BT-Drucksache 18/11386

Einreise, Aufenthalt und Auslieferung von Edward Snowden

Vom 28. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11386
18. Wahlperiode 28.02.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke,
Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Kersten Steinke und der Fraktion
DIE LINKE.

Einreise, Aufenthalt und Auslieferung von Edward Snowden

Die Enthüllungen von Edward Snowden haben seit dem Sommer 2013 zu einer
verstärkten Diskussion über die Überwachungsmöglichkeiten der Geheimdienste,
den Schutz von Privatsphäre und Grundrechten sowie den Umgang mit Whistle-
blowern geführt. Zwar hat der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode
(NSA) bereits in seiner 3. Sitzung am 8. Mai 2014 die Vernehmung des Zeugen
Edward Snowden beschlossen; aus verschiedenen Gründen ist eine Vernehmung
aber bis heute noch nicht einmal durch eine Ladung des Zeugen Edward Snowden
in die Wege geleitet worden (www.zeit.de/politik/deutschland/2016-11/bgh-nsa-
ausschuss-darf-edward-snowden-vorladen).
Für die Bundesregierung soll sich das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz durch das Bundesamt für Justiz wiederholt seit 2014 u. a.
über die gegen Edward Snowden erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe erkun-
digt haben (www.spiegel.de/politik/deutschland/spaehaffaere-bundesregierung-
laesst-snowden-anwalt-auflaufen-a-972989.html). Hintergrund sind das veröf-
fentlichte Criminal Complaint vom 14. Juni 2013 sowie das Ersuchen um
vorläufige Festnahme vom 3. Juli 2013 (https://apps.washingtonpost.com/
g/documents/world/us-vs-edward-j-snowden-criminal-complaint/496/). Die
Strafvorwürfe sind bei einer Entscheidung, ob Edward Snowden im Falle seiner
Einreise nach Deutschland für die Vernehmung durch den 1. Untersuchungsaus-
schuss festgenommen und aufgrund eines entsprechenden Antrages ausgeliefert
werden muss, maßgeblich. Gleichfalls ist anhand der vorgebrachten Erwägung
und Informationen von US-amerikanischer Seite abzuwägen, ob ein Ausliefe-
rungshindernis beispielsweise wegen eines Falles von politischer Strafverfolgung
oder wegen der Edward Snowden in den USA drohenden Haftverhältnisse anzu-
nehmen ist. Allerdings verweigert die Bundesregierung bisher nähere Auskünfte
über die ihr vorliegenden Informationen, so dass auch für den 1. Untersuchungs-
ausschuss ungewiss ist, ob der Zeuge Edward Snowden zur Vernehmung geladen
werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann und in welcher Weise hat die Bundesregierung von den im Criminal
Complaint vom 14. Juni 2013 enthaltenen Informationen betreffend Edward
Snowden Kenntnis erlangt?

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-11/bgh-nsa-ausschuss-darf-edward-snowden-vorladen
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-11/bgh-nsa-ausschuss-darf-edward-snowden-vorladen
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/spaehaffaere-bundesregierung-laesst-snowden-anwalt-auflaufen-a-972989.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/spaehaffaere-bundesregierung-laesst-snowden-anwalt-auflaufen-a-972989.html
https://apps.washingtonpost.com/g/documents/world/us-vs-edward-j-snowden-criminal-complaint/496/
https://apps.washingtonpost.com/g/documents/world/us-vs-edward-j-snowden-criminal-complaint/496/
Drucksache 18/11386 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

2. Wann und in welcher Weise hat die Bundesregierung von dem Ersuchen auf

vorläufige Inhaftnahme von Edward Snowden durch US-amerikanische
Stellen vom 3. Juli 2013 Kenntnis erlangt?

3. Hat Edward Snowden vor Bekanntwerden des Ersuchens auf vorläufige In-
haftnahme vom 3. Juli 2013 mit deutschen Stellen Kontakt aufgenommen,
und wenn ja, wann, mit welchem Ansinnen, und mit welchen deutschen Stel-
len?

4. Hat Edward Snowden nach Bekanntwerden des Ersuchens auf vorläufige
Inhaftnahme vom 3. Juli 2013 mit deutschen Stellen Kontakt aufgenommen,
und wenn ja, wann, mit welchem Ansinnen, und mit welchen deutschen Stel-
len?

5. Haben sich die Verfahrensbevollmächtigten von Edward Snowden seit Juni
2013 an deutsche Stellen gewandt (bitte einzelnen auflisten wann an welche
Behörde und mit welchem Anliegen)?

6. Welche Stellen der Bundesregierung waren im Jahr 2013 bei der Abfassung
der den US-amerikanischen Stellen übermittelten Fragestellungen beteiligt,
und wann wurden diese von welcher deutschen Stelle an welche US-ameri-
kanische Stelle übermittelt?

7. Welche Informationen hat die Bundesregierung im Jahr 2013 von US-ame-
rikanischen Stellen bezüglich Einreise, Inhaftnahme, Auslieferung und Auf-
enthalt von Edward Snowden nach bzw. in Deutschland zusammenhängen-
den Fragen erhalten?

8. Wann und in welcher Weise wurden die im Jahr 2013 gestellten Fragen
durch welche US-amerikanischen Stellen gegenüber welchen Stellen des
Bundes beantwortet bzw. die erbetenen Informationen übermittelt?

9. Welche Stellen der Bundesregierung waren im Jahr 2014 bei der Abfassung
der den US-amerikanischen Stellen übermittelten Fragestellungen beteiligt,
und wann wurden diese von welcher deutschen Stelle an welche US-ameri-
kanische Stelle übermittelt?

10. Welche Informationen hat die Bundesregierung im Jahr 2014 von US-ame-
rikanischen Stellen bezüglich Einreise, Inhaftnahme, Auslieferung und Auf-
enthalt von Edward Snowden nach bzw. in Deutschland zusammenhängen-
den Fragen erhalten?

11. Wann und in welcher Weise wurden die im Jahr 2014 gestellten Fragen
durch welche US-amerikanischen Stellen gegenüber welchen Stellen des
Bundes beantwortet bzw. die erbetenen Informationen übermittelt?

12. Welche Stellen der Bundesregierung waren im Jahr 2015 bei der Abfassung
der den US-amerikanischen Stellen übermittelten Fragestellungen beteiligt,
und wann wurden diese von welcher deutschen Stelle an welche US-ameri-
kanische Stelle übermittelt?

13. Welche Informationen hat die Bundesregierung im Jahr 2015 von US-ame-
rikanischen Stellen bezüglich Einreise, Inhaftnahme, Auslieferung und Auf-
enthalt von Edward Snowden nach bzw. in Deutschland zusammenhängen-
den Fragen erhalten?

14. Wann und in welcher Weise wurden die im Jahr 2015 gestellten Fragen
durch welche US-amerikanischen Stellen gegenüber welchen Stellen des
Bundes beantwortet bzw. die erbetenen Informationen übermittelt?

15. Welche Stellen der Bundesregierung waren im Jahr 2016 bei der Abfassung
der den US-amerikanischen Stellen übermittelten Fragestellungen beteiligt,
und wann wurden diese von welcher deutschen Stelle an welche US-ameri-
kanische Stelle übermittelt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11386

16. Welche Informationen hat die Bundesregierung im Jahr 2016 von US-ame-

rikanischen Stellen bezüglich Einreise, Inhaftnahme, Auslieferung und Auf-
enthalt von Edward Snowden nach bzw. in Deutschland zusammenhängen-
den Fragen erhalten?

17. Wann und in welcher Weise wurden die im Jahr 2016 gestellten Fragen
durch welche US-amerikanischen Stellen gegenüber welchen Stellen des
Bundes beantwortet bzw. die erbetenen Informationen übermittelt?

18. In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen sind seit 2005 internationale
Auslieferungs- und Inhaftnahmeersuchen an deutsche Stellen abgelehnt
bzw. während des Verfahrens aufgehoben worden (bitte im Einzelnen auf-
listen nach Jahr, den dem jeweiligen Auslieferungs- und Inhaftnahmeersu-
chen zugrunde liegenden Vorwürfen sowie Art und Grund der Aufhebungs-
entscheidung)?

19. In wie vielen Fällen und mit welchen Gründen haben deutsche Stellen seit
2005 an die Erfüllung internationaler Auslieferungs- und Inhaftnahmeersu-
chen Bedingungen geknüpft, deren Nichteinhaltung ein Auslieferungshin-
dernis begründet (bitte im Einzelnen auflisten nach Jahr, den dem jeweiligen
Auslieferungs- und Inhaftnahmeersuchen zugrunde liegenden Vorwürfen
sowie Art und Gegenstand der jeweils gestellten Bedingung)?

20. Liegen der Bundesregierung inzwischen weitergehende Informationen hin-
sichtlich der in den USA gegen Edward Snowden erhobenen strafrechtlichen
Vorwürfe vor, die über die in dem Bericht der Bundesregierung vom 2. Mai
2014 an den 1. Untersuchungsausschuss (NSA), dort unter II.1.2. auf Seite 5
sowie unter II.2.1. auf Seite 7 genannten Vorwürfen hinausgehen, und wenn
ja, seit wann?

21. Falls Frage 20 mit ja beantwortet wird, welche US-amerikanischen Stellen
haben diese ergänzenden Informationen übermittelt und sind diese jeweils
durch Unterlagen o. Ä. belegt und begründet worden?

22. Liegen der Bundesregierung alle für die Prüfung des Bestehens eines Aus-
lieferungshindernisses nach Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes zu dem Auslie-
ferungsvertrag vom 20. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und den Vereinigten Staaten von Amerika erforderlichen Informationen
inzwischen vor, und wenn ja, seit wann?

23. Inwieweit bezieht die Bundesregierung in die Prüfung des Bestehens eines
Auslieferungshindernisses nach Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes zu dem
Auslieferungsvertrag vom 20. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika betreffend Edward
Snowden auch aktuelle Änderungen der politischen und juristischen Stand-
punkte der US-Regierung ein?

24. Hat sich die Bundesregierung mit US-amerikanischen Stellen oder russi-
schen Stellen über die Folgen und Konsequenzen der durch den 1. Untersu-
chungsausschuss auch beabsichtigten Vernehmung des Zeugen Edward
Snowden im Ausland – beispielsweise in Moskau – entweder durch Mitglie-
der des 1. Untersuchungsausschusses selbst oder mittels Videotechnik aus-
getauscht, und wenn ja, wann und unter Beteiligung welcher deutschen, US-
amerikanischen bzw. russischen Stellen?

Drucksache 18/11386 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

25. Welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, dass Verhand-

lungen zwischen US-amerikanischen und russischen Stellen über die Aus-
lieferung von Edward Snowden geführt werden, und wie wird diese Mög-
lichkeit von der Bundesregierung beurteilt?

Berlin, den 28. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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