BT-Drucksache 18/11457

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/10208, 18/10608, 18/10696 Nr. 1.5, 18/11449 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG)

Vom 8. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11457

18. Wahlperiode 08.03.2017

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth
Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Katja Dörner, Kai Gehring, Dr. Franziska
Brantner, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate
Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/10208, 18/10608, 18/10696 Nr. 1.5, 18/11449 –

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV

(GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Arzneimittelversorgung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen, da-
mit auch künftig alle Patientinnen und Patienten gleichermaßen mit qualitativ hoch-
wertigen Medikamenten versorgt werden können. Mit dem Gesetz zur Stärkung der
Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz
– AMVSG) wird beabsichtigt, die Arzneimittelversorgung weiterhin auf hohem Ni-
veau sicherzustellen und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversiche-
rung zu erhalten. Gleichzeitig soll der Standort Deutschland für die pharmazeutische
Industrie im Hinblick auf Forschung und Produktion gestärkt werden. Diesen Zielen
wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht.

Er orientiert sich vorwiegend an den Vereinbarungen des sowohl von der Zielrichtung
als auch der Besetzung fragwürdigen so genannten Pharmadialogs der Bundesregie-
rung. Hier waren neben einigen Bundesministerien unter anderem Verbände der phar-
mazeutischen Industrie, verschiedene Gewerkschaften sowie die Forschung und Wis-
senschaft beteiligt. Nicht hinreichend beteiligt aber waren jedoch die gesetzlichen
Krankenkassen, Patientenverbände, Verbraucherschützer und Vertreter des Bundesta-
ges.

Die wesentliche Maßnahme des AMVSG ist die Verlängerung des Preismoratoriums,
welches die Preise für Arzneimittel, die vor 2011 auf den deutschen Markt gekommen
sind, bis Ende 2022 weiter „einfriert“. Was ein richtiger Schritt zur Stabilisierung der
Arzneimittelausgaben ist, trifft jedoch vor allem kleine und mittlere pharmazeutische

Drucksache 18/11457 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Hersteller, deren steigende Lohnkosten seit Jahren durch die fixierten Preise nicht ab-
gedeckt werden.

Die steigende Zahl innovativer Arzneimittel macht es erforderlich, die ab dem zweiten
Jahr der Markteinführung geltenden und von den Kassen und Herstellern verhandelten
Erstattungsbeträge für innovative Arzneimittel rückwirkend geltend zu machen. Das
Gesetz behält die heutige Regelung bei, die den pharmazeutischen Herstellern das
Recht gibt, die Preise im ersten Jahr nach der Markteinführung völlig frei zu gestalten
(sog. „Mondpreise“). Andere Maßnahmen zur Ausgabenstabilisierung der Kassen für
innovative Arzneimittel sieht das Gesetz nicht vor.

Die Möglichkeit regionaler Selektivverträge zwischen Krankenkassen und Apotheken
bei der Versorgung von Zytostatika nach deren Einführung im Jahr 2007 soll nun rück-
gängig gemacht werden. Die Instrumente der Rabattverträge und Hilfstaxen, die nun
an die Stelle der Selektivverträge treten sollen, sind hinsichtlich der Versorgung nicht
durchdacht. Zytostatika werden in der Regel nur von (wenigen) vereinzelten Herstel-
lern hergestellt. So sind diese Ausschreibungen hier nicht zielführend. Auch ist der
vorliegende Gesetzentwurf eine Antwort schuldig geblieben, auf welche andere Weise
künftig notwendige Anforderungen an die Qualität der Versorgung von Patientinnen
und Patienten durch die Krankenkassen und Apotheken vereinbart werden können.

Vor dem Hintergrund der seit Jahren erheblich steigenden Ausgaben für Arzneimittel
sind die im Gesetz vorgesehen Maßnahmen bestenfalls kosmetische Korrekturen und
Zugeständnisse an die Pharmaindustrie. Die Ziele der Stärkung der Arzneimittelver-
sorgung und des deutschen Forschungs- und Produktionsstandtortes bei gleichzeitiger
Stabilisierung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung werden mit dem
Gesetz nicht erreicht.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

den vorliegenden Gesetzentwurf insbesondere dahingehend zu ändern, dass

1. die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung wirksam vor finanzieller Überforderung, insbesondere durch neue Arznei-
mittel, geschützt werden und daher der zwischen dem GKV-Spitzenverband und
den pharmazeutischen Herstellern vereinbarte Preis ab dem ersten Tag des
Markteintrittes gilt;

2. das Arztinformationssystem so gestaltet wird, dass der Nutzen für die Patientin-
nen und Patienten im Vordergrund steht und nicht von Wirtschaftlichkeitsaspek-
ten überlagert wird;

3. für die Zytostatikaversorgung Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und
Apotheken zur Definition von Qualitätsanforderungen ermöglicht werden.

Berlin, den 8. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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