BT-Drucksache 18/11073

Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge - Sachstand, Ausbauziele und Förderung

Vom 26. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11073
18. Wahlperiode 26.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms,
Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge –
Sachstand, Ausbauziele und Förderung

Eine engmaschige, verlässliche und diskriminierungsfrei zugängliche Ladeinfra-
struktur für Elektrofahrzeuge ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Markt-
durchdringung der Elektromobilität. Im Gegensatz zu Ländern wie den Nieder-
landen und Norwegen, die als Vorreiter beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfra-
struktur gelten, ist der Ausbau in Deutschland der Entwicklung der Elektromobi-
lität jedoch nicht angemessen, wie auch der jüngste Statusbericht zur Ladeinfra-
struktur für Elektrofahrzeuge der Nationalen Plattform Elektromobilität konsta-
tiert (vgl. http://nationale-plattform-elektromobilitaet.de/fileadmin/user_upload/
Redaktion/NPE_AG3_Statusbericht_LIS_2015_barr_bf.pdf).
Wo bereits öffentlich zugängliche Ladesäulen installiert sind, erschweren kom-
plizierte Abrechnungsverfahren, defekte Ladepunkte und Falschparker vor den
Ladesäulen die Nutzung der Infrastruktur und hemmen die Durchsetzung der
Elektromobilität somit weiter. Auch Möglichkeiten zum Einsatz der Ladeinfra-
struktur für die Sektorenkopplung wurden noch nicht erschlossen. Zudem kann
die wachsende Anzahl von Ladevorgängen die örtlichen Verteilnetze vor Heraus-
forderungen stellen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit politischer Maßnah-
men, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zum Erfolg zu führen.
Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen, hat die Bundesregie-
rung im Frühjahr 2016 die Erarbeitung einer „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur
Elektrofahrzeuge“ angekündigt, mit der die Errichtung von Ladesäulen bezu-
schusst werden soll. Dabei soll mit 200 Mio. Euro der Bau von ca. 5 000 Schnell-
ladestationen und mit 100 Mio. Euro der Bau von ca. 10 000 Normalladestationen
bezuschusst werden. Entgegen der Planung der Bundesregierung wurde die
Richtlinie jedoch nicht bis zum Ende des Jahres 2016 veröffentlicht, sodass sich
die finanzielle Förderung und damit der verstärkte Ausbau der Ladeinfrastruktur
verzögern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Status quo der Ladeinfrastruktur
1. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte sind nach Kenntnis der Bun-

desregierung derzeit in Betrieb (bitte nach Normalladepunkten und Schnell-
ladepunkten aufschlüsseln)?

http://nationale-plattform-elektromobilitaet.de/fileadmin/user_upload/Redaktion/NPE_AG3_Statusbericht_LIS_2015_barr_bf.pdf
http://nationale-plattform-elektromobilitaet.de/fileadmin/user_upload/Redaktion/NPE_AG3_Statusbericht_LIS_2015_barr_bf.pdf
Drucksache 18/11073 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Wie verteilen sich diese Ladepunkte nach Kenntnis der Bundesregierung auf
die unterschiedlichen Raumtypen, beispielsweise die Stadt- und Gemeinde-
typen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Groß-, Mittel-, Klein-
städte und Landgemeinden) (bitte nach Normalladepunkten und Schnellla-
depunkten aufschlüsseln)?

3. Wie verteilen sich diese Ladepunkte nach Kenntnis der Bundesregierung auf
Standorte an den verschiedenen Bundesautobahnen (bitte nach Bundesauto-
bahnen aufschlüsseln)?

4. An wie viel Prozent der Ladepunkte lassen sich die unterschiedlichen Ste-
ckertypen (z. B. Combo 2, CHAdeMO) jeweils nutzen (bitte nach Steckerty-
pen aufschlüsseln)?

5. Wie viele Lademöglichkeiten für induktives Laden von Elektrofahrzeugen
sind in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in Betrieb?

6. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche tägli-
che Nutzungsdauer von öffentlich zugänglichen Ladepunkten (bitte nach
Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche tägli-
che Anzahl von Ladevorgängen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten
(bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

8. Wie viel Prozent der öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind bereits ver-
netzt (z. B. im Sinne der Möglichkeit, über das Internet Informationen zum
Standort, zu den Anschluss- und Zahlungsmöglichkeiten sowie zum aktuel-
len Belegungsstatus abrufen zu können) (bitte nach Normalladepunkten und
Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

9. An wie vielen öffentlich zugänglichen Ladepunkten ist nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits heute eine Ad-hoc-Authentifizierung und -Bezah-
lung möglich (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten auf-
schlüsseln)?

10. An wie vielen öffentlich zugänglichen Ladepunkten ist nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits heute Interoperabilität durch eRoaming sicherge-
stellt (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüs-
seln)?

11. Wie viele öffentlich zugängliche Ladesäulen entsprechen bereits heute den
Vorgaben der Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (bitte nach Normal-
ladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

12. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte pro Einwohner gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und in den anderen Mitglied-
staaten der EU jeweils?

Ausbauziele und weitere Entwicklung der Ladeinfrastruktur
13. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte sollen nach Ansicht der Bun-

desregierung bis 2020 verfügbar sein (bitte nach Normalladepunkten und
Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

14. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Anzahl für die Ver-
sorgung von einer Million Elektrofahrzeugen im selben Jahr ausreicht?

15. Inwiefern wurden bei der Bedarfsermittlung für die Anzahl der notwendigen
Ladepunkte bis 2020 unterschiedliche Bedarfe für den städtischen und den
ländlichen Raum ermittelt, und wie begründen sich diese?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11073

16. Welche Standorte müssen aus Sicht der Bundesregierung prioritär mit Lade-

infrastruktur versorgt werden, um die Marktdurchdringung der Elektromobi-
lität zu unterstützen?

17. Welche Standorte von Ladeinfrastruktur sind nach Kenntnis der Bundesre-
gierung besonders attraktiv für Betreiber von Ladesäulen?

18. Auf welche Weise dokumentiert und überprüft die Bundesregierung die Ent-
wicklung der Ladeinfrastruktur insbesondere hinsichtlich der Benutzer-
freundlichkeit und der diskriminierungsfreien Zugänglichkeit der Ladesäu-
len, um anschließend Handlungsempfehlungen und Maßnahmen ableiten zu
können?

Hemmnisse bei der Errichtung und Nutzung von Ladeinfrastruktur und deren
Auswirkungen auf die Durchsetzung der Elektromobilität
19. Welche rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, planerischen und genehmi-

gungsbezogenen Hemmnisse bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
beim Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur?

20. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine unzureichende
Anzahl bzw. Erreichbarkeit öffentlich zugänglicher Ladepunkte sowie kom-
plizierte Abrechnungsmöglichkeiten an den Ladepunkten als Hemmnisse für
Verbraucher, sich ein Elektrofahrzeug anzuschaffen?

21. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche jähr-
liche Ausfallzeit von öffentlich zugänglichen Ladepunkten (bitte nach Nor-
malladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

22. Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung Parkplätze im öf-
fentlichen Raum, die zum Laden von Elektrofahrzeugen reserviert sind (z. B.
durch das Zusatzzeichen 1026-60, „Elektrofahrzeuge während des Ladevor-
gangs frei“), durch Falschparker blockiert (bitte nach Normalladepunkten
und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

23. Inwiefern plant die Bundesregierung, über entsprechende Maßnahmen Ge-
nehmigungsverfahren beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur zu verein-
fachen und die Einrichtung zentraler Ansprechpartner für Investoren voran-
zutreiben?

24. Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über die durchschnittliche
Amortisationsdauer von öffentlich zugänglichen Ladesäulen und möglichen
Unterschieden zwischen Ladesäulen in urbanen und ländlichen Gegenden
(bitte nach Normalladung und Schnellladung aufschlüsseln)?

25. Welche Hemmnisse bestehen aus Sicht der Bundesregierung beim Einsatz
von Elektrofahrzeugen als Stromspeicher zur Stärkung der Sektorenkopp-
lung zwischen Verkehrs- und Stromsektor?

26. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um diese Hemmnisse ab-
zubauen und um insbesondere bidirektionale Ladepunkte weiterzuentwi-
ckeln und auszubauen?

27. Vor welche Herausforderungen stellen die steigende Anzahl von Ladevor-
gängen und die mögliche Verbreitung von sogenannten Ultra-Schnelllade-
säulen (über 350 KW) nach Kenntnis der Bundesregierung die bestehenden
Stromverteilnetze?

28. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung künftig insbesondere ver-
stärkte oder neue Leitungen sowie neue Transformatorenstationen nötig, um
der steigenden Belastung gerecht zu werden?

29. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die gegebenen-
falls notwendige Anpassung der Verteilnetzstrukturen?

Drucksache 18/11073 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Finanzierung und finanzielle Förderung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur
30. Welche Investitionsförderprogramme auf Bundesebene existieren, um den

Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur zu beschleunigen und
zu unterstützen (bitte nach Adressaten, Gesamtfördervolumen und Gesamt-
laufzeit der Programme aufschlüsseln)?

31. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte wurden durch Bezuschussung
im Rahmen dieser Förderprogramme bislang insgesamt neu errichtet?

32. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte wurden durch Bezuschussung
durch die Förderrichtlinie Elektromobilität vom 9. Juni 2015 bislang neu er-
richtet?

33. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach Ansicht der Bundesregie-
rung, um Ausbau und Betrieb der öffentlichen Ladeinfrastruktur sowie die
Abnahme von Ladestrom durch Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaf-
tung zu finanzieren?

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge
34. Wann werden die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge sowie

der erste Förderaufruf veröffentlicht?
35. Welche Aufteilung der Fördermittel plant die Bundesregierung zwischen der

Bezuschussung von Normalladestationen und Schnellladestationen, und in-
wiefern wird im Bereich der Schnellladestationen eine Unterscheidung zwi-
schen Ultra-Schnellladesäulen und anderen Schnellladestationen getroffen?

36. Wer wird im Sinne der Förderrichtlinie antragsberechtigt sein?
37. Wie wird ein langfristiger Betrieb der Ladesäule sichergestellt – beispiels-

weise in Form einer Mindestanzahl von Betriebsjahren als Voraussetzung für
eine Bezuschussung?

38. Welche absoluten und prozentualen Deckelungen bei der Bezuschussung pro
Ladesäule wird die Förderrichtlinie vorsehen?

39. Wird die Förderrichtlinie eine Deckelung des Gesamtfördervolums pro An-
tragsteller vorsehen, und wenn nein, warum nicht?

40. Werden die Voraussetzungen der jeweils gültigen Ladesäulenverordnung
ebenfalls Voraussetzungen für die Bezuschussung durch die Förderrichtlinie
sein, und wenn nein, warum nicht?

41. Inwiefern wird sichergestellt, dass die Förderrichtlinie einen flächendecken-
den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in städtischen und
ländlichen Regionen gleichermaßen fördert, und inwiefern sind dafür insbe-
sondere höhere Zuschüsse an ökonomisch weniger attraktiven Standorten
und geringere Zuschüsse an ökonomisch attraktiven Standorten vorgesehen?

Berlin, den 24. Januar 2017

Katrin-Göring Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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