BT-Drucksache 18/10803

Anwendungsmöglichkeiten des Grundgesetz-Artikels 91b im Hochschulbereich

Vom 6. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10803
18. Wahlperiode 06.01.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer,
Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner,
Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anwendungsmöglichkeiten des Grundgesetz-Artikels 91b im Hochschulbereich

Am 1. Januar 2015 sind erweiterte Kooperationsmöglichkeiten von Bund und
Ländern im Bereich der Hochschulen in Kraft getreten. Am 22. April 2016 hat
die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) eine Staatssekretärsarbeits-
gruppe beauftragt, zukünftige Anwendungsmöglichkeiten des Artikels 91b des
Grundgesetzes (GG) im Hochschulbereich zu prüfen. Über das Ergebnis soll die
Arbeitsgruppe zur GWK-Frühjahrssitzung 2017 berichten.
Der Deutsche Bundestag wird am 25. Januar 2017 ebenfalls über die Anwen-
dungsmöglichkeiten des neuen Grundgesetz-Artikels 91b im Hochschulbereich
im Rahmen eines Fachgesprächs im Ausschuss für Bildung, Forschung, Technik-
folgenabschätzung des Deutschen Bundestages beraten.
Aus Sicht der Fragesteller ist es insbesondere erforderlich, den reformierten
Grundgesetzartikel 91b für die dauerhafte Modernisierung der Infrastrukturen des
Wissens – also der Bauten und Ausstattung der Hochschulen – zu nutzen (siehe
den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „In die Zukunft investie-
ren – Ein Wissenschaftswunder initiieren“; Bundestagsdrucksache 18/5207). Ziel
der Fragesteller ist es, gemeinsam mit den Ländern dauerhaft und zusätzlich die
Grundfinanzierung der Hochschulen zu stärken.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche neuen Möglichkeiten und Perspektiven über Bisheriges hinaus erge-

ben sich aus Sicht der Bundesregierung durch die Neufassung des Arti-
kels 91b des Grundgesetzes?

2. Welche davon sind aus Sicht der Bundesregierung vordringlich anzugehen?
3. Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, den Hochschulpakt über

das Jahr 2020 hinaus fortzusetzen, und welche Entwicklungsmöglichkeiten
sieht sie für diesen Pakt, sowohl bezogen auf Förderinhalte und Förderhöhe
als auch bezogen auf die Förderzeiträume (befristet/unbefristet) und eine Re-
ferenzgröße?

4. Welche Weiterentwicklung strebt die Bundesregierung für die 2. Förderlinie
des Hochschulpaktes, die Programmpauschale, an?

Drucksache 18/10803 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, den Qualitätspakt Lehre
über das Jahr 2020 hinaus fortzusetzen, und welche Entwicklungsmöglich-
keiten sieht sie für diesen Pakt, sowohl bezogen auf Förderinhalte und För-
derhöhe als auch bezogen auf die Förderzeiträume (befristet/unbefristet)?

6. Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, das Professorinnenpro-
gramm über das Jahr 2017 hinaus fortzusetzen, und welche Entwicklungs-
möglichkeiten sieht sie für dieses Programm, sowohl bezogen auf Förderin-
halte und Förderhöhe als auch bezogen auf die Förderzeiträume (befristet/un-
befristet)?

7. Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die Förderung der Ko-
operationen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungsein-
richtungen auszuweiten?

8. Welche Entwicklungsmöglichkeiten in Form einer geregelten Kooperation
auf Basis des Artikels 91b GG sieht die Bundesregierung für Erhalt, Ausbau
und Modernisierung der Infrastrukturen des Wissens – also Bauten und Aus-
stattung von Hochschulen – auch vor dem Hintergrund, dass die Unter-
stützung des Bundes in diesem Bereich laut Artikel 143c GG nur bis zum
Jahr 2019 geregelt ist?

9. In welchem Zeitraum will die Bundesregierung in Verhandlungen mit den
Ländern eintreten, um die Ausgestaltung der gemeinsamen Wissenschafts-
förderung weiterzuentwickeln?

10. Welche einzelnen Themenfelder – Forschung, Lehre, Infrastruktur, Transfer
und Querschnittsthemen – sind in die Staatssekretärsarbeitsgruppe, die die
Anwendungsmöglichkeiten des neuen Grundgesetz-Artikels 91b im Hoch-
schulbereich prüft, bereits beraten worden?

11. Welche einzelnen Themenfelder stehen noch aus?
12. Welche neuen Möglichkeiten sind vom Bund und den Ländern in die Staats-

sekretärsarbeitsgruppe hineingetragen worden?
13. Wird die Staatssekretärsarbeitsgruppe ihre Überprüfung wie geplant zeitlich

so abschließen können, dass sie zur GWK-Frühjahrssitzung 2017 beraten
werden kann?

14. Welche weiteren Schritte sind in der GWK nach der Beratung des Prüfergeb-
nisses beabsichtigt?

Berlin, den 6. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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