BT-Drucksache 18/11020

zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10027 - Gemeinsam für bezahlbares Wohnen - Lebenswert und klimafreundlich

Vom 26. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11020
18. Wahlperiode 26.01.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Kerstin Andreae,
Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10027 –

Gemeinsam für bezahlbares Wohnen – Lebenswert und klimafreundlich

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundes-
tag die Bundesregierung auffordern soll, mit im Einzelnen genannten Maßnahmen
die Bezahlbarkeit von Wohnraum, den sozialen Zusammenhalt in den Städten so-
wie Klimaschutz, Stadtgrün und den Abbau von Barrieren zu verbessern.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/11020 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/10027 abzulehnen.

Berlin, den 25. Januar 2017

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Berichterstatter

Michael Groß
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Christian Kühn (Tübingen)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11020
Bericht der Abgeordneten Volkmar Vogel (Kleinsaara), Michael Groß, Caren Lay und
Christian Kühn (Tübingen)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/10027 wurde in der 196. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Oktober
2016 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und
zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie den Finanzaus-
schuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, in
sieben Bereichen Maßnahmen zu ergreifen.

1. Es sollen eine Million bezahlbare Wohnungen neu geschaffen oder durch eine neue Wohnungsgemeinnützig-
keit sozial gebunden werden.

2. Dem Gemeinwohl soll auf den Wohnungsmärkten durch Verdoppelung der Mittel des Bundes für die Wohn-
raumförderung der Länder auf 2 Milliarden Euro auch über das Jahr 2019 hinaus, durch finanzielle Nachlässe
etwa bei der Vergabe öffentlichen Bodens und öffentlicher Liegenschaften an Kommunen und ein Vorkaufs-
recht für die Bewohner bei Veräußerung von Wohngebäuden mehr Raum gegeben werden.

3. Die Bundesmittel für das Wohngeld sollen verdoppelt werden, das Wohngeld soll an die Einkommens- und
Mietsteigerungen angepasst und ein Klimawohngeld in Höhe von jährlich 200 Millionen Euro eingeführt wer-
den.

4. Mietsteigerungen sollen begrenzt werden durch Weiterentwicklung der Mietpreisbremse zu einem transparen-
ten und wirksamen Instrument für das Mieterrecht, die Stellung der Mieterinnen und Mieter soll durch Klage-
möglichkeiten auch im Hinblick auf Gruppenklagen gestärkt werden.

5. Rechtsinstrumente gegen Verdrängung und Spekulation wie soziale Erhaltungssatzungen sollen gestärkt wer-
den. Die Praxis der so genannten Share Deals, mit der Großinvestoren aktuell von der Grunderwerbssteuer
befreit sind, soll rechtlich beendet werden. Anbieter gemeinnütziger Wohnungen sollen steuerlich entlastet
werden.

6. Die Liegenschaftspolitik soll mit einer Öffnungsklausel im Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienauf-
gaben (BImAG) ergänzt werden, damit Immobilienverkäufe auch unter der Maßgabe einer sozialen Bau- und
Wohnungspolitik erfolgen können und eine verbilligte Abgabe von Liegenschaften an Länder und Kommunen
ermöglicht wird.

7. Klimaschutz, Stadtgrün und Abbau von Barrieren sollen gefördert werden. Dazu soll das KfW-Programm
„Altersgerecht Umbauen“ auf 100 Millionen Euro im Jahr aufgestockt werden. Dem Deutschen Bundestag
soll ein regelmäßiger Bericht über den Stand des barrierearmen bzw. barrierefreien Umbaus des Gebäudebe-
standes vorgelegt werden. Mit einem Programm „Faire Wärme“ soll Gebäudesanierung ohne Verdrängung im
Quartier mit 2 Milliarden Euro gefördert werden und es soll ein niedrigschwelliges Programm für städtisches
Grün, Urban Gardening und Umweltgerechtigkeit in der Städtebauförderung aufgelegt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner 102. Sitzung am 25. Januar 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/10027 abzulehnen.

Drucksache 18/11020 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 129. Sitzung am 25. Januar 2017 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/10027 abzulehnen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 98. Sitzung am 25. Januar 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/10027 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/10027 in
seiner 103. Sitzung am 25. Januar 2017 abschließend beraten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrich, dass das mit dem Antrag vorgeschlagene Maßnahmen-
paket notwendig sei, weil die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode beim Thema Wohnen zu we-
nige Maßnahmen ergriffen habe. Von den Vorschlägen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen sei
nur sehr wenig umgesetzt worden.

Der Antrag beinhalte Vorschläge, wie der Bund auch nach dem Auslaufen der Zahlung der Kompensationsmittel
im Jahre 2019 mit einer steuerrechtlichen Wohnungsgemeinnützigkeit weiter in der Verantwortung bleiben
könne. Die auf Druck der Bundesländer erfolgte Erhöhung der Bundesmittel für den Wohnungsbau auf 1,5 Mil-
liarden Euro sei zwar ein Fortschritt, könne aber nach 2019 nicht fortgeführt werden.

Der Antrag enthalte Vorschläge zur Verbesserung des Wohngeldes, das derzeit unter dem Niveau von 2009 liege.
Die Wohngeldreform der Bundesregierung sei angesichts der überhitzten Märkte wirkungslos geblieben. Die Be-
grenzung der Mietpreise müsse über eine Weiterentwicklung der Mietpreisbremse erfolgen. Ghettobildung und
Gentrifizierung könne unter anderem mit Mietobergrenzen entgegengewirkt werden.

Die Fraktion der CDU/CSU erwiderte, dass der Antrag den Schwerpunkt auf staatliche Regulierung lege und
andere Maßnahmen, die am Markt wirken könnten, nicht berücksichtige. Die Koalition habe mit dem Bündnis für
bezahlbares Wohnen und Bauen gute Fortschritte erzielt, an der Umsetzung der Ergebnisse werde derzeit gear-
beitet.

Die vorgeschlagene neue Wohnungsgemeinnützigkeit berücksichtige nicht in ausreichendem Maße, dass viele
kommunale Unternehmen und Genossenschaften bereits gemeinnützig tätig seien. Wichtig sei, interessante und
gut durchmischte Quartiere zu schaffen. Dabei werde das neue Instrument des „Urbanen Gebietes“, das bereits
auf den Weg gebracht worden sei, sehr hilfreich sein.

Die beschlossene Unterstützung der Bundesländer mit 1,5 Milliarden Euro sei gut ausbalanciert. Mehr Mittel
könnten von den Bundesländern aus Mangel an Baukapazitäten gar nicht umgesetzt werden. An dem Ziel, 350 000
bis 400 000 neue Wohnungen zu bauen, werde festgehalten. Die Bodenbewirtschaftung müsse sich darauf kon-
zentrieren, Brachflächen für den Wohnungsbau zu erschließen. Bei den Themen Grün in der Stadt und Abbau von
Barrieren habe man bereits sehr viel erreicht.

Die Fraktion der SPD führte aus, dass die Zahl der neugebauten Wohnungen in den letzten zwei Jahren von
180 000 bis 200 000 auf inzwischen 300 000 angestiegen sei und die Zahl der erteilten Baugenehmigungen aktuell
bei 340 000 pro Jahr liege. Unter Berücksichtigung der langen Vorlaufzeiten sei das bereits ein großer Erfolg.
Das Ziel bleibe jedoch, innerhalb von zwei Jahren die Zahl der neugebauten Wohnungen pro Jahr auf 400 000 zu
steigern.

Beim Thema Wohngeld sei immerhin erreicht worden, dass alle zwei Jahre eine Überprüfung durchgeführt werde.
Eine Dynamisierung oder die Einführung eines Klimawohngeldes sei nicht durchsetzbar gewesen. Statt einer
steuerlichen Förderung, wie sie im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgesehen sei, würden
Investitionszuschüsse, Eigenkapitalzuschüsse und Tilgungsnachlässe benötigt, weil diese kurzfristig wirkungs-
voller und zielgerichteter einsetzbar seien.

Kommunale Wohnungsunternehmen müssten weiter gestärkt werden, damit diese dämpfend auf die Höhe der
Mietpreise wirken könnten. Die Kommunen seien in der laufenden Legislaturperiode erstmalig in Höhe von 80

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11020
Milliarden Euro entlastet worden, die Handlungsfähigkeit der Kommunen müsse weiter gestärkt werden. Eine
Verbesserung der Mietpreisbremse, eine Absenkung der Modernisierungsumlage und eine rechtssichere Gestal-
tung der Mietspiegel seien erstrebenswert und würden weiter verfolgt.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, dass der Mangel an staatlicher Regulierung die derzeitigen Probleme wie
Mietpreissteigerungen in den Städten um bis zu 30 Prozent in den letzten fünf Jahren verursacht habe. Wenn nicht
eingegriffen würde, überließe man die Städte den Investoren und heizte die Spekulation an. Die Mieterinnen und
Mieter seien am Ende diejenigen, die dafür bezahlen müssten.

Viele der Anliegen des Antrages, wie die Verbesserung des Mieterschutzes oder die Nachbesserungen bei der
Mietpreisbremse, seien unterstützenswert. Die Mietpreisbremse sollte unbegrenzt gelten und sämtliche Ausnah-
men sollten gestrichen werden. Das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen habe zwar viele Forderungen
aufgestellt, davon sei aber nichts umgesetzt worden. Steuerliche Zuschüsse seien zwar nicht der beste Ansatz,
aber im Rahmen einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit sei das besser als der bisherige Zustand.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/10027 abzulehnen.
Berlin, den 25. Januar 2017

Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Berichterstatter

Michael Groß
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Christian Kühn (Tübingen)
Berichterstatter

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