BT-Drucksache 18/11054

Situation der Bahnstrecke Gochsheim - Kitzingen-Etwashausen

Vom 26. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11054
18. Wahlperiode 26.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner,
Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Situation der Bahnstrecke Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen

Die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH (BRE) ist ein Eisenbahninfrastruktur-
unternehmen, welches die Bahnstrecke Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen von
der DB Netz AG gepachtet hatte. Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken
vom 5. Februar 2008 wurde die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH auf ihre
Pflicht zur betriebssicheren Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur hingewiesen.
Weil die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH dieser Pflicht nicht nachkam,
wurde nach vorheriger Anhörung mittels Bescheid vom 12. September 2008
die vorübergehende Einstellung des Eisenbahnbetriebes auf der Bahnstrecke
Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen angeordnet (www.mainpost.de/regional/
schweinfurt/Schliessungen;art769,9193223).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Pächter die Pachtsache mit der

erforderlichen Sorgfalt behandelt und die erforderlichen Unterhaltungs- und
Erhaltungsmaßnahmen sowie die den Vorschriften und Regelwerken ent-
sprechende Instandhaltung der Betriebsanlagen getätigt?

2. Welche konkreten Mängel sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf der
Bahnstrecke Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen nach Kenntnis der Bun-
desregierung während der Pachtzeit der Bayerischen Regionaleisenbahn
GmbH aufgetreten, und wie hoch ist der hieraus entstandene Schaden?

3. Auf welche Art und Weise hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
DB Netz AG überprüft bzw. überprüfen lassen, ob der Pächter seinen Ver-
pflichtungen nachkommt?

4. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die DB Netz AG gemäß Pachtver-
trag dem Pächter abgemahnt, wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht
nachgekommen ist?

5. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dem Pächter entsprechende
Fristen zur Beseitigung von Mängeln auf der Bahnstrecke seitens der
DB Netz AG gesetzt?

6. Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Verpäch-
ter die Beseitigung von Mängeln auf der Bahnstrecke nicht selbst übernom-
men und hieraus entstehende Kosten dem Pächter in Rechnung gestellt?

http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Schliessungen;art769,9193223
http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Schliessungen;art769,9193223
Drucksache 18/11054 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Verpäch-
ter den Vertrag mit der Bayerischen Regionaleisenbahn GmbH nicht fristlos
gekündigt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass seit dem Jahr 2008 mit
der angeordneten Einstellung des Eisenbahnbetriebs auf der Bahnstrecke ak-
tenkundig war, dass die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH ihrer Pflicht
zur betriebssicheren Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur nicht nachge-
kommen ist?

Berlin, den 24. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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