BT-Drucksache 18/11019

zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Kassner, Susanna Karawanskij, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/10282 - Kommunen stärken - Kommunalisierung und Rekommunalisierung unterstützen

Vom 26. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11019
18. Wahlperiode 26.01.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Kassner, Susanna Karawanskij, Caren
Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10282 –

Kommunen stärken ‒ Kommunalisierung und Rekommunalisierung
unterstützen

A. Problem
Verkauf der Geschäftsanteile des Bundes an der ÖPP Deutschland AG; Vorlage
eines Rekommunalisierungsgesetzes, u. a. betreffend Einrichtung einer Agentur
und eines Fonds zur Unterstützung der Kommunen bei Rekommunalisierungspro-
jekten; Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, u. a. betr. Zulässigkeit von Di-
rektvergaben ohne Auswahlverfahren bei Wegenutzungsverträgen, Eigenverant-
wortlichkeit der Entscheidung über den Gas- und Stromkonzessionspartner sowie
Ermittlung von Netzrückkaufkosten; Aufnahme eines Dialogs mit den Ländern
betreffend Aufhebung der Beschränkungen wirtschaftlicher Tätigkeit der Kom-
munen in den Kommunalverfassungen, Festschreibung einer Präferenz kommu-
naler Dienstleistungserbringung und Offenlegung von Privatisierungsverträgen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/11019 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/10282 abzulehnen.

Berlin, den 25. Januar 2017

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Dr. Peter Ramsauer
Vorsitzender
Dr. Matthias Heider
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11019
Bericht des Abgeordneten Dr. Matthias Heider

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/10282 wurde in der 209. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Dezem-
ber 2016 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Innenausschuss, den Fi-
nanzausschuss, den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antrag stellende Fraktion DIE LINKE. fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, den Entwurf eines
Rekommunalisierungsgesetzes vorzulegen, der unter anderem die Einrichtung einer Rekommunalisierungsagen-
tur zur Förderung von Rekommunalisierungsprojekten vorsehen soll. Ferner soll die Bundesregierung nach dem
Willen der Fraktion einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen vorlegen, in
dem klargestellt wird, dass die interkommunale Zusammenarbeit vergaberechtsfrei erfolgt. Weiter fordert die
Fraktion von der Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes mit dem Ziel, dass
die Bundesländer die Abwasserbeseitigungspflicht ausschließlich an juristische Personen öffentlichen Rechts
übertragen können. Zudem soll der Vorlage zufolge ein weiterer Regierungsentwurf zur Änderung des Energie-
wirtschaftsgesetzes unter anderem vorsehen, dass die Kommunen bei Konzessionsvergabeverfahren für Energie-
netze grundsätzlich eigenverantwortlich die Entscheidung über den Gas- und Stromkonzessionspartner auf der
Basis sachlich nachvollziehbarer Gründe treffen. Darüber hinaus verlangt die Fraktion in dem Antrag von der
Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes. Außerdem soll die Bundesregierung der
Fraktion zufolge unter anderem auch aus Gründen des Schutzes der kommunalen Daseinsvorsorge und kommu-
naler Unternehmen das CETA-Abkommen ablehnen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/10282 in seiner 102. Sitzung
am 25. Januar 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung.

Der Finanzausschuss hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/10282 in seiner 98. Sitzung
am 25. Januar 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/10282 in seiner 92. Sitzung
am 25. Januar 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
auf Drucksache 18/10282 in seiner 103. Sitzung am 25. Januar 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
dessen Ablehnung.

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
Drucksache 18/11019 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 18/10282 in seiner 102. Sitzung am
25. Januar 2017 abschließend beraten.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen Bundestag die Ab-
lehnung des Antrags auf Drucksache 18/10282 zu empfehlen.

Berlin, den 25. Januar 2017

Dr. Matthias Heider
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.