BT-Drucksache 18/10874

Innenraumluft sauber halten - Partikelfreisetzung aus Laserdruckern beenden

Vom 18. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10874
18. Wahlperiode 18.01.2017
Antrag
der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Annalena Baerbock, Bärbel
Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi
Lemke, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel, Stephan Kühn
(Dresden), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Innenraumluft sauber halten – Partikelfreisetzung aus Laserdruckern beenden

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes sorgen Feinstaub und Stickoxide allein in
Deutschland für weit mehr als 50.000 Todesfälle im Jahr. Bis vor wenigen Jahren galt
Feinstaub als die größte Gesundheitsgefahr in der Stadt. Inzwischen ist die Feinstaub-
belastung im Außenbereich insgesamt gesunken. Weiterhin problematisch bleibt die
Situation in den Ballungsgebieten. Dort werden die Grenzwerte für die Feinstaubfrak-
tion PM10 von 40 µg/m3 pro Tag im Jahresdurchschnitt regelmäßig nicht eingehalten.
Problematisch bleibt aber weiterhin die Situation in Innenräumen: Dort setzen u. a.
Laserdrucker und -kopierer Feinstaub in ultrafeiner Partikelgröße frei, der besonders
gefährlich ist. Er dringt in Bronchien und Lungenbläschen vor. Die ultrafeinen Partikel
schaffen es sogar in den Blutkreislauf. Die Folgen können von Atemwegsentzündun-
gen über Thrombosen bis hin zu Lungenkrebs reichen (www.bundesregierung.de/Con-
tent/DE/Artikel/2016/08/2016-08-25-luftverschmutzung-feinstaub.html, 25.08.2016).
Da im Innenraum weniger starke Verdünnungseffekte wirken, ist die Feinstaubbelas-
tung in der Innenraumluft häufig höher als in der Außenluft.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,

• dass die Bundesregierung im Frühjahr 2016 über das Umweltbundesamt eine Stu-
die mit dem Thema „Ultrafeine Partikel im Innenraum und in der Umgebungsluft:
Zusammensetzung, Quellen und Minderungsmöglichkeiten“, UFOPLAN FKZ
3715 61 200 0, zur weiteren Erforschung der Auswirkungen ausgeschrieben hat;

• dass die Bundesregierung nun offiziell die Feinstaubemissionen aus Laserdru-
ckern als „besonders gefährlich“ anerkennt (www.bundesregierung.de/Con-
tent/DE/Artikel/2016/08/2016-08-25-luftverschmutzung-feinstaub.html,
25.08.2016).

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08/2016-08-25-luftverschmutzung-feinstaub.html
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08/2016-08-25-luftverschmutzung-feinstaub.html
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08/2016-08-25-luftverschmutzung-feinstaub.html
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08/2016-08-25-luftverschmutzung-feinstaub.html
Drucksache 18/10874 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

• eine Technische Anleitung (TA) Innenraumluft vorzulegen, die u. a. verbindliche
Grenzwerte festlegt, um emissionsbedingte Gesundheitsrisiken auszuschließen;

• im Rahmen ihrer Beschaffung für Bundesministerien und nachgeordnete Behör-
den und Institutionen nur noch Bürogeräte einzukaufen, die ohne Freisetzung von
besonders gefährlichen Feinstäuben auskommen und damit zu beginnen, die vor-
handenen Arbeitsplatz-Laserdrucker gegen emissionsarme Drucker auszutau-
schen;

• Gespräche mit den Herstellern und Vertreibern aufzunehmen, um die Bürogeräte
auf dem Markt, die besonders gefährliche Feinstäube freisetzen, zügig durch emis-
sionsarme Geräte zu ersetzen;

• Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über
die Feinstaubemissionen aus Laserdruckern und die damit verbundenen Gesund-
heitsrisiken sowie deren Alternativen und Schutzvorkehrungen zu informieren.

Berlin, den 17. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

In den letzten Jahren haben wissenschaftliche Laborversuche gezeigt, dass Ultrafeinstaubemissionen aus Laser-
druckern im menschlichen Organismus schon nach kurzer Zeit zellschädigende Wirkungen hervorrufen können
(www.uniklinik-freiburg.de/fileadmin/mediapool/08_institute/iuk/pdf/Studien/Forschungsbericht-Mutageni-
taet-Druckeremissionen_14.07.2010.pdf, http://ehp.niehs.nih.gov/1409582).
Nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des
Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftig-
ten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat ferner die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforder-
lichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen (§ 3 ArbSchG). Bei Entscheidungen über die Beschaffung
und den Betrieb elektronischer Geräte sind daher aktuelle Forschungsergebnisse und technische Fortentwicklun-
gen stetig und selbstverständlich einzubeziehen.
Nach einer Untersuchung von Laserdruckern im Bereich des Justizministeriums Niedersachsen durch das Bremer
Umweltinstitut vom 06.09.2012 haben die gemessenen hohen Feinstaubemissionen dazu geführt, dass das Jus-
tizministerium aus Gründen der präventiven Gesundheits- und Risikovorsorge 4.033 Laserdrucker überwiegend
gegen Tintenstrahldrucker ausgetauscht und wo immer möglich auf zentrale Etagendrucker umgestellt hat, wenn
dort eine ausreichende Entlüftung sichergestellt werden konnte (www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Ueber-
sicht/Justizministerium-laesst-4033-Drucker-verschrotten).
Emissionsarme Tintendruckgeräte schonen nachweislich die Gesundheit, sind längst so leistungsstark wie Laser-
drucker und sparen laut Herstellern 80 Prozent Strom und 50 Prozent bei den Seitenkosten (www.funk-
schau.de/telekommunikation/artikel/106107/). Dies ist ein weiterer Grund, um bei der Beschaffung die kosten-
günstigere und gesündere Alternative zu bevorzugen. Bei vorhandenen Geräten könnte auch durch die Nachrüs-
tung mit Filtern kurzfristig eine Senkung der Emissionen erreicht werden.
Bisher besteht für die Qualität der Innenraumluft keine übergreifende gesetzliche Regelung. Stattdessen wird die
Vielzahl an Verursacherquellen von Innenraumemissionen in verschiedenen gesetzlichen Regelungen adressiert.
Diese müssen besser aufeinander abgestimmt und gegebenenfalls angepasst werden. Denn immer wieder werden
bei Untersuchungen durch Umweltverbände bedenklich hohe Konzentrationen an schädigenden Stoffen gefun-

https://www.uniklinik-freiburg.de/fileadmin/mediapool/08_institute/iuk/pdf/Studien/Forschungsbericht-Mutagenitaet-Druckeremissionen_14.07.2010.pdf
https://www.uniklinik-freiburg.de/fileadmin/mediapool/08_institute/iuk/pdf/Studien/Forschungsbericht-Mutagenitaet-Druckeremissionen_14.07.2010.pdf
http://ehp.niehs.nih.gov/1409582
http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Justizministerium-laesst-4033-Drucker-verschrotten
http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Justizministerium-laesst-4033-Drucker-verschrotten
http://www.funkschau.de/telekommunikation/artikel/106107/
http://www.funkschau.de/telekommunikation/artikel/106107/
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10874
den (www.bund.net/themen/chemie/achtung-plastik/pvc-freie-kita/). Dies zeigt, dass alle bisherigen Bemühun-
gen noch nicht ausreichend sind. Eine TA Innenraumluft würde diesen Bemühungen neue Wirksamkeit verlei-
hen. Technische Anleitungen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten als geeignetes Mittel erwiesen, um die
Umweltqualität zu verbessern.
https://www.bund.net/themen/chemie/achtung-plastik/pvc-freie-kita/
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