BT-Drucksache 18/11042

Maritime Agenda 2025 der Bundesregierung

Vom 26. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11042
18. Wahlperiode 26.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Maritime Agenda 2025 der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat im Januar 2017 eine sogenannte Maritime Agenda („Für
die Zukunft des maritimen Wirtschaftsstandorts Deutschlands“) verabschiedet.
Darin sollen laut Einleitung die maritimen Felder (Seeschifffahrt, maritime In-
dustrie, Häfen, maritime Sicherheit, Offshore-Windenergie, Nachhaltigkeit und
Klimaschutz etc.) beschrieben, einer „umfassenden Bestandsaufnahme“ unterzo-
gen und Ziele genauer umschrieben werden. Im weiteren Text der Maritimen
Agenda 2025 wird den Fragestellern jedoch nicht deutlich, welche konkreten
Maßnahmen sie damit beabsichtigt oder wie sie diese umsetzen möchte, zudem
fehlen eine ernstzunehmende Bestandsaufnahme der gesamten maritimen Wirt-
schaft sowie konkrete Zielvorgaben aus Sicht der Fragesteller völlig.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Ziele sollen durch die Maritime Agenda 2025 verfolgt

werden?
2. Inwieweit und in welchem Rhythmus ist vorgesehen, die in der Maritimen

Agenda 2025 genannten Ziele zu bewerten und auf ihre Umsetzung zu über-
prüfen?

3. a) Durch welche Instrumente und Maßnahmen plant die Bundesregierung
bis wann, neue Technologiefelder und Wachstumsmärkte gemeinsam mit
der Wirtschaft zu identifizieren?

b) Durch welche „gezielte Forschungs- und Innovationsförderung“ sollen
die Instrumente und Maßnahmen aus Frage 3a begleitet werden (bitte
auch die Höhe der geplanten Förderung für die folgenden Jahre jeweils
angeben)?

4. a) Was versteht die Bundesregierung unter „Cross-Innovation“ in diesem
Zusammenhang, und durch welche konkreten Maßnahmen möchte sie die
„Information(en) zu branchenübergreifenden Technologie- und Marktent-
wicklungen“ stärken?

Drucksache 18/11042 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. a) Inwieweit möchte die Bundesregierung „innovative klima- und umwelt-
freundliche Technologien im Rahmen öffentlicher Beschaffung“ stärker
gewichten?

b) Welche konkreten Beschaffungsprojekte neuer Schiffe wird dies in den
folgenden Jahren betreffen (welche Schiffe sollen in den folgenden Jahren
neu angeschafft und welche bzw. wie viele davon sollen mit innovativen
klima- und umweltfreundlichen Technologien ausgestattet werden)?
Welche bzw. wie viele Schiffe der Bundesmarine werden davon betroffen
sein?

c) Welche konkreten Bestandsschiffe des Bundes wird dies in den folgenden
Jahren betreffen (inkl. Deutsche Marine)?

d) Welche konkreten innovativen klima- und umweltfreundlichen Techno-
logien sollen dabei im Rahmen öffentlicher Beschaffungen zusätzlich
oder auch stärker gewichtet mit einbezogen werden?

6. Aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung für den Ersatzneubau des
Fischereiforschungsschiffs „Walther Herwig III“ trotz der in Frage 5 ge-
nannten Ziele keinen Antrieb von LNG (verflüssigtes Erdgas) vor, obwohl
das Schiff hauptsächlich für den Betrieb in der Nord- und Ostsee eingesetzt
werden soll?

7. Wie und durch welche konkreten Maßnahmen sollen „durchgehende Förder-
ketten von der wissenschaftlichen Forschung über industrielle F&E bis hin
zur Markteinführung“ mithilfe der Bundesregierung initiiert werden?

8. Für welche konkreten globalen Wettbewerbsbedingungen wird sich die Bun-
desregierung im Sinne der maritimen Wirtschaft zukünftig einsetzen?

9. a) Durch welchen konkreten „flexiblen und einzelfallgerechten Einsatz von
Finanzierungsinstrumenten durch den Bund“ soll die Wettbewerbsfähig-
keit der maritimen Wirtschaft gestärkt werden?

b) Inwieweit wird dabei auch die Schaffung zusätzlicher nationaler Finan-
zierungsinstrumente (z. B. nationale Finanzierungsinstrumente in Anleh-
nung an Hermes-Kreditbürgschaften bei Auslandsgeschäften) in Betracht
gezogen?

10. a) Durch welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, sich bis
2025 „für einen starken maritimen Standort und eine leistungsfähige
Schifffahrt“ einzusetzen?

b) Wie definiert die Bundesregierung einen starken maritimen Standort, und
wie möchte sie diesen konkret noch weiter stärken?

c) Wie definiert die Bundesregierung eine leistungsfähige Schifffahrt, und
wie möchte sie diese konkret noch weiter stärken?

11. Durch welche konkreten Maßnahmen soll die Vernetzung der (See- und Bin-
nen-)Häfen im Rahmen von Logistikketten weiter optimiert werden (bitte
aufzeigen, was die Bundesregierung und was nach ihrer Kenntnis die Bun-
desländer dazu beitragen)?

12. Welche Studie(n) hat der Bund zur Verbesserung der Kooperation von Bund
und Ländern im Bereich der Seehäfen beauftragt, mit welchen konkreten Er-
gebnissen, und durch welche Maßnahmen soll eine „bessere Koordinierung
der Hafenpolitik zwischen Bund und Ländern erreicht werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11042

13. a) Durch welche konkreten Maßnahmen und Zielsetzungen bis 2025 verfolgt

die Bundesregierung „die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene
und Wasserstraße“?

b) Aus welchen Gründen verfolgt die Bundesregierung nicht mehr den
Nachhaltigkeitsindikator „Anteile des Schienenverkehrs und der Binnen-
schifffahrt an der Güterbeförderungsleistung“ und, welche gleichwertigen
Ziele verfolgt sie stattdessen?

c) Welchem Ziel gewährt die Bundesregierung Vorrang im Zuge einer Ver-
lagerung von Güterverkehr auf die Schiene und Straße – der Entlastung
der Straßeninfrastruktur oder der Erreichung der Klima- und Umwelt-
schutzziele, und wie begründet sie das?

14. a) Welche konkreten Anreize zum Aufbau einer Versorgungsinfrastruktur
alternativer Schiffskraftstoffe, insbesondere von LNG (verflüssigtes Erd-
gas), möchte die Bundesregierung bis 2025 setzen?

b) Wie wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Aufbau von
LNG-Infrastruktur und damit zusammenhängenden Regularien in den
Häfen „koordinierend tätig“, und welche konkreten Ziele möchten sie in
diesem Zusammenhang bis 2025 erreichen?

15. a) Durch welche konkreten Maßnahmen soll die Vernetzung von Offshore-
Windindustrie und maritimer Industrie nach Auffassung der Bundesregie-
rung bis 2025 ausgebaut werden?

b) Inwieweit sind damit auch grenzüberschreitende Vernetzungen gemeint,
mit welchen konkreten beabsichtigten Folgen?

16. Welche direkten Möglichkeiten hat die Bundesregierung, Einfluss auf den
Dialog der Offshore-Windindustrie mit der Hafenwirtschaft über Möglich-
keiten zur Erweiterung der Dienstleistungspalette auszuüben und den ge-
nannten Dialog voranzubringen, und durch welche konkreten Maßnahmen
soll dies geschehen?

17. Welche „bedarfsgerechte Forschung und Entwicklung im Bereich Indust-
rie 4.0“ sieht die Bundesregierung bis 2025 vor (bitte Projekte auflisten)?

18. Welche Veränderungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
in den Feldern der maritimen Wirtschaft (Seeschifffahrt, Häfen, maritime Si-
cherheit, Offshore-Windenergie, weitere) bis 2025 im Bereich Digitalisie-
rung voranschreiten, und mit welchen nach Auffassung der Bundesregierung
positiven bzw. negativen Auswirkungen werden diese Veränderungen je-
weils verbunden sein?

19. Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung den Dialog
zwischen den Akteuren der gesamten Wertschöpfungskette in Bezug auf In-
dustrie 4.0 bzw. den weiteren Digitalisierungsprozess „fördern und (...) mo-
derieren“?

20. Welche internationalen Industriestandards sollen nach Auffassung der Bun-
desregierung insbesondere für die maritime Wirtschaft im Zuge von Indust-
rie 4.0 bzw. des weiteren Digitalisierungsprozesses bis 2025 und darüber
hinaus erreicht werden?

21. Welche Auswirkungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine fort-
schreitende Digitalisierung für den Arbeitsmarkt in den jeweiligen maritimen
Branchenfeldern haben, und welche konkreten Maßnahmen sind dadurch
durch die Bundesregierung bis 2025 zu ergreifen?

Drucksache 18/11042 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

22. a) Von welcher Entwicklungstendenz bei Nachfrage und Angebot von Aus-

zubildenden und Hochschulabsolventen im maritimen Bereich (nautisch-
technische Ausbildungsberufe und Studiengänge) geht die Bundesregie-
rung bis 2025 jeweils aus?

b) Welche Maßnahmen, auch in Kooperation mit den Bundesländern, wird
die Bundesregierung ergreifen, um möglichen Nachwuchsproblemen im
maritimen Bereich, etwa im öffentlichen Sektor, vorzubeugen?

23. a) Durch welche konkreten Maßnahmen soll das Maritime Bündnis für Aus-
bildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt (bestehend aus Bundes-
regierung, Küstenländern, Reedern und ggf. der Gewerkschaft Ver.di)
fortgesetzt werden?

b) Durch welche konkreten Maßnahmen soll das Maritime Bündnis für Aus-
bildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt (bestehend aus Bundes-
regierung, Küstenländern, Reedern und ggf. der Gewerkschaft Ver.di) bis
2025 weiterentwickelt werden?

24. a) Durch welche konkreten Beiträge und Maßnahmen der Bundesregierung
soll die Strategie der Europäischen Union zum sogenannten Blauen
Wachstum aktiv mitgestaltet werden, und welche Maßnahmen innerhalb
der Bundesregierung zur Umsetzung der Strategie sind bis 2025 umzuset-
zen?

b) Wo soll der in der Maritimen Agenda 2025 genannte zentrale Ansprech-
partner bzw. das ressortübergreifende Koordinierungsgremium zum
„Blauen Wachstum“ innerhalb der Bundesregierung angesiedelt sein, mit
welchen konkreten Kompetenzen soll er bzw. das Gremium ausgestattet
sein, und welche Aufgaben soll er bzw. das Gremium konkret wahrneh-
men?

25. a) Durch welche konkreten Maßnahmen ist nach Auffassung der Bundesre-
gierung eine „nachhaltige wirtschaftliche Nutzung“ der Meere, vor allem
im Bereich der Rohstoffversorgung möglich?

b) Welches „hohe Niveau“ in Bezug auf Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
gilt hier nach Auffassung der Bundesregierung, und inwieweit sind nach
Eingriffen in den Meeresboden nicht alle Lebensräume auf lange Zeit
oder gar unwiederbringlich zerstört?

26. Inwieweit sollen Entwicklungsplan bzw. Aktionsplan Meer bis 2025 fortge-
schrieben bzw. aktualisiert werden, sofern keine Fortschreibung vorgesehen
ist, aus welchen Gründen?

27. a) Welche Zwischenbilanz zieht die Bundesregierung zur Umsetzung des
aktuellen Nationalen Hafenkonzepts 2015 (welche Punkte konnten bereits
abgearbeitet werden, und welche Punkte sind aktuell in der Beratung bzw.
Umsetzung)?

b) Bis wann soll das Nationale Hafenkonzept 2015 nach Auffassung der
Bundesregierung erneut evaluiert und fortgeschrieben werden?

28. Welche konkreten Fachkonferenzen auf nationaler, europäischer und inter-
nationaler Ebene sollen durch die Bundesregierung bis 2025 im maritimen
Bereich ausgerichtet werden?

29. Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die Europäische Kom-
mission im durch die Verkehrskommissarin Violeta Bulc ausgerufenen „Jahr
der Seeschifffahrt 2017“ unterstützen, und welche Aktivitäten sind nach
Kenntnis der Bundesregierung durch die Europäische Kommission bzw. die
Bundesregierung (oder gemeinsam) in diesem Zusammenhang geplant?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11042

30. a) Was versteht die Bundesregierung unter einer „Modernisierung der Flag-

genstaatverwaltung“, und welche Dienstleistungsqualität soll zukünftig
bis spätestens 2025 konkret angeboten werden?

b) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, Aspekte der Digitalisierung
und Industrie 4.0 im Zuge einer Modernisierung der Flaggenstaatverwal-
tung mit einzubeziehen?
Falls sie diese Aspekte nicht einbezieht, warum nicht?

Berlin, den 24. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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