BT-Drucksache 18/1103

Position der Bundesregierung zu den Schäden in den grenznahen Atomkraftwerken Tihange und Doel

Vom 4. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1103
18. Wahlperiode 04.04.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel
Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Position der Bundesregierung zu den Schäden in den grenznahen
Atomkraftwerken Tihange und Doel

Das belgische Atomkraftwerk (AKW) Tihange liegt nicht einmal 60 Kilometer
von der deutsch-belgischen Grenze entfernt. Aus diesem Grund besteht beson-
ders im Rheinland, insbesondere in der Region Aachen-Düren, ein starkes öf-
fentliches Interesse an dieser Anlage. Die Reaktorkatastrophen in den Atom-
kraftwerken Tschernobyl und Fukushima haben gezeigt, dass die Atomkraft
keine sichere Technologie ist – sicher ist nur das Risiko.
Das AKW Tihange ist der Eifelregion und dem Rheinland näher als alle deut-
schen Atomkraftwerke. Ein Unfall beträfe die Menschen in dieser Region mit
als Erste. Wie u. a. Untersuchungen der Universität für Bodenkultur Wien erge-
ben haben, kann ein Super-GAU dazu führen, dass viele Gemeinden in Deutsch-
land und der Euregio Maas-Rhein für Jahrzehnte unbewohnbar werden. Die
Stadt Aachen, als Oberzentrum mit 250 000 Einwohnern, wäre auf Dauer unbe-
wohnbar. Die Stadt Fukushima ist wie die Stadt Aachen nur 60 km vom Reaktor
entfernt und war nach dem Super-GAU wochenlang mit einer Strahlung belas-
tet, die den in Deutschland für den AKW-Betrieb zulässigen Strahlungsjahres-
höchstwert für Einzelpersonen der Bevölkerung von 1 Millisievert um ein Viel-
faches überschritten hat (vgl. Online-Information „Die radiologische Situation
in Japan“ des Bundesamtes für Strahlenschutz).
Im Sommer 2012 wurden in den Reaktordruckbehältern der beiden belgischen
Atomkraftwerke Doel 3 und Tihange 2 Defekte in einer bis dahin unbekannt
hohen Anzahl gefunden. Der Betrieb der beiden Reaktoren wurde daraufhin
vorübergehend gestoppt. Die Defekte besitzen eine durchschnittliche Größe von
1 cm und eine maximale Größe von 2,4 cm. Im Reaktordruckbehälter von Doel
3 wurden über 8 000 und in dem von Tihange 2 mehr als 2 000 Defekte identi-
fiziert. Die belgische Atomaufsicht FANC forderte eine Untersuchung durch
den Betreiber. Diese Untersuchung wurde von der FANC und einer Internatio-
nalen Expertenkommission (IERB) bewertet und endet mit dem Abschluss-
bericht der FANC. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ging dem Pro-
blem in der letzten Wahlperiode bereits mit zwei Kleinen Anfragen nach. Die
betreffenden Antworten der Bundesregierung befinden sich auf den Bundestags-
drucksachen 17/11348 und 17/12975.
Die FANC genehmigte im Mai 2013 die Wiederaufnahme des Betriebes der bei-
den Reaktoren („Sind sie sicher? War der Test unabhängig?“ in der Aachener
Zeitung vom 1. Juni 2013 sowie Pressemitteilung der FANC vom 17. Mai 2013),
doch schon am 25. März 2014 musste der Reaktor wieder wegen Sicherheits-

Drucksache 18/1103 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
mängeln vom Netz genommen werden. Die Reaktoren sollen trotz der sich häu-
fenden Fehler am 15. Juni 2014 wieder ans Netz gehen („Atomreaktorblöcke:
Tihange und Doel erneut abgeschaltet“ in der Aachener Zeitung vom 26. März
2013).
Der Reaktordruckbehälter (RDB) ist das zentrale Bauteil eines Reaktors. Direkt
in ihm befinden sich die Brennstäbe und dort erfolgt die Kernspaltung. Der
Reaktordruckbehälter ist großen Belastungen ausgesetzt. Im Betrieb ist der RDB
im Inneren einer Temperatur von rund 300 °C und einem Druck von rund
160 bar ausgesetzt. Das Starten und Abfahren aber auch die Reaktorschnell-
abschaltungen stellen eine besondere Belastung für den Reaktordruckbehälter
dar. Insbesondere durch Neutronenbeschuss, Temperatur und Druckunter-
schiede altert das Material des Druckbehälters und kann verspröden.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller waren zum Zeitpunkt der
FANC-Wiederanfahrgenehmigung vom Mai 2013 unter anderem die in dem von
der Fraktion im Europäischen Parlament Grüne/EFA in Auftrag gegebenen und
im März 2013 vorgelegten Gutachten „Flawed Reactor Pressure Vessels in
Belgian Nuclear Plants Doel-3 and Tihange-2“ von Ilse Tweer aufgeworfenen
Sicherheitsfragen nicht ausreichend beantwortet. In dieser Auffassung und der
sich daraus ergebenden Kritik an der Wiederanfahrgenehmigung sehen sich die
Fragesteller bestärkt durch entsprechende Aussagen des ehemaligen Unterabtei-
lungsleiters für Reaktorsicherheit im Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Dieter Majer (siehe beispielsweise
die Artikel „Viele Risse, fehlende Unterlagen, kein Test“ in der Aachener
Zeitung vom 16. Februar 2014 und „Schrottmeiler vor der Haustür“ in der
taz.die tageszeitung vom 18. April 2013).
Ein ernstes Problem ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch der
Umgang mit den Erkenntnissen zu den Rissbefunden. Lediglich ausgewählte In-
formationen wurden von der belgischen Atomaufsicht veröffentlicht, zudem
nicht in deutscher Sprache. Der Bundesregierung liegen deutlich umfassendere
Informationen zu den belgischen RDB-Befunden vor, die sie in der letzten
Wahlperiode allerdings nicht veröffentlichen wollte (vergleiche hierzu Bundes-
tagsdrucksache 17/12975, Antwort zu Frage 9). Die Stellungnahme der Reaktor-
sicherheitskommission (RSK), mit der die Bundesregierung auf Bundestags-
drucksache 17/12975, Antwort zu Frage 9, meinte, die deutsche Öffentlichkeit
ausreichend informiert zu haben, stellt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fra-
gesteller aus mehreren Gründen keine ausreichende Information zur Sicherheit
der belgischen RDB mit den Befunden dar. Erstens ist sie nicht allgemeinver-
ständlich. Zweitens behandelt sie das Problem vor allem aus der Perspektive
eines möglichen Bezugs zu deutschen Atomkraftwerken und enthält keine Aus-
sage dazu, ob die belgischen RDB nach deutschen Maßstäben sicher genug für
einen Weiterbetrieb sind oder nicht. Drittens können auch Sachverständige sich
damit ohne Kenntnis der der Stellungnahme zugrunde liegenden Beratungs-
unterlagen nur ein ansatzweises Bild vom Sachverhalt machen.
Den Fragestellerinnen und Fragestellern ist bewusst, dass dem BMUB nicht die
Aufsicht über die belgischen Atomkraftwerke obliegt. Dies kann aber zugleich
keine pauschale Entschuldigung dafür sein, die deutsche Öffentlichkeit nicht auf
der Basis der umfassenden Erkenntnisse, die dem BMUB zu den belgischen Be-
funden vorliegen, über das damit verbundene Risiko oder ggf. auch einer aus
Sicht des BMUB damit verbundenen Unbedenklichkeit verständlich und umfas-
send zu informieren.
Diese konkrete Problematik wird dadurch verschärft, dass es zwischen Deutsch-
land und Belgien kein bilaterales Abkommen zur Kooperation auf dem Gebiet
der nuklearen Sicherheit gibt (vergleiche hierzu Bundestagsdrucksache 17/11760,
Antwort zu Frage 1). Dies ist allgemein unverständlich und nicht im Interesse
der Risikovorsorge. Die auf vorgenannte Bundestagsdrucksache gegebene Be-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1103
gründung, dass derartige Abkommen sich nur auf Atomkraftwerke bezögen, die
ganz nah an der Grenze liegen, ist weder fachlich-logisch tragfähig noch faktisch
widerspruchsfrei. Dass die Auswirkungen von Atomunfällen eine Reichweite
von mehreren hundert Kilometern haben können, ist spätestens seit der
Atomkatastrophe von Tschernobyl, die rund 40 Prozent der Fläche von Europa
radioaktiv kontaminierte, unbestritten. Insofern gibt die auf Bundestagsdruck-
sache 17/11760 zu Frage 1 für das Fehlen eines bilateralen Nuklearsicherheits-
abkommens mit Belgien gegebene Erklärung den Geist der 70er-Jahre und ers-
ten Hälfte der 80er-Jahre wieder, als man die Eintrittswahrscheinlichkeit und
potenziellen Auswirkungen von Atomunfällen noch systematisch unterschätzte.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind die Empfehlungen der
Strahlenschutzkommission (SSK) zum nuklearen Katastrophenschutz vom Fe-
bruar 2014 ein neuer Anlass, dass zwischen Deutschland und Belgien endlich
ein solches der Erhöhung der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes
(ausschließlich ausstiegskonform) dienendes Abkommen abgeschlossen werden
sollte. Die SSK hat eine deutliche Ausweitung der nuklearen Katastrophen-
schutzzonen in Deutschland sowie eine Vorhaltung von Jodtabletten für Kinder,
Jugendliche und Schwangere im gesamten Bundesgebiet empfohlen („Pla-
nungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken“ auf
www.ssk.de). Indirekt beweisen die SSK-Empfehlungen somit auch, dass sich
Deutschland darauf einstellen muss, von einem Atomunfall in Belgien betroffen
zu sein.
Ein bilaterales Abkommen ist ein notwendiger erster Schritt zur Verbesserung
der Risikovorsorge. Wirklicher Nutzen entsteht damit aber auch nur dann, wenn
das Abkommen in der Praxis auch für eine konsequent sicherheitsorientierte Zu-
sammenarbeit engagiert genutzt wird, was in der Vergangenheit oft nicht der Fall
war (siehe hierzu beispielsweise den Antrag „Atomrisiken ernst nehmen – Auch
in Bezug auf die nahe liegenden Atomkraftwerke in Belgien“ der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/13491).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung mit der belgischen Regierung ein bilaterales Ab-

kommen zur Zusammenarbeit in Fragen der kerntechnischen Sicherheit und
des Strahlenschutzes auszuhandeln?
a) Falls ja, wann?
b) Falls nein, warum nicht?

2. Welche Kriterien (wie z. B. der Abstand zur Grenze, Wetterlagen und Haupt-
windrichtung, Alter der Reaktoren oder Fehleranfälligkeit der Kraftwerke)
werden von der Bundesregierung genau für ein Zustandekommen eines bila-
teralen Abkommens als Entscheidungsgrundlage genommen?

3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Frage-
steller, dass die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission für den nukle-
aren Katastrophenschutz zur deutlichen Ausweitung der Planungszonen und
bundesweiten Vorhaltung von Jodtabletten für bestimmte Bevölkerungsgrup-
pen ein neuer und gewichtiger Anlass sind, dass mit Belgien ein bilaterales
Abkommen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit
und des Strahlenschutzes abgeschlossen werden sollte?

4. Welche anderen Wege nutzt die Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bür-
ger der Bundesrepublik Deutschland vor Unfällen belgischer AKWs konkret
zu schützen (gefragt wird damit nach Konkretem, also konkreten Verbesse-
rungen, die die Bundesregierung in Bezug auf belgische AKWs auf diesen
Wegen gemeinsam mit der belgischen Atomaufsichtsbehörde FANC erreicht
hat; es wird gebeten, von einer allgemein formulierten Beschreibung „vielfäl-
tiger Formen der Zusammenarbeit“ in multilateralen Gremien auf ENSREG-,

Drucksache 18/1103 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
IAEO- oder WENRA-Ebene, wie auf Bundestagsdrucksache 17/11760,
Antwort zu Frage 3 angegeben, abzusehen)?

5. Welche Möglichkeiten auf welchen Rechtsgrundlagen hätte die Bundes-
regierung, die vorübergehende Außerbetriebnahme eines grenznahen aus-
ländischen Atomkraftwerks oder entsprechende Prüfungen zu fordern, für
den Fall, dass sie oder von ihr beauftragte Sachverständige, wie die RSK
oder die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, kon-
krete gravierende Bedenken gegen den Weiterbetrieb hätten, insbesondere
welche über eine nicht von der Freiwilligkeit belgischer Behörden abhängi-
gen Möglichkeiten?

6. Welche analogen Möglichkeiten hätte umgekehrt Belgien bei Bedenken
hinsichtlich der Sicherheit deutscher Anlagen?

7. Sind aus Sicht der Bundesregierung die in den Fragen 5 und 6 thematisierten
Möglichkeiten zwischen Deutschland und seinen Nachbarstaaten (insbe-
sondere Belgien) bereits zufriedenstellend (bitte mit Begründung)?
Falls nein, wird sie sich auf internationaler Ebene für entsprechende Verbes-
serungen einsetzen (bitte mit Begründung)?
Welche Fachinformationen, von wem, und von wann hat die Bundesregie-
rung zu den Schäden bzw. Befunden der Reaktordruckbehälter von Tihange
und Doel seit dem Stand auf Bundestagsdrucksache 17/12975 noch erhal-
ten, insbesondere durch die bzw. im Zusammenhang mit der Internationalen
Expertenkommission IERB (bitte mit ähnlich konkreter Darlegung unver-
öffentlichter schriftlicher Informationen wie auf Bundestagsdrucksache
17/12975, Antwort zu den Fragen 1 und 2)?

8. Bezüglich welcher der in der Frage 7 abgefragten und auf Bundestagsdruck-
sache 17/12975 aufgelisteten schriftlichen Informationen hat die Bundes-
regierung die belgische Atomaufsicht gefragt, ob sie einer Veröffentlichung
durch das BMUB zustimmen würde?
Bezüglich welcher dieser Unterlagen ist das BMUB bereit, um eine entspre-
chende Veröffentlichungszustimmung zu ersuchen?

9. Entspricht aus Sicht der Bundesregierung das Vorgehen der belgischen
Atomaufsicht FANC, die Empfehlungen (wie z. B. eine höhere Sprödbruchs-
übergangstemperatur) der einberufenen Internationalen Expertengruppe
(IERB) nicht anzuwenden, der nach dem Stand von Wissenschaft und Tech-
nik erforderlichen Schadensvorsorge (www.fanc.be „Doel 3 – Tihange 2
RPV issue, International Expert Review Board, Final Report“ sowie „Doel 3
and Tihange 2 reactor pressure vessels, Final Evaluation Report“)?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?

10. Welche der IERB-Empfehlungen wären bei entsprechenden Befunden in
deutschen Reaktoren aufgrund des deutschen Regelwerks umzusetzen, und
jeweils aufgrund welcher Regelung (Sicherheitsanforderungen an Atom-
kraftwerke, KTA-Regel etc.)?

11. Wie lauteten die Fragen, die der belgischen Seite oder Expertengruppe
IERB vom Fachausschuss Druckführende Werkstoffe und Komponenten
(DKW) der RSK zu den belgischen RDB-Befunden gestellt wurden, im
Wortlaut?

12. Welche dieser Fragen wurden aus Sicht der RSK bzw. ihres DKW-Aus-
schusses nicht befriedigend beantwortet?

13. Wäre Material, wie das von Electrabel vorgelegte, im Jahr 2012 völlig un-
abhängig vom Reaktor hergestellte Stück Dampferzeuger, in Deutschland

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1103
als repräsentative Probe für die aktuellen Materialeigenschaften des Reak-
tordruckbehälters, der seit Jahrzehnten Neutronenbeschuss, Temperatur und
Druck ausgesetzt war, geeignet (bitte begründen; vgl. FANC-Abschlussbe-
richt vom 17. Mai 2013)?

14. Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Kernschadenswahrschein-
lichkeit (Core Damage Frequency, CDF) durch die Fehlstellen im Reaktor-
druckbehälter von Tihange 2 verändert hat?
a) Wenn ja, auf welchen Wert?
b) Wenn nein, aus welchem Grund fragt die Bundesregierung einen Wert,

der eine qualifizierte Bewertung der veränderten Gefährdungslage bieten
würde, nicht an?

15. Welche nach Angaben des Betreibers Electrabel „unerwarteten Ergebnissen
bei den Sicherheitstests“ im Kraftwerk Tihange („Atomreaktorblöcke:
Tihange und Doel erneut abgeschaltet“ in der Aachener Zeitung vom
26. März 2014) führten nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu
einer Abschaltung der Reaktoren am 26. März 2014?

16. Ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung nach den erneuten Proble-
men von Tihange 2 eine erneute Aufnahme des Betriebs zum 15. Juni 2014
ohne Sicherheitsrisiko möglich (bitte begründen)?

17. Teilt die Bundesregierung die Analyse der FANC, nach der ein gefahrloser
Weiterbetrieb des AKW Tihange bis zum Jahr 2023 gegeben ist (vgl.
FANC-Abschlussbericht vom 17. Mai 2013), oder wird sie die FANC dies-
bezüglich noch kooperativ um die Klärung welcher technischer Fragestel-
lungen ersuchen (bitte begründen)?

18. Ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der konkreten Genehmi-
gung des AKW Tihange 1 und/oder welchen weiteren konkreten Rechts-
grundlagen für eine Laufzeitverlängerung von Tihange 1 eine Pflicht zur
Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung oder nicht?

19. Ist die Bundesregierung bereit, der vorgenannten Frage durch Anfrage bei
der zuständigen belgischen Behörde nachzugehen, falls sie hierzu bislang
noch über keine Erkenntnisse verfügt (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 4. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.