BT-Drucksache 18/11384

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 18/10170, 18/10307 Nr. 9 - Baukulturbericht 2016/17 der Bundesstiftung Baukultur und Stellungnahme der Bundesregierung

Vom 6. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11384
18. Wahlperiode 06.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 18/10170, 18/10307 Nr. 9 –

Baukulturbericht 2016/17 der Bundesstiftung Baukultur
und
Stellungnahme der Bundesregierung

A. Problem
Die Bundesstiftung Baukultur hat im aktuellen Baukulturbericht 2016/17 die
Wechselwirkung unterschiedlicher Einflussfaktoren auf die heutige und zukünf-
tige Baukultur thematisiert. Der Bericht skizziert die Grundzüge einer zukunfts-
orientierten Weiterentwicklung der Baukultur in Deutschland und leitet daraus
allgemeine und an einzelne Akteure der Baukultur gerichtete Handlungsempfeh-
lungen ab. Die Bundesregierung hat zum Baukulturbericht eine Stellungnahme
erarbeitet.
Mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD soll die
Bundesregierung aufgefordert werden, zahlreiche Initiativen und Bundespro-
gramme weiterzuverfolgen oder zu intensivieren und die im Baukulturbericht ent-
haltenen Handlungsempfehlungen der Bundesstiftung Baukultur umzusetzen.

B. Lösung
Kenntnisnahme der Unterrichtung und Annahme einer Entschließung mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Ablehnung des Entschließungsantrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/11384 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 18/10170 folgende Entschließung
anzunehmen:
„I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Qualität der gebauten Umwelt ist wesentlich für die Identität unserer Städte
und Gemeinden, nicht nur in Metropolregionen und städtischen Agglomerationen.
Baukultur bildet auch auf dem Land einen wichtigen Rahmen für mehr Lebens-
qualität und Attraktivität. Sie kann Antrieb und Ergebnis der Selbstvergewisse-
rung und Vitalisierung des Ortes und einer gemeinsam gelebten lokalen Identität
sein. Das hat positive Auswirkungen auf die Angebote der Daseinsvorsorge sowie
die Entwicklung von Wirtschaft und Tourismus in einer Gemeinde.
Der Mehrwert von Baukultur zur Sicherung und Stärkung von lokaler bzw. regi-
onaler Identität wird zunehmend erkannt. Die Bewahrung und Entwicklung des
bauhistorischen Erbes ebenso wie ein qualitätsvolles, innovatives und ortsspezi-
fisches Weiterbauen unter Berücksichtigung lokaler und regionaler Baustile, Ma-
terialien und Formen sind dafür wichtige Voraussetzungen.
Die Zukunft ländlicher Räume, vor allem von schrumpfenden Gemeinden, hängt
wesentlich von der Entwicklung vitaler Ortskerne ab. Zukunftsfähige Infrastruk-
turangebote und attraktive Nutzungsmischungen sind zentrale Anknüpfungs-
punkte für eine bedarfsgerechte Entwicklung und ein örtliches Gemeinschaftsle-
ben.
Lebenswerte und sozial ausgeglichene Städte und Gemeinden sind eine wichtige
Grundlage für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Viele Kom-
munen sind dabei auf die Unterstützung durch Bund und Länder angewiesen. Die
Städtebauförderung hat seit 1971 in zahlreichen Orten große Erfolge erzielt; sie
hat das heutige Bild unserer Städte und Gemeinden wesentlich mit geprägt.
Die Bundesstiftung Baukultur hat im aktuellen Baukulturbericht 2016/17 die Mit-
tel- und Kleinstädte sowie die ländlichen Räume in den Fokus genommen. Der
Bericht befasst sich schwerpunktmäßig mit den Themenbereichen „Vitale Ge-
meinden“, „Infrastruktur und Landschaft“ sowie „Planungskultur und Prozess-
qualität“ und zeigt auf, dass Baukultur auch außerhalb der Metropolen von ent-
scheidender Bedeutung ist und großes Potenzial für die Entwicklung einer positi-
ven Perspektive ländlicher Räume darstellt.
Erwartungen und Einschätzungen über den gesellschaftlichen Wert der Baukultur
in Deutschland sind ebenso Gegenstand der Untersuchung wie Handlungsfelder
und Instrumente, die für die Verbesserung der Lebensqualität in Städten und Ge-
meinden relevant sein können.
Damit beschreibt der Baukulturbericht 2016/17 in geeigneter Weise Ansatzpunkte
für die Fortsetzung des baukulturellen Diskurses auf allen staatlichen Ebenen.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass
– sich die Bundesstiftung Baukultur in ihrem aktuellen Baukulturbericht

2016/17 verstärkt den Bedingungen und Voraussetzungen für die Förderung
von Baukultur in ländlichen Räumen gewidmet hat;

– mit der Bundesstiftung Baukultur in Deutschland eine Institution existiert,
die das Bewusstsein für gutes Planen und Bauen stärkt und die Qualität und
Leistungsfähigkeit des Planungs- und Bauwesens national wie international
herausstellt;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11384
– die Bundesregierung die finanzielle Ausstattung der Bundestiftung Baukul-

tur im Bundeshaushalt 2017 nochmals verstärkt hat und damit die Aktivitä-
ten der als Kommunikationsplattform angelegten Stiftung zur Stärkung des
baukulturellen Bewusstseins in Fachwelt und Öffentlichkeit wesentlich vo-
ranbringt sowie durch eigene Initiativen flankiert;

– die Bundesstiftung Baukultur regelmäßig einen „Bericht zur Lage der Bau-
kultur in Deutschland“ vorlegt, der der Bundesregierung, dem Deutschen
Bundestag sowie den Ländern Hinweise für die Weiterentwicklung der Rah-
menbedingungen für Baukultur gibt und bei dessen Erstellung unterschied-
liche gesellschaftliche Gruppen und baukulturelle Akteure einbindet;

– die Bundesregierung innerhalb ihrer Zuständigkeiten maßgeblich daran mit-
wirkt, die Qualität der baulich-räumlichen Umwelt in städtischen wie in
ländlichen Räumen positiv zu beeinflussen – sei es durch regulative Maß-
nahmen, über Förderung, durch Kommunikation oder durch das Bauen im
eigenen Zuständigkeitsbereich;

– die Städtebauförderung von Bund und Ländern wesentlicher und unverzicht-
barer Beitrag zur Sicherstellung der Baukultur in den Städten und Gemein-
den ist;

– die Bundesregierung die Städtebauförderung wesentlich ausgebaut hat, da
diese insbesondere auch Klein- und Mittelstädten sowie dem ländlichen
Raum zu Gute kommt;

– die Bundesregierung die Zukunft und Potenziale von Kleinstädten in ländli-
chen Räumen stärker in den Fokus der Stadtentwicklungspolitik gerückt hat;

– die Bundesregierung als Vorbild, Förderer und Partner konkrete Rahmenbe-
dingungen für das Entstehen von Baukultur in Deutschland setzt, eigene
Maßnahmen entwickelt und Akteure zur Förderung von Baukultur auf regi-
onaler und nationaler Ebene unterstützt.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
– die Handlungsempfehlungen des Baukulturberichts 2016/17 in die baukul-

turpolitischen Ziele des Bundes angemessen einzubeziehen;
– der Bauministerkonferenz Gelegenheit zur Stellungnahme zum Baukultur-

bericht 2016/17 zu geben;
– die Bundesstiftung Baukultur darin zu bestärken, im Baukulturbericht

2018/19 die Fokusthemen „baukulturelles Erbe“ und „Weiterbauen im Be-
stand“ aufzugreifen;

– das Entstehen und den Erhalt von Baukultur in ländlichen Räumen gezielt zu
fördern – sei es durch rechtliche Rahmenbedingungen oder Förderinstru-
mente;

– ihre eigenen Initiativen, Forschungsvorhaben und Projekte – insbesondere
zum Aufbau von Akteursnetzwerken und zur Sensibilisierung für Baukultur
im ländlichen Raum – weiter zu verstärken;

– bei den verantwortlichen Akteuren darauf hinzuwirken, den Ausbau und die
Sicherung von Infrastruktur als aktive Gestaltungsaufgabe zu betrachten und
baukulturelle Aspekte stärker in der Infrastruktur- und Landschaftsplanung
zu berücksichtigen;

– sich verstärkt den Themen der Gestaltung von Infrastruktur- und Land-
schaftsplanung anzunehmen;

– die Städtebauförderung auf hohem Niveau fortzusetzen und dabei die Emp-
fehlungen des Baukulturberichtes für die Stärkung der Vitalität von Gemein-
den und Städten zu berücksichtigen;

Drucksache 18/11384 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– dafür Sorge zu tragen, dass baukulturelle Aspekte bei einer Weiterentwick-

lung der Leipzig Charta zur nachhaltigen Stadtentwicklung sowie dem EU
Urban Agenda-Prozess entsprechende Berücksichtigung finden;

– sich auch im internationalen Bereich, wie etwa bei internationalen Architek-
tur- und Weltausstellungen, verstärkt für die Vermittlung deutscher Bau- und
Planungskultur einzusetzen und sich aktiv an der Vorbereitung des Europäi-
schen Kulturerbejahres 2018 (ECHY) und des Bauhausjubiläums 2019 zu
beteiligen;

– sich bei der Umsetzung der Ziele des bezahlbaren Wohnungsbaus verstärkt
für ein qualitätsvolles Planen und Bauen einzusetzen, um über die Verbin-
dung eines verdichteten, nutzungsgemischten und innovativen Wohnungs-
baus mit gut gestalteten öffentlichen Räumen lebenswerte und integrative
Quartiere zu schaffen;

– ihre Qualitätsoffensive zur Stärkung der Marke „Internationale Bauausstel-
lung“ (IBA) als bedeutendes Experimentierfeld der Stadt- und Raumplanung
zu intensivieren; das Format IBA bietet auch für ländliche Regionen die
Möglichkeit, innovative Architektur-, Stadt- und Raumkonzepte zu erpro-
ben;

– das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus weiterhin zu nut-
zen, um auch in Klein- und Mittelstädten und in ländlichen Räumen qualita-
tiv herausragende und überregional bedeutsame Lösungen zu unterstützen;

– die Empfehlungen hinsichtlich der Planungsprozesse und der Prozessqualität
umzusetzen, um das ressortübergreifende Handeln und Planen zu stärken,
Beteiligungsprozesse zu fördern und zu verbessern;

– die Handlungsfähigkeit von Kommunen zu stärken durch Anreize für eine
aktive und aktivierende Bodenpolitik;

– strukturschwache Regionen im Sinne der Entwicklung gleichwertiger Le-
bensverhältnisse, wie im Baukulturbericht beschrieben, zu stärken.“

Berlin, den 15. Februar 2017

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Berichterstatter

Michael Groß
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Christian Kühn (Tübingen)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11384
Bericht der Abgeordneten Volkmar Vogel (Kleinsaara), Michael Groß, Caren Lay und
Christian Kühn (Tübingen)

I. Überweisung

Die Unterrichtung auf Drucksache 18/10170 wurde gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages (Drucksache 18/10307 Nr. 9) am 10. November 2016 zur federführenden Beratung an den Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den Ausschuss für Tourismus sowie
den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Baukulturbericht 2016/17 ist der zweite Bericht der Bundesstiftung Baukultur zur Lage der Baukultur in
Deutschland. Der Bericht enthält abschließende Handlungsempfehlungen für die Politik, die sich im Wesentlichen
auf die Themen Lebensqualität auf dem Land, aktive Gestaltung des Wandels der Kulturlandschaften sowie die
Verbesserung der Planungskultur und Prozessqualität im Baubereich beziehen.
Die Bundesregierung hat zum Baukulturbericht der Bundesstiftung Baukultur eine Stellungnahme erarbeitet und
begrüßt den Bericht als fundierten Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland und
als gute Grundlage für eine politische Debatte zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Baukultur
im Bund, bei den Ländern und in den Kommunen.
Der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD greift die Empfehlungen des Baukulturberichts
auf und stellt konkrete Forderungen an die Bundesregierung. So wird die Bundesregierung aufgefordert, die Hand-
lungsempfehlungen des Baukulturberichts 2016/17 in die baukulturpolitischen Ziele des Bundes angemessen ein-
zubeziehen und der Bauministerkonferenz Gelegenheit zur Stellungnahme zum Baukulturbericht 2016/17 zu ge-
ben. Die Bundesstiftung Baukultur solle darin bestärkt werden, im Baukulturbericht 2018/19 die Fokusthemen
„baukulturelles Erbe“ und „Weiterbauen im Bestand“ aufzugreifen.
Die Bundesregierung soll das Entstehen und den Erhalt von Baukultur in ländlichen Räumen gezielt fördern und
ihre eigenen Initiativen, Forschungsvorhaben und Projekte weiter verstärken sowie bei den verantwortlichen Akt-
euren darauf hinwirken, den Ausbau und die Sicherung von Infrastruktur als aktive Gestaltungsaufgabe zu be-
trachten und baukulturelle Aspekte stärker in der Infrastruktur- und Landschaftsplanung zu berücksichtigen.
Bei der Umsetzung der Ziele des bezahlbaren Wohnungsbaus soll sich die Bundesregierung verstärkt für ein qua-
litätsvolles Planen und Bauen einsetzen, um über die Verbindung eines verdichteten, nutzungsgemischten und
innovativen Wohnungsbaus mit gut gestalteten öffentlichen Räumen lebenswerte und integrative Quartiere zu
schaffen. Außerdem sollen die Qualitätsoffensive zur Stärkung der Marke „Internationale Bauausstellung“ (IBA)
als bedeutendes Experimentierfeld der Stadt- und Raumplanung intensiviert sowie die Städtebauförderung – unter
Berücksichtigung der Empfehlungen des Baukulturberichts – auf hohem Niveau fortgesetzt werden.
Darüber hinaus soll das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus weiterhin genutzt werden, um auch
in Klein- und Mittelstädten und in ländlichen Räumen qualitativ herausragende und überregional bedeutsame
Lösungen zu unterstützen.
Um das ressortübergreifende Handeln und Planen zu stärken sowie Beteiligungsprozesse zu fördern und zu ver-
bessern, sollen die Empfehlungen hinsichtlich der Planungsprozesse und der Prozessqualität umgesetzt werden.
Gleichzeitig soll die Handlungsfähigkeit von Kommunen durch Anreize für eine aktive und aktivierende Boden-
politik gestärkt werden; strukturschwache Regionen sollen, entsprechend der Empfehlungen des Baukulturbe-
richts, gestärkt werden, um die Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu fördern.
Auf europäischer Ebene soll die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass baukulturelle Aspekte bei einer Wei-
terentwicklung der Leipzig Charta zur nachhaltigen Stadtentwicklung sowie dem EU Urban Agenda-Prozess Be-
rücksichtigung finden. Im internationalen Bereich, beispielsweise bei internationalen Architektur- und Weltaus-
stellungen, soll sich die Bundesregierung verstärkt für die Vermittlung deutscher Bau- und Planungskultur ein-
setzen und sich aktiv an der Vorbereitung des Europäischen Kulturerbejahres 2018 (ECHY) und des Bauhausju-
biläums 2019 beteiligen.

Drucksache 18/11384 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 66. Sitzung am 15. Februar 2017 Kenntnisnahme der Unterrichtung
auf Drucksache 18/10170 und Annahme einer Entschließung empfohlen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 78. Sitzung am 15. Februar 2017 Kenntnisnahme der Un-
terrichtung auf Drucksache 18/10170 und Annahme einer Entschließung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Unterrichtung auf Drucksache
18/10170 in seiner 105. Sitzung am 15. Februar 2017 abschließend behandelt. Die Fraktionen der CDU/CSU und
SPD haben dazu einen Entschließungsantrag auf Ausschussdrucksache 18(16)521 eingebracht, dessen Inhalt in
der Beschlussempfehlung wiedergegeben ist.
Die Fraktion der CDU/CSU lobte die hohe Qualität der Arbeit der Bundesstiftung Baukultur. Die bebaute Um-
welt habe einen großen Einfluss auf die Lebensqualität in den Städten sowie den Kommunen im ländlichen Raum.
Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen enthalte die Anregung, den Baukulturbericht auch auf der
Bauministerkonferenz zu thematisieren. Die Fraktion begrüßte, dass sich der nächste Bericht gezielt mit den The-
men „baukulturelles Erbe“ und „Weiterbauen im Bestand“ beschäftigen werde. Für die Zukunft sei es wichtig,
die Städtebauförderung auf hohem Niveau fortzusetzen und dabei gleichzeitig den Fokus mehr auf den ländlichen
Raum zu legen, ebenso wie beim Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus. Die Bundesstiftung Bau-
kultur fungiere zunehmend auch als Beraterin und Impulsgeberin für die Akteure vor Ort, weshalb es wichtig sei,
die Stiftung in Zukunft weiter zu stärken. Sie müsse aber gleichzeitig noch mehr als bisher von Architekten,
Planern und Ingenieuren unterstützt werden, beispielsweise im Rahmen der Arbeit im Förderverein.
Im Bundeshaushalt 2017 seien Mittel zum Wiederaufbau der Bauakademie von Karl Friedrich Schinkel bereitge-
stellt. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion sei es unerlässlich, dass die Stiftung Baukultur einen wesentlichen Anteil
an der Bauakademie haben müsse und diese schließlich ein Zentrum für die Themen Bauen, Planung und Archi-
tektur werde.
Die Fraktion der SPD unterstrich die hohe Qualität des Baukulturberichts der Bundesstiftung Baukultur. Für die
politische Arbeit sei es wichtig zu erfahren, welche Probleme und aktuellen Entwicklungen in der Branche zu
verzeichnen seien. Angesichts der verfügbaren Flächen und des Wohnraumbedarfs könne nicht jeder in einer
Großstadt leben, weshalb gerade der ländliche Raum und kleine Städte und Gemeinden gestärkt werden müssten,
was die Bundesregierung durch die Aufstockung der Städtebauförderung getan habe. Der Bericht weise aber auch
auf Fehlentwicklungen wie die Entleerung von Ortskernen zugunsten der Außenbereiche auf dem Land oder in
manchen Stadtteilen von Ballungsräumen hin.
Der vorgelegte Entschließungsantrag rege eine gute Liegenschaftspolitik und eine Verbesserung der Handlungs-
fähigkeiten bei den Kommunen an. Dafür habe die Koalition die Kommunen in dieser Wahlperiode mit zusätzli-
chen Mitteln in Höhe von rund 80 Milliarden Euro ausgestattet. Am Ende führe nur ein Zusammenspiel der klei-
nen Gemeinden, Städte und Großstädte zum Ziel, wobei das Thema Raumordnung im Bereich der Stadtentwick-
lung und der Baupolitik ausführlicher als in den vergangenen Jahren diskutiert und behandelt werden müsse.
Die Fraktion DIE LINKE. dankte für den Baukulturbericht, dessen Fokusthemen richtig gewählt worden seien.
Die Reaktivierung von Ortskernen sei ein wichtiges Ziel, weil Leerstand und Verfall von Wohnungen und Häu-
sern in zahlreichen Kommunen ein bekanntes Problem darstellten. Gleichzeitig werde vor Ort zum Teil aber auch
die falsche Politik gemacht, wenn etwa an den Stadträndern durch die Ausweisung von neuen Baugebieten zu-
sätzliche Flächen verbraucht würden. Die bevorstehende Einführung eines beschleunigten Verfahrens für Bau-
maßnahmen im Außenbereich in das Baugesetzbuch widerspreche dem Baukulturbericht. Es sei wünschenswert,
wenn auch bei Neubauprojekten Aspekte des sozialen Wohnungsbaus Berücksichtigung fänden. Ausführungen
dazu fehlten im Baukulturbericht bedauerlicherweise. Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen enthalte
sehr viele vage Hinweise, widerspreche aber beispielsweise bei der Liegenschaftspolitik dem Vorgehen der Bun-
desregierung.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die Vorlage des Baukulturberichts, in dem wichtige Hin-
weise zu finden seien, wie Baukultur und Baupolitik in den nächsten Jahren gestaltet werden sollten. Die Arbeit

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11384
der Bundesstiftung Baukultur zeige, wie wichtig sie als Akteur für die Baukultur insgesamt sei. Die Baukultur
stehe vor großen Herausforderungen, weshalb die finanzielle Stärkung der Bundesstiftung ein wichtiges Anliegen
sei, welches die Fraktion unterstütze.
Die Kernanliegen des Berichts würden in der Realität durch das Vorgehen der Bundesregierung beispielsweise
bei der Novelle des Baugesetzbuches konterkariert. Die an die Kommunen gerichtete Aufforderung im Entschlie-
ßungsantrag der Koalitionsfraktionen, eine aktive Bodenpolitik zu betreiben, widerspreche der Vorgehensweise
der Bundesregierung bei diesem Thema. Der Bericht mache deutlich, dass sich der ländliche Raum und die dörf-
lichen Strukturen veränderten und neue Wohnformen sowie sozialer Wohnungsbau in nachverdichteten Ortsker-
nen hinzukomme, worauf die entsprechenden Förderprogramme ausgerichtet werden müssten.
In der wieder aufzubauenden Bauakademie von Karl Friedrich Schinkel solle aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Bundesstiftung Baukultur als Hausherrin mit dauerhafter institutioneller Absicherung fun-
gieren, worüber eine überfraktionelle Vereinbarung anzustreben sei.
Die Bundesregierung wies darauf hin, dass sich der Baukulturbericht schwerpunktmäßig auf die ländlichen
Räume beziehe. Es reiche nicht aus, sich auf die Mittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit zu verlassen, weil Lebensqualität vielfältige Voraussetzungen habe. Die Herausforderung
sei die Bündelung der Mittel über alle Ressorts hinweg, worauf ein Staatssekretärsausschuss hinarbeite. Stärkeren
Einfluss auf die Regionalentwicklung hätten jedoch die dafür zuständigen Bundesländer. Das BMUB habe die
Weichen bei der Städtebauförderung gestellt. Ähnlich gehe es beim Thema Stadtumbau und der Verankerung der
Idee der Sozialen Stadt voran. Die Programme für ländliche Gebiete seien ebenfalls mit zusätzlichen Finanzmit-
teln ausgestattet worden.
In Bezug auf Bodenspekulationen erläuterte sie, das Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen versuche nun
noch das Thema Innenentwicklung von Kommunen abzuarbeiten, welches gleichzeitig auch ein Instrument gegen
Bodenspekulationen und noch in dieser Wahlperiode umsetzbar sei. Sie wies darauf hin, dass es bei der Liegen-
schaftspolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bereits erhebliche Fortschritte gegeben habe,
auch wenn noch weitere Veränderungen wünschenswert seien. Allerdings seien beispielsweise in Berlin nur rund
ein Prozent der Flächen im Eigentum des Bundes. Daher richte sich das Thema Bodenpolitik vor allem an die
Kommunen, die dabei allerdings sehr unterschiedlich vorgingen.
Mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses zur Bereitstellung von über 65 Millionen Euro für den Wiederauf-
bau der Bauakademie von Karl Friedrich Schinkel bestehe die Chance, dem Thema Baukultur eine größere Auf-
merksamkeit in Deutschland zukommen zu lassen. Ziel einiger geplanter Veranstaltungen des BMUB sei ein
Diskussionsprozess, wie die Ideen von Schinkel in einer modernen Bauakademie umgesetzt werden könnten. Mit
dem Land Berlin als Eigentümer des Grundstückes liefen bereits Gespräche über die Trägerstruktur. Noch vor der
Sommerpause 2017 solle ein erstes Zwischenfazit gezogen werden.
Im Ergebnis empfahl der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Kenntnisnahme
der Unterrichtung und Annahme einer von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache
18(16)521 vorgelegten Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Berlin, den 15. Februar 2017

Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Berichterstatter

Michael Groß
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Christian Kühn (Tübingen)
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.