BT-Drucksache 18/10950

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/8297 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

Vom 23. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10950

18. Wahlperiode 23.01.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksache 18/8297 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008
zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits
und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

A. Problem

Für die Mitgliedstaaten des Karibischen Forums Afrikanischer, Karibischer und
Pazifischer Staaten (CARIFORUM) ist die Europäische Union (EU) der zweit-
wichtigste Handelspartner weltweit. Nach dem Partnerschaftsabkommen von
Cotonou vom 23. Juni 2000 sollen zwischen der EU und den Staaten der soge-
nannten Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-
Staaten) WTO-konforme Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) geschlos-
sen werden, mit denen Handelshemmnisse abgebaut und die Entwicklungszusam-
menarbeit (EZ) gefördert werden sollen.

Durch das vorliegende Gesetz soll das von der EU am 16. Dezember 2007 und
von der Bundesrepublik Deutschland am 15. Oktober 2008 paraphierte WPA mit
den CARIFORUM-Staaten (Antigua und Barbuda, das Commonwealth der Ba-
hamas, Barbados, Belize, das Commonwealth Dominica, die Dominikanische Re-
publik, Grenada, die Republik Guyana, die Republik Haiti, Jamaika, St. Christoph
und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, die Republik Surinam so-
wie die Republik Trinidad und Tobago) die nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes (GG) für die Ratifizierung erforderliche Zustimmung der gesetz-
gebenden Körperschaften erhalten.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 18/10950 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10950

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8297 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 18. Januar 2017

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar G. Wöhrl
Vorsitzende

Dr. Georg Kippels
Berichterstatter

Dr. Sascha Raabe
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Uwe Kekeritz
Berichterstatter

Drucksache 18/10950 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Georg Kippels, Dr. Sascha Raabe, Heike Hänsel und
Uwe Kekeritz

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/8297 in seiner 190. Sitzung am 22.09.2016 beraten
und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an
den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und
Energie und den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überweisen. Der Parla-
mentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung beteiligte sich gutachtlich.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetz soll die nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) für die Ratifizierung des WPA
der EU mit den CARIFORUM-Staaten erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erlangt
werden. Die von der vorläufigen Anwendung ausgenommenen ausschließlich in die Kompetenz der Mitgliedstaa-
ten fallenden Regelungen (u. a. Dienstleistungen, Visabestimmungen, kulturelle Zusammenarbeit) würden gemäß
Artikel 243 Absatz 1 des Abkommens erst nach der Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage 18/8297 in seiner 78. Sitzung am 28.09.2016 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage 18/8297 in seiner 127. Sitzung am
18.01.2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des
Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage 18/8297 in seiner 100. Sitzung am 18.01.2017 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage 18/8297 in seiner 77. Sitzung am
18.01.2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des
Gesetzentwurfs.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in Kenntnis der gutachterlichen
Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung vom 11. Mai 2016, wonach er eine
Nachhaltigkeitsrelevanz als gegeben und die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung als plausibel ansieht, die
Vorlage in seiner 75. Sitzung am 18.01.2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs.

Die Fraktion der CDU/CSU erachtet es bei einem derart großen Abstand zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des
Abkommens durch die EU im Jahre 2008 geradezu als zwingend, diesem WPA zuzustimmen, auch wenn offen-
bleibe, ob und wann alle Vertragspartner unterzeichnet haben würden. In der Zwischenzeit seien zugegebenerma-
ßen viele wirtschaftspolitische Veränderungen eingetreten, die manches in dem Abkommen aus heutiger Sicht

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10950

fraglich erscheinen lasse. So könne man sich vor dem Hintergrund der weltweiten Energiepreisentwicklungen
fragen, ob eine Konzentration auf den Export der Rohstoffe Gas und Öl noch zukunftsweisend sei. Da hingegen
erscheine eine Intensivierung des „intellektuellen Handels“, also der Austausch von Wissen, erfolgversprechen-
der. Entscheidend sei aber, dass mit diesem Abkommen die Basis für einen Austausch geschaffen werde. Fraglich
sei mit Rücksicht auf die Umsetzung der vereinbarten Nachhaltigkeitsziele der Zeitansatz von 25 Jahren für die
notwendigen Anpassungen. Hier müsse man mit Sicherheit schneller vorankommen.

Die Fraktion der SPD erklärt, sie werde dem Gesetzentwurf trotz einiger Bedenken zustimmen. Gleichzeitig
stellt sie klar, dass man die noch ausstehenden Abkommen mit den afrikanischen Regionen nach derzeitigem
Stand für nicht zustimmungsfähig erachte. Man müsse hier deutlich zwischen den Abkommen unterscheiden.
Zum einen müsse man konstatieren, dass CARIFORUM schon seit neun Jahren vorläufig in Kraft sei; eine Ab-
lehnung wäre den karibischen Partnerstaaten schwer zu vermitteln. Im Übrigen sei von der karibischen Seite selbst
nie die Bitte auf außer Kraft Setzung dieses Abkommens herangetragen worden. Zum anderen sehe das Nachhal-
tigkeitskapitel bei Verstößen gegen Umwelt- und Sozialstandards wie den ILO-Kernarbeitsnormen in Streitfällen
Sanktionsmöglichkeiten vor, die zwar nicht optimal, aber besser als in allen anderen bisherigen Handelsabkom-
men der EU geregelt seien und den Anforderungen der SPD gerade noch genügten. Dies sei bei den übrigen
Abkommen mit den afrikanischen Regionen nicht der Fall. Für das CARIFORUM-Abkommen fordere man einen
intensiven Monitoringprozess unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft.

Die Fraktion DIE LINKE. schließt sich der Kritik der Fraktion der SPD an den afrikanischen Economic Part-
nership Agreements (WPAs) an. Man selbst lehne den Ansatz der WPAs grundsätzlich ab, räume aber ein, dass
CARIFORUM bisher keine benachteiligenden Wirkungen gezeitigt habe, freilich auch keine positiven. Wenn
man bedenke, dass die EU angetreten sei, mit diesen WPAs die Länder des Südens entwickeln zu wollen, sei
beschämend wenig herausgekommen. Mit CARIFORUM sei das Ende der Liberalisierung noch nicht erreicht; so
sehe CARIFORUM beispielsweise „Rendez-vous-Klauseln“ vor. Da man selbst den Handel der EU grundsätzlich
neu ausrichten wolle, werde man gegen diesen Gesetzentwurf votieren.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten werde. Dafür
spreche der Umstand, dass der Vertrag schon seit neun Jahren vorläufig in Kraft sei. Hinzu komme, dass bei
CARIFORUM im Gegensatz zu den WPAs mit afrikanischen Staaten keine Erpressung der karibischen Staaten
stattgefunden habe. Positiv sehe man das Nachhaltigkeitskapitel. Leider sei es jedoch nicht sanktionsbewehrt.
Zudem habe die von der EU versprochene institutionelle Hilfe bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien
bisher überhaupt nichts bewirkt. Kritisch sehe man, dass dieser Vertrag entwicklungshemmende Elemente ent-
halte, etwa das Exportsteuerverbot. Wenn die Vertragsstaaten Rohstoffe exportieren wollten, dann müssten sie es
zu ihren eigenen Bedingungen tun können. Wenn man bedenke, wie lange es brauche, Industrien aufzubauen, sei
ein Schutzmechanismus von 10 Jahren zu wenig. Im Dienstleistungsbereich moniere man die Regelung, dass es
ein Visum brauche, um als Dienstleister aus den CARIFORM-Staaten in der EU tätig werden zu können. Für
Bürger der karibischen Staaten sei es sehr schwer, ein solches zu erlangen.

Berlin, den 18. Januar 2017

Dr. Georg Kippels
Berichterstatter

Dr. Sascha Raabe
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Uwe Kekeritz
Berichterstatter

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