BT-Drucksache 18/10966

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/9990 - Entwurf eines Gesetzes zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 7. März 2016 für Beschlüsse des Rates zur Festlegung von Standpunkten der Union in den Stabilitäts- und Assoziationsräten EU - Republik Albanien sowie EU - Republik Serbien im Hinblick auf die Beteiligung der Republik Albanien sowie der Republik Serbien als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates

Vom 24. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10966

18. Wahlperiode 24.01.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(21. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksache 18/9990 –

Entwurf eines Gesetzes
zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 7. März 2016
für Beschlüsse des Rates zur Festlegung von Standpunkten der Union
in den Stabilitäts- und Assoziationsräten
EU – Republik Albanien sowie EU – Republik Serbien
im Hinblick auf die Beteiligung der Republik Albanien
sowie der Republik Serbien als Beobachter an den Arbeiten
der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden
Modalitäten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates

A. Problem

Die Europäische Kommission hat am 7. März 2016 ihre Vorschläge für Be-
schlüsse des Rates zur Festlegung von Standpunkten der Union in den Stabilitäts-
und Assoziationsräten EU – Republik Albanien sowie EU – Republik Serbien im
Hinblick auf die Beteiligung der Republik Albanien sowie der Republik Serbien
als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grund-
rechte und die entsprechenden Modalitäten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr.
168/2007 des Rates vorgelegt.

Dadurch soll es den Beitrittskandidaten Republik Albanien und Republik Serbien
ermöglicht werden, sich als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europä-
ischen Union für Grundrechte zu beteiligen. Der Beschluss regelt gleichzeitig die
Modalitäten einer solchen Beteiligung. Durch einen entsprechenden Beschluss
der jeweiligen Stabilitäts- und Assoziationsräte können die Republik Albanien
und die Republik Serbien künftig im Rahmen der themenspezifischen Arbeit der
Europäischen Agentur für Grundrechte als Beobachter teilnehmen. Der Grund-
rechtsschutz in beiden Ländern soll auf diese Weise gestärkt werden.

Die Gewährleistung des Grundrechtsschutzes und der Rechtsstaatlichkeit sind
wesentliche Kriterien auf dem Weg der Länder in die Europäische Union. Durch
eine Beteiligung an der Europäischen Agentur für Grundrechte wird diese in die

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Lage versetzt, den Beitrittskandidaten Unterstützung zu gewähren. Ziel ist es, die
albanische und die serbische Reformagenda in diesem Bereich weiter zu stärken.

Die Bundesregierung beabsichtigt, diesen Beschlüssen im Rat der Europäischen
Union zuzustimmen. Die Vorschläge der Europäischen Kommission sind auf Ar-
tikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gestützt.
Nach § 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes vom 22. September 2009
(BGBl. I S. 3022), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2009
(BGBl. I S. 3822) geändert worden ist, darf der deutsche Vertreter im Rat der
Europäischen Union den Vorschlägen erst zustimmen, wenn ein entsprechendes
Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes in Kraft getreten ist.

B. Lösung

Durch das Gesetz sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen geschaffen werden,
damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union den Vorschlägen für
die vorgenannten Beschlüsse zustimmen darf.

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Durch die Ausführung des Gesetzes entstehen keine unmittelbaren zusätzlichen
Kosten für die öffentlichen Haushalte. Die Finanzbeiträge, die die Republik Al-
banien und die Republik Serbien für ihre Teilnahme als Beobachter an der Agen-
tur der Europäischen Union für Grundrechte an den EU-Haushalt abzuführen ha-
ben werden, entsprechen nach Angaben der Europäischen Kommission den Ge-
samtkosten der jeweiligen Teilnahme beider Länder. Der albanische sowie der
serbische Beitrag sollen als zweckgebundene Ausgabe im Gemeinschaftshaushalt
verbucht und in der Folge dem Haushalt der Agentur zugewiesen werden.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger.

Es werden keine Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger eingeführt
oder abgeschafft.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft entsteht durch das Gesetz kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10966

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Kosten aus Informationspflichten entstehen durch das Gesetz nicht.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Der Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Die Umsetzung
der Beschlüsse betrifft ausschließlich die Republik Albanien und die Republik
Serbien sowie die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.

F. Weitere Kosten

Weitere Kosten sind nicht ersichtlich. Auswirkungen auf Einzelpreise und das
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwar-
ten.

Die Wirkungen der Beschlüsse begünstigen eine nachhaltige Entwicklung, weil
sie die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Republik Al-
banien sowie der Republik Serbien nachhaltig fördern.

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Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9990 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 18. Januar 2017

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Gunther Krichbaum
Vorsitzender

Thorsten Frei
Berichterstatter

Norbert Spinrath
Berichterstatter

Andrej Hunko
Berichterstatter

Manuel Sarrazin
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10966

Bericht der Abgeordneten Thorsten Frei, Norbert Spinrath, Andrej Hunko und
Manuel Sarrazin

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9990 in seiner 196. Sitzung am 20. Oktober
2016 beraten und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur federführenden Bera-
tung sowie an den Auswärtigen Ausschuss und den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Durch das vorliegende Gesetz sollen die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden,
damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union die förmliche Zustimmung zu den Vorschlägen der
Europäischen Kommission vom 7. März 2016 für Beschlüsse des Rates zur Festlegung von Standpunkten der
Union in den Stabilitäts- und Assoziationsräten EU – Republik Albanien sowie EU – Republik Serbien im Hin-
blick auf die Beteiligung der Republik Albanien sowie der Republik Serbien als Beobachter an den Arbeiten der
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten im Rahmen der Verord-
nung (EG) Nr. 168/2007 des Rates erklären darf.

Die Beschlüsse der Stabilitäts- und Assoziationsräte zur Beteiligung an der Europäischen Agentur für Grund-
rechte ermöglichen es der Republik Albanien sowie der Republik Serbien, sich als Beobachter an den Arbeiten
der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zu beteiligen. Sie regeln gleichzeitig die Modalitäten einer
solchen Beteiligung, insbesondere Personalfragen und die Rechtsstellung der Agentur in der Republik Albanien
sowie der Republik Serbien.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse und des Parlamentarischen Beirats für
nachhaltige Entwicklung

Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/9990 in seiner 83. Sitzung am 30. November
2016 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9990 in seiner
127. Sitzung am 18. Januar 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen aller Fraktionen, die Vorlage anzuneh-
men.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache
18/9990 in seiner 53. Sitzung am 21. September 2016 befasst. Eine Prüfbitte sieht der Parlamentarische Beirat für
nachhaltige Entwicklung im Ergebnis als nicht erforderlich an.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
18/9990 in seiner 77. Sitzung am 18. Januar 2017 beraten und mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen, die
Annahme der Vorlage zu empfehlen.

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Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte es, dass die Republik Albanien und die Republik Serbien als Beobachter
an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte beteiligt werden sollen. Dieser Schritt füge
sich in den Gesamtzusammenhang ein, dass man sich mit beiden Ländern auf einem eng begleiteten Weg hin zu
einer europäischen Integration befinde. Mit Serbien fänden Beitrittsverhandlungen statt, Albanien habe den Kan-
didatenstatus erlangt. In beiden Ländern zählten Fragen der Rechtstaatlichkeit, der Demokratie und Menschen-
rechte zu den zentralen Themen. Die Erlangung des Beobachterstatus könne an dieser Stelle möglicherweise hel-
fen, diese Bereiche weiter zu entwickeln. Mit der Erlangung des Beobachterstatus sei selbstverständlich noch
keine Vorentscheidung für die weitere EU-Integration getroffen. Hier gelte es, die jeweiligen Kriterien im Ein-
zelnen zu erfüllen.

Die Fraktion der SPD unterstützte das Vorhaben und betrachtete es ebenso als Chance, dass beide Länder als
Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte mitwirken sollen. Nun müssten
alle Möglichkeiten genutzt werden, um der Situation der Grundrechte in Albanien und Serbien stärkere Beachtung
zu schenken. Der mit der Erlangung des Beobachterstatus verbundene Schritt in Richtung Europa sei sicherlich
nicht der entscheidendste, aber gleichwohl von symbolischer und faktischer Kraft.

Die Fraktion DIE LINKE. verwies eingangs auf ihre grundsätzliche Auffassung, dass mit der Etablierung einer
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte bereits im Europarat vorhandene Strukturen gedoppelt worden
seien. Eine Stärkung der Strukturen des Europarats wäre hingegen sinnvoller gewesen. Ungeachtet dessen stehe
jedoch heute allein die Beteiligung Serbiens und Albaniens als Beobachter der Arbeiten der Agentur der Europä-
ischen Union für Grundrechte zur Diskussion, welcher zugestimmt werden könne.

Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigte ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf an. Zwar
könnte die Arbeit der Agentur der Europäischen Union eine noch größere Wirkungskraft entfalten. Es bestehe
jedoch die Hoffnung, dass auf diese Weise ein Beitrag dazu geleistet werde, Demokratie und Rechtstaatlichkeit
in beiden Ländern zu stärken.

B. Besonderer Teil

Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird auf den Gesetzentwurf verwiesen.

Berlin, den 18. Januar 2017

Thorsten Frei
Berichterstatter

Norbert Spinrath
Berichterstatter

Andrej Hunko
Berichterstatter

Manuel Sarrazin
Berichterstatter

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