung. So blieben im Jahr 2015 bundesweit 18,5 Prozent der Ausbildungsstellen
im Gastgewerbe unbesetzt. In einigen Bundesländern lag diese Quote noch deut-
lich höher (z. B. Mecklenburg-Vorpommern mit 25,8 Prozent an unbesetzten
Ausbildungsstellen; dwif 2016, Daten Bundesagentur für Arbeit 2016). Bei Um-
fragen zur Zufriedenheit mit der Ausbildung stellen Ausbildungsbildungsberufe
im Hotel- und Gaststättengewerbe seit Jahren das Schlusslicht (DGB-Ausbil-
dungsreport 2016, link: www.dgb.de/presse/++co++2d7d8286-6f95-11e6-8e3e-
525400e5a74a).
Diese Umstände und der immer stärker werdende Wettbewerb um motivierte
Fachkräfte erfordern verstärkte Aktivitäten vor allem von Seiten der Unterneh-
men, aber auch der Politik, um künftig Fachkräfte für das Hotel- und Gaststätten-
gewerbe zu gewinnen und sie in den Betrieben zu halten. Neben Fragen des Ar-
beitsschutzes, der Arbeitszeiten und der Ausbildungs- und Weiterbildungsqualität
kommt insbesondere einer fairen Bezahlung entscheidende Bedeutung für die
Fachkräftesicherung zu. Der gesetzliche Mindestlohn hat hier einen Beitrag zur
Änderung des Lohngefüges geleistet. Im Gastgewerbe stiegen die Verdienste
bundesweit um 2,9 Prozent, in Ostdeutschland um 8,6 Prozent (Tourismusbaro-
meter Jahresbericht 2016 des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, S. 65). Der
Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohnes, wie auch den branchenspezifischen
Mindestlöhnen kommt daher eine entscheidende Rolle vor, um einen fairen Wett-
bewerb und rechtmäßige Löhne zu gewährleisten.

Drucksache 18/11497 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hat sich das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt im Hotel- und Gast-
stättengewerbe seit dem Jahr 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung pro
Jahr entwickelt (bitte auch das branchenübergreifende durchschnittliche
Bruttomonatsentgelt vergleichend darstellen)?

2. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse (bitte differenziert in
Vollzeit, Teilzeit, Arbeit auf Abruf und geringfügige Beschäftigung) und der
Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe von 2005 bis heute nach Kennt-
nis der Bundesregierung pro Jahr entwickelt?

3. Wie viele Beschäftigte des Hotel- und Gaststättengewerbes erhielten nach
Kenntnis der Bundesregierung bereits vor seiner Einführung den gesetzli-
chen Mindestlohn?

4. Wird die Einführung des Mindestlohnes nach Einschätzung der Bundesre-
gierung Auswirkungen auf das weitere Lohngefüge in den Unternehmen aus
der Hotel- und Gaststättenbranche haben?
Wenn ja, mit welchen Entwicklungen rechnet die Bundesregierung diesbe-
züglich?

5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Verfasser, dass die Einführung
des Mindestlohnes insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe eine ver-
stärkte Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) erfordert,
nicht zuletzt, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten?
Wenn ja, welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um
die Arbeitsverhältnisse im Hotel- und Gaststättengewerbe zu kontrollieren?

6. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Hotel- und
Gaststättengewerbe Sozialversicherungsbeiträge sowie Säumniszuschläge
im Jahr 2016 nachgefordert, und wie hoch waren die hieraus vereinnahmten
tatsächlichen Summen (bitte auch Vergleichszahlen aus dem Jahr 2015 auf-
führen)?

7. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Minijobs im
Hotel- und Gaststättengewerbe zurückzudrängen und in reguläre Beschäfti-
gungsverhältnisse umzuwandeln?

8. Wie viele der Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe sind zusätzlich
auf Transferleistungen angewiesen, bzw. stocken mit Arbeitslosengeld-II-
Leistungen auf, und wie hat sich diese Anzahl seit dem Jahr 2010 pro Jahr
entwickelt?

9. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Attraktivität des Ho-
tel- und Gaststättengewerbes für Arbeitnehmende steigern, und auf welche
Zielgruppen wurden von der Bundesregierung bei ihren Programmen zur
Fachkräftesicherung in den Blick genommen?

10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbruchquoten in
der hotel- und gastgewerblichen Ausbildung seit dem Jahr 2009 bis heute pro
Jahr entwickelt (bitte untergliedert nach Bundesländern)?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um bei diesen

Ausbildungsverhältnissen einen höheren Zufriedenheitsgrad zu schaffen?
b) Welche Maßnahmen (Beispiele) wurden hierzu in den letzten Jahren er-

griffen, und wie beurteilt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der
aktuellen Abbrecherquoten in der Hotel- und Gaststättenbranche aus dem
Berufsbildungsbericht 2014, deren Erfolg?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11497

11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Unternehmen

im Hotel- und Gaststättengewerbe, die mindestens einen Ausbildungsplatz
anbieten (Ausbildungsbetriebsquote, bitte nach Bundesländern aufschlüs-
seln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen vor dem Hinter-
grund des bestehenden Fachkräftebedarfs in der Branche?

12. Welche eigenen Ziele verfolgt die Bundesregierung bei den Verhandlungen
zur Gründung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ange-
kündigten „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ im Bereich des Hotel- und
Gaststättengewerbes?

13. Liegen der Bundesregierung bereits Forderungen und Positionen der Ver-
handlungspartner im Rahmen der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ vor,
und wenn ja, welche?

Berlin, den 7. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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