BT-Drucksache 18/10927

Umsetzung des Koalitionsvertrags im Agrarbereich

Vom 18. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10927
18. Wahlperiode 18.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch,
Markus Tressel, Bärbel Höhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des Koalitionsvertrags im Agrarbereich

Die 18. Wahlperiode geht voraussichtlich im Oktober dieses Jahres zu Ende.
CDU, CSU und SPD haben ihre Vorhaben für diese Legislatur im Koalitionsver-
trag „Deutschlands Zukunft gestalten“ verschriftlicht. Der Vertrag wurde am
16. Dezember 2013 unterzeichnet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Umwelt
1. Mit welchen rechtlichen Instrumenten wurde der Schutz der Gewässer, un-

terschieden nach Grundgewässer, Oberflächengewässer sowie Nord- und
Ostsee, vor Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft sowie Pestiziden ver-
bessert?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualität der benannten
Gewässer in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt, und welche
Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf die Qualität des Trinkwassers
und die Biodiversität?

2. Steht aus Sicht der Bundesregierung der Einsatz von Pestizidwirkstoffen aus
der Gruppe der Neonikotinoide auf heutigem Niveau im Widerspruch zu den
im Koalitionsvertrag formulierten Zielen, Anstrengungen zum Erhalt und
Ausbau der Bienenhaltung zu unternehmen sowie die Artenvielfalt in
Deutschland zu bewahren (vgl. Koalitionsvertrag, Seite 119 und Seite 124),
und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

3. Mit welchen Maßnahmen und Instrumenten hat die Bundesregierung dafür
gesorgt, dass die Feinstaub-, Lachgas-, Ammoniak-, Methan- und Ge-
ruchsemissionen aus der Landwirtschaft wirksam reduziert werden konnten?
Welche Emissionsdaten, untergliedert nach Feinstaub-, Lachgas-, Ammo-
niak-, Methan- und Geruchsemissionen, belegen dies?

4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Vorschlag der EU-Kom-
mission für Kriterien zur Identifizierung endokriner Disruptoren dem im Ko-
alitionsvertrag formulierten Ziel gerecht wird, Substanzen, die ein Risiko für
Mensch und Umwelt darstellen, in allen Verpackungsmaterialilien, Kleidung
und Alltagsprodukten so weit wie möglich zu vermeiden (vgl. Koalitionsver-
trag, Seite 121), und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

Drucksache 18/10927 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Landwirtschaft und ländlicher Raum

5. Inwiefern wurde die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt,
wie auf Seite 121 des Koalitionsvertrags angekündigt?

Falls dies nicht erfolgte, warum nicht?
6. In welcher Art und Weise wurden die Ressortzuständigkeiten besser koordi-

niert, wie die Bundesregierung es für eine integrierte Entwicklung ländlicher
Räume als notwendig erachtete und wie es auf Seite 121 des Koalitionsver-
trags angekündigt wurde?

7. Inwiefern wurde innerhalb der Bundesregierung ein Schwerpunkt für ländli-
che Räume, Demografie und Daseinsvorsorge gebildet, wie es auf Seite 121
des Koalitionsvertrags angekündigt wurde (bitte dessen Aufbau erläutern)?

Falls dies nicht erfolgte, warum nicht?
8. Wie wurde die Agrarforschung besser verzahnt und in den Bereichen Tier-

wohl, nachhaltige Pflanzenschutzverfahren, Eiweißstrategie und klimascho-
nende Landwirtschaft gestärkt, wie es auf Seite 121 des Koalitionsvertrags
angekündigt wurde?

9. Inwiefern wurden die bestehenden Potenziale zur Energieeinsparung im Gar-
tenbau stärker genutzt, wie es entsprechend Seite 122 des Koalitionsver-
trags beabsichtigt war?

Wie wurde dies konkret umgesetzt?
10. Wie wurden die deutschen Winzerinnen und Winzer konkret bei ihrer Aus-

richtung auf erfolgreiche Qualitätserzeugnisse unterstützt (vgl. Seite 122 des
Koalitionsvertrags)?

11. Wie wurde die Umsetzung der Waldstrategie 2020 konkret vorangetrieben?
Wie wurden dabei verstärkt die Schutzziele der Biodiversitätsstrategie be-
rücksichtigt (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)?

12. Welche Maßnahmen wurden eingeführt, um die Saatgutvielfalt dauerhaft zu
garantieren (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)?

13. Wie wurde garantiert, dass die Interessen des nicht kommerziellen Bereichs
gewahrt werden und der Zugang zu alten und regionalen Saatgutsorten nicht
beschränkt wird (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)?

14. In welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen hat die die Bundesregie-
rung dafür gesorgt, dass es im Rahmen des Nachbaus keine weiteren Ein-
schränkungen für Landwirte und mittelständische Pflanzenzüchter gibt (vgl.
Seite 122 des Koalitionsvertrags)?

15. Wie wurde konkret der Schutz der Meeresböden und -bestände vorangetrie-
ben (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)?

16. Welche Fortschritte wurden bei der Weiterentwicklung der Fangtechniken
und Fangmethoden mit dem Ziel der Beifangminderung erzielt (vgl. Seite 122
des Koalitionsvertrags)?

17. In welchem Maße wurde mit welchen Maßnahmen die Vermarktung regio-
naler Produkte ausgebaut (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)?
Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bezüglich der Evaluierung,
ob und welche verbindlichen Kriterien für die Kennzeichnung im Rahmen
des Regionalfensters festgelegt werden sollten?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10927

18. Wie und mit welchem Ergebnis wurden die rechtlichen Instrumentarien der

Kontrolle des unmittelbaren und mittelbaren Erwerbs landwirtschaftlicher
Flächen durch nichtlandwirtschaftliche und überregionale Investoren geprüft
(vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags)?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Prozess?

19. Inwiefern wurde realisiert, dass noch in der Hoheit des Bundes verbliebene
Treuhandflächen interessierten Ländern übertragen werden können, damit
diese die Möglichkeit haben, ein Existenzgründungsprogramm unter ande-
rem für Junglandwirtinnen und -landwirte zu etablieren (vgl. Seite 123 des
Koalitionsvertrags)?

20. Ist aus Sicht der Bundesregierung das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel
bereits vollständig erreicht worden, das Patentierungsverbot auf konventio-
nelle Züchtungsverfahren, daraus gewonnene Tiere und Pflanzen sowie auf
deren Produkte und auf das zu ihrer Erzeugung bestimmte Material durchzu-
setzen sowie die einschlägigen europäischen Vorschriften zu präzisieren
(vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags), und wenn ja, worauf gründet sich
diese Einschätzung?

21. Inwiefern ergaben sich für alleinstehende Landwirtinnen und Landwirte,
gleichgeschlechtliche Partnerschaften sowie unverheiratete Paare seit der
letzten Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
(ALG) bezüglich der sogenannten Hofabgabeklausel nach Kenntnis der Bun-
desregierung Nachteile für die Bevölkerungsgruppen?

Falls sich Nachteile ergaben, welche, und in welchem finanziellen Ausmaß?
22. Wie viele Betriebsleiter haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Hof

jeweils an die Ehefrauen abgegeben, und wie haben sich dadurch die staatli-
chen Zuschüsse in die Alterssicherung seit der letzten Änderung des ALG
verändert, wenn diese Ehefrauen nicht Mitglied in der Alterskasse sind?

23. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Betriebsverhältnisse
der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland entwickelt, die keine Hof-
nachfolgerinnen und Hofnachfolger haben?

24. In welcher Weise wurden das Tiergesundheitsgesetz und das Tierarzneimit-
telrecht in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammengeführt (vgl. Seite 123
des Koalitionsvertrags)?

25. Wie wurde konkret die Sachkunde der Tierhalter gefördert (vgl. Seite 123
des Koalitionsvertrags), und wie hat sich das Bundesministerium für Ernäh-
rung und Landwirtschaft öffentlich zur Förderung der Sachkunde der Tier-
halter geäußert (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags)?

26. Wann wird die Bundesregierung in dieser Wahlperiode ein bundeseinheitli-
ches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme einführen (vgl.
Seite 123 des Koalitionsvertrags)?

Wenn dies nicht mehr erfolgt, warum nicht?
27. Was versteht die Bundesregierung unter einer flächengebundenen Nutztier-

haltung, und mit welchen konkreten Maßnahmen und Initiativen wird dieses
Ziel angestrebt (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags)?

28. Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Marktausrichtung der
Milchwirtschaft vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2016 über 5 Prozent der
Milchbetriebe aufgeben mussten?

29. Bewertet die Bundesregierung das Sicherheitsnetz der Europäischen Union
vor diesem Hintergrund weiterhin als „wirksam und verlässlich“, wie im Ko-
alitionsvertrag auf Seite 122 beschrieben?

Drucksache 18/10927 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

30. Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis ihres im Koalitionsvertrag

auf Seite 124 angekündigten Eintretens für eine EU-Kennzeichnungspflicht
für Produkte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden?

31. Wie wurde konkret der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln umgesetzt, dessen entschlossene Umsetzung laut
Koalitionsvertrag, Seite 124, Ziel war, und wurden nach Meinung der Bun-
desregierung substantielle Verbesserungen dabei erreicht, dass Risiken für
Mensch, Tier und Naturhaushalt beim Einsatz von Pestiziden minimiert wer-
den?

Berlin, den 17. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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