BT-Drucksache 18/1126

Folgen aus dem aktuellen Wegekostengutachten für die Lkw-Maut

Vom 9. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1126
18. Wahlperiode 09.04.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel,
Markus Tressel, Tabea Rößner, Oliver Krischer, Harald Ebner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Folgen aus dem aktuellen Wegekostengutachten für die Lkw-Maut

Mit dem aktuellen Wegekostengutachten für das Bundesministerium für Ver-
kehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird von den Gutachtern die Höhe der
Mautsätze für Lkw vorgeschlagen. Im Wegekostengutachten (Endbericht vom
25. März 2014 unter www.bmvi.de) wird nachgewiesen, woran sich die Höhe
der Mautsätze orientiert. Nach dem neuen Gutachten müssen die Mautsätze sin-
ken, weil das Zinsniveau gesunken ist und der Bund damit weniger Zinsen für
die Kapitalbindung in Straßen anrechnen kann. Bis zum Jahr 2017 geht das
BMVI von Mindereinnahmen in Höhe von 2 Mrd. Euro aus.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie verteilen sich die zusätzlichen Einnahmen bzw. Einnahmeausfälle auf

die Jahre 2014 bis 2018?
2. Muss die Differenz zwischen einer niedrigeren neuen Mauthöhe und der der-

zeitigen Mauthöhe rückwirkend erstattet werden, da die Berechnung der letz-
ten Wegekostenrechnung im Jahr 2012 endete?

3. Inwieweit sollen die erwarteten Mindereinnahmen durch erhöhte Haushalts-
mittel ausgeglichen werden, und wann wird dies titelscharf im Haushalt und
der mittelfristigen Finanzplanung abgebildet?

4. Inwieweit sind Vereinbarungen zwischen dem Bundesministerium der Finan-
zen (BMF) und dem BMVI über eine finanzielle Kompensation in zukünfti-
gen Haushalten für den Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Lkw-Maut
getroffen worden?
Falls ja, in welcher Höhe pro Jahr und ab wann soll die Rückzahlung erfol-
gen?

5. Inwieweit würden Einnahmen aus einer Pkw-Vignette – sollte sie eingeführt
werden und Nettoeinnahmen erzielen – ebenfalls zunächst zum Ausgleich
der Mindereinnahmen aus der Absenkung der Lkw-Maut verwendet werden,
und inwiefern gibt es dazu Vereinbarungen zwischen dem BMF und dem
BMVI?

6. Wird die Bundesregierung der Empfehlung der Gutachter folgen und höhere
Mautsätze für Bundesstraßen festlegen als für Bundesautobahnen?
Falls nein, welche zusätzlichen Einnahmen im Zeitraum von 2014 bis 2017
könnten in diesem Fall nach Aussage des Wegekostengutachtens nicht erzielt
werden?

Drucksache 18/1126 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Welche Prognosen über die Entwicklung der Fahrleistungsanteile von
EURO 6 im Verhältnis zu den teureren Schadstoffklassen sind für die Jahre
2014 bis 2018 (bitte jährliche Aufstellung) hinterlegt?

8. Von welcher Höhe der Betreiberkosten für die Jahre 2015 bis 2018 (bitte
jährliche Aufstellung) für die Mauterfassung wird ausgegangen, wenn der
Bund die Call Option zieht, und von welchen Kosten wird ausgegangen,
wenn der Bund den Betreibervertrag um drei Jahre verlängert?

9. Welche Erhöhung der Betreiberkosten wird für die Ausweitung der Lkw-
Maut auf weitere 1 000 km vierspurige Bundesstraßen und auf Lkw ab
7,5 Tonnen, wie vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur,
Alexander Dobrindt, am 25. März 2014 angekündigt (www.bmvi.de „Bun-
desminister Dobrindt zur LKW-Maut“), angenommen?

10. Inwieweit soll die Höhe und die Auszahlung der De-Minimis-Beihilfen in
den Jahren 2014 bis 2018 unverändert fortgesetzt werden?

11. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die mögliche Senkung der Lkw-
Maut für Lkw über 12 Tonnen bei einer gleichzeitigen Verteuerung des
Bahnstroms durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
zu Verlagerung von Verkehr von der Schiene auf die Straße führt?
Falls nein, welche Annahmen führen dazu, dass eine Änderung der Kosten-
struktur im intermodalen Wettbewerb ohne Auswirkungen auf den Modal
Split bleibt?

12. Inwieweit ist eine Folgenabschätzung für die Entwicklung des Schienen-
güterverkehrs getroffen worden durch die Kombination aus niedrigeren
Produktionskosten für den Straßengüterverkehr und höheren Produktions-
kosten für den Schienengüterverkehr?
Falls ja, was sind die Ergebnisse dieser Folgenabschätzung?
Falls nein, warum wurde keine Folgenabschätzung vorgenommen?

13. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Auffassung des Bayerischen
Staatsministers des Innern, für Bau und Verkehr, Joachim Herrmann,
wonach eine Autobahnmaut für Busse eingeführt werden sollte (www.
mittelbayerische.de vom 2. April 2014 „Herrmann fordert eine Maut für
Busse“)?
Wenn ja, bis wann wird die Bundesregierung eine solche dem Deutschen
Bundestag zur Beschlussfassung vorlegen?
Wenn nein, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bun-
desregierung aus der Aussage von Verkehrsminister Joachim Herrmann,
wonach es keine Gründe gebe, warum man Busse anders behandeln solle als
Lastwagen, da Busse so viel wiegen würden wie Lastwagen und die Straßen
entsprechend genauso abnutzten wie Lkw?

Berlin, den 9. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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