BT-Drucksache 18/11006

a) zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 18/10483, 18/10696 Nr. 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Peter Meiwald, Monika Lazar, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10859 - Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes c) zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Monika Lazar, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/4329 - Sport und Alltag verbinden - Lärmschutzregeln für Sportanlagen den heutigen Anforderungen anpassen

Vom 25. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11006

18. Wahlperiode 25.01.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

a) zu der Verordnung der Bundesregierung

– Drucksachen 18/10483, 18/10696 Nr. 2 –

Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Peter Meiwald, Monika Lazar,

Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10859 –

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des

Bundes-Immissionsschutzgesetzes

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Monika Lazar,

Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4329 –

Sport und Alltag verbinden – Lärmschutzregeln für Sportanlagen den

heutigen Anforderungen anpassen

Drucksache 18/11006 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

A. Problem

Zu Buchstabe a

Nach Mitteilung der Bundesregierung wiesen Kommunen und Sportverbände da-
rauf hin, dass aufgrund der derzeit geltenden Ruhezeiten Sportvereine aufgrund
von Beschwerden der Anwohner insbesondere verpflichtet worden seien, die Zahl
der Jugendmannschaften zu begrenzen bzw. keine neuen Mitglieder mehr aufzu-
nehmen. Ferner seien die Nutzungszeiten von Sportanlagen beschränkt worden.
Darüber hinaus verhinderten die Ruhezeiten die wohnortnahe neue Errichtung
von Sportanlagen, was zur Folge habe, dass Sportanlagen in Außenbereiche ver-
drängt würden. Vor diesem Hintergrund solle mit der Neuregelung der Ruhezei-
ten in der Sportanlagenlärmschutzverordnung die wohnortnahe Sportausübung
gefördert werden.

Zu Buchstabe b

Die Initianten des Gesetzentwurfs führen aus, im Jahr 2011 sei durch Bundesge-
setz beschlossen worden, dass Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung
im Sinne des Lärmschutzrechtes sei und somit auch keine erhebliche Belastung
darstelle. Nicht dazu gehörten Einrichtungen, die zwar dieselbe soziale Funktion
erfüllten, aber unter die Sportanlagenlärmschutzverordnung fielen. Daher bestehe
Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung des geltenden Lärmschutzrechts, um ein
klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft zu setzen.

Die Initianten haben daher einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Im-
missionsschutzgesetzes vorgelegt, der Regelungen zur Gleichstellung des Kinder-
lärms auf Sportanlagen mit dem von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplät-
zen und ähnlichen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärm beinhaltet.

Zu Buchstabe c

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundes-
tag die Bundesregierung auffordern soll, die Sportanlagenlärmschutzverordnung
zu modernisieren und den heutigen Anforderungen anzupassen, da dies aufgrund
der veränderten Lebensgewohnheiten, neuer rechtlicher Regelungen zum Lärm-
schutz und einer hohen Rechtsunsicherheit beim Umbau und der Modernisierung
von Sportanlagen erforderlich sei.

Dabei müsse das Ziel sein, wieder einen faireren und tragfähigen Ausgleich zwi-
schen den Interessen von Sporttreibenden an der Nutzung von wohnungsnahen
Sportanlagen auf der einen Seite und dem ebenso berechtigten Ruhebedürfnis der
Nachbarschaft solcher Anlagen auf der anderen Seite zu ermöglichen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Zustimmung zu der Verordnung auf Drucksache 18/10483 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11006

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/10859 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/4329 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Änderung oder Ablehnung der Verordnung.

Zu Buchstabe b

Annahme des Gesetzentwurfs.

Zu Buchstabe c

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Zu den Buchstaben a bis c

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/11006 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) der Verordnung auf Drucksache 18/10483 zuzustimmen,

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/10859 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 18/4329 abzulehnen.

Berlin, den 25. Januar 2017

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Karsten Möring
Berichterstatter

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Birgit Menz
Berichterstatterin

Peter Meiwald
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11006

Bericht der Abgeordneten Karsten Möring, Ulli Nissen, Birgit Menz und Peter
Meiwald

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 18/10483 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (Drucksache 18/10696 Nr. 2) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den Sportausschuss sowie den Ausschuss für
Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gut-
achtlich beteiligt.

Zu Buchstabe b

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/10859 wurde in der 212. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. Ja-
nuar 2017 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
und zur Mitberatung an den Sportausschuss sowie den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über-
wiesen.

Zu Buchstabe c

Der Antrag auf Drucksache 18/4329 wurde in der 130. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Oktober 2015
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und zur
Mitberatung an den Sportausschuss sowie den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Bundesregierung führt aus, dass die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie die Ruhe-
zeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um 5 Dezibel
erhöht werden sollen, um den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu fördern.

Mit diesen Änderungen werde der Zeitraum, währenddessen Sportanlagen in den Ruhezeiten ohne eine Über-
schreitung der Immissionsrichtwerte genutzt werden können, um etwa das Dreifache verlängert. Wenn eine Sport-
anlage bisher wegen ihrer Nähe zur Wohnbebauung beispielsweise innerhalb der abendlichen Ruhezeiten nur
40 Minuten habe genutzt werden können, so sei zukünftig aufgrund der Neuregelung eine Nutzung während der
gesamten zweistündigen Ruhezeit zulässig.

Zusätzlich könnten die Abstände zwischen Sportanlagen und heranrückender Wohnbebauung in etwa halbiert
werden. Die städtebaulich angestrebte Verdichtung von Innenstädten werde hierdurch begünstigt, zugleich wür-
den die Nutzungsmöglichkeiten der Sportanlagen gewahrt.

Darüber hinaus würden Immissionsrichtwerte für urbane Gebiete geregelt. Durch Artikel 2 Nummer 3 des Ge-
setzentwurfs zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusam-
menlebens in der Stadt solle in der Baunutzungsverordnung eine neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete
(MU)“ eingeführt werden. Für diese Gebietskategorie enthalte die Sportanlagenlärmschutzverordnung bisher
keine Immissionsrichtwerte.

Ferner solle der Sportbetrieb auf Anlagen, die bereits vor 1991 genehmigt oder zulässigerweise ohne Genehmi-
gung errichtet worden sind, rechtlich besser abgesichert werden. Mit der angestrebten Konkretisierung des soge-
nannten Altanlagenbonus solle gewährleistet werden, dass der Sportbetrieb auch bei Umbauten und Nutzungsän-
derungen und einer leichten Überschreitung der Lärmschutzwerte aufrechterhalten werden könne. Der Altanla-
genbonus solle anhand einer Auflistung von Maßnahmen, die den Bonus in der Regel nicht in Frage stellen, näher

Drucksache 18/11006 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

konkretisiert werden. Die Maßnahmenliste orientiere sich vor allem an einem Leitfaden des Landes Nordrhein-
Westfalen.

Ziel der Neuregelung der Ruhezeiten am Abend und darüber hinaus auch am Mittag von Sonn- und Feiertagen
sei es, den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu erweitern. Kommunen und Sportverbände wiesen darauf hin, dass
aufgrund der derzeit geltenden Ruhezeiten Sportvereine aufgrund von Beschwerden der Anwohner insbesondere
verpflichtet worden seien, die Zahl der Jugendmannschaften zu begrenzen bzw. keine neuen Mitglieder mehr
aufzunehmen. Ferner seien die Nutzungszeiten von Sportanlagen beschränkt worden. Darüber hinaus verhinder-
ten die Ruhezeiten die wohnortnahe neue Errichtung von Sportanlagen; Sportanlagen würden in Außenbereiche
verdrängt.

Zu Buchstabe b

Die Initianten des Gesetzentwurfs führen aus, im Jahr 2011 sei durch Bundesgesetz beschlossen worden, dass
Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Lärmschutzrechtes sei und somit auch keine er-
hebliche Belastung darstelle. Privilegiert würden damit Geräusche von Kindern auf Einrichtungen, die auf spie-
lerische oder körperlich-spielerische Aktivitäten von Kindern zugeschnitten seien und die wegen ihrer sozialen
Funktion regelmäßig wohngebietsnah gelegen sein müssten. Ballspielflächen für Kinder gehörten hierzu. Nicht
dazu gehörten Einrichtungen, die zwar dieselbe Funktion erfüllten, aber unter die Sportanlagenlärmschutzverord-
nung fielen. Damit gelte: Geräusche von Kindern, die organisiert im Verein Sport trieben, gälten als schädliche
Umwelteinwirkungen und unterlägen den Restriktionen der Sportanlagenlärmschutzverordnung, während diesel-
ben Geräusche vom Spielplatz nebenan privilegiert seien.

Es sei ein wichtiges kinder-, sozial-, gesundheits-, präventions- und sportpolitisches Signal, auch das Sporttreiben
von Kindern nicht als Lärm zu deklarieren, sondern dieses im Gegenteil zu unterstützen und zu fördern.

Kommunen und Sportverbände wiesen darauf hin, dass aufgrund der derzeit geltenden Ruhezeiten Sportvereine
aufgrund von Beschwerden der Anwohner insbesondere verpflichtet worden seien, die Zahl der Jugendmann-
schaften zu begrenzen bzw. keine neuen Mitglieder mehr aufzunehmen. Ferner seien die Nutzungszeiten von
Sportanlagen beschränkt worden. Darüber hinaus verhinderten die Ruhezeiten die wohnortnahe neue Errichtung
von Sportanlagen; Sportanlagen würden in Außenbereiche verdrängt

Die Sportvereine seien Deutschlands größter Partner der Ganztagsschulen. Diese Kooperation habe sich tausend-
fach etabliert und sei politisch gewollt. Die Nutzung einer Sportanlage durch Schulsport führe aber zu einer Ver-
kürzung des Beurteilungs- und Mittelungszeitraums gemäß Sportanlagenlärmschutzverordnung. Dadurch ergäben
sich rein rechnerisch höhere Richtwerte, die dann häufig jenseits der Grenzen der Sportanlagenlärmschutzverord-
nung lägen. Dies habe zur Folge, dass Sportaktivität von Kindern eingeschränkt werden müsse, um das kalkula-
torische Überschreiten der Richtwerte zu verhindern. Eine Konsequenz hieraus sei, dass Sportvereine die Koope-
rationen mit (Ganztags-) Schulen entweder beenden oder ihre Sportstätten an die Stadtränder verlegen müssten.
Dies widerspreche allen politischen Zielen von Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat sowie von Sportorgani-
sationen und kommunalen Verbänden.

Im Ergebnis enthalte der Gesetzentwurf die Aufnahme von Sportanlagen in den § 22 des Bundes-Immissions-
schutzgesetzes und die Aufnahme eines Verweises in § 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung, dass die verur-
sachten Geräuschimmissionen einer Sportanlage unter Beachtung des zu ändernden § 22 zu ermitteln und zu be-
urteilen sind.

Zu Buchstabe c

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, dafür
Sorge zu tragen, dass Kinderlärm, der von Sportanlagen ausgeht, rechtssicher unter die „Kinderlärm-Privilegie-
rung“ fällt und dass der sog. „Altanlagenbonus“ bei einer umfangreichen Änderung oder Modernisierung einer
Sportanlage rechtssicher und bundeseinheitlich im Sinne einer Standortsicherung ausgestaltet wird.

Außerdem soll die Möglichkeit der Ausübung von Trendsportarten im urbanen Raum verstärkt gefördert werden,
indem auch bei einer etwaigen funktionalen Umwandlung von Sportanlagen der sog. „Altanlagenbonus“ erhalten
bleibt.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob eine weitere Vereinheitlichung der Prüfmethoden bei der Lärmmessung
geboten ist.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11006

Schließlich soll die Bundesregierung prüfen, ob Sportanlagen mit einer hohen Zuschauerkapazität, die nicht dem
Breitensport dienen, aus dem Regelungsbereich der Sportanlagenlärmschutzverordnung herausgenommen wer-
den und in den Regelungsbereich der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) überführt
werden können.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse und des Parlamentarischen Beirats für
nachhaltige Entwicklung

Zu Buchstabe a

Der Sportausschuss hat in seiner 62. Sitzung am 25. Januar 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, der
Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 18/10483 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 129. Sitzung am 25. Januar 2017 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 18/10483 zuzustimmen.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu der Verordnung folgende Stellungnahme
übermittelt:

‚Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drucksache 18/559) am 19. Dezember 2016 mit der Zweiten Verordnung
zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Drucksache 18/10483) befasst.

Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung der Verordnung getroffen:

„Das Vorhaben trägt durch die Förderung des Sports zu einer nachhaltigen Entwicklung durch die Minderung
gesundheitlicher Risiken durch Bewegungsmangel bei, vgl. hierzu Nr. (4) der Managementregeln der Nachhal-
tigkeit in Verbindung mit Nr. 14a bis 14e der entsprechenden Schlüsselindikatoren. Darüber hinaus stärkt es den
Sport als wichtiges Instrument zur Integration von Flüchtlingen und Personen mit Migrationshintergrund sowie
zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen.“

Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz der Verordnung ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
ergibt sich hinsichtlich folgender Managementregeln und Indikatoren:

Managementregel 4 (Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit vermeiden) und

Indikator 14 (Gesundheit und Ernährung - Länger gesund leben).

Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.

Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.‘

Zu Buchstabe b

Der Sportausschuss hat in seiner 62. Sitzung am 25. Januar 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/10859 abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 80. Sitzung am 25. Januar 2017 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
18/10859 abzulehnen.

Drucksache 18/11006 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Zu Buchstabe c

Der Sportausschuss hat in seiner 62. Sitzung am 25. Januar 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/4329 abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 80. Sitzung am 25. Januar 2017 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/4329
abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Zu den Buchstaben a bis c

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat in seiner 102. Sitzung am 23. Januar
2017 eine öffentliche Anhörung zu der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 18/10483 durchgeführt.
An der Anhörung haben folgende Sachverständige teilgenommen:

Klaus Hebborn
Deutscher Städtetag

Christian Popp
Lärmkontor GmbH

Dr. Kai H. Warnecke
Haus & Grund Deutschland,
Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.,
Spitzenverband der privaten Wohnungswirtschaft

Andreas Klages
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)

Thomas Härtel
Landessportbund Berlin e. V. (LSB)

Dr. Rüdiger Engel
Baurechtsamt der Stadt Freiburg im Breisgau

Die Ergebnisse der Anhörung sind in die Beratungen des Ausschusses eingeflossen. Die hierzu eingegangenen
schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen sowie das Wortprotokoll der Anhörung werden der
Öffentlichkeit über das Internet zugänglich gemacht (www.bundestag.de).

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Verordnung der Bundesregierung auf
Drucksache 18/10483, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/10859
sowie den Antrag auf Drucksache 18/4329 in seiner 103. Sitzung am 25. Januar 2017 abschließend beraten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dazu folgenden Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache
18(16)520 eingebracht:

Der Ausschuss möge beschließen:

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 1 wird wie folgt geändert:

1a. wird gestrichen und in 2. hinter dem Wort „Dorfgebieten“ ein Komma und die Worte „urbanen Ge-
bieten“ eingefügt.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11006

b) Nummer 2 wird wie folgt geändert:

In § 5 Absatz 4 werden die Worte „Inkrafttreten dieser Verordnung“ durch die Worte „dem 01.01.2017“
ersetzt, nach den Wörtern „errichtet waren“ die Wörter „und danach nicht wesentlich geändert werden“
eingefügt.

c) In § 5 wird neu eingefügt als Absatz 6: „Eine nachträgliche Anordnung darf nicht getroffen werden,
wenn sich eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach § 2 Absatz 2 aus einer Erhöhung oder
erstmaligen Berücksichtigung der Vorbelastung ergibt, die Zusatzbelastung weniger als 3 dB(A) beträgt
und die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 5 dB(A) überschritten sind.

d) Aus Absatz 6 alt wird Absatz 7 neu und aus Absatz 7 alt wird Absatz 8 neu.

Begründung

Zu Nummer 1a: Mit dieser Änderung wird die neue Gebietskategorie „urbanes Gebiet“ übernommen, ohne dass
die Immissionsrichtwerte die Grenze zu einer Gefährdung des gesunden Nachtschlafes überschreiten.

Zu Nummer 1b: Stellt sicher, dass der sogenannte Altanlagenbonus auf alle existierenden Sportanlagen Anwen-
dung findet.

Zu Nummer 1c: Fügt das sogenannte Irrelevanzkriterium auch in die Sportanlagenlärmschutzverordnung ein.
Dieses ist im Immissionsrecht z. B. in der Technischen Anleitung Lärm verankert und fehlt bisher in der Sportan-
lagenlärmschutzverordnung.

Zu Nummer 1d: Folgeänderung von Nummer 1c.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, über die Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) in der vorliegen-
den Form habe es einen relativ langen Diskussionsprozess gegeben, in dessen Verlauf man bereits die geplanten
Änderungen zum urbanen Gebiet berücksichtigt habe. Die Diskussion in der Anhörung habe bestätigt, dass eine
gute und vertretbare Regelung gefunden worden sei. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung habe sich bisher
sehr bewährt und zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Nutzern und Anliegern geführt. Nun werde
sie fortgeschrieben, indem für die Ruhezeiten am Abend und an Wochenenden die Tageswerte übernommen wür-
den, unter Berücksichtigung eines Ausgleichs in diesem Zeitraum. Unter Abwägung aller Interessen, insbesondere
auch der Anwohner, sei nun eine praxistaugliche Lösung gefunden worden, bei der trotz leicht erhöhter Werte in
den Ruhezeiten keine gesundheitliche Gefährdung zu erwarten sei. Auf diese Weise werde weiterhin ein wohn-
ortnahes Sportangebot sichergestellt, da es nicht sinnvoll sei, Sportanlagen nur noch in den Außenbereichen an-
zusiedeln. Die bestehenden Anlagen würden gesichert und für Altanlagen werde über eine Kriterienliste unschäd-
licher Modernisierungsmaßnahmen Rechtsklarheit geschaffen. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN verbinde diese Regelungen mit dem Begriff des Kinderlärms. Dabei habe die Anhörung gezeigt, dass Kin-
derlärm von anderem Sportlärm nur schwer zu trennen sei. Man bleibe auch bei der geplanten Regelung zum
Altanlagenbonus, weil davon auszugehen sei, dass in der Praxis dieser ohnehin bis 2017 fortgeführt würde. Eine
Schlechterstellung bestehender Anlagen in dieser Frage sei sachlich auch kaum vertretbar.

Die Fraktion der SPD erklärte, mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverord-
nung würden Konflikte geregelt, die seit vielen Jahren in den Städten aufgetreten seien. Sport habe einen hohen
Stellenwert, gerade auch für die Integration von neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Gleichzeitig ergänze
Sport die Ganztagesangebote von Schulen. Mit der Änderung der Verordnung werde außerdem Rechtssicherheit
für die Vereine und die Anwohnerinnen und Anwohner geschaffen. Die Erhöhung der Lärmschutzgrenzwerte um
5 dB in den Abendzeiten und den Mittagszeiten an Wochenenden und Feiertagen führe dazu, dass die Vereine
länger spielen und trainieren könnten. Damit verbessere sich die Situation von Kindern, Jugendlichen und Er-
wachsenen. Gleichzeitig sei auch das Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen, wes-
halb den Bitten nach einer Verschiebung des Beginns der Ruhezeit auf 23 Uhr nicht entsprochen werde.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte die Vorlage der Verordnung, was sehr lange gedauert habe. Die Fraktion
kritisierte das Fehlen wichtiger Ergänzungen, die die Sachverständigen in der Anhörung vorgeschlagen hätten.
Konkret handele es sich um die Forderung nach der Gleichstellung spielender Kinder auf Sportplätzen mit Kin-
dern auf Spiel- oder Bolzplätzen, da die Geräusche gleich zu behandeln seien. Andernfalls ergebe sich eine Be-
nachteiligung bei der Nutzung in der Freizeit oder die Sportausübung werde wegen der notwendigen Verlagerung

Drucksache 18/11006 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

von Sportstätten in dünner besiedelte Gebiete deutlich erschwert. Außerdem sei eine Erweiterung des Altanlagen-
bonus auf das Jahr 2017 erforderlich, damit dieser nicht mehr nur für Sportanlagen gelte, die bereits vor 1991
existierten. Auf diese Weise werde man auch der Infrastrukturentwicklung in den ostdeutschen Bundesländern
gerecht. Schließlich forderte die Fraktion die Einführung eines Irrelevanzkriteriums, damit geringfügige Über-
schreitungen im Einvernehmen zwischen den Nutzern und den Anwohnern einfacher geklärt werden könnten. Mit
dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehe man überwiegend konform, halte aber
eine Veränderung der Immissionswerte in so genannten urbanen Gebieten für nicht angebracht.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte ebenfalls die Vorlage der Verordnung, die unbestritten
deutliche Verbesserungen mit sich bringe. Dennoch sei es enttäuschend, dass kein einziger Vorschlag der Sach-
verständigen der Anhörung in die Verordnung eingeflossen sei. Insbesondere beim Altanlagenbonus oder dem
Irrelevanzkriterium sei es ein Leichtes, diese nun rechtssicherer zu regeln. Die geplante Anhebung der Lärm-
grenzwerte in den zukünftigen urbanen Gebieten sei auch aus Sicht der Fraktion problematisch, weshalb man im
Änderungsantrag eine entsprechende Regelung vorgesehen habe. Das Thema Kinderlärm liege tatsächlich etwas
außerhalb des Regelungskreises der SALVO, weshalb die Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz eingebracht habe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN appellierte an die
Koalition, die Gelegenheit zu nutzen, durch eine Ergänzung im Immissionsschutzgesetz bei der unterschiedlichen
Beurteilung von Kinderlärm zu einer rechtssicheren Lösung zu kommen. Insbesondere für Planer und für die
Kommunen wäre dies sehr hilfreich, weshalb man auch einen eventuellen Antrag der Koalition dazu in jedem
Fall unterstützen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksa-
che 18(16)520 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN zu empfehlen, der Verordnung auf Drucksache 18/10483 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/10859 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/4329 abzulehnen.

Berlin, den 25. Januar 2017

Karsten Möring
Berichterstatter

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Birgit Menz
Berichterstatterin

Peter Meiwald
Berichterstatter

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