BT-Drucksache 18/11032

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2016

Vom 25. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11032
18. Wahlperiode 25.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Frank Tempel, Katrin Kunert,
Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und
der Fraktion DIE LINKE.

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand
31. Dezember 2016

Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungs-
bzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, wes-
halb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 18/7800). Der
Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im Jahr 2013
seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen mit einem
Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung auf die par-
lamentarischen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in:
„UNHCR Mid-Year Trends 2013“, S. 6).
Aufgrund der Angaben der Bundesregierung ergibt sich, dass die Zahl der in der
Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge im Jahr 1997 mit über einer
Million Menschen weitaus höher war als etwa Ende 2014 mit etwa 629 000 Ge-
flüchteten. Der Begriff „Flüchtlinge“ umfasst in dieser Vorbemerkung nicht nur
anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne, sondern auch Asylsuchende, Geduldete
und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus. Von 1997 bis 2011
sank die Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge auf unter 400 000, seit
dem Jahr 2012 steigt sie wieder an. Ende 2015 wurden im Ausländerzentralregis-
ter (AZR) etwa 950 000 Geflüchtete erfasst, allerdings fehlte hierbei eine größere
Zahl Asylsuchender (ca. 300 000), die aufgrund behördlicher Engpässe noch kei-
nen Asylantrag stellen konnten.
Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flücht-
lingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 113 000 im Jahr
2011, vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahr-
zehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Ende 2015 lebten
dementgegen wieder über 250 000 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, davon
mehr als 100 000 allein aus Syrien. Zudem hatten gut 50 000 Menschen einen so
genannten subsidiären Schutzstatus, ihre Zahl steigt infolge einer geänderten
Asylentscheidungspraxis seit März 2016 deutlich an.
Rund 62 000 Personen verfügten Ende 2015 über eine Aufenthaltserlaubnis in-
folge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, §§ 104a,
18a und 25a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), knapp 50 000 wegen langjäh-
rigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und
knapp 25 000 Personen wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe

Drucksache 18/11032 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

(§ 25 Absatz 4 AufenthG). Weitere gut 6 000 Personen verfügten über einen Auf-
enthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a Auf-
enthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge
sank zunächst von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 und
stieg dann bis Ende 2015 wieder auf über 500 000 an (zuzüglich der benannten
Dunkelziffer).
Nach Einführung und Implementierung eines Kerndatensystems im AZR und der
inzwischen abgeschlossenen Nachregistrierung aller Schutzsuchenden, die in den
Jahren 2015 und 2016 eingereist sind und zunächst noch keinen formellen Asyl-
antrag stellen konnten, dürften die Angaben des AZR zum Stand 31. Dezember
2016 wieder ein halbwegs realistisches Bild über die Zahl der insgesamt in
Deutschland lebenden Flüchtlinge geben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesre-

publik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differen-
zieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flücht-
linge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1
AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutsch-
land (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2
bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internatio-
naler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den
Unterfragen) lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutsch-
land (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundeslän-

der?
4. Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Wider-

rufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember
2016 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und
dem Status differenzieren)?

5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach
aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11032
6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestoppanordnung
nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundes-
ländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wel-
che Abschiebestoppregelungen gelten derzeit in den einzelnen Bundeslän-
dern?

7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftslän-
dern und § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c AufenthG differenzie-
ren)?

8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 31. Dezember 2016 infolge verschiedener politischer Anordnungen in
der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, und Bundesländern differenzieren)?

9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklä-
rung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung
nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundes-
ländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG
bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte
jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?

12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b Auf-
enthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jah-
ren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?

14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Auf-
enthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wich-
tigsten Herkunftsländern und nach § 25 Absatz 4 Satz 1 bzw. 2 AufenthG
differenzieren)?

15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b
(bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren)?

Drucksache 18/11032 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik

Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Auf-
enthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Auf-
enthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren und gegebenenfalls ungefähre Schätzwerte nen-
nen, falls noch keine validen Daten vorliegen sollten), und wie bewertet die
Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse in Bezug auf
die Neuregelung des § 25b AufenthG?

18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier,
fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter
– null bis elf, zwölf bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis
49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflis-
tung der genauen Duldungsgründe nach § 60a AufenthG (vgl. Plenarproto-
koll 18/126, S. 12263, Anlage 29), differenziert nach Bundesländern und den
15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen)?

19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Ge-
schlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder we-
niger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftslän-
dern differenzieren)?

20. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über
17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute ins-
gesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren
aktuelle durchschnittliche Gültigkeit, und was ist der Stand der Überlegun-
gen der Bundesregierung in Bezug auf die mögliche Zusammenführung von
Ankunftsnachweis und Aufenthaltsgestattung (vgl. Bundestagsdrucksache
18/9765, Antwort zu Frage 11, bitte ausführen)?

21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK aner-
kannte Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Auf-
enthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden
im Jahr 2016 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgespro-
chen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11032

23. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember

2016 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asyl-
entscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

24. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2016 im AZR erfasst, die we-
der einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung be-
saßen, wie viele EU-Bürgerinnen und -Bürger waren hierunter, wie viele die-
ser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Ge-
schlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftslän-
dern differenzieren), wie hoch war Ende 2015 die Zahl der Ausreisepflichti-
gen ohne Duldung, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
bezogen, und wie erklärt die Bundesregierung eine etwaige Differenz zwi-
schen dieser Zahl und der Zahl der im AZR zum selben Zeitpunkt registrier-
ten Ausreisepflichtigen ohne Duldung anders als damit, dass diese Personen
ausgereist oder untergetaucht sein müssen?

25. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezember
2016 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern dif-
ferenzieren)?

26. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2016 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren)?

27. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG leb-
ten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über
17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und geson-
dert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren)?

28. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3
oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des AZR-
Gesetzes – AZRG –: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren
zum 31. Dezember 2016 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu
diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Ge-
schlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder we-
niger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im Jahr 2016 nach § 54

Absatz 2 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und
wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2016 noch in der Bun-
desrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte
nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jah-
ren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren)?

b) Wie viele Personen wurden im Jahr 2016 bzw. waren zum 31. Dezember
2016 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu
diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Auf-
enthaltsstatus, Grund der Ausschreibung, Aufenthalt seit mehr oder weni-
ger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Drucksache 18/11032 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2016 aufgegriffen, die über keinen
Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen
war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenzieren)?

29. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2016 bzw.
insgesamt bis zum 31. Dezember 2016 die Zustimmung zur Beschäftigung
erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie
viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2016 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger
als sechs Jahren, Geschlecht und den 15 wichtigsten Herkunftsländern diffe-
renzieren)?
a) Wie viele Zustimmungen im Jahr 2016 erfolgten ohne Vorrang-Prüfung

nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 des Aufenthaltsge-
setzes (bitte nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differenzieren)?

b) Wie viele Zustimmungen wurden im Jahr 2016 nach § 32 der Beschäfti-
gungsverordnung (BeschV) an geduldete Personen oder Asylsuchende er-
teilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?

c) In wie vielen Fällen kam im Jahr 2016 die Zustimmungsfiktion nach § 36
BeschV zur Anwendung, und wie häufig nutzten Arbeitgeber die Be-
schleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV?

d) Wie häufig wurde im Jahr 2016 eine Zustimmung nach § 37 BeschV er-
teilt?

30. Wie viele der im Jahr 2014, 2015 bzw. 2016 (bitte differenzieren und geson-
derte Tabellen erstellen) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylbe-
werber waren nach Angaben des AZR zuletzt noch in Deutschland aufhältig
(bitte jeweils differenzieren nach den wichtigsten zehn Herkunftsländern,
Bundesländern und dem jetzigen Aufenthaltsstatus), und wann und wie ge-
nau wird im AZR die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht vermerkt bzw. im
Zeitverlauf gegebenenfalls wieder geändert?

31. Wieso ist die Bundesregierung im Unterschied zur Beraterfirma McKinsey
& Company nicht dazu in der Lage abzuschätzen, wie viele ausreisepflich-
tige Personen ungefähr sich Ende 2017 voraussichtlich in Deutschland auf-
halten werden (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten
Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/10695 und Nachbeantwortung des
Bundesministeriums des Innern vom 20. Dezember 2016 hierzu), wieso
wurde eine solche Prognose durch kostenpflichtige Beauftragung einer pri-
vaten Beraterfirma erstellt, wenn diese sich, so die Bundesregierung, „wegen
der vielen hierfür entscheidenden Parameter und Annahmen als schwierig
erweist“ (Nachbeantwortung vom 20. Dezember 2016), und inwieweit ist die
Prognose von McKinsey schon deshalb fraglich, weil dabei eine Gesamt-
schutzquote von 53 Prozent angenommen wurde, während die (unbereinigte)
Gesamtschutzquote für das Jahr 2016 bei 62,4 Prozent lag (Pressemitteilung
des Bundesinnenministeriums vom 11. Januar 2017)?

Berlin, den 24. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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