BT-Drucksache 18/11144

zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Tabea Rößner, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10033 - Fahrverbot für laute Güterwagen

Vom 13. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11144
18. Wahlperiode 13.02.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Tabea Rößner, Oliver Krischer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10033 –

Fahrverbot für laute Güterwagen

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, in welchem sie betonen, dass
die Akzeptanz der Bevölkerung für den Schienengüterverkehr notwendig sei, um
mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Sie verweisen
darauf, dass Verkehrslärm erhebliche Gesundheitsrisiken berge. Die Bürger
müssten daher vor Schienenverkehrslärm geschützt werden, der zu einem großen
Teil auf dem Einsatz alter Güterwagen ohne moderne Bremsen beruhe. Der Koa-
litionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sehe ein Verbot von Güterwagen,
die noch nicht mit leisen Bremsen ausgerüstet seien, ab dem Jahr 2020 vor. Ur-
sprünglich sei ein solcher Gesetzentwurf für das Jahr 2015 angekündigt worden.
Im Februar 2016 habe der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
gegenüber der Presse eine Verabschiedung eines Gesetzes noch innerhalb des Jah-
res 2016 angekündigt. Dennoch liege ein Gesetzentwurf bislang nicht vor.

Die Antragsteller beantragen, die Bundesregierung zur Vorlage einer mit dem
Unionsrecht vereinbaren gesetzlichen Regelung zum Verbot lauter Güterwagen
ab dem Jahr 2020 auf allen deutschen Schienenwegen aufzufordern.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/11144 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/10033 abzulehnen.

Berlin, den 27. Januar 2017

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Annette Sawade
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11144
Bericht der Abgeordneten Annette Sawade

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/10033 in seiner 196. Sitzung am 20. Oktober 2016
beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.
Außerdem hat er den Antrag zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi-
cherheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage/n

Die Antragsteller fordern ein allgemeines Fahrverbot für laute Güterwagen zum Jahr 2020. Die Bundesregierung
soll aufgefordert werden, dem Deutschen Bundestag bis zum Ende des Jahres 2016 einen entsprechenden Gesetz-
entwurf vorzulegen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksa-
che 18/10033 in seiner 99. Sitzung am 14. Dezember 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des-
sen Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat sich bereits vielfach mit der Thematik des Schienenlärms
befasst. Er hat den Antrag auf Drucksache 18/10033 in seiner 91. Sitzung am 14. Dezember 2016 beraten und
über ihn Beschluss gefasst.

Die Fraktion der CDU/CSU nimmt Bezug auf die Mitteilung der Bundesregierung in der Ausschusssitzung, ein
Gesetzentwurf werde in der folgenden Woche im Bundeskabinett beraten. Sie begrüße das Handeln der Bundes-
regierung und sehe dem Gesetzentwurf entgegen.

Die Fraktion der SPD weist ebenfalls darauf hin, dass der entsprechende Gesetzentwurf derzeit durch die Bun-
desregierung beraten werde. Daher sei der Antrag abzulehnen.

Die Fraktion DIE LINKE äußert, sie halte den Antrag für vollumfänglich gerechtfertigt und notwendig. Als
Parlamentarier sollten die Ausschussmitglieder der Bundesregierung selbstbewusst ihre Erwartungen mitteilen
und sich nicht mit unbestimmten Ankündigungen zufrieden geben.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt aus, es bestehe nach ihrem Verständnis Einigkeit darüber, dass
weitere Maßnahmen zum Schutz vor Schienenlärm erforderlich seien. Sie verweist auf die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Ziele einer Halbierung des Schienenlärmes bis zum Jahr 2020 und
eines Verbotes lauter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz. Gleichwohl sei die Vorlage des angekündig-
ten entsprechenden Gesetzentwurfes mehrfach verschoben worden. Der Bundesrat habe ebenfalls bereits die Vor-
lage eines Entwurfes verlangt. Der Antrag diene dazu, die Umsetzung des Koalitionsvertrages zu unterstützen.
Weiter bestehe Grund zur Annahme, dass das Ziel einer Halbierung des Schienenlärms aufgrund von Ausnahmen
und Befreiungen verfehlt werden könne. Darüber hinaus sei unter anderem eine Spreizung der Trassenpreise er-
forderlich.

Drucksache 18/11144 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung des Antrags auf Drucksache 18/10033.

Berlin, den 27. Januar 2017

Annette Sawade
Berichterstatterin

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