BT-Drucksache 18/1144

Bereitstellung und Umschichtung von Bundesmitteln für den Ausbau, Neubau und Erhalt von Bundesfernstraßenprojekten insbesondere in Baden-Württemberg

Vom 9. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1144
18. Wahlperiode 09.04.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Harald Ebner, Christian Kühn (Tübingen),
Kerstin Andreae, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Stephan Kühn
(Dresden), Beate Müller-Gemmeke, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bereitstellung und Umschichtung von Bundesmitteln für den Ausbau, Neubau und
Erhalt von Bundesfernstraßenprojekten insbesondere in Baden-Württemberg

Ebenso wie andere Bundesländer konnte das Land Baden-Württemberg im
Jahr 2013 die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für Bundesfernstraßen-
projekte nicht vollständig abrufen. Ferner war es im Gegensatz zu den Vorjahren
nicht möglich, kurzfristig zur Verfügung gestellte Ausgleichsmittel in Anspruch
zu nehmen, die andere Bundesländer nicht verwenden konnten, obwohl ihnen
diese regulär zur Verfügung gestellt wurden.
Eine der zentralen Ursachen dafür war, neben Personalengpässen in der baden-
württembergischen Landesstraßenbauverwaltung, dass der Bund für eine ganze
Reihe der vom Land priorisierten Bedarfsplanvorhaben keine Baufreigabe er-
teilt hatte. Zudem verwehrte das ehemalige Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) dem Land Baden-Württemberg die Inan-
spruchnahme von Ausgleichsmitteln zur vorzeitigen Sonderrückzahlung kredit-
finanzierter Altprojekte, wie beispielsweise für den Engelbergtunnel (www.mvi.
baden-wuerttemberg.de „Aktuelle Fragen und Antworten zum Straßenbau in
Baden-Württemberg“).
Gegenüber dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-
Württemberg (MVI) begründete das damalige BMVBS die Ablehnungen mit
der Vielzahl der in den vorangegangenen Jahren begonnenen Projekte und den
zum Teil erheblichen Kostensteigerungen bei Bundesfernstraßenmaßnahmen in
Baden-Württemberg. Zudem verwies das damalige BMVBS darauf, dass es an-
gesichts des Instandhaltungsrückstaus bei der Verkehrsinfrastruktur unerlässlich
sei, große Teile der Investitionsmittel in den Straßenerhalt umzuschichten, statt
weitere Neubauprojekte zu beginnen (www.mvi.baden-wuerttemberg.de „Aktu-
elle Fragen und Antworten zum Straßenbau in Baden-Württemberg“).
Dies deckt sich mit der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage
der Fraktion der SPD zum „Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte in Baden-
Württemberg“. Darin äußerte das damalige BMVBS, dass wegen der aktuellen
Finanzierungssituation im Bundesfernstraßenbau in Baden-Württemberg für
mehrere der aufgezählten Vorhaben gegenwärtig keine Aussagen über einen
möglichen Baubeginn getroffen werden könnten (Bundestagsdrucksache 17/
13846).

Drucksache 18/1144 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe wurden in den Jahren von 2003 bis 2013 Ausgleichsmittel

zwischen den Bundesländern umverteilt?
Welche Bundesländer haben jeweils in welchem Jahr in welchem Umfang
Bundesfernstraßenmittel abgegeben, und welche Bundesländer haben davon
jeweils in welchem Jahr in welchem Umfang profitiert (bitte tabellarisch
nach Jahr und Bundesland auflisten)?

2. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2003 bis 2013 in welchen Bundeslän-
dern jeweils in den einzelnen Jahren Mittel, die für den Erhalt von Bundes-
fernstraßen vorgesehen waren, für Aus- und Neubaumaßnahmen verwendet
(bitte tabellarisch nach Jahr und Bundesland auflisten)?

3. Inwieweit entspricht eine Mittelumverteilung zu Gunsten einzelner Bundes-
länder dem Willen des Bundeshaushaltsgesetzgebers, und inwieweit spielen
fachliche Kriterien, wie der Bedarf oder die Dringlichkeit der jeweiligen
Bauvorhaben, bei der Umverteilung eine Rolle?

4. Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen, alternativ zum bestehen-
den System die überschüssigen Bundesfernstraßenmittel in einzelnen Län-
dern ins Folgejahr zu übertragen oder sie zur Haushaltskonsolidierung des
Bundes zu nutzen?

5. Welche konkreten Überlegungen gibt es für eine überjährige Finanzierung
von Verkehrsinfrastrukturprojekten?

6. Welcher Anteil entfällt durchschnittlich auf die Planungs- und Bauüber-
wachungskosten bei Projekten des Bedarfsplans Straße?

7. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die Pauschale für die
Bundesländer zur Finanzierung der Planungs- und Bauüberwachung zu er-
höhen?
Falls ja, wie wird dies begründet?
Falls nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

8. Trifft es zu, dass das ehemailge BMVBS dem Land Baden-Württemberg im
August 2012 mitgeteilt hat, dass es keine Spielräume für Neubeginne von
Bedarfsplanmaßnahmen in Baden-Württemberg gäbe und die vom baden-
württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Zusam-
menhang mit der Priorisierung der baureifen Bedarfsplanmaßnahmen vorge-
schlagene Zeitschiene, in der Baubeginne von fünf Maßnahmen im Jahr 2014
vorgesehen waren, deshalb nicht bestätigt werden könne (www.mvi.baden-
wuerttemberg.de „Aktuelle Fragen und Antworten zum Straßenbau in
Baden-Württemberg“)?

9. Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand bei den folgenden Bedarfsplan-
vorhaben, und bei welchen der genannten Vorhaben ist bis wann mit der Bau-
freigabe zu rechnen, bzw. bei welchen der Projekte können momentan noch
keine Aussagen über einen möglichen Baubeginn gemacht werden
a) A 3 Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg–Landesgrenze Baden-

Württemberg–Bayern,
b) B 10 Süßen/Ost–Gingen/Ost (Ortsumgehung Gingen),
c) B14 Schwäbisch Hall (Gottwollshäuser Steige)–B19,
d) B14 Backnang/West–Nellmersbach (1. Bauabschnitt bei Waldrems),
e) B 19 Teilumgehung von Untergröningen,
f) B19 Ortsumfahrung Gaildorf,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1144
g) B 27 Ortsumgehung Behla,
h) B 28n Rottenburg–Tübingen (2. Bauabschnitt),
i) B 29 Essingen–Aalen,
j) B 29 Ortsumgehung Mögglingen,
k) B 31 Überlingen/West–Überlingen/Ost,
l) B 31 Immenstaad–Friedrichshafen/Waggershausen,

m) B 31 Ortsumgehung Döggingen (Gauchachtalbrücke 2. FB),
n) B 31 Ortsumgehung Friedrichshafen,
o) B 31 Ortsumgehung Überlingen,
p) B 33 Konstanz (Landeplatz)–Allensbach/West,
q) B 33 Ortsumgehung Haslach,
r) B 34 Ortsumgehung Grenzach,
s) B 34 Ortsumgehung Wyhlen,
t) B 294 Ortsumgehung Winden,
u) B 311 Erbach–Dellmensingen (B 30),
v) B 314 Ortsumgehung Grimmelshofen,
w) B 463 Westtangente Pforzheim (1. Bauabschnitt),
x) B 464 Ortsumgehung Holzgerlingen (Altdorfer Kreuzung)?

10. Wann ist mit einer Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur über den Albaufstieg der A 8 zu rechnen, so dass das
im Jahr 2006 auf Wunsch des Bundes ausgesetzte Planfeststellungsverfah-
ren weitergeführt werden kann?

Berlin, den 9. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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