BT-Drucksache 18/11093

Maßnahmen der Bundesregierung zur Organisation öffentlicher Ladeinfrastruktur sowie zur Förderung der Ladeinfrastruktur im privaten Raum

Vom 2. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11093
18. Wahlperiode 02.02.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms,
Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Maßnahmen der Bundesregierung zur Organisation öffentlicher Ladeinfrastruktur
sowie zur Förderung der Ladeinfrastruktur im privaten Raum

Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sind verschiedene
ökonomische Fragestellungen verbunden. Trotz hoher Investitionskosten sowie
oft noch nicht tragfähiger Geschäftsmodelle zeichnen sich verschiedene privat-
wirtschaftliche Konzepte und Initiativen im Bereich des Ladeinfrastrukturbe-
triebs ab. Zuletzt kündigten mehrere Autohersteller an, entlang der Autobahnen
Schnellladestationen errichten zu wollen und damit bestehende Initiativen, bei-
spielsweise von Autobahn Tank & Rast GmbH und Tesla, zu ergänzen.
Nicht nur bei Ladepunkten entlang der Autobahnen, sondern bei allen Ladepunk-
ten stellen sich zudem Fragen in Bezug auf die Marktregulierung und die mögli-
che Bildung schädlicher Oligopole. Auch muss sichergestellt werden, dass trotz
unterschiedlicher Betreiber gemeinsame Standards in Bezug auf Anschluss- und
Zahlungsmöglichkeiten eingehalten werden sowie Echtzeitinformationen zum
Belegungsstand der Ladesäule zur Verfügbarkeit gestellt werden. Erste Vorgaben
zur Standardisierung der Ladeinfrastruktur gibt die sogenannte Ladesäulenver-
ordnung vor. Dass weitere Hemmnisse bestehen, um eine komfortable Nutzung
der Infrastruktur sicherzustellen, verdeutlicht nicht zuletzt die geplante Änderung
und Erweiterung der sogenannten Ladesäulenverordnung, die jedoch bis zuletzt
noch nicht in Kraft getreten ist.
Nicht nur die Ladeinfrastruktur im öffentlichen und halböffentlichen Raum ist
entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität, auch Ladepunkte im privaten
Raum sind Eckpfeiler einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur und damit des Er-
folgs der Elektromobilität insgesamt. Auch hier hat die Bundesregierung Maß-
nahmen angekündigt, jedoch bis zuletzt nicht umgesetzt, zum Beispiel Änderun-
gen des Wohneigentums- und Mietrechts sowie des Baurechts.

Wir fragen die Bundesregierung:

Ladeinfrastruktur an Autobahnen
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Initiative mehrerer Autohersteller,

entlang der Autobahnen Schnellladestationen zu errichten (vgl. SPIEGEL
ONLINE, „Deutsche Hersteller planen Schnellladenetz für E-Autos“,
29. November 2016)?

Drucksache 18/11093 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über die geplanten Anschluss-
und Zahlungsmöglichkeiten, die Sicherstellung von eRoaming sowie den
Einsatz sogenannter Ultra-Schnellladesäulen im Rahmen dieser Initiative?

3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Finanzierungsquellen
dieser Initiative?

4. Wie viele Ladesäulen, die von Konzessionsnehmern für Nebenbetriebe an
Autobahnen im Rahmen der Konzessionsverträge errichtet wurden, wurden
bislang durch Bundesmittel bezuschusst?

5. Wie hoch fiel die Bezuschussung durch Bundesmittel bislang insgesamt aus,
und von welcher weiteren Entwicklung geht die Bundesregierung aus?

6. Wie viele dieser Ladesäulen wurden und werden einerseits an den Nebenbe-
trieben selbst und andererseits auf den Verkehrsflächen des Bundes errich-
tet?

7. Wie viel Prozent der sich an Bundesautobahnen befindlichen Ladesäulen
werden durch die Autobahn Tank & Rast GmbH errichtet?

8. Wieso erfolgt Errichtung und Betrieb dieser Ladeinfrastruktur ausschrei-
bungsfrei durch die bestehenden Konzessionsnehmer, obwohl durch Errich-
tung und Betrieb zahlreicher Ladesäulen durch wenige Konzessionsnehmer
eine Oligopolbildung verstärkt werden kann?

Ladesäulenverordnung
9. Wann wird die geplante Änderung der Ladesäulenverordnung („Ladesäulen-

verordnung II“) in Kraft treten?
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Hemmnisse im

Notifizierungsverfahren der Ladesäulenverordnung II auf EU-Ebene?
11. Inwiefern wird die geplante Änderung der Ladesäulenverordnung vorschrei-

ben, dass bei neuen Ladepunkten einerseits eine Ad-hoc-Authentifizierung
und -Bezahlung und andererseits die Interoperabilität durch eRoaming mög-
lich ist?

12. Wird die geplante Änderung der Ladesäulenverordnung vorschreiben, dass
Betreiber den aktuellen Belegungsstand der Ladepunkte in Echtzeit an eine
zentrale Informationsplattform übermitteln müssen, und wenn nein, warum
nicht?

13. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Vorgaben der Ladesäulenverord-
nung auch auf bestehende Ladesäulen auszudehnen, so dass diese an die
neuen Vorgaben angepasst würden?

Marktstruktur und regulatorische Vorgaben
14. Welches Unternehmen bzw. welche Organisation betreibt nach Kenntnis der

Bundesregierung derzeit die meisten Ladepunkte in Deutschland, und um
wie viele Ladepunkte handelt es sich?

15. In welchem Maße verteilen sich die übrigen Ladepunkte auf weitere Unter-
nehmen bzw. Organisationen (bitte prozentual nach Unternehmen bzw. Or-
ganisationen aufschlüsseln)?

16. Mit welchen Maßnahmen vermeidet die Bundesregierung eine mögliche
schädliche Oligopolbildung im Bereich der Ladeinfrastruktur?

17. Welche rechtlichen Möglichkeiten kennt die Bundesregierung, um vor-
schreiben zu können, dass bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten die Wahl
zwischen unterschiedlichen Stromlieferanten möglich sein muss?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11093

18. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil erneuer-

barer Energien am Ladestrom zu erhöhen, und welche rechtlichen Möglich-
keiten erkennt die Bundesregierung, zur Steigerung dieses Anteils eine Min-
destverkaufsquote für regenerativ erzeugten Strom an öffentlich zugängli-
chen Ladesäulen vorschreiben zu können?

Förderung der Ladeinfrastruktur im privaten Raum
19. Welche rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, planerischen und genehmi-

gungsbezogenen Hemmnisse bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
beim Ausbau von Ladeinfrastruktur im privaten Raum?

20. Mit welchen Maßnahmen und Fördermitteln unterstützt die Bundesregierung
den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden, zum Beispiel
durch sogenannte Wallboxen, und welche weiteren Maßnahmen und Förder-
mittel plant die Bundesregierung?

21. Inwiefern plant die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode den
rechtlichen Rahmen, beispielsweise das Wohneigentums- und Mietrecht, so
anzupassen, dass Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen
und Wohnungseigentümer mit Anteil am Gemeinschaftseigentum ein Recht
auf Ausbau und Zugänglichmachung privater Ladeinfrastruktur in Parkein-
richtungen von Wohngebäuden (z. B. Tiefgaragen) leichter durchsetzen kön-
nen?

22. Inwiefern plant die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode das
Baurecht zu ändern oder auf Änderungen der Landesbauordnungen der Län-
der hinzuwirken, so dass Gemeinden in Bebauungsplänen festlegen können,
dass bei Neu- oder Umbauten von Gebäuden oder Parkflächen eine be-
stimmte Anzahl von Ladesäulen errichtet werden muss?

23. Wie viele Ladesäulen wurden mit Krediten der KfW Bankengruppe (KfW)
neu errichtet, und mit welcher Summe hat die KfW den Aufbau von Ladein-
frastruktur bislang insgesamt unterstützt (bitte nach Art der Antragsteller und
Jahren aufschlüsseln)?

24. Wie bewertet die Bundesregierung die im „Winterpaket“ der Europäischen
Kommission enthaltenen Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur,
wonach z. B. alle Nicht-Wohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen ab
dem Jahr 2025 die Möglichkeit zum Laden von Elektroautos vorhalten sol-
len und bei allen neuen Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen Vor-
verkabelungen für Ladesäulen vorgenommen werden sollen (vgl. u. a.
www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/energiepolitik-winterpaket-
ohne-geschenke/14924096.html)?

Berlin, den 24. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/energiepolitik-winterpaket-ohne-geschenke/14924096.html
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