BT-Drucksache 18/11382

Umsetzung des Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes - Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr

Vom 24. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11382
18. Wahlperiode 24.02.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms,
Matthias Gastel, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Bärbel Höhn,
Christian Kühn (Tübingen), Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes –
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr

Nach dem tragischen Flugzeugabsturz am 24. März 2015 in den französischen
Alpen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine
Task Force Airline Safety eingerichtet, welche Maßnahmen zur Erhöhung der Si-
cherheit im Luftverkehr erarbeiten sollte. Mit dem Fünfzehnten Gesetz zur Än-
derung des Luftverkehrsgesetzes wurden diese Maßnahmen vom Deutschen Bun-
destag beschlossen. Dazu zählt die Einführung von verdachtsunabhängigen Kon-
trollen für das Flugpersonal vor Dienstbeginn, bei denen stichprobenhaft geprüft
werden soll, ob Personen unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder ande-
ren psychoaktiven Substanzen stehen. Das Luftfahrt-Bundesamt hat dabei das
Recht erhalten, unangemeldet Flugzeuge zu betreten und die Dienstfähigkeit der
Piloten zu überprüfen. Es hat zudem den Auftrag vom Gesetzgeber erhalten, eine
elektronische Datenbank über durchgeführte flugmedizinische Untersuchungen
und Beurteilungen („flugmedizinische Datenbank“) aufzubauen. Die Datenbank
soll dazu dienen, die Aufsicht über die Tätigkeit der anerkannten flugmedizini-
schen Sachverständigen und flugmedizinischen Zentren sicherzustellen und
mehrfache Anträge auf Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses bei unterschied-
lichen flugmedizinischen Sachverständigen oder flugmedizinischen Zentren zu
verhindern (sogenanntes doctor hopping).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann wurde die elektronische flugmedizinische Datenbank beim Luftfahrt-

Bundesamt in Betrieb genommen?
Sollte die elektronische flugmedizinische Datenbank noch nicht in Betrieb
genommen sein, bis wann ist damit zu rechnen, und welche Gründe haben
zur Verzögerung des Einsatzes geführt?

2. Wie hoch war im Jahr 2016 die Anzahl der Flugtauglichkeitsuntersuchungen
für Berufspiloten, und wie viele Berufspiloten wurden zeitweise oder dauer-
haft für fluguntauglich erklärt?

3. Wie viele Prüfungen der Anerkennungsvoraussetzungen von flugmedizini-
schen Sachverständigen und flugmedizinischen Zentren nach Maßgabe der
Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 hat das Luftfahrt-Bundesamt im Jahr 2016
vorgenommen, und wie viele Anerkennungen hat es gegeben?

Drucksache 18/11382 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. In welchem Umfang hat das Luftfahrt-Bundesamt im Jahr 2016 Räumlich-
keiten von flugmedizinischen Sachverständigen und flugmedizinischen Zen-
tren betreten und nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 Ermitt-
lungen vorgenommen, um zu überprüfen, ob untauglichen Bewerbern ein
flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis ausgestellt wurde?

Inwiefern gab es dabei Beanstandungen?
5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für diese Prüfungen (Fragen

3 und 4) beim Luftfahrt-Bundesamt zuständig?

Wie viele Planstellen sind unbesetzt?
Ist ein Personalaufwuchs vorgesehen?
Wenn ja, in welchem Umfang, und in welchem Zeitraum?

6. Wie viele Ärztinnen und Ärzte, die die Anforderungen der Verordnung (EU)
Nr. 1178/2011 erfüllen, sind insgesamt beim Luftfahrt-Bundesamt beschäf-
tigt?

Wie viele Planstellen sind unbesetzt?
Ist ein Personalaufwuchs vorgesehen?
Wenn ja, in welchem Umfang, und in welchem Zeitraum?

7. In wie vielen Fällen ist das Luftfahrt-Bundesamt im Jahr 2016 nicht den
Empfehlungen des fliegerärztlichen Ausschusses zur Beratung der medizini-
schen Sachverständigen des Luftfahrt-Bundesamtes zur Entscheidung über
die flugmedizinische Tauglichkeit von Pilotinnen und Piloten gefolgt, und
aus welchen Gründen ist dies geschehen?

8. Wie viele Aus- und Weiterbildungsangebote für flugmedizinische Sachver-
ständige gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 hat das Luftfahrt-Bun-
desamt in den Jahren 2015 und 2016 jeweils angeboten?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für diese Aufgabe beim
Luftfahrt-Bundesamt zuständig?
Wie viele Planstellen sind unbesetzt?
Ist ein Personalaufwuchs vorgesehen?
Wenn ja, in welchem Umfang, und in welchem Zeitraum?

9. Wie viele stichprobenartige Kontrollen der Dienstfähigkeit von Luftfahr-
zeugführern hat das Luftfahrt-Bundesamt im Jahr 2016 durchgeführt?
Wie oft wurden dabei unangemeldet Flugzeuge betreten?
In wie vielen Fällen wurde dabei der Einfluss von Personen durch Medika-
mente, Alkohol oder andere psychoaktive Substanzen festgestellt?

10. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für diese Aufgabe beim
Luftfahrt-Bundesamt zuständig?

Wie viele Planstellen sind unbesetzt?
Ist ein Personalaufwuchs vorgesehen?
Wenn ja, in welchem Umfang, und in welchem Zeitraum?

11. Welche Fluggesellschaften mit Landerechten an Verkehrsflughäfen in
Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung keine Beratungs-
und Anlaufstellen zur Prävention und Behandlung bei psychischen Proble-
men sowie Suchtgefahr („Peer-Support-Programme“)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11382

12. Hat sich die Bundesregierung der Empfehlung der Task Force Airline Safety

folgend bei der Europäischen Kommission für Regelungen eingesetzt, die
das Vorhalten von „Peer-Support-Programmen“ für alle Fluggesellschaften
verbindlich machen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?

13. Wird die von der Task Force Airline Safety vorgeschlagene Zwei-Personen-
Regelung für das Cockpit nach Kenntnis der Bundesregierung unverändert
bei allen deutschen Fluggesellschaften umgesetzt?
Welche ausländischen Fluggesellschaften mit Landerechten an Verkehrs-
flughäfen in Deutschland setzen diese Regelung nach Kenntnis der Bundes-
regierung nicht um?

14. Zu welchem Ergebnis ist die Evaluierung der Zwei-Personen-Regelung für
das Cockpit nach einem Anwendungsjahr gekommen?

Welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen?

Berlin, den 24. Februar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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