BT-Drucksache 18/11415

zu den Entwürfen für eine Durchführungsverordnung und zwei Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission über das Inverkehrbringen von Saatgut zum Anbau der gentechnisch veränderten Maislinien MON 810, 1507 und Bt11 (Dokumente SANTE/10702/2016 CIS Rev. 3, SANTE/10704/2016 CIS Rev. 3, SANTE/10703/2016 CIS Rev. 3) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Keine Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinien MON 810, 1507 und Bt11 für den Anbau in der EU

Vom 8. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11415
18. Wahlperiode 08.03.2017
Antrag
der Abgeordneten Harald Ebner, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff,
Markus Tressel, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Uwe
Kekeritz, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden),
Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu den Entwürfen für eine Durchführungsverordnung und zwei
Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission über
das Inverkehrbringen von Saatgut zum Anbau der gentechnisch
veränderten Maislinien MON 810, 1507 und Bt11
(Dokumente SANTE/10702/2016 CIS Rev. 3, SANTE/10704/2016 CIS Rev. 3,
SANTE/10703/2016 CIS Rev. 3)

hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes

Keine Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinien MON 810, 1507
und Bt11 für den Anbau in der EU

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die EU-Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen wird seit den Verträgen von
Lissabon nicht mehr als Beschluss des Rates der Europäischen Union direkt von den
zuständigen Ministern in öffentlicher Sitzung gefasst, sondern in nichtöffentlicher Sit-
zung von Ministerialbeamten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens-
und Futtermittel (SCoPAFF).1 Die Europäische Kommission hat im Juli 2016 ange-
kündigt, die Abstimmungen über die Zulassungen der gentechnisch veränderten Mais-
linien MON 810 von Monsanto (Erneuerungsantrag), 1507 von Dow/DuPont und Bt11
1 im Unterausschuss für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (http://ec.europa.eu/food/plant/

standing_committees/index_en.htm); im Fall von MON 810 zusammen mit dem durch die „Freisetzungs“-
Richtlinie 2001/18/EG geschaffenen Regelungsausschuss

http://ec.europa.eu/food/plant/%0bstanding_committees/index_en.htm
http://ec.europa.eu/food/plant/%0bstanding_committees/index_en.htm
Drucksache 18/11415 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
von Syngenta für den Anbau am 14. Oktober 2016 anstreben zu wollen. Die drei Mais-
linien sind so verändert, dass sie in allen Pflanzenteilen ein bakterielles Insektengift
produzieren. Um den EU-Mitgliedstaaten mehr Zeit zur Diskussion zu geben, wurden
die Abstimmungen in der Folge mehrmals verschoben und fanden schließlich am
27. Januar 2017 statt. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, im Vorfeld schriftli-
che Kommentare einzureichen, nicht genutzt2 und sich in den Abstimmungen enthal-
ten. Die Abstimmungen ergaben keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Zu-
lassungen („kein Ergebnis“). Am 27. März 2017 soll im Berufungsausschuss abge-
stimmt werden. Eine veränderte Positionierung der Mitgliedstaaten ist nicht zu erwar-
ten. Die zeitnahe Zulassung der drei gentechnisch veränderten Maislinien durch die
Europäische Kommission ist in der Folge anzunehmen.
Die Ablehnung der gentechnisch veränderten Maislinien innerhalb der Europäischen
Union ist groß. Schon zwei Drittel der Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, haben
von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von den antragstellenden Unternehmen die
Herausnahme des eigenen Territoriums aus der beantragten Anbauzulassung zu erbit-
ten.3 Die Umsetzung der Opt-out-Richtlinie in deutsches Recht als zuverlässige
Grundlage für rechtssichere nationale Anbauverbote ist dagegen bis heute nicht er-
folgt.
Das Europäische Parlament hat die Zulassungen am 6. Oktober 2016 in drei Entschlie-
ßungen abgelehnt und die Kommission aufgefordert, die Vorschläge zurückzuziehen.4

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,

die Vorschläge der Europäischen Kommission über die erneute Zulassung der gen-
technisch veränderten Maislinie MON 810 und über die erstmalige Zulassung der Li-
nien 1507 und Bt11 für den Anbau in der EU im Berufungsausschuss abzulehnen.

Berlin, den 7. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

2 Antwort auf die Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 18/9970
3 http://www.zeit.de/wissen/umwelt/2015-10/eu-gentechnik-genmanipulierte-pflanzen-verbotsantrag
4 http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+20161006+TOC+DOC+XML+V0//DE

http://www.zeit.de/wissen/umwelt/2015-10/eu-gentechnik-genmanipulierte-pflanzen-verbotsantrag
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+20161006+TOC+DOC+XML+V0//DE
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11415
Begründung

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird sowohl in Deutschland als auch in den anderen Mitgliedstaa-
ten der Europäischen Union von der Bevölkerung mit großer Mehrheit abgelehnt. Kommt es in den Gremien des
Rates der Europäischen Union zur Abstimmung, findet sich unter den Mitgliedstaaten jedoch regelmäßig weder
eine qualifizierte Mehrheit für noch eine qualifizierte Mehrheit gegen die Zulassung gentechnisch veränderter
Pflanzen zum Anbau in der EU. Von der Einführung der sogenannten Opt-out-Regelung, die es den Mitgliedstaa-
ten nun erlaubt, den Anbau von zugelassenen Gentech-Pflanzen auf ihrem Territorium zu beschränken oder zu
verbieten, erhofften sich die Europäische Kommission und vor allem auch erklärtermaßen die Gentechnik-Un-
ternehmen ein Aufbrechen dieser Patt-Situation beziehungsweise eine „Auflösung des Zulassungs-Staus“, wie
es die Industrie nennt. Die Erwartung ist, dass den Mitgliedstaaten die grundsätzliche Zustimmung zu den Gen-
technik-Zulassungen in Brüssel leichter fällt, wenn sie gleichzeitig im eigenen Land den Anbau verbieten dürfen.
Doch eine konsistente Politik sieht anders aus: Wer den Anbau im eigenen Land nicht will, muss die gentechnik-
freie Landwirtschaft vor Verunreinigung schützen. Das geht aber nur, wenn in Europa kein Flickenteppich aus
Ländern und Regionen mit und ohne Gentechnik-Anbau entsteht. Denn Gentech-Pollen macht nicht an Grenzen
halt und jeder Gentech-Anbau, auch im Nachbarland, beinhaltet das Risiko der unerwünschten Ausbreitung oder
Verunreinigung. Deshalb ist wirkliche Gentechnikfreiheit nur zu erreichen, wenn auch die Zustimmung zur An-
bauzulassung in Brüssel versagt wird, um den Anbau in ganz Europa zu verhindern.
Das deutsche Landwirtschaftsministerium votiert jedoch üblicherweise für Zustimmung, das deutsche Umwelt-
ministerium für Ablehnung – weshalb sich die Bundesregierung in der Vergangenheit meist enthalten hat.
Im Falle eines Patts obliegt es der Europäischen Kommission, innerhalb einer gewissen Frist die Zulassung aus-
zusprechen. Werden nach erfolgter Zulassung neue wissenschaftliche Erkenntnisse publiziert, die ein Risiko für
Umwelt oder Gesundheit vermuten lassen, können die einzelnen Mitgliedstaaten auf Grundlage des Vorsorge-
prinzips vorübergehend den Anbau untersagen. Von dieser Möglichkeit hatten im Fall der Maislinie MON 810,
der einzigen seit 1998 in der EU zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Maislinie, mehrere Mit-
gliedstaaten Gebrauch gemacht, darunter Deutschland. Die neue Opt-out-Regelung bietet nun weitere Möglich-
keiten, den Anbau längerfristig national zu beschränken oder zu verbieten. Ein Großteil der EU-Staaten hat be-
reits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Territorien von den Unternehmen freiwillig aus dem Gültig-
keitsbereich der geplanten Anbauzulassungen herausnehmen lassen. In größerem Umfang wird MON 810 aktuell
nur in Spanien angebaut.
Die gentechnisch veränderte Maislinie 1507 von DuPont Pioneer und Dow Agrosciences enthält wie MON 810
von Monsanto und Bt11 von Syngenta ein Gen des Bakteriums Bacillus thuringiensis (Bt), welches dazu führt,
dass die Pflanze in allen Teilen Bt-Toxin produziert, das vor allem für bestimmte Insekten giftig ist. In Deutsch-
land soll mit dieser Methode insbesondere der Maiszünsler bekämpft werden, ein Schmetterling, dessen Raupen
sich von der Maispflanze ernähren. Inwieweit dieses Vorgehen Risiken für andere Insekten und Gliederfüßer
über und unter der Erde, für mit Bt-Mais gefütterte Nutztiere und letztlich für den Menschen birgt, ist umstritten.
Im Vergleich zu MON 810 und Bt11 enthält 1507 eine andere, weniger erforschte Variante des Bt-Toxins in
zudem deutlich höheren Konzentrationen.
Die Maislinie 1507 befindet sich seit über zehn Jahren im Zulassungsverfahren. Immer wieder wurden neue
Zweifel an der Sicherheit der gentechnischen Veränderungen laut. Nach der mehrmaligen Bewertung durch die
EFSA weigerten sich die Antragsteller schließlich, weitere Auflagen der Europäischen Kommission zu erfüllen
und reichten erfolgreich Untätigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof ein. Am 6. November 2013 beschloss
die Europäische Kommission deshalb, dem Rat der Europäischen Union zeitnah einen Entscheidungsvorschlag
für die Anbau-Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 vorzulegen. Dieses Verfahren wurde
durch die Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie (Opt out) unterbrochen und nun wieder aufgenommen.
Die Risiken der zur Zulassung anstehenden Sorten für Umwelt und Gesundheit sind also nicht ausreichend ge-
klärt; deshalb muss die Bundesregierung sie ablehnen. Die österreichische Regierung hat aus genau diesem Grund

Drucksache 18/11415 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
bereits angekündigt, mit Nein zu stimmen.5 Wer wirklich die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung aner-
kennt – wie im Koalitionsvertrag festgehalten – und es ernst meint mit der Gentechnikfreiheit in Deutschland,
muss ohnehin Nein sagen zur europaweiten Zulassung von Gentechnik-Anbau.
Da ein gleichlautender Antrag (BT-Drs. 18/10029) der antragstellenden Fraktion vom Plenum des Deutschen
Bundestages am 20.10.2016 zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurde, derselbe in der 45.
Kalenderwoche dort jedoch nicht abgeschlossen wurde, legte die antragstellende Fraktion den Antrag bereits am
10.11.2016 erneut zur sofortigen Beschlussfassung vor (BT-Drs. 18/10246). Da auch der zweite Antrag gegen
den Wunsch der antragstellenden Fraktion in die Ausschüsse überwiesen wurde und die Obleuterunde des feder-
führenden Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am 17.1.2017 gegen eine Aufsetzung in der Aus-
schusssitzung am 25.1.2017 votierte, eine Positionierung des Deutschen Bundestags aber vor dem 27.1.2017
(Datum der Abstimmungen im Ständigen Ausschuss in Brüssel) notwendig war, legte die antragstellende Frak-
tion den Antrag dem Deutschen Bundestag in aktualisierter Fassung (BT-Drs. 18/10976) am 26.1.2017 erneut
zur sofortigen Beschlussfassung vor. Da auch dieser Antrag gegen den Wunsch der antragstellenden Fraktion in
die Ausschüsse überwiesen wurde, die Koalitionsfraktionen aber eine Behandlung im federführenden Ausschuss
für Ernährung und Landwirtschaft erneut abgelehnt haben, indem sie der Aufsetzung widersprochen haben, legt
die antragstellende Fraktion dem Bundestag nun erneut eine aktualisierte Fassung zur sofortigen Beschlussfas-
sung vor.
5 „Österreich hat bei der Zulassung der Maissorten 1507, Bt11 und MON810 ausoptiert, daher dürfen diese Sorten auch bei einer allfälligen Zulassung

durch die Kommission in Österreich nicht angebaut werden. Da jedoch aus österreichischer Sicht nicht garantiert werden kann, dass die aus dem
Anbau hervorgehenden Produkte völlig unbedenklich sein werden, wird Österreich gegen die Zulassung stimmen.“ (Quelle:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_10237/imfname_584526.pdf)

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_10237/imfname_584526.pdf

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