BT-Drucksache 18/11310

Bahnlärm im oberen Elbtal

Vom 16. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11310
18. Wahlperiode 16.02.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay,
Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Thomas Lutze,
Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Bahnlärm im oberen Elbtal

Mit Datum vom 5. Januar 2017 antwortete die Bundesregierung auf die Schriftli-
chen Fragen 57 und 58 des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE.) auf
Bundestagsdrucksache 18/10797 zur Entwicklung der Lärmbelasung durch den
Schienenverkehr im oberen Elbtal und zu Aktivitäten der Bundesregierung zur
Senkung der Lärmbelastungen. Zwar hat der Parlamentarische Staatssekretär
beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann
(CDU), mitgeteilt, was die Bundesregierung zur Minderung des Bahnlärms un-
ternimmt, um diesen bis zum Jahr 2020 zu halbieren. Die Fragen des Abgeord-
neten, was dabei konkret im oberen Elbtal (von Schöna bis Meißen) in den Jahren
2015 und 2016 getan und erreicht wurde und was die Bundesregierung diesbe-
züglich in den Jahren 2017 und 2018 tun wird, hat sie aber nicht beantwortet.
Dies ist angesichts der Tatsache, dass der Schienenverkehr im oberen Elbtal auch
im Jahr 2015 zugenommen hat (für das Jahr 2016 lagen laut Enak Ferlemann noch
keine Zahlen vor) und die Anlieger in den Kreisen Sächsische Schweiz-Osterz-
gebirge und Meißen sowie der Stadt Dresden unter den Lärmbelastungen weiter-
hin überdurchschnittlich leiden, nicht akzeptabel. Ebenso wenig akzeptabel ist es
vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung durch die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts verpflichtet ist, nicht nur alle Informationen mitzutei-
len, über die sie verfügt, sondern auch solche, die sie mit zumutbarem Aufwand
in Erfahrung bringen kann (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was bedeutet das Ziel – Halbierung der durch Schienenverkehr verursachten

Lärmbelastungen von 2008 bis 2020 – konkret für die einzelnen Streckenab-
schnitte im oberen Elbtal zwischen Schöna und Meißen?

2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Lärmbelastung durch
den Schienenverkehr im oberen Elbtal (von Schöna bis Meißen) in den Jah-
ren 2008 bis 2016 entwickelt (bitte für jedes Jahr die jeweilige Anzahl und
Art der Züge für die einzelnen Streckenabschnitte zwischen Schöna und Mei-
ßen sowie die Lärmbelastung getrennt nach Spitzenpegel, Mittelungspegel
und Beurteilungspegel für den Tag – 6 bis 22 Uhr – und für die Nacht – 22
bis 6 Uhr – nennen)?

3. Welche Prognosen zur Entwicklung des Schienenverkehrs im oberen Elbtal
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für die Jahre 2017 bis 2030
für die jeweiligen Strecken getrennt nach Güterzügen und Personenzügen
nennen)?

Drucksache 18/11310 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Wie hat sich in den Jahren 2008 bis 2016 der Güterverkehr über die Binnen-
schifffahrt auf der Oberelbe entwickelt, und wie sind hier die Prognosen für
den Zeitraum 2017 bis 2030?

5. Wie viele Schienenlärmmessstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung an den Bahnstrecken im oberen Elbtal (bitte den jeweiligen Ort und das
Jahr der Inbetriebnahme nennen), und wo sollen weitere Messstellen im Jahr
2017 bzw. 2018 errichtet werden?

6. Welchen Anteil an gefahrenen Trassenkilometern hatten „leise“ Güterzüge
(Züge mit mindestens 90 Prozent von Wagen, die auf LL- oder K-Sohlen
umgerüstet sind) im oberen Elbtal im Verhältnis zum gesamten Schienengü-
terverkehr auf dieser Strecke nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jah-
ren 2013, 2014, 2015 und 2016?

7. Was hat die Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 zur Senkung der
Lärmbelastungen infolge des Schienenverkehrs im oberen Elbtal getan, und
was wird sie diesbezüglich in den Jahren 2017 bis 2020 tun (bitte die in den
einzelnen Jahren jeweilig geplanten Aktivitäten nennen)?

Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt bzw. sollen erzielt werden?
8. Welche weiteren Aktivitäten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung dar-

über hinaus durch die Sächsische Staatsregierung sowie die Deutsche Bahn
AG?

9. Gab bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Zeitverzug bei einzel-
nen geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Bahnlärms im oberen Elb-
tal?
Wenn ja, welche?
Was waren dafür die jeweiligen Ursachen?

10. Welche Auswirkungen hätte die Einführung von Langsamfahrstrecken im
oberen Elbtal für den Güterverkehr, für den Personenverkehr sowie hinsicht-
lich des Bahnlärms?

11. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür bzw. dagegen, kurzfristig
mittels Geschwindigkeitsreduzierungen für Güterzüge in den Nachtzeiten
auf den besonders vom Bahnlärm betroffenen Strecken für eine Senkung der
Lärmbelastungen für die Anlieger zu sorgen?

12. Welche Prognosen hinsichtlich der Anzahl der Güterzüge sowie der Perso-
nenzüge gibt es bei der Realisierung des Vorhabens „Neubau einer Bahnstre-
cke zwischen Dresden und Prag“ für die Strecke oberes Elbtal und die dann
angebotene Paralellstrecke zwischen Heidenau und Lovosice bzw. Ústi nad
Labem durch das Erzgebirge, und welche Wirkungen hätte dies hinsichtlich
der Reduzierung des Bahnlärms im oberen Elbtal?

13. Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Umleitung eines
Teils der Güterverkehre zwischen der Achse Nordeutschland – Südosteuropa
bzw. dem Hamburger Hafen und der Tschechischen Republik über Thürin-
gen und Bayern geprüft, und welche Ergebnisse brachten die Untersuchun-
gen?

14. In welcher Weise arbeiten die Bundesregierung und (nach Kenntnis der Bun-
desregierung) die weiteren Akteure auf deutscher Seite mit den Partnerinnen
und Partnern der Tschechischen Republik und den anderen Hauptnutzern der
Bahnstrecke zusammen, um die Ziele bei der Reduzierung des Bahnlärms im
oberen Elbtal zu erreichen, und welche Ergebnisse wurden diesbezüglich bis-
her erreicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11310

15. Auf welchen weiteren Bahnstrecken in den Kreisen Sächsische Schweiz-

Osterzgebirge sowie Meißen und der Stadt Dresden liegen nach Kenntnis der
Bundesregierung die durch Schienenverkehr verursachten Lärmbelästigun-
gen über den „Auslösewerten für Lärmsanierung“ sowie den „Immissions-
grenzwerten der Lärmvorsorge“ (bitte konkret mit den jeweils ermittelten
Werten nennen)?

Welche Aktivitäten gibt es hier zur Reduzierung der Lärmbelastungen?

Berlin, den 16. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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