BT-Drucksache 18/11256

Verbraucherfreundliche Stromkennzeichnung

Vom 16. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11256
18. Wahlperiode 16.02.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Nicole Maisch, Oliver Krischer,
Renate Künast, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Matthias Gastel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verbraucherfreundliche Stromkennzeichnung

Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist geregelt, welche Angaben über Erzeugung
und Umweltauswirkungen des gelieferten Stroms Stromanbieter gegenüber Ver-
braucherinnen und Verbrauchern machen müssen. Ziel dieser Kennzeichnungs-
pflichten ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte Nachfra-
geentscheidung zu ermöglichen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Kenn-
zeichnung eindeutige Rückschlüsse auf den eingekauften Energiemix zulassen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sieht die Bundesregierung bei der derzeitigen Stromkennzeichnung Pro-

bleme, wenn ja, welche, und welche kurzfristigen Lösungsmöglichkeiten
gibt es aus Sicht der Bundesregierung?

2. Plant die Bundesregierung eine umfassende Reform der Stromkennzeich-
nung?

Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?

3. Sieht die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Stromkennzeichnung
in anderen Ländern (bspw. Niederlande und Österreich, Schweiz und Schwe-
den) positive Beispiele, die für eine Reform der Stromkennzeichnung in
Deutschland herangezogen werden sollten?
Wenn ja, welche?

4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die derzeitige Situation,
nach der bis zu 46 Prozent des gelieferten Stroms als „Erneuerbare Ener-
gien – gefördert nach dem EEG-Gesetz“ ausgewiesen werden können, auch
wenn der Anbieter keinen Ökostrom an die Kunden liefert, eine Verbrau-
chertäuschung darstellt (https://www.lichtblick.de/medien/news/2016/11/01/
etikettenschwindel-stromkennzeichnung), und wenn nein, warum nicht?

5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die derzeitige Stromkenn-
zeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher nur unzureichend transpa-
rent macht, welchen Strommix ihr Produkt enthält (Produkt-Stromkenn-
zeichnung)?
Falls ja, welche Änderungen an den Regelungen für die Stromkennzeichnung
hält sie für notwendig?

https://www.lichtblick.de/medien/news/2016/11/01/etikettenschwindel-stromkennzeichnung
https://www.lichtblick.de/medien/news/2016/11/01/etikettenschwindel-stromkennzeichnung
Drucksache 18/11256 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die derzeitige Stromkenn-
zeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher nur unzureichend transpa-
rent macht, welchen Strommix der Anbieter insgesamt einkauft (Anbieter-
Stromkennzeichnung)?
Falls ja, welche Änderungen an den Regelungen für die Stromkennzeichnung
hält sie für notwendig?

7. Ab welchem Prozentsatz des von Anbietern ohne privilegierte Kunden aus-
zuweisenden EEG-Anteils sieht die Bundesregierung das Ziel der Strom-
kennzeichnung, den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte
Nachfrageentscheidung zu ermöglichen, als nicht mehr erfüllt an vor dem
Hintergrund, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend den
Zielen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) fortgesetzt werden und
somit der auszuweisende EEG-Anteil nach den jetzigen Regelungen zur
Stromkennzeichnung ebenfalls steigen und sich somit die Stromkennzeich-
nung der verschiedenen Stromanbieter immer mehr angleichen wird?

8. Betrachtet die Bundesregierung Fälle, bei denen Stromanbieter, die überwie-
gend oder ausschließlich fossile Energieträger beschaffen, aber EEG-geför-
derten Strom ausweisen, mit diesem Anteil grünem Strom für sich werben,
als wettbewerbsrechtlich problematisch?

Wenn nein, warum nicht?
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Stromkennzeichnung

kurzfristig verbessert werden könnte, wenn aus § 78 EEG 2017 sowie § 42
Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 sowie § 42 Absatz 1 Nummer 1 EnWG die Wör-
ter „erneuerbare Energien, gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Ge-
setz, sonstige“ ersatzlos gestrichen und über die Förderung nach dem EEG
stattdessen im Deutschlandmix informiert würde, indem ein entsprechender
Absatz in § 42 EnWG eingefügt wird (vgl. Vorschlag des Hamburg Instituts;
http://hamburg-institut.com/images/pdf/studien/161020%20Lichtblick%20
Stromkennzeichnung%20final.pdf)?

10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Eu-
ropäischen Gerichtshofs EuG (T 47-15 vom 10. Mai 2016 – https://dejure.
org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuG&Datum=10.05.2016&
Aktenzeichen=T-47%2F15) bzgl. der Stromkennzeichnung?

11. Wie überwacht die Bundesnetzagentur die Umsetzung der Stromkennzeich-
nung und die Richtigkeit der gemachten Angaben?

12. Wie viel Personal steht der Bundesnetzagentur für die Kontrolle zur Verfü-
gung?

13. Welche Verstöße gegen geltendes Recht hat die Bundesnetzagentur zur
Stromkennzeichnung identifiziert, und wie wurden diese ggf. geahndet?

14. Sieht die Bundesregierung in Bezug auf die europäischen Regelungen zur
Stromkennzeichnung in Hinblick auf die geplanten Neuregelungen im Zuge
des „Winterpakets“ (insbesondere den Entwurf der Erneuerbare-Energien-
Richtlinie vom 30. November 2016) Änderungsbedarf?
Wenn ja, welchen?

Berlin, den 14. Februar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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http://hamburg-institut.com/images/pdf/studien/161020%20Lichtblick%20%0bStromkennzeichnung%20final.pdf
http://hamburg-institut.com/images/pdf/studien/161020%20Lichtblick%20%0bStromkennzeichnung%20final.pdf
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuG&Datum=10.05.2016&Aktenzeichen=T-47%2F15
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuG&Datum=10.05.2016&Aktenzeichen=T-47%2F15
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuG&Datum=10.05.2016&Aktenzeichen=T-47%2F15

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