BT-Drucksache 18/11071

zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10874 - Innenraumluft sauber halten - Partikelfreisetzung aus Laserdruckern beenden

Vom 2. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11071
18. Wahlperiode 02.02.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Annalena
Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10874 –

Innenraumluft sauber halten – Partikelfreisetzung aus Laserdruckern beenden

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundes-
tag die Bundesregierung auffordern soll, eine Technische Anleitung (TA) Innen-
raumluft vorzulegen sowie weitere konkret benannte Vorkehrungen zu treffen,
um Partikelfreisetzung aus Laserdruckern zu beenden.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/11071 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/10874 abzulehnen.

Berlin, den 25. Januar 2017

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Karsten Möring
Berichterstatter

Klaus Mindrup
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11071
Bericht der Abgeordneten Karsten Möring, Klaus Mindrup, Ralph Lenkert und Peter
Meiwald

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/10874 wurde in der 212. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. Januar 2017
zur alleinigen Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller führen aus, dass Feinstaub und Stickoxide nach Schätzungen des Umweltbundesamtes allein in
Deutschland für weit mehr als 50.000 Todesfälle im Jahr verantwortlich seien. Zwar sei die Feinstaubbelastung
im Außenbereich inzwischen insgesamt gesunken, weiterhin problematisch bleibe aber die Situation in Ballungs-
gebieten und in Innenräumen. Dort setzten u. a. Laserdrucker und -kopierer Feinstaub in ultrafeiner Partikelgröße
frei, der besonders gefährlich sei.

Emissionsarme Tintendruckgeräte schonten nachweislich die Gesundheit, seien längst so leistungsstark wie La-
serdrucker und sparten laut Herstellern 80 Prozent Strom und 50 Prozent bei den Druckkosten. Bisher bestehe für
die Qualität der Innenraumluft keine übergreifende gesetzliche Regelung. Stattdessen werde die Vielzahl an Ver-
ursacherquellen von Innenraumemissionen in verschiedenen gesetzlichen Regelungen adressiert. Diese müssten
aus Sicht der Antragsteller besser aufeinander abgestimmt und gegebenenfalls angepasst werden. Eine TA Innen-
raumluft werde diesen Bemühungen neue Wirksamkeit verleihen, da sich Technische Anleitungen in den vergan-
genen Jahrzehnten als geeignetes Mittel erwiesen hätten, um die Umweltqualität zu verbessern.

Daher solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern,

- eine Technische Anleitung (TA) Innenraumluft vorzulegen, die u. a. verbindliche Grenzwerte festlegt, um
emissionsbedingte Gesundheitsrisiken auszuschließen;

- im Rahmen ihrer Beschaffung für Ministerien und nachgeordnete Behörden und Institutionen nur noch Büro-
geräte einzukaufen, die ohne Freisetzung von besonders gefährlichen Feinstäuben auskommen und damit zu
beginnen, die vorhandenen Arbeitsplatz-Laserdrucker gegen emissionsarme Drucker auszutauschen;

- Gespräche mit den Herstellern und Vertreibern aufzunehmen, um die Bürogeräte auf dem Markt, die besonders
gefährliche Feinstäube freisetzen, zügig durch emissionsarme Geräte zu ersetzen;

- Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über die Feinstaubemissionen
aus Laserdruckern und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken sowie deren Alternativen und Schutzvor-
kehrungen zu informieren.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/10874 in
seiner 103. Sitzung am 25. Januar 2017 abschließend beraten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte zu dem vorgelegten Antrag, dass es eine Vielzahl von
Immissionsschutzverordnungen und Technischen Anleitungen gebe, nur nicht für die Belastung von Innenraum-
luft mit Schadstoffen. Die Partikel aus Laserdruckern, mit denen immer mehr Menschen in Kontakt kämen, seien
dabei ein wesentlicher Faktor. Grundsätzlich gehe es aber auch darum, Grenzwerte für die Innenraumluft festzu-
legen und eine TA-Innenraumluft auf den Weg zu bringen. In Bezug auf die Einschätzung der Schadstoffemissi-
onen von Laserdruckern sei es erstaunlich, dass ein entsprechender Satz auf der Homepage der Bundesregierung
zur Gefährlichkeit der ultrafeinen Partikel aus Laserdruckern seit der Vorlage des Antrags verändert worden sei,
sodass nun Laserdrucker in dieser Darstellung nicht mehr auftauchten, obwohl sich – soweit bekannt – an der

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
Drucksache 18/11071 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Risikoeinschätzung nichts verändert habe. Die Fraktion bat um Mitteilung, warum die Bundesregierung ihre Ein-
schätzung zum Thema Feinstaub aus Laserdruckern revidiert habe und welche Lösungsvorschläge für die
Feinstaubproblematik entwickelt worden seien.

Die Fraktion der CDU/CSU erwiderte, man teile die Einschätzung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu Feinstaub aus Laserdruckern nicht. Die Veränderung des genannten Textes sei nicht verwunderlich, weil die
Feinstaubbelastung aus Laserdruckern nach Recherchen der Fraktion im Verhältnis zur Gesamtbelastung und zu
anderen Schadstoffquellen nur eine untergeordnete Rolle spiele. Über die Frage der Notwendigkeit einer Verord-
nung zu Innenraumluft könne diskutiert werden. Fokussiere man dabei aber primär auf die Belastung durch La-
serdrucker, dann zäume man das Pferd von der falschen Seite auf, da das beschriebene Problem praktisch nicht
existiere, weshalb die Fraktion davor warne, Scheinprobleme zu thematisieren.

Die Fraktion der SPD erklärte, nach eigenen Recherchen und ursprünglich widersprüchlichen Aussagen der
Initiative nano-Control einerseits und des Umweltbundesamtes andererseits habe der Wissenschaftliche Dienst
des Deutschen Bundestages im November 2015 festgestellt, dass es keinen Nachweis gebe, dass Tonerpartikel
aus Laserdruckern so gefährlich seien, wie nano-Control das behaupte. Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angesprochene Satz zur Gefährlichkeit von Feinstäuben aus Laserdruckern basiere auf einer Fehlin-
formation des Bundespresseamtes, die dann vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit mit Bezug auf verschiedene Studien der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(BAM) sowie der Kommission Innenraumlufthygiene revidiert worden sei. Danach stellten Laserdrucker keine
spezifische Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Fraktion den Antrag ablehne.

Die Fraktion DIE LINKE. verwies auf Vorgaben der Berufsgenossenschaften, die bei der Aufstellung von Ko-
pierern und Laserdruckern in den Büros von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, statt in gesonderten Räu-
men, höhere Beiträge erhöben. Offensichtlich gehe man bei den Berufsgenossenschaften von einem erhöhten
Krankheitsrisiko aus, weshalb die Fraktion DIE LINKE. den Schlussfolgerungen der Koalitionsfraktionen nicht
folgen könne. Im Übrigen gebe es mit Tintenstrahldruckern eine praxistaugliche Alternative. Wenn das Minimie-
rungsgebot von Gefahren ernst genommen werde, könne eine offensichtliche Beeinträchtigung der Gesundheit
der Beschäftigten nicht einfach übergangen werden. Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. gehe es lediglich darum,
die Hersteller von Druckern und Kopierern aufzufordern, aus Gesundheitsschutzgründen wieder auf eine andere
Technologie zu setzen. Das fordere auch der Antrag, weshalb man zustimmen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/10874 abzulehnen.

Berlin, den 25. Januar 2017

Karsten Möring
Berichterstatter

Klaus Mindrup
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

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