BT-Drucksache 18/10873

Sicherheitspolitische Kooperation mit der Regierung in Ägypten zur Migrationskontrolle und Grenzüberwachung

Vom 11. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10873
18. Wahlperiode 11.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Niema Movassat,
Kersten Steinke, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Sicherheitspolitische Kooperation mit der Regierung in Ägypten zur
Migrationskontrolle und Grenzüberwachung

Im Rahmen zahlreicher Prozesse und Maßnahmen erhält die ägyptische Regie-
rung Gelder von der Europäischen Union (EU) zur Kontrolle, Steuerung und Ver-
hinderung von Migration (Bundestagsdrucksache 18/10437). Im Khartum-Pro-
zess erhält die Regierung beispielsweise EU-Mittel unter anderem aus dem mit
2,4 Mrd. Euro ausgestatteten Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF).
Ein aus dem EUTF finanziertes Projekt „Better Migration Management“ unter
Konsortialführung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenar-
beit (GIZ) GmbH befindet sich – unterstützt mit einem deutschen Kofinanzie-
rungsbeitrag in Höhe von 6 Mio. Euro – mit europäischen Partnern in der Umset-
zungsphase. Ein anderes Projekt „Addressing Mixed Migration Flows“ wird von
der französischen Durchführungsorganisation Expertise France umgesetzt. Nach
Vorschlägen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen
Dienst (EAD) zur Neuausrichtung der Europäischen Nachbarschaftspolitik strebt
die EU den Abschluss von sogenannten „Partnerschaftsprioritäten“ mit Drittstaa-
ten an. Hierzu führt der EAD derzeit Verhandlungen mit Ägypten. Die Bundes-
regierung bekräftigt, zu den Zielen einer „verstärkten migrationspolitischen Zu-
sammenarbeit mit Ägypten“ müsste die „Bekämpfung der Schlepperkriminalität“
sowie die „Verhinderung lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu über-
queren“, gehören. Am 17. Oktober 2016 trat in Ägypten ein Gesetz zur Bekämp-
fung der „illegalen Migration“ und des Menschenschmuggels in Kraft. „Schleu-
sertätigkeiten“ werden mit Freiheitsstrafen bis zu lebenslanger Haft oder Geld-
strafen bis zu umgerechnet 20 000 Euro bestraft. Ägyptische Behörden haben ei-
nen „Aktionsplan“ zur schnellen Bekanntmachung und Umsetzung des Gesetzes
vorgelegt.
Die Bundesregierung zeigt sich über die menschenrechtliche Lage in Ägypten
„besorgt“ und sieht Ägypten nicht als sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a Ab-
satz 2 des Asylgesetzes an (Bundestagsdrucksache 18/10437). Es gebe zahlreiche
Fälle von willkürlichen Verhaftungen, von Haft ohne Anklage und von Prozes-
sen, die rechtsstaatlichen Kriterien nicht genügen. Berichte über Folter und Miss-
handlungen in Polizeigewahrsam und von Verschwindenlassen seien glaubhaft.
Dies betreffe nicht nur Anhänger der Muslimbrüder, sondern zunehmend Men-
schenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftsver-
treterinnen und Gewerkschaftsvertreter, Journalistinnen und Journalisten, Wis-
senschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studentenvertreterinnen und Studenten-
vertreter, Künstlerinnen und Künstler und friedlich Demonstrierende. Dies gilt

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auch für Projekte und Organisationen, in denen deutsche Staatsangehörige arbei-
ten (Bundestagsdrucksache 18/7839). Auch Menschenrechtsorganisationen wur-
den seit dem Jahr 2016 verstärkt Ziel repressiver Maßnahmen wie Kontosperrun-
gen, Ausreiseverboten und Ermittlungen. Religiöse Minderheiten seien ebenfalls
„oftmals“ Opfer von Diskriminierungen und teilweise auch von Gewalt. Die Si-
cherheitskräfte gingen diesen Übergriffen „nicht immer“ konsequent nach. Laut
dem Auswärtigen Amt seien die Bedingungen in ägyptischen Haftanstalten ins-
gesamt „besorgniserregend“, inhaftierte Migrantinnen und Migranten seien da-
von in gleicher Weise wie andere Inhaftierte betroffen. Es gebe Hinweise auf
„Rückführungen“ von Migrantinnen und Migranten in die Nachbarländer Ägyp-
tens, insbesondere nach Sudan. Ob es dabei zu Verstößen gegen den Grundsatz
der Nichtzurückweisung kommt, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Gleich-
wohl gebe es „Anzeichen“, dass es an der ägyptisch-israelischen Grenze „verein-
zelt zum Schusswaffengebrauch durch ägyptische Grenzbeamte und -beamtinnen
und Sicherheitskräfte“ gegen irreguläre Migrantinnen und Migranten kommt.
Trotz Repressalien, Folter und Verschwindenlassen hält die Bundesregierung am
Ausbau ihrer Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten fest. Nach der Machtüber-
nahme des Präsidenten Abdel Fattah Al-Sisi nahm das Bundesministerium des
Innern die Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen im Sicherheitsbereich
wieder auf, das im Sommer endgültig unterzeichnet wurde. Die deutsche Beihilfe
knüpft an Maßnahmen an, in denen die Stadionpolizei oder der Geheimdienst
NSS zu „Terrorismus-/Extremismusbekämpfung“ ausgebildet wird (Bundestags-
drucksache 18/9965). Beide Behörden sind für ihre Brutalität und Menschen-
rechtsverletzungen auch gegenüber Aktivistinnen und Aktivisten bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern stuft die Bundesregierung Ägypten weiterhin nicht als ernstzuneh-

mendes Herkunftsland für zunehmend mehr Menschen ein, die in Europa
Schutz suchen (Bundestagsdrucksache 18/10437)?

2. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Ägypten zu jenen Län-
dern gehören sollte, mit denen die Europäische Union eine „Migrationspart-
nerschaft“ abschließen sollte?
a) Welche politischen Ziele sollten mit einem solchen Abkommen verfolgt

werden?
b) Welchen Rahmen hält die Bundesregierung diesbezüglich für geeignet,

und welche Finanzmittel könnten hierfür mobilisiert werden?
c) Sofern die Bundesregierung sich gegenüber der Europäischen Nachbar-

schaftspolitik (ENP) als Rahmen skeptisch äußert, welche Erwägungen
führen zu dieser Einschätzung?

d) Welche Haltung vertritt die ägyptische Regierung zur Frage, in welchem
Rahmen eine „Migrationspartnerschaft“ oder entsprechende Dialoge fort-
geführt werden sollten?

e) Auf welche Weise wird die Zusammenarbeit im Bereich der Migration
bzw. ihrer Kontrolle nach Kenntnis der Bundesregierung in der ENP-Un-
terarbeitsgruppe „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“
behandelt?

3. Was ist der Bundesregierung über frühere Pläne der Europäischen Union be-
kannt, mit Ägypten einen Dialog zu „Migration, Mobilität und Sicherheit“
zu beginnen, und aus welchen Gründen kam dieser möglicherweise nicht zu-
stande?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10873
4. Was ist der Bundesregierung über aktuelle Pläne oder Vorhaben der Europä-
ischen Union bekannt, die Regierung in Ägypten zur stärkeren „Rücknahme”
irregulärer Migrantinnen und Migranten zu bewegen, wenn diese die EU-
Mitgliedstaaten freiwillig oder unter Zwang verlassen sollen?

5. Welche Details kann die Bundesregierung zu Verhandlungen des Europäi-
schen Auswärtigen Dienstes (EAD) über eine „Migrationspartnerschaft“ mit
Ägypten mitteilen?
a) Inwiefern könnten einige Aspekte einer EU-Migrationspartnerschaft mit

Ägypten (etwa die gemeinsame Migrationskontrolle oder die Grenzüber-
wachung mit Ägypten) aus Sicht der Bundesregierung auch mit dem im
Jahr 2004 geschlossenen Assoziierungsabkommen entwickelt werden,
das auch Aspekte der Sicherheitspolitik umfasst?

b) Inwiefern steht eine etwaige EU-Migrationspartnerschaft mit Ägypten
aus Sicht der Bundesregierung in Konflikt mit den Ratsschlussfolgerun-
gen von 2013, die Ausfuhrgenehmigungen für Ausrüstung verbieten, die
zur internen Repression genutzt werden könnten?

6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Unterstützung
der Migrationskontrolle bzw. Grenzüberwachung mit Ägypten auch im Rah-
men des Khartum-Prozess behandelt wird?

7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise Ägypten
bei der Migrationskontrolle bzw. Grenzüberwachung im Rahmen des EU-
Programms „Global Action against Trafficking in Persons and Smuggling of
Migrants“ (GLO.ACT) unterstützt wird?

8. Welche EU-Agenturen aus dem Bereich Inneres und Justiz arbeiten nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit Ägypten zusammen, und welche
Erweiterungen dieser Zusammenarbeit (auch durch Einrichtung gemeinsa-
mer Plattformen) sind geplant?

9. Was ist der Bundesregierung über den Fortgang zweier regionaler Projekte
der Europäischen Union bekannt, die sich einer „Strafrechtsreform im Be-
reich der Antiterror-Gesetzgebung“ und der „Luftverkehrssicherheit“ wid-
men und wozu der Europäische Auswärtige Dienst in diesem Jahr „erste Ge-
spräche mit ägyptischen Vertretern“ geführt hat (Bundestagsdrucksache
18/7839)?
a) Wer führt die Projekte durch, und wer nimmt daran teil?
b) Welche weiteren Details sind der Bundesregierung zu den Inhalten der

einzelnen Maßnahmen bekannt, und wo finden diese statt?
10. Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Union bekannt,

einen Verbindungsbeamten für den Bereich Migration („European Migration
Liaison Officer“) zu entsenden, und welche Aufgaben sollte dieser überneh-
men?

11. Was ist der Bundesregierung über bilaterale Abkommen zur Bekämpfung
irregulärer Migration bzw. Abschiebe-/Rückübernahmeabkommen Ägyp-
tens mit EU-Mittelmeeranrainern bekannt, und inwiefern werden diese Ab-
kommen derzeit auch angewandt?

12. Auf welche Weise will die Bundesregierung bei der „verstärkten migrations-
politischen Zusammenarbeit mit Ägypten“ ihre Prioritäten „Bekämpfung der
Schlepperkriminalität“ sowie „Verhinderung lebensgefährlicher Versuche,
das Mittelmeer zu überqueren“ umsetzen?
a) Was ist der Bundesregierung über Inhalte eines „Aktionsplans“ des am

17. Oktober 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung der „ille-
galen Migration“ und des Menschenschmuggels in Ägypten bekannt?

Drucksache 18/10873 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) Welche Anstrengungen hat die ägyptische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung unternommen, um ihre Küstengewässer bzw. die dorti-
gen Außengrenzen verstärkt zu überwachen?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Ägypten seine
biometrischen Systeme in Ausweisdokumenten oder Bevölkerungsregis-
tern verbessert?

13. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern sich die „Africa-
Frontex Intelligence Community“ (AFIC) bei ihren jüngsten Treffen auch
mit Ägypten befasste, und welche Verabredungen oder Schlussfolgerungen
wurden dabei verabredet (frontex.europa.eu vom 19. Dezember 2016, „EU
liaison officers met within the framework of the Africa-Frontex Intelligence
Community“)?

14. Was ist der Bundesregierung über die Gründe der ägyptischen Regierung be-
kannt, eine Einladung zur Teilnahme am Überwachungsnetzwerk „Seepferd-
chen Mittelmeer“ negativ zu beantworten (Bundestagsdrucksache 18/3515)?

15. Welche neuen Informationen liegen der Bundesregierung seit Beantwortung
der Bundestagsdrucksache 18/10437 über Menschenrechtsverletzungen
durch ägyptische Sicherheitsbehörden gegenüber Schutzsuchenden vor?

16. Was ist der Bundesregierung über die Entwicklung der Zahl von Ein- und
Ausreiseuntersagungen von politischen Aktivisten und Angehörigen von
Nichtregierungsorganisationen bekannt, die von Ägypten nach Deutschland
bzw. von Deutschland nach Ägypten reisen wollten Bundestagsdrucksache
18/7839)?

17. Inwiefern ist weiterhin keine Zusammenarbeit mit Ägypten mit der EU-Mi-
litärmission EUNAVFOR MED zur Grenzüberwachung vorgesehen (Bun-
destagsdrucksache 18/9965)?

18. Sofern eine solche Zusammenarbeit mit Ägypten mit der EU-Militärmission
EUNAVFOR MED zur Grenzüberwachung (etwa durch Einrichtung einer
nationalen ägyptischen Kontaktstelle, der Nutzung ägyptischer Krankenhäu-
ser oder der Erlaubnis zum Betreten ägyptischer Schiffe) mittlerweile ange-
bahnt wird, welche Kooperationen sind dabei geplant?

19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die von der Regie-
rung Italiens vorgeschlagenen Planungen für schwimmende „Hotspots“ für
Geflüchtete auf dem Mittelmeer weiterhin nicht weiterverfolgt werden (Bun-
destagsdrucksache 18/9965)?

20. Inwiefern wurden mittlerweile finanzielle Zahlungen aus dem Nothilfe-
Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) an Ägypten geleistet bzw. eine
solche Auszahlung anvisiert?
a) Welches Personal hat die Europäische Union nach Kenntnis der Bundes-

regierung zur Umsetzung von EUTF-Projekten nach Ägypten entsandt?
b) Was ist der Bundesregierung über den Status eines EUTF-Projektes zur

Verbesserung der Reaktion auf die Herausforderungen der Migration in
Ägypten bekannt?

c) Was ist der Bundesregierung über die Behandlung einer Liste der ägypti-
schen Regierung mit Projektvorschlägen für EUTF-Projekte bekannt, und
wo wurde diese beraten bzw. darüber entschieden?

d) Welche der dort vorgeschlagenen Projekte wurden bzw. werden in wel-
chem Rahmen umgesetzt?

e) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Ägypten in die
Planung der EUTF-Vorhaben auf eine Weise eingebunden ist, die auch
seitens der ägyptischen Regierung als ausreichend empfunden wird?

http://frontex.europa.eu/
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10873
f) Auf welche Weise wird die ägyptische Regierung im Bereich der Migra-
tionskontrolle bzw. Grenzüberwachung auch durch den EUTF unter-
stützt?

21. Auf welche Weise und in welchen Vorhaben arbeiten Grenzbehörden der
Europäischen Union (auch des Bundesinnenministeriums) nach Kenntnis der
Bundesregierung mit dem ägyptischen Koordinierungskomitee gegen irregu-
läre Migration („National Coordinating Committee on Preventing and Com-
batting Illegal Migration“, NCCPIM) zusammen?
a) Welche Rolle misst die Bundesregierung dem NCCPIM im Kampf gegen

irreguläre Migration bei?
b) Was ist der Bundesregierung über die Motivation der ägyptischen Regie-

rung für die Gründung des NCCPIM bekannt?
c) Auf welche Weise wird das NCCTIP nach Kenntnis der Bundesregierung

bereits aus EU-Mitteln unterstützt?
d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das NCCPIM

auch Trainings für Behörden aus benachbarten Staaten (etwa Eritrea und
Südsudan) durchführt?

e) Sofern derartige Trainings unter Nutzung von Finanzmitteln der Europä-
ischen Union (etwa über den Khartum-Prozess) abgehalten werden, wie
wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass sich das
NCCPIM an der Einhaltung menschenrechtlicher Standards orientiert?

22. Auf welche Weise und in welchen Vorhaben arbeiten Grenzbehörden der
Europäischen Union (auch des Bundesinnenministeriums) nach Kenntnis der
Bundesregierung mit dem ägyptischen Ministerium für Migrationsangele-
genheiten und Belange im Ausland lebender Ägypter zusammen?

23. In welcher Form stimmt sich die Bundesregierung bei ihrer Ausbildung oder
Unterstützung von polizeilichen und militärischen Behörden in Ägypten
(Bundestagsdrucksache 18/9965) mit anderen EU-Staaten ab, die ebenfalls
entsprechende Projekte in Ägypten betreiben?
a) Was ist der Bundesregierung über Ziele und Inhalte des griechisch-

ägyptischen Militärmanövers „Medusa“ bekannt, und inwiefern umfasst
diese damit auch die irreguläre Migration (english.ahram.org.eg vom
9. Dezember 2016, „Egypt and Greece conclude ‚Medusa 2016‘ joint mi-
litary drills“)?

b) Auf welche Weise koordinieren sich das deutsche Bundeskriminal-
amt (BKA) und die Bundespolizei mit Behörden aus Italien, dessen Re-
gierung im Jahr 2000 ebenfalls ein Polizeiabkommen mit Ägypten abge-
schlossen hat?

c) Was ist der Bundesregierung über Trainings italienischer Polizeibehörden
für ägyptische Polizisten sowie Ausbildungs- und Ausstattungshilfen Ita-
liens für Ägypten seit dem Jahr 2011 bekannt?

24. Mit welchen ägyptischen Geheimdiensten praktiziert die Bundesregierung
einen Informationsaustausch „gemäß einschlägiger gesetzlicher Vorgaben
sowie rechtsstaatlicher Prinzipien unter Einhaltung der vor allem wegen der
Verhängung der Todesstrafe bestehenden Kooperationsbeschränkungen“
(Bundestagsdrucksache 18/9965)?

25. Welche „Fachleute und Informationen“ wurden bzw. werden im Rahmen der
Umsetzung des deutsch-ägyptischen Abkommens im Sicherheitsbereich aus-
getauscht (Bundestagsdrucksache 18/9965)?

http://english.ahram.org.eg/
Drucksache 18/10873 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

26. Welche Trainings oder Workshops sind im Rahmen der deutsch-ägyptischen

polizeilichen Ausbildungshilfe an der Polizeischule in Kairo durchgeführt
worden?

27. Inwiefern war die Initiative der Bundesregierung „im EU-Rahmen“ erfolg-
reich oder erfolglos, „sämtliche Fälle von inhaftierten Menschenrechtsakti-
visten gegenüber Ägypten koordiniert zur Sprache zu bringen“, wozu der
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre
Hilfe die ägyptische Regierung beispielsweise öffentlich dazu „aufgerufen“
hat, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten für Versammlungs- und De-
monstrationsfreiheit „einzuräumen, statt den öffentlichen Raum weiter ein-
zuschränken“ (Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/7181,
Bundestagsdrucksache 18/7839, bitte Beispiele aufführen, die darauf schlie-
ßen lassen, dass die deutschen Anstrengungen nicht vergebens waren)?

28. Welchen Inhalt hatte der BKA-Workshop zum Thema „Internet-Straftaten,
Beobachtung von Websites, die von Terroristen zur Verbreitung ihres extre-
mistischen Gedankenguts und zur Vorbereitung von Terroranschlägen miss-
braucht werden“ (Bundestagsdrucksache 18/9965)?
a) Welche „extremistischen“ oder „terroristischen“ Gruppen standen dabei

im Fokus?
b) Welche Angehörigen des ägyptischen Innenministeriums nahmen an dem

Workshop teil?

Berlin, den 10. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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