BT-Drucksache 18/11412

Wissenschaftsfreiheit fördern, Geschlechterforschung stärken, Gleichstellung in der Wissenschaft herstellen

Vom 8. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11412
18. Wahlperiode 08.03.2017

Antrag
der Abgeordneten Kai Gehring, Ulle Schauws, Özcan Mutlu, Beate
Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Doris Wagner,
Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula
Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wissenschaftsfreiheit fördern, Geschlechterforschung stärken,
Gleichstellung in der Wissenschaft herstellen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Wissenschaft lebt von den besten Ideen und Köpfen, von fairem Wettbewerb und vor-
urteilsfreier Neugierde. Sie ist darauf angewiesen, unvoreingenommen neue Erkennt-
nisse und kluge Talente zu fördern. Wissenspotenziale auszugrenzen, läuft dem zuwi-
der und lähmt Wissenschaft in ihrer Freiheit.
Bis heute ist die Fördersituation von Geschlechterforschung prekär. Es gibt auf diesem
Gebiet hierzulande keine systematische und kontinuierliche Forschungsförderung. Nur
0,4 Prozent der Professuren aller Hochschulen haben eine Voll- oder Teildenomination
für Frauen- und Geschlechterforschung.
Bis heute sind auch Frauen im Wissenschaftssystem eklatant unterrepräsentiert. Trotz
leichter Verbesserung gilt weiter: Je höher die Karrierestufe, desto dünner ist die Luft
für Frauen. Die Chancen eines männlichen Hochschulabsolventen auf eine Professur
sind nach wie vor höher als die einer Hochschulabsolventin.
Beides, die Unterrepräsentanz von Geschlechterforschung und die Unterrepräsentanz
von Wissenschaftlerinnen, verknappt die Vielfalt von Forschungsperspektiven. For-
schung büßt so an Qualität, Exzellenz und Innovationsfähigkeit ein. Das darf so nicht
weitergehen.
Wissenschaft ist nicht ohne Gleichstellung zukunftsfähig und Forschung nicht ohne
geschlechterkritische Perspektiven. Wissenschaftspolitik steht in der Verantwortung,
Beschränkungen entgegenzuwirken und für eine geschlechtergerechte Wissenschaft
einzustehen. Denn Wissenschaft ist dann frei, wenn sie als Ort geschützt wird in dem,
was sie ausmacht: Pluralität, Ringen um Erkenntnis und Neugier auf Neues.
Das bedeutet erstens, neue Wege bei der Gleichstellung von Frauen in der Wissen-
schaft zu beschreiten. Wenn auf Spitzenpositionen und in Entscheidungsgremien über-
wiegend Angehörige eines Geschlechts sitzen, beeinträchtigt das Exzellenz und Effi-
zienz des Systems. Seit rund 30 Jahren befassen sich maßgebliche Wissenschaftsorga-
nisationen wie der Wissenschaftsrat, die Hochschulrektorenkonferenz oder die Ge-
meinsame Wissenschaftskonferenz (vormals Bund-Länder-Konferenz) mit dieser

Drucksache 18/11412 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Problematik. Es ist ein winziger jährlicher Zuwachs des Frauenanteils bei den Profes-
suren von durchschnittlich 0,77 Prozentpunkten in den letzten zehn Jahren zu beobach-
ten. Mit diesem Tempo würden aber erst bis 2050 genauso viele Frauen wie Männer
Professuren bekleiden. Auch bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen gibt
es in den Spitzenpositionen Zuwächse, doch die Gleichstellungsfortschritte sind auch
dort zu langsam.
Für eine geschlechtergerechte Wissenschaftskultur einzutreten, bedeutet zweitens, Ge-
schlechterforschung zu stärken und ihre Marginalisierung, was die Förderstrukturen
anbelangt, zu überwinden. Wenn, dann wurde Geschlechterforschung bundesseitig vor
allem dort gefördert, wo es um Studien zur Gleichstellung ging. Geschlechterfor-
schung erschöpft sich aber keineswegs in der Erforschung von Gleichstellung und
Chancengerechtigkeit. Dieser Förderansatz greift zu kurz und wird der Bedeutung des
Wissensgebiets nicht im Ansatz gerecht.
Geschlechterforschung analysiert Geschlechter- und Machtverhältnisse. Sie ist ein
Wissensgebiet, unter dessen Dach sich unterschiedliche theoretische Denkschulen und
Herangehensweisen zusammenfinden. Sie nutzt Ansätze und Methoden verschiedener
wissenschaftlicher Disziplinen, d. h. sie arbeitet inter- oder transdisziplinär. Diese Zu-
gänge machen sie produktiv und erkenntnisreich, sowohl in der Grundlagenforschung
als auch für die Gesellschaft insgesamt und speziell bei der Bewältigung drängender
großer Herausforderungen.
Ob bei der Erforschung von Zukunft der Rente, zur gesundheitlichen Versorgung von
Männern und Frauen oder bei Fragen globaler Gerechtigkeit bis Technikfolgenab-
schätzung – Forschung ohne Berücksichtigung von Genderaspekten, also der Bedeu-
tung von Geschlecht im Zusammenwirken mit anderen Faktoren, ist lückenhaft, weil
Geschlecht als Kategorie überall wirksam ist. Geschlechterforschung ist demnach in
allen Disziplinen wichtig, inklusive Mathematik, Informatik, Natur- und Technikwis-
senschaften (MINT-Fächer). Sie verhindert, dass Forschungsergebnisse verzerrt wer-
den, wenn beispielsweise männliche Organismen in der Medizin oder geschlechtsste-
reotype Prototypen in der Marktforschung als Modell zu Grunde gelegt werden.
Trotz ihres großen Erkenntnis- und Innovationspotenzials gibt es keine gesicherten
Förderstrukturen. Bei Drittmittelförderung hat die Gender- und Geschlechterforschung
aufgrund ihrer Transdisziplinarität und Heterogenität oft das Nachsehen. Zudem wird
erheblicher Druck auf Geschlechterforschung ausgeübt: Die „Neue Rechte“ hat die
Geschlechterforschung als Feindbild ausgemacht, diffamiert sie als ideologisch und
unwissenschaftlich, fordert ihre Abschaffung. Diese massiven Angriffe gefährden die
Wissenschaftsfreiheit insgesamt und erfordern Gegenstrategien der Scientific Com-
munity sowie von Wissenschafts- und Frauenpolitik.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

Geschlechterforschung zu stärken, indem sie
1) den Wissenschaftsrat mit einer Begutachtung der Situation der Geschlechterfor-

schung in Deutschland beauftragt und die Schlussfolgerungen durch den Wissen-
schaftsrat auch in den zuständigen Parlamentsausschüssen erörtert;

2) einen partizipativen Agenda-Prozess einleitet mit dem Ziel, ein BMBF-For-
schungsprogramm für das Wissensgebiet Geschlechterforschung aufzulegen. Bei
diesem Prozess sollen Expertinnen und Experten der Fachszene aktiv eingebun-
den werden und teilhaben;

3) einen Förderschwerpunkt Frauen- und Geschlechterforschung einrichtet, mit dem
Maßnahmen gefördert werden, die der Verankerung der Geschlechterforschung
an den Hochschulen dienen. Dadurch soll das strukturelle Forschungsförderdefi-
zit abgemildert werden;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11412
4) ein Nachwuchsprogramm für Genderforscherinnen und Genderforscher auflegt;
5) alle thematischen Forschungsförderprogramme der Hightech-Strategie systema-

tisch für Genderforschung öffnet und Genderforschungsaspekte sehr viel syste-
matischer bei der Entwicklung und Ausschreibung von Forschungsförderlinien
berücksichtigt;

6) Genderaspekte stärker und systematisch in der Ressortforschung des Bundes be-
rücksichtigt und die Genderkompetenz der Akteure in der Ressortforschung er-
höht;

7) evaluiert und dem Bundestag darüber berichtet, wie Gender Mainstreaming im
Forschungsbereich umgesetzt wird. Gender Mainstreaming verpflichtet dazu, Ge-
schlechtergerechtigkeit als durchgängiges Leitprinzip aller politischen Entschei-
dungs- und Gestaltungsprozesse zu verwirklichen. Bei der Evaluation soll insbe-
sondere auch die Wirksamkeit der Arbeitshilfe zu § 2 der Gemeinsamen Ge-
schäftsordnung der Bundesministerien (GGO) „Gender Mainstreaming in For-
schungsvorhaben“ geprüft werden. Dieses Instrument muss so überarbeitet wer-
den, dass es tatsächlich zur angestrebten querschnittsmäßigen Verankerung von
Geschlechterforschungsperspektiven in der Ressortforschung kommt;

8) die DFG dazu anhält, Maßnahmen gegen die geringe Teilhabe von Genderfor-
schung an den Förderungen einzuleiten. Eine Möglichkeit ist die Einrichtung ei-
ner neuen, thematisch offenen Förderlinie für interdisziplinäre Projekte analog zu
den Schwerpunktprogrammen;

9) im „Bundesbericht Forschung und Innovation“ künftig transparent über die För-
deraktivitäten zur Geschlechterforschung berichtet.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

mehr Chancengerechtigkeit in der Wissenschaft zu befördern, indem sie
1) die zahlreichen Aktivitäten von Politik und Wissenschaftsorganisationen für eine

geschlechtergerechte Wissenschaftskultur systematisch koordiniert und verbind-
licher ausgestaltet, um eine höhere Wirksamkeit und Durchschlagkraft zu entfal-
ten. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen brauchen auch
zukünftig ambitionierte qualitative und quantitative Ziele. Sie müssen zu mess-
baren und realistischen Steigerungsquoten des Frauenanteils verpflichtet sein, die
gewährleisten, dass innerhalb eines angemessenen Zeitraums ein Anteil von min-
destens 40 Prozent jedes Geschlechts auf allen Ebenen und in allen Fachbereichen
erreicht wird. Im Falle einer mangelnden Umsetzung sollte dies nicht nur doku-
mentiert, sondern auch finanziell sanktioniert werden. Im Falle einer besonders
guten Gleichstellungsperformance kann diese auch belohnt werden;

2) in Zusammenarbeit mit den Ländern den GWK-Beschluss, der die Forschungs-
organisationen auf das Kaskadenmodell verpflichtet, verbindlicher ausgestaltet.
Das Kaskadenmodell sieht vor, dass die Anteile von Wissenschaftlerinnen in den
jeweiligen Karrierestufen den Anteil der darunter liegenden Qualifikationsstufe
erreichen. Um das verbindlicher zu machen, soll beispielsweise bei einer Fortset-
zung des Pakts für Forschung und Innovationen ab 2021 ein Teil der Finanzierung
der Forschungsorganisationen daran gekoppelt werden, inwieweit die 2017 für
2021 angepeilten Zielquoten erreicht wurden;

3) einen eigenen Förderschwerpunkt Maßnahmenerforschung zur Gleichstellung
von Frauen im Wissenschaftsbetrieb einrichtet. Denn um die besten Strategien zu
etablieren, die zu nachhaltigen Veränderungen der Strukturen führen, braucht es
mehr Wissen und Kompetenz darüber, ob und welche Ansätze wirksam sind. Die
geförderten Gleichstellungsmaßnahmen der Bundesregierung müssen in diesem
Rahmen systematisch auf Wirksamkeit evaluiert, die Ergebnisse veröffentlicht

Drucksache 18/11412 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

und bei der Weiterentwicklung von Gleichstellungsstrategien berücksichtigt wer-
den;

4) eine Studie initiiert, die untersucht, ob und inwiefern Gleichstellungsstandards
inklusive des Kaskadenmodells bei der Ressortforschung und in der Projektfor-
schungsförderung des Bundes zur Anwendung kommen können;

5) noch in dieser Legislaturperiode auf eine Fortsetzung des Professorinnenpro-
gramms hinwirkt und die neue Programmphase auch mit Blick auf die traditionell
hohe Nachfrage finanziell aufstockt. Die Hochschulen sollten künftig dazu ver-
pflichtet werden, dass ihre mit dem Professorinnenprogramm geförderten Gleich-
stellungskonzepte nach dem Auslaufen der jeweiligen Förderung verstetigt wer-
den. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob das Programm für unterschiedliche
Hochschultypen mit je eigenen Förderlinien versehen werden sollte. Ferner sollte
geprüft werden, ob ein bestimmter Anteil der geförderten Professuren für Ge-
schlechterforschung ausgewiesen werden sollte;

6) auslotet, ob ein dem Professorinnenprogramm analoges Programm für Nach-
wuchswissenschaftlerinnen aufgelegt werden soll. Denn der größte Drop-out von
Frauen aus dem Wissenschaftssystem findet in der Post-Doc-Phase statt. Dieses
Programm könnte unterschiedliche Stellenprofile und damit auch Impulse für
moderne Personalstrukturen an den Hochschulen fördern;

7) das Wissenschaftszeitvertragsgesetz nachbessert, so dass konkrete Mindestbefris-
tungszeiten festgeschrieben werden, und zwar bei der Qualifizierungsbefristung
von 24 Monaten und bei der Drittmittelbefristung mindestens entsprechend der
bewilligten Laufzeit der Projekte. Außerdem sollen die familienbezogenen För-
dermöglichkeiten des Gesetzes gestärkt werden, indem die Vertragsverlänge-
rungsoption für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Kinder betreuen,
verbindlicher ausgestaltet werden;

8) prüft, ob bei personenbezogenen Förderprogrammen ein Frauenanteil von min-
destens 40 Prozent verankert werden sollte;

9) die Wirksamkeit des Programms „Erfolg mit MINT – neue Chancen für Frauen“
vor dem Auslaufen 2020 einer Zwischenbewertung unterzieht und das Programm
gegebenenfalls modifiziert;

10) in Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hinwirkt, dass MINT-Studiengänge
strukturell reformiert werden, so dass die entsprechenden Studiengänge in Inhalt,
Struktur und Didaktik attraktiver für Frauen werden (vgl. www.gwk-
bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Heft-21-Frauen-in-MINT-Faechern.pdf);

11) dem Deutschen Bundestag einmal pro Legislaturperiode einen Fortschrittsbericht
zur „Geschlechtergerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung“ vorlegt.

Berlin, den 7. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Heft-21-Frauen-in-MINT-Faechern.pdf
http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Heft-21-Frauen-in-MINT-Faechern.pdf
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11412
Begründung

Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion „Bilanz und Ausblick zur Chancengleich-
heit im Wissenschaftssystem“ (Drs. 18/7981) zeigt, dass die Bundesregierung keine neuen Ideen hat, um Chan-
cengerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung zu einem kräftigen Schub zu verhelfen. Die Bundesregierung
hat in dieser Legislaturperiode mit der Fortsetzung der großen Wissenschaftspakte (Pakt für Forschung und In-
novation, Hochschulpakt und Exzellenz-Strategie), der Weiterentwicklung der Hightech-Strategie und der Auf-
setzung neuer Programme, wie das zum wissenschaftlichen Nachwuchs und der „Innovativen Hochschule“,
Chancen verpasst, gleichstellungspolitische Ziele oder genderbezogene Forschungsperspektiven zu stärken. Sie
entschied sich gegen Maßnahmen, die für mehr gleichstellungspolitische Verbindlichkeit hätten sorgen können.
Die teils unbefriedigende Performance der außeruniversitären Forschungsorganisationen bei der Steigerung ihrer
Frauenanteile veranlasst die Bundesregierung bislang nicht dazu, über Instrumente für mehr Verbindlichkeit
nachzudenken. Gleichstellungsstandards, wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft sie für ihre Förderung ein-
geführt hat, hat der Bund nicht in eigene Förderkriterien übernommen. Und bei der Novellierung des Wissen-
schaftszeitvertragsgesetzes hat die Bundesregierung deshalb darauf verzichtet, die familienpolitische Kompo-
nente im Sinne eines Rechtsanspruches auf Vertragsverlängerung für Eltern mit Kind auszugestalten, weil dies
statt des „angestrebten Ausgleichs eine Überkompensation bewirken“ würde.
Die Bundesregierung verzichtet sogar weitgehend darauf, die Auswirkung gleichstellungspolitischer Instrumente
und Fördermaßnahmen systematisch zu evaluieren. Ohne den nötigen Wissenstransfer über die Wirksamkeit von
gleichstellungspolitischen Ansätzen wird es aber nicht gelingen, die besten Strategien gegen Unterrepräsentanz
von Forscherinnen und Geschlechterstudien zu etablieren.
Wie viele Gelder in den letzten zehn Jahren seitens des Bundes in die Geschlechterforschung geflossen sind, lässt
sich laut Bundesregierung nicht darstellen. Die Hightech-Strategie hält jedenfalls keine gesonderten Programme
oder Fördermaßnahmen für die Geschlechterforschung vor. Auch im Bundesforschungsbericht gibt es keine ge-
bündelte Darstellung der Förderaktivitäten zur Geschlechterforschung. Dazu passt, dass der Bundesregierung
keine Erkenntnisse darüber vorliegen, ob die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien „Gender
Mainstreaming in Forschungsvorhaben“ tatsächlich zu ihrem Ziel beiträgt, Geschlechterforschung in der Res-
sortforschung systematisch zu verankern.
Bleibt das alles so, kann es nicht verwundern, wenn die Chancengleichheit im Wissenschaftssystem auch in Zu-
kunft nur in unsäglicher Langsamkeit vorangehen wird. In einem Fachgespräch, das der Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung am 19.10.2016 zur „Chancengerechtigkeit im Wissenschaftssystem“
durchgeführt hat, wurden eine Reihe von Impulsen und Ideen gegeben, was zu tun wäre. Die Bundesregierung
täte gut daran, sie eingehend zu prüfen und umzusetzen.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/079/1807981.pdf
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.