BT-Drucksache 18/11315

Planungen zur Einführung eines Bund-Länder-Portalverbunds für Serviceportale des E-Governments und zum Ausbau von Onlinedienstleistungen

Vom 15. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11315
18. Wahlperiode 15.02.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert und der
Fraktion DIE LINKE.

Planungen zur Einführung eines Bund-Länder-Portalverbunds für Serviceportale
des E-Governments und zum Ausbau von Onlinedienstleistungen

Eine zunehmende Anzahl von Dienstleistungen der Verwaltung ist elektronisch
über das Internet nutzbar, auch wenn die Angebote und deren Nutzung in
Deutschland noch deutlich hinter einigen anderen Ländern zurückbleiben. Mit
dem Ausbau von Onlineangeboten werden sowohl das Ziel eines einfacheren Zu-
gangs zu Dienstleistungen der Verwaltung als auch Kostenersparnisse bei der
Verwaltung selbst verfolgt. Das Gutachten „E-Government in Deutschland: Vom
Abstieg zum Aufstieg“ des Nationalen Normenkontrollrats von November 2015
berechnet für die 60 am stärksten nachgefragten Dienstleistungen ein Einsparpo-
tential auf Verwaltungsseite von ca. 700 Mio. Euro im Jahr. Demgegenüber ste-
hen als Untergrenze für die nötige Anfangsinvestition ca. 1 660 Mio. Euro.
Die Zuständigkeit für Verwaltungsdienstleistungen und somit auch für E-Govern-
ment-Dienste verteilt sich auf den Bund, die Länder und die Kommunen. Dem-
entsprechend existieren eine Vielzahl eigenständiger Lösungen und eigene Ser-
viceportale der Länder und Kommunen. Letzteren kommt dabei eine besondere
Rolle zu, da ihre Onlineangebote einerseits am stärksten nachgefragt werden, an-
dererseits im Vergleich noch oft überschaubar sind (in der Erhebung des Normen-
kontrollrats liegt der Median bei den untersuchten Kommunen bei zwei bereitge-
stellten Onlinedienstleistungen).
2009 wurde im Zuge der Föderalismusreform II das Grundgesetz um Artikel 91c
ergänzt, der Bund und Ländern die Zusammenwirkung bei Planung, Errichtung
und Betrieb informationstechnischer Systeme erlaubt und Vereinbarungen zu
Standards und Sicherheitsanforderungen bei der Kommunikation zwischen IT-
Systemen ermöglicht. Auf dieser Grundlage wurde 2010 der IT-Planungsrat als
Gremium der Koordination zwischen Bund und Ländern geschaffen.
Der IT-Planungsrat hat im Juni 2016 einen Beschluss zur Einrichtung eines Por-
talverbunds gefasst, der Serviceportale von Bund, Ländern und Kommunen mit-
einander verknüpfen soll. Ziel soll es sein, mit dem Zugang auf ein Serviceportal
auch auf alle anderen Dienstleistungen im Verbund zugreifen zu können.
Am 14. Oktober 2016 hat die Konferenz der Regierungschefinnen und Regie-
rungschefs von Bund und Ländern in Zusammenhang mit der Neuordnung der
Finanzbeziehungen von Bund und Ländern beschlossen, dass die „Onlineanwen-
dungen der öffentlichen Verwaltung […] für alle Bürger/innen und die Wirtschaft
über ein vom Bund errichtetes zentrales Bürgerportal erreichbar gemacht“ wer-
den sollen, „über das auch die Länder ihre online Dienstleistungen [sic] bereitzu-

Drucksache 18/11315 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

stellen haben“. Des Weiteren solle zur Erhöhung der onlinefähigen Dienstleistun-
gen der öffentlichen Verwaltung beim IT-Planungsrat für die Weiterentwicklung
der IT-Verfahren ein Budget bereitgestellt werden.
Am 14. Dezember 2016 hat die Bundesregierung einen Entwurf gesetzlicher Än-
derungen zur Umsetzung der Beschlüsse von Oktober 2016 vorgelegt. Dies bein-
haltet eine Änderung von Artikel 91c des Grundgesetzes, der dem Bund die Zu-
ständigkeit für die Gesetzgebung zum „übergreifenden informationstechnischen
Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern“ überträgt, und ein
„Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Online-
zugangsgesetz – OZG)“, das Regelungen zum Betrieb eines Portalverbunds trifft,
dem Bund mehrere Verordnungsermächtigungen erteilt und Bund und Länder
verpflichtet, spätestens zum Ablauf des fünften auf die Verkündung des Gesetzes
folgenden Kalenderjahres ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über
Verwaltungsportale anzubieten, sofern diese Leistungen sich dazu eignen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen werden seitens der Bundesregierung die bestehenden

Regelungen des Artikels 91c des Grundgesetzes (GG) als nicht ausreichend
betrachtet, um mit den Ländern die Einrichtung eines Portalverbunds zu ver-
einbaren?

2. Plant die Bundesregierung, die neu zu schaffende Zuständigkeit in Arti-
kel 91c GG für über den Entwurf des Onlinezugangsgesetzes hinausgehende
gesetzliche Regelungen zu nutzen, und wenn ja, welchen Inhalts sollen diese
Regelungen sein?

3. Inwieweit waren die Länder und Kommunen an der Erarbeitung des Ent-
wurfs des Onlinezugangsgesetzes beteiligt und tragen dessen Inhalte mit?

4. Bestehen über den konkreten Inhalt des Entwurfs des Onlinezugangsgesetzes
hinausgehende Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern oder
Kommunen, die in Zusammenhang mit dem Portalverbund oder der Ver-
pflichtung zur Einführung elektronischer Angebote stehen, und wenn ja, wel-
chen Inhalts?

5. Mit welchen Kosten bzw. Folgekosten rechnet die Bundesregierung für die
Einführung des Portalverbunds und der entsprechenden Schnittstellen, und
wie soll die Finanzierung geregelt werden?

6. Welcher Zeitplan wird für die Einführung des Portalverbunds verfolgt?
7. Aus welchem Grund ist im Entwurf des Onlinezugangsgesetzes vorgesehen,

dass die Standards zur Gewährleistung der IT-Sicherheit des Portalverbunds
ohne Beteiligung des IT-Planungsrats festgelegt werden, obwohl zu dessen
originären Aufgaben die Festlegung derartiger Standards in der Zusammen-
arbeit von Bund und Ländern gehört?

8. Welcher Begriff der „Eignung“ von Verwaltungsleistungen, elektronisch an-
geboten zu werden, liegt § 1 Absatz 1 Satz 2 des Entwurfs des Onlinezu-
gangsgesetzes zugrunde?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine fehlende Eignung

nicht allein darin bestehen kann, dass die Einführung eines elektronischen
Angebots die Änderung rechtlicher Vorschriften voraussetzen würde?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine fehlende Eignung
nicht allein darin bestehen kann, dass eine direkt auf diesen Einsatz zuge-
schnittene Software noch nicht existiert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11315
c) Plant die Bundesregierung eine systematische Überprüfung der in ihrer
Zuständigkeit angebotenen Verwaltungsleistungen auf ihre Eignung hin?
Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen, und wenn nein, warum nicht?

9. Mit welchen ungefähren Kosten rechnet die Bundesregierung dafür, binnen
fünf Jahren sämtliche geeignete Verwaltungsleistungen auch elektronisch
verfügbar zu machen (unabhängig von den mittel- bis langfristig zu erwar-
tenden Kostenersparnissen)?
Welcher Anteil dieser Kosten fällt jeweils in den Bereich des Bundes, der
Länder und der Kommunen?

10. Was ist der aktuelle Stand zur Bereitstellung eines Budgets für die Weiter-
entwicklung der IT-Verfahren beim IT-Planungsrat?
a) Welchen Umfang soll dieses Budget haben?
b) Wie soll sich dieses Budget zusammensetzen?
c) In welchem zeitlichen Rahmen sollen daraus Mittel zur Verfügung ge-

stellt werden?
d) Nach welchen Kriterien soll über die Verwendung der Mittel entschieden

werden?
11. In welchem Zusammenhang steht das Vorhaben der Bereitstellung eines sol-

chen Budgets mit dem am 13. Oktober 2016 beschlossenen Digitalisierungs-
programm des IT-Planungsrats?
a) Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung dieses Programms?
b) Welche Mittel sollen dafür zur Verfügung gestellt werden?

Berlin, den 13. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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