BT-Drucksache 18/10963

Umsetzung der angekündigten Maßnahmen infolge des Abgasskandals durch die Bundesregierung und Bewertung des Vertragsverletzungsverfahrens

Vom 23. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10963
18. Wahlperiode 23.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms,
Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung der angekündigten Maßnahmen infolge des Abgasskandals durch die
Bundesregierung und Bewertung des Vertragsverletzungsverfahrens

Als Reaktion auf den Abgasskandal hat sich der Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, zuletzt dafür eingesetzt, dass Automo-
bilhersteller freiwillige Selbstverpflichtungen für realistischere Abgaswerte ein-
gehen (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-will-abgas-
selbstverpflichtung-14593087.html, 27. Dezember 2016). Anfang des Jahres 2016
kündigte er bereits an, eigene Schadstoff-Anti-Doping-Tests durchzuführen (vgl.
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2016/VerkehrundMobilitaet/
dobrindt-interview-dopingkontrollen-autos.html, 15. Februar 2016). Ergänzt
werden sie Medienberichten zufolge offenbar durch die geplante Wiedereinfüh-
rung der Endrohrmessungen bei der Abgasuntersuchung für alle Fahrzeuge (vgl.
www.spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt-verkehrsministerium-will-wieder-
strenge-asu-fuer-alle-autos-a-1129837.html, 14. Januar 2017). Fraglich ist, wann
und in welcher Form diese Endrohrmessungen, Selbstverpflichtungen und Schad-
stoff-Anti-Doping-Tests beginnen sollen.
Weiterhin ist offen, wie die Bundesregierung auf das Vertragsverletzungsverfah-
ren der Europäischen Kommission reagieren wird. Die Europäische Kommission
hatte im Dezember 2016 angemahnt, dass Deutschland keine Sanktionen gegen-
über Volkswagen verhängt hatte. Zudem moniert sie, dass sich die Bundesregie-
rung weigerte, alle Informationen der Untersuchungskommission „Volkswagen“
offenzulegen, die potenzielle Unregelmäßigkeiten bei den Stickoxid-Emissionen
der Fahrzeuge betreffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Freiwillige Abgas-Selbstverpflichtungen
1. Welche Hersteller sind bereits eine freiwillige Selbstverpflichtung für realis-

tischere Abgaswerte eingegangen, die Bundesverkehrsminister Alexander
Dobrindt von den Autoherstellern eingefordert hatte, und wie viele Hersteller
haben angekündigt, künftig eine solche freiwillige Selbstverpflichtung ein-
zugehen?

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-will-abgas-selbstverpflichtung-14593087.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-will-abgas-selbstverpflichtung-14593087.html
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2016/VerkehrundMobilitaet/dobrindt-interview-dopingkontrollen-autos.html
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2016/VerkehrundMobilitaet/dobrindt-interview-dopingkontrollen-autos.html
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt-verkehrsministerium-will-wieder-%0bstrenge-asu-fuer-alle-autos-a-1129837.html
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt-verkehrsministerium-will-wieder-%0bstrenge-asu-fuer-alle-autos-a-1129837.html
Drucksache 18/10963 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Aus welchen Gründen regt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt an,
Messungen im realen Straßenverkehr allgemein „auf einer definierten Stre-
cke von 100 Kilometern Länge mit Streckenanteilen innerorts und außerorts
[zu]machen“ und nicht spezifischer nach den Vorgaben der RDE-Gesetzge-
bung (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-will-abgas-
selbstverpflichtung-14593087.html)?

3. Welche Emissionen sollen die Hersteller im Rahmen der freiwilligen Selbst-
verpflichtung prüfen?

4. Aus welchen Gründen regt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt an,
im Rahmen dieser freiwilligen Selbstverpflichtungen auch Verbrauchstests
durchzuführen?

5. Inwiefern wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, Verbrauchstests im
realen Straßenverkehr nicht nur im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtun-
gen durchzuführen, sondern auch im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebe-
nen Verfahrens, beispielsweise durch eine Erweiterung der RDE-Gesetzge-
bung (RDE: Real Driving Emission) um CO2-Messungen im realen Straßen-
verkehr?

6. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Automobilher-
steller dabei, freiwillige Selbstverpflichtungen einzugehen?

7. Inwiefern wird die Bundesregierung dabei die Betreuung der von Bundes-
verkehrsminister Alexander Dobrindt vorgeschlagene Online-Plattform ver-
antworten, auf der die Messergebnisse verfügbar gemacht werden sollen?

Schadstoff-Anti-Doping-Tests
8. Ist mit den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigten

Schadstoff-Anti-Doping-Tests eine kontinuierliche Feldüberwachung von
bereits in Betrieb befindlichen Fahrzeugen gemeint?

9. Inwiefern werden bei den Schadstoff-Anti-Doping-Tests neben Tests auf
dem Rollenprüfstand auch Tests im realen Straßenverkehr mit Anlagen zur
mobilen Emissionsmessung (PEMS) erfolgen, und welche Testverfahren
bzw. Testzyklen sollen bei den Tests jeweils angewendet werden?

10. Wie viele eigene Rollenprüfstände und PEMS-Anlagen werden für die
Schadstoff-Anti-Doping-Tests benötigt, und wie viele dieser eigenen Prüf-
stände und PEMS-Anlagen sind bereits einsatzbereit?

11. Welche Emissionen (z. B. Stickoxide, Partikel, Kohlendioxid) sollen im
Rahmen der Schadstoff-Anti-Doping-Tests gemessen werden, und wie be-
gründet sich diese Auswahl?

12. Werden die Schadstoff-Anti-Doping-Tests eine Überprüfung der On-Board-
Diagnosesysteme hinsichtlich möglicher Manipulationen beinhalten?

Wenn ja, wie genau soll geprüft werden?
Wenn nein, warum werden die Tests diese Überprüfung nicht beinhalten?

13. Inwiefern werden die Schadstoff-Anti-Doping-Tests oder andere Maßnah-
men die Prüfung von Katalysatoren und Dieselpartikelfiltern in Fahrzeugen
umfassen, um sicherzustellen, dass der Einsatz mangelhafter Katalysatoren
und Dieselpartikelfilter vermieden wird?

14. Welche Bundesbehörde wird die Schadstoff-Anti-Doping-Tests durchfüh-
ren, und welche Bundesbehörde wird die fachliche Aufsicht über die Schad-
stoff-Anti-Doping-Tests innehaben?

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-will-abgas-selbstverpflichtung-14593087.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-will-abgas-selbstverpflichtung-14593087.html
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10963

15. In welchem Umfang sollen jährlich Schadstoff-Anti-Doping-Tests durchge-

führt werden (bitte nach Anzahl der Prüfungen und Größe der Stichproben
aufschlüsseln)?

16. Nach welchem Verfahren sollen dabei die Fahrzeuge ausgewählt werden?
17. Inwiefern werden dabei insbesondere in Betrieb befindliche Fahrzeuge ge-

prüft, die nicht durch die Hersteller bereitgestellt werden, sondern nach di-
rekter Kontaktaufnahme der Prüfstelle durch private Fahrzeughalter?

18. Sind Rechtsänderungen zur Durchführung dieser Schadstoff-Anti-Doping-
Tests notwendig, und wenn ja, welche?
Wenn nein, aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollen sie durchgeführt wer-
den?

19. Welche Konsequenzen folgen, wenn sich bei den Schadstoff-Anti-Doping-
Tests Abweichungen zu den Herstellerangaben bzw. den für die Typgeneh-
migung ermittelten Werten ergeben?

20. Welche Konsequenzen folgen insbesondere, wenn sich bei den Schadstoff-
Anti-Doping-Tests Grenzwertüberschreitungen ergeben?

Abgasuntersuchung
21. Inwiefern trifft ein Medienbericht zu, nach dem das Bundesministerium für

Verkehr und digitale Infrastruktur eine Wiedereinführung der Endrohrmes-
sungen bei der Abgasuntersuchung für alle Fahrzeuge plane, und wann soll
die Wiedereinführung in Kraft treten?

22. Inwiefern soll den wiedereingeführten Endrohrmessungen dabei auch ein
überarbeitetes Messverfahren zugrunde liegen, das den Erkenntnissen aus
dem Abgasskandal Rechnung trägt?

23. Inwiefern ist vorgesehen, die Abgasuntersuchung insbesondere so zu erwei-
tern, dass On-Board-Diagnose-Systeme auf mögliche Manipulationen über-
prüft werden?

Vertragsverletzungsverfahren
24. Inwiefern hält die Bundesregierung das Vertragsverletzungsverfahren der

Europäischen Kommission vom Dezember 2016 in Bezug auf mangelnde
Sanktionen der Bundesregierung gegenüber Volkswagen sowie die Weige-
rung der Bundesregierung, alle Informationen der Untersuchungskommis-
sion „Volkswagen“ offenzulegen, für gerechtfertigt?

25. Welche wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen hat
die Bundesregierung im Rahmen des Abgasskandals gegenüber Volkswagen
ergriffen, und wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Europäische
Kommission diese nicht als ausreichend erachtet?

26. Welche wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen wird
die Bundesregierung nunmehr ergreifen, so dass die Europäische Kommis-
sion ihr Vertragsverletzungsverfahren einstellen wird?

27. Auf welche Informationen der Untersuchungskommission „Volkswagen“
bezieht sich die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregie-
rung bei ihrer Einschätzung, dass Deutschland nicht alle notwendigen Infor-
mationen zur Verfügung gestellt habe?

Drucksache 18/10963 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

28. Inwiefern wird die Bundesregierung diese Informationen nunmehr nachlie-

fern, so dass die Europäische Kommission ihr Vertragsverletzungsverfahren
einstellen wird, und um welche Informationen handelt es sich?

Berlin, den 17. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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