BT-Drucksache 18/11464

Position der Bundesregierung zu Must-Run und starrer Restlast

Vom 3. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11464
18. Wahlperiode 03.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel,
Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Position der Bundesregierung zu Must-Run und starrer Restlast

Starre fossile Restlast verstopft die Netze und trägt damit zu unnötig hohen Re-
dispatch- und Einspeisemanagementkosten bei. Trotz des gesetzlichen Einspeise-
vorrangs für erneuerbare Energien werden Windparks runtergeregelt, während
etwa unflexible Kohlekraftwerke weiter Strom in die Netze einspeisen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Meldung von Netzbetreibern nach § 13 Absatz 7 des Energiewirt-

schaftsgesetzes (EnWG, früher § 13 Absatz 5 EnWG a.F.) sind – aufge-
schlüsselt nach Jahren und Netzgebieten sowie den vorgetragenen Gründen
– bei der Bundesnetzagentur eingegangen, und in wie vielen Fällen wurde
von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die vorgetragenen Gründe belegen
zu lassen?

2. Wie erklärt es sich, dass der Bundesnetzagentur bis zum Sommer 2016 trotz
der bestehenden Verpflichtung nach § 13 Absatz 3 Satz 6 EnWG (früher § 13
Absatz 2 Satz 6 EnWG a. F.) bzw. nach § 14 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 13
Absatz 3 Satz 6 EnWG keine einschlägigen Ausnahmen gemeldet worden
sind, obwohl offenkundig und durch von den Übertragungsnetzbetreibern in
Auftrag gegebenen Analysen belegt ist, dass konventionelle Kraftwerke
ohne Einspeisevorrang in substantieller Anzahl und Leistung als netztech-
nisch erforderliches Minimum in das Netz einspeisen, so dass eigentlich mit
dem Vorrang nach § 11 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ausge-
stattete EEG-Anlagen aufgrund dieser Ausnahmen abgeregelt werden muss-
ten?

3. Welche Maßnahmen haben Bundesnetzagentur und Bundesregierung ergrif-
fen, um sicherzustellen, dass die Netzbetreiber ihrer Verpflichtung nach § 13
Absatz 3 Satz 6 EnWG nachkommen, und wie gedenkt die Bundesregierung
zukünftig sicherzustellen, dass die Netzbetreiber ihrer Anzeige- und Nach-
weispflicht gegenüber der Bundesnetzagentur nachkommen?

4. Unterstützt die Bundesregierung die Stilllegung von Block 1 des Kohlekraft-
werkes in Altbach, Landkreis Esslingen, und folgt sie damit einem Beschluss
des EnBW-Vorstandes?

Berlin, den 2. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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