BT-Drucksache 18/1072

Kampf gegen Wilderei geschützter Arten und insbesondere Schutz von Elefanten und Nashörnern

Vom 4. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1072
18. Wahlperiode 04.04.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Steffi Lemke, Uwe Kekeritz, Nicole Maisch, Katharina Dröge,
Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kampf gegen Wilderei geschützter Arten und insbesondere Schutz von Elefanten
und Nashörnern

In den letzten Jahren haben das illegale Töten von Wildtieren und der damit ver-
bundene illegale Handel extrem zugenommen. Die Opfer der organisierten Wil-
derei waren letztes Jahr über 1 000 illegal getötete Nashörner in Südafrika
alleine, während dort vor dem Jahr 2008 jährlich nur durchschnittlich 14 Nas-
hörner getötet wurden.
Diese starke Zunahme an getöteten Tieren geht darauf zurück, dass das Horn des
Nashorns auf Schwarzmärkten mehr wert ist als Gold. Der Markt des illegalen
Handels mit wildlebenden Arten macht geschätzt 12 Mrd. Euro aus. Dafür wird
auch vor Mord nicht Halt gemacht. Mehr als 1 000 Wildhüter wurden in den
letzten zehn Jahren in 35 verschiedenen Ländern ermordet. Für viele vom Aus-
sterben bedrohte Arten sind die Wildhüter das letzte schwache Schutzschild.
Beim Elfenbein lässt sich ein ähnliches Bild wie beim Nashorn beobachten. Der
illegale Elfenbeinhandel und die Wilderei blühen. Laut eines Berichtes des Um-
weltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Pro-
gramme, UNEP) aus dem Jahr 2013 hat sich seit dem Jahr 2007 die Zahl dieser
Verbrechen verdoppelt (www.unep.org/newscentre/Default.aspx?DocumentID
=2711&ArticleID=9436&l=en). Im Jahr 2013 wurde die größte Menge illegalen
Elfenbeins seit 25 Jahren beschlagnahmt, zehntausende Elefanten werden jähr-
lich gewildert.
Nach Meinung verschiedener Regierungen und Nichtregierungsorganisationen
ist unter anderem der legale Handel mit Erzeugnissen von wildlebenden Tieren
eine Ursache für die starke Zunahme der illegalen Wilderei. Seitdem im Jahr
2008 die Ausfuhr von 108 Tonnen Elfenbein aus Afrika nach China und Japan
genehmigt wurde, ist die Wilderei deutlich eskaliert. Denn die legalen Absatz-
märkte, insbesondere in China, werden auch für die illegalen Produkte benutzt.
Die Schmuggler und Wilderer haben ihre Strukturen professionalisiert und ver-
fügen über weitreichende Finanzierung. Die organisierte Kriminalität mit ge-
schützten Tieren und Pflanzen steht mittlerweile auf einer Stufe mit Drogen-,
Menschen- und Waffenhandel.
In diesem Jahr wurde zum ersten Mal am 3. März 2014 der „World Wildlife
Day“ begangen, den die Vereinten Nationen im Dezember 2013 ausgerufen
haben, um die Wichtigkeit unserer Wildnis zu unterstreichen – und auch um die
Aufmerksamkeit darauf zu richten, wie sehr wildlebende Tiere und Pflanzen
durch Umwelt- und Naturzerstörung sowie durch organisierten illegalen Wild-

Drucksache 18/1072 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
tierhandel bedroht sind. Zudem hat die Europäische Kommission am 7. Februar
2014 eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um zu klären, wie die Europä-
ische Union (EU) wirkungsvoller gegen das wachsende Problem vorgehen kann.
Die EU ist ein wichtiger Absatzmarkt für den illegalen Handel mit Erzeugnissen
aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (http://ec.europa.eu/deutschland/press/
pr_releases/12065_de.htm).
Darüber hinaus fand am 13. Februar 2014 eine Konferenz in London statt, an
deren Ende die Deklaration der „London Conference on Illegal Wildlife Trade“
(www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/281289/
london-wildlife-conference-declaration-140213.pdf) gegen den illegalen Wild-
tierhandel stand, die auch von der Bundesregierung unterzeichnet wurde. In der
Erklärung werden unter anderem alle teilnehmende Staaten mit Lagerbeständen
illegaler Wildtierprodukte (besonders Elfenbein und Nashorn) aufgefordert,
diese öffentlichkeitswirksam zu zerstören, um ein Zeichen gegen den illegalen
Wildtierhandel zu setzen und das öffentliche Bewusstsein zu schärfen. Ein
Dutzend Länder aus aller Welt haben ihre Elfenbeinbestände, unabhängig von
deren Größe, bereits zerstört beziehungsweise angekündigt, dies zu tun. Die
Bundesregierung hingegen hat in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 97 der
Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 18/729 bereits mitge-
teilt, dass sie diesem symbolischen Akt nicht nachkommen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wieso schließt sich die Bundesregierung nicht der weltweiten Bewegung

gegen den Elfenbeinhandel an, sondern lehnt eine Zerstörung der deutschen
Elfenbeinbestände ab, obwohl sie das in der Londoner Erklärung (Deklara-
tion der „London Conference on Illegal Wildlife Trade“) unterstützt?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung als Folge der Un-
terzeichnung der Londoner Deklaration?

2. Wie viel Elfenbein (Stoßzähne und Produkte aus Elfenbein) aus welchen Re-
gionen wurde in Deutschland seit Beginn der Aufzeichnungen insgesamt be-
schlagnahmt, welche Entwicklung zeichnet sich dabei ab, und wie ist diese
zu begründen (in Stückzahlen und die Menge des geschätzten Gesamtge-
wichts)?

3. Wann ist die Bundesregierung im Rahmen der CITES Resolution 10.10
(CITES: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten
Arten freilebender Tiere und Pflanzen, Washingtoner Artenschutzüberein-
kommen) ihrer Berichtspflicht zuletzt nachgekommen, und welche Lager-
bestände wurden dem CITES-Sekretariat konkret übermittelt?

4. Weshalb fordert die Bundesregierung kein umfassendes, dauerhaftes EU-
weites Verbot für Elfenbeinhandel, sondern explizit nur für die Ausfuhr von
Roh-Elfenbein und nur befristet, wie in ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 97 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 18/729
angekündigt?
Wann und in welchem Umfang gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren Ausfuhren von Roh-Elfenbein aus EU-Ländern, bzw.
welche Exportanträge liegen der Bundesregierung vor oder sind ihr bekannt?

5. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass di-
verse internationale Beschlüsse immer wieder betonen, dass es essenziell sei,
die Nachfrage nach Elfenbein zu reduzieren, den Ruf lediglich nach einer
„Befristung“ von internationalen Handelsverboten und das Fortbestehen le-
galer Absatzmärkte?
Wird sich die Bundesregierung für eine Eindämmung von Angebot und
Nachfrage einsetzen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1072
Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen wird sie das tun?
Befürwortet die Bundesregierung ein dauerhaftes Handelsverbot für Elfen-
bein?

6. Welchen Einfluss auf die Wilderei hatte nach Auffassung der Bundesregie-
rung die Genehmigung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens für
den Verkauf von Elfenbein-Lagerbeständen aus Botswana, Namibia, Süd-
afrika und Simbabwe im Jahr 2007 und die Anerkennung von China als
Importland im Jahr 2008?

7. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die in Frage 6 genannte Ge-
nehmigung und die Entscheidung, China als Importland anzuerkennen, mit
ausgehandelt und als EU-Ratspräsidentschaft einen entsprechenden Vor-
schlag vorgelegt hatte, wie bewertet die Bundesregierung diese Entschei-
dungen aus heutiger Sicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Verdoppelung des ille-
galen Elfenbeinhandels seit dem Jahr 2007 im Zusammenhang mit dieser
Genehmigung steht?

8. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass im Juli 2014
der Ständige Ausschuss des Washingtoner Artenschutzübereinkommens
über einen Entscheidungsmechanismus für zukünftigen Elfenbeinhandel
verhandelt, die aktuelle Wildereikrise?
Wird die Bundesregierung die Problematik möglichst hochrangig mit be-
deutenden Ursprungs-, Transit- und Abnehmerländern ansprechen?

9. Wird die Bundesregierung insbesondere mit China, als Hauptabsatzmarkt
für legales und illegales Elfenbein (vgl. den UNEP-Bericht), in einen Dialog
eintreten und sich dort für eine Schließung des Binnenmarktes einsetzen?

10. In welchen Ländern, mit welchen konkreten, laufenden Projekten und in
welcher Höhe fördert die Bundesregierung den Schutz von Elefanten und
Nashörnern (bitte nach konkreten Projekttiteln, Laufzeit und Haushaltstiteln
aufschlüsseln)?
Welche weiteren Maßnahmen in welcher Höhe unterstützt die Bundesregie-
rung im Kampf gegen Wilderei?

11. Welche konkreten Ziele hat sich die Bundesregierung im Kampf gegen die
Wilderei für die „ ,Group of Friends’ against illegal wildlife trafficking“ der
Vereinten Nationen, die auf Initiative von Deutschland und Gabun im Sep-
tember 2013 etabliert wurde, und einer geplanten Resolution auf der Gene-
ralversammlung der Vereinten Nationen gesetzt?
Mit welchen Maßnahmen will sie diese Ziele erreichen?

12. Wird sich die Bundesregierung gegen die Pläne Südafrikas, den Handel mit
Nashorn-Horn freizugeben (www.prowildlife.de vom 4. Juli 2013 „Süd-
afrika will Handel mit Nashorn freigeben“), positionieren und sich für eine
solche Position auch auf EU-Ebene einsetzen?
Hat die Bundesregierung diesbezüglich bereits bilaterale Gespräche mit
Südafrika aufgenommen, oder plant sie dies zu tun?

Berlin, den 4. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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