BT-Drucksache 18/10669

a) zu dem EU-Jahresbericht 2015 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt - Thematischer Teil - Ratsdok.-Nr. 10255/16 - Drucksache 18/10116 A.28 - b) zu dem EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt im Jahr 2015 - Länder- und regionenspezifische Themen - Ratsdok.-Nr. 12299/16 - Drucksache 18/10116 A.29 -

Vom 14. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10669

18. Wahlperiode 14.12.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

a) zu dem EU-Jahresbericht 2015 über Menschenrechte und
Demokratie in der Welt
– Thematischer Teil –

Ratsdok. 10255/16
– Drucksache 18/10116 Nr. A.28 –

b) zu dem EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie

in der Welt im Jahr 2015
– Länder- und regionenspezifische Themen –

Ratsdok. 12299/16
– Drucksache 18/10116 Nr. A.29 –

A. Problem

Zu Buchstabe a

Der EU-Menschenrechtsbericht enthält in seinem thematischen Teil einen Über-
blick zum Menschenrechtsansatz der EU für Konflikt- und Krisensituationen, zur
Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen in den Bereichen Menschen-
rechte und Demokratie und zu den Menschenrechten in den verschiedenen Berei-
chen der EU-Außenpolitik.

In der Einleitung des Berichtes wird darauf hingewiesen, dass die EU im Jahr
2015 einen neuen EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015-
2019) beschlossen habe, der die Prioritäten und die Strategie der EU für die kom-
menden fünf Jahre zusammenfasse. Dieser Aktionsplan solle die weitere Umset-
zung des Strategischen Rahmens der EU für Menschenrechte und Demokratie aus
dem Jahr 2012 ermöglichen und ausreichende Flexibilität für die Bewältigung
neuer Herausforderungen bieten.

Zu Buchstabe b

Dem allgemeinen Teil des EU-Menschenrechtsberichts ist zu entnehmen, dass die
länderspezifischen Menschenrechtsstrategien der EU zum größten Teil auf lokaler
Ebene von den EU-Delegationen erstellt werden und jeweils auf einer Analyse
der Menschenrechtssituation in einem bestimmten Land basieren. Diese Strate-
gien seien ein zentrales Element zur Sicherstellung der Kohärenz des politischen
Handelns geworden.

Drucksache 18/10669 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Der EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt im Jahr
2015 – Länder- und regionenspezifische Themen – ist vom Rat „Allgemeine An-
gelegenheiten“ bei seiner 3484. Tagung am 20. September 2016 angenommen
worden.

B. Lösung

Zu den Buchstaben a und b

Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10669

Beschlussempfehlung

In Kenntnis der Unterrichtungen auf Drucksache 18/10116 Nr. A.28 und Druck-
sache 18/10116 Nr. A.29 wolle der Bundestag folgende Entschließung annehmen:

„Der Deutsche Bundestag wertet den EU-Jahresbericht 2015 über Menschen-
rechte und Demokratie in der Welt als umfassenden Überblick über die vielfälti-
gen internen und externen Aktivitäten der Europäischen Union (EU) im Bereich
der Menschenrechtspolitik. Die EU hat im Berichtszeitraum den neuen Aktions-
plan für Menschenrechte und Demokratie (2015-2019) beschlossen. Er fasst die
Prioritäten und Strategien der EU für die kommenden fünf Jahre zusammen. Er
soll die weitere Umsetzung des Strategischen Rahmens der EU aus dem Jahr 2012
ermöglichen und ausreichende Flexibilität für die Bewältigung neuer Herausfor-
derungen bieten. Denn gerade vor dem Hintergrund dieser neuen globalen Auf-
gaben ist es wichtiger denn je, dass sich die Europäische Union auch als außen-
politischer Akteur noch klarer positioniert und mehr Handlungsfähigkeit gewinnt.
Ziel ist es, die Gesamtheit der Instrumente der EU – wie die EU-Leitlinien, In-
strumentarien und festgelegten Positionen sowie die verschiedenen Finanzie-
rungsinstrumente für Maßnahmen im Außenbereich, wie insbesondere das Euro-
päische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) – systematisch
und koordiniert einzusetzen. Die EU ist sich dabei der wichtigen multiplikatori-
schen Rolle nationaler Menschenrechtsinstitutionen bewusst und verstärkt deren
politische und finanzielle Unterstützung. Der Deutsche Bundestag begrüßt dieses
erstgenannte Ziel des Aktionsplans.

Die im Berichtszeitraum auf multilateraler Ebene fortgeführte intensive Bemü-
hung der EU für die universelle Förderung und den Schutz der Menschenrechte
in allen Gremien der Vereinten Nationen (VN), insbesondere dem VN-Menschen-
rechtsrat, erkennt der Deutsche Bundestag ebenso wie auch die enge Zusammen-
arbeit mit dem Hohen Kommissar der VN für Menschenrechte (OHCHR), dem
Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (O-
SZE) als wichtigen Beitrag an, für europäische Werte mit Nachdruck einzutreten
und sie weltweit einzufordern. Dies macht sie ebenfalls durch die bis 2015 be-
schlossenen insgesamt elf Menschenrechtsleitlinien deutlich, zu denen die letzt-
beschlossenen Leitlinien zur Freiheit der Meinungsäußerung sowie über Religi-
ons- und Weltanschauungsfreiheit zählen.

Der Deutsche Bundestag würdigt das Engagement des Sonderbeauftragten der EU
für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, dessen Einsatz weiterhin der Erhöhung
der Kohärenz, Effizienz und Sichtbarkeit der Menschenrechte in der Außenpolitik
der EU galt. 2015 lag der Schwerpunkt seiner Arbeit auf der Stärkung des Men-
schenrechtsengagements der EU mit strategischen Partnerländern wie Mexiko,
Brasilien, China und Südafrika. Erstmalig besuchte der Sonderbeauftragte Ma-
rokko und Aserbaidschan. Die Aufnahme erster Menschenrechtsgespräche mit
Kuba und die Fortführung der Dialoge mit Myanmar/Birma und Bahrain senden
deutliche Signale an die Regierungen dieser Staaten bezüglich ihrer Verantwor-
tung für die Einhaltung der Menschenrechte. Die Einleitung eines ersten Politik-
dialogs über Menschenrechtsfragen mit dem Verband südostasiatischer Staaten
(ASEAN) und eine stärkere Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union (AU)
würdigt der Deutsche Bundestag als wichtige und dringend notwendige wegwei-
sende Aktivitäten zur Förderung regionaler Eigenverantwortung für die Achtung
der allgemeingültigen Menschenrechte in den beiden Weltregionen.

Drucksache 18/10669 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Zahl der Staaten, mit denen die EU formale Menschenrechtsdialoge führt, ist
unverändert auf einem hohen Stand. So führte sie 2015 mit 34 Partnerländern und
regionalen Gruppen formale Menschenrechtsdialoge und -konsultationen, um
Menschenrechtsverletzungen sowie spezifische Themen wie Religions- und
Weltanschauungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Frauen- und Kinderrechte anzu-
sprechen und auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage im jeweiligen Part-
nerland hinzuwirken. Dabei gelang es der EU, den Dialog mit Ägypten und Tu-
nesien seit 2010 erstmalig wieder aufzunehmen sowie mit Weißrussland nach
fünfjährigem Aussetzen nun erneut einen Menschenrechtsdialog zu führen.

2015 forderten terroristische Attentate und vereitelte Anschläge in vielen Teilen
Europas einen hohen Tribut an Menschenleben und beeinträchtigten das tägliche
Leben. Weltweit sind terroristische Vereinigungen weiterhin für gravierende und
schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Terrorgruppen
wie IS, Al‑Qaida, Boko Haram und andere führen tagtäglich extrem gewalttätige
Übergriffe wie Mord, Vergewaltigung, Versklavung, Folter, Entführung und Er-
pressung durch. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten setzen sich ge-
meinsam mit ihren Partnern entschlossen dafür ein, terroristische Vereinigungen
und die Ursachen des Terrorismus zu bekämpfen. Der Deutsche Bundestag be-
grüßt, dass die EU auch unter diesen außergewöhnlichen Umständen weiter da-
rauf hingewiesen hat, dass die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte
den Kern einer wirksamen und erfolgreichen Terrorismusbekämpfung bilden
muss.

Mit großer Sorge nimmt der Deutsche Bundestag auch für das Berichtsjahr 2015
zur Kenntnis, dass immer mehr Staaten ihre Zivilgesellschaften – insbesondere
ihre Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger – in ihren
Wirkungsmöglichkeiten beschränken. Daher begrüßen die Mitglieder des Deut-
schen Bundestages ausdrücklich, dass der EU-Sonderbeauftragte den themati-
schen Schwerpunkt seiner Tätigkeit weiterhin darauf richtete, die Einflussmög-
lichkeiten und Handlungsspielräume von Menschenrechtsverteidigern und ande-
ren zivilgesellschaftlichen Akteuren zu stärken und zu erweitern. Darüber hinaus
hat die EU in diesem Zusammenhang unter anderem auch die Resolution über
Menschenrechtsverteidiger auf der 70. Tagung der VN-Generalversammlung un-
terstützt und am Rande der 28. Tagung des VN-Menschenrechtsrates gemeinsam
mit dem Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte, Brasilien, der Repub-
lik Korea und Tunesien in den sozialen Medien die öffentliche Kampagne #ide-
fend ins Leben gerufen, um bedrängten Menschenrechtsverteidigern eine Stimme
zu geben und weltweit Unterstützung für und Solidarität mit ihrer wertvollen Ar-
beit zum Ausdruck zu bringen. Im Laufe des Jahres 2015 hat die EU außerdem
über 160 Menschenrechtsverteidiger und deren Familien durch den Notfonds des
Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) für ge-
fährdete Menschenrechtsverteidiger unterstützt. Mit dem zusätzlich am 1. Okto-
ber 2015 eingerichteten neuen Mechanismus für Menschenrechtsverteidiger „Pro-
tectDefenders.eu“ leistet die EU weitere Unterstützung unter anderem in den Be-
reichen rechtliche und medizinische Hilfe, Beobachtung von Gerichtsverfahren
und Haft, Unterstützung nationaler Netzwerke und der Entwicklung von Strate-
gien zur Beseitigung der Einschränkungen, die Menschenrechtsverteidigern auf-
erlegt werden. Bis Ende des Jahres 2015 konnten so bereits mehr als 85 Men-
schenrechtsverteidiger unterstützt werden. Der mit 15 Millionen Euro ausgestat-
tete Mechanismus, der von einem Konsortium von zwölf unabhängigen internati-
onalen NROs verwaltet wird, ergänzt die sonstige laufende und kontinuierliche
Unterstützung für Menschenrechtverteidiger aus dem EIDHR.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10669

Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) hat
sich auch weiterhin als eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente im Be-
reich der Außenbeziehungen, das für die Förderung und Unterstützung der De-
mokratie und Menschenrechte weltweit eingesetzt wird, bewährt. Der Deutsche
Bundestag begrüßt, dass EIDHR für den Zeitraum 2014 bis 2020 strategischer
ausgerichtet und seine Verfahren in der Anwendung einfacher geworden sind. Mit
dem auf rund 1,3 Milliarden Euro aufgestockten EIDHR-Budget kann die EU bis
2020 die Entwicklung dynamischer Zivilgesellschaften und ihre besondere Rolle
als wesentliche Impulsgeber für einen positiven Wandel zur Förderung der Men-
schenrechte und der Demokratie stärker unterstützen. Gefördert wurden unter an-
derem auch die Durchführung von Wahlbeobachtungsmissionen sowie die Über-
wachung ihrer Empfehlungen.

Die Religionsfreiheit war auch im Berichtszeitraum weiterhin in vielen Teilen der
Welt scharfen Angriffen ausgesetzt. Angehörige religiöser Minderheiten – wie
etwa die Jesiden und Christen in Syrien und dem Irak – wurden verfolgt und ge-
zwungen, aus Gebieten zu fliehen, in denen sie Jahrhunderte lang gelebt haben.
Der Deutsche Bundestag bestärkt die EU, auch über den Berichtszeitraum hinaus
zur Umsetzung der EU-Leitlinien zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit
von 2013 weiterhin auf allen politischen Ebenen die Einschränkung der Religi-
onsfreiheit konsequent zu verurteilen und unterstützt die EU auch zukünftig da-
bei, dieses Grundrecht entschlossen zu verteidigen. Gerade vor diesem Hinter-
grund begrüßt der Deutsche Bundestag die Ernennung von Ján Figel´ zum ersten
Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfrei-
heit außerhalb der Europäischen Union am 6. Mai 2016. Angesichts der großen
Bedeutung, die der Förderung und dem Schutz der Religions- und Weltanschau-
ungsfreiheit zukommt, fordert der Deutsche Bundestag die EU-Kommission dazu
auf, das zunächst einjährige Mandat des Sonderbeauftragten zu verlängern und
sein Amt personell und finanziell angemessen auszustatten. EIDHR unterstützte
mit über elf Millionen Euro Maßnahmen im Zusammenhang mit Religions- und
Weltanschauungsfreiheit.

Auch 2015 wurden bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte aufgrund des Verhaltens von Unternehmen verletzt. Angriffe
auf Arbeitnehmerrechte, Landnahmen und Zwangsumsiedlungen – insbesondere
in einigen Ländern Asiens und Lateinamerikas – zählen dazu. In vielen solchen
Konflikten haben sich Menschenrechtsverteidiger engagiert. Die EU hat sie un-
terstützt und in regelmäßigen Menschenrechtsdialogen die Achtung der Men-
schenrechte durch die Wirtschaft gefördert. Orientierung gaben die VN-Leitprin-
zipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die laut EU das bestgeeignete politi-
sche Instrument sind und zu deren Umsetzung bis Ende 2015 sieben Mitgliedstaa-
ten Nationale Aktionspläne vorgelegt haben.

Die zahlreichen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch staatliche und
nichtstaatliche Akteure, wie z. B. durch die gezielten Angriffe auf Krankenhäuser
und medizinisches Personal sowie auf humanitäre Helfer im syrischen Bürger-
krieg, haben die dringende Notwendigkeit zur Stärkung des humanitären Völker-
rechts unterstrichen. So hat auch die EU im Jahr 2015 die Umsetzung der 2009
aktualisierten Leitlinien zum humanitären Völkerrecht und die Verbreitung des
humanitären Völkerrechts bei allen Konfliktparteien, auch bei bewaffneten nicht-
staatlichen Akteuren, weiter verfolgt. Sie wirkte weiter darauf hin, dass noch mehr
Länder den wichtigsten Übereinkünften im Bereich des humanitären Völkerrechts
und anderen einschlägigen Rechtsinstrumenten, die sich auf das humanitäre Völ-
kerrecht auswirken, beitreten. Der Deutsche Bundestag fordert die EU auf, in ih-
rem Einsatz gegen schwerste Verletzungen des humanitären Völkerrechts – ein-
schließlich gezielter Tötungen, erzwungener Konvertierungen, Entführungen,

Drucksache 18/10669 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Frauenhandel, Versklavung von Frauen und Kindern, Rekrutierung von Kindern
für Selbstmordattentate, sexueller und körperlicher Misshandlung sowie Folter –
nicht nachzulassen.

2015 lösten Tausende von Flüchtlingen, Asylbewerbern und irregulären Migran-
ten eine humanitäre Krise im Mittelmeerraum und entlang der Westbalkanroute
aus. Angesichts dieser großen Herausforderung war die EU darum bemüht, bei
den Maßnahmen zur Bewältigung der Krise dem Schutz der Menschenrechte Vor-
rang einzuräumen. So ist etwa in der von der Europäischen Kommission im Mai
2015 angenommenen Europäischen Migrationsagenda die Achtung der Men-
schenrechte bereichsübergreifend als Schwerpunkt festgelegt. Auch auf dem Gip-
feltreffen in Valletta am 11./12. November 2015 unterstrichen die führenden afri-
kanischen und europäischen Politiker die Bedeutung, die dem Schutz der Men-
schenrechte von Migranten zukommt. Der auf dem Gipfel verabschiedete Akti-
onsplan beinhaltet dazu eine Reihe deutlicher Zusagen, wie z. B. die Erleichte-
rung des Zugangs zur Justiz, Rechtshilfe, Zeugenschutz, medizinische und sozi-
alpsychologische Hilfe, Verstärkung der Schutzkapazitäten der Gastländer sowie
ein Vorgehen gegen Menschenrechtsverletzungen, die zur Instabilität beitragen.
Die Menschenrechte sind darüber hinaus schon seit langem ein vorrangiges An-
liegen der EU in ihrer Zusammenarbeit mit Drittländern im Rahmen der überge-
ordneten auswärtigen Migrationspolitik, die im Gesamtansatz für Migration und
Mobilität (GAMM) dargelegt ist und die die Menschenrechte von Migranten und
Flüchtlingen als Querschnittsthema enthält. Die EU stellte erhebliche finanzielle
Mittel bereit, um Projekte zur Unterstützung der Flüchtlinge und Migranten in den
afrikanischen Staaten und im Kontext der Syrienkrise, in Syrien selbst sowie in
den Nachbarstaaten zu realisieren.

Darüber hinaus nimmt die Menschenhandelsproblematik in der Europäischen
Migrationsagenda und der Europäischen Sicherheitsagenda einen wichtigen Platz
ein. 2015 erklärte die EU die Problematik des Menschenhandels zu einem vorran-
gigen Anliegen des neuen Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie so-
wie auch des neuen Rahmens für Maßnahmen der EU im Bereich der Außenbe-
ziehungen zur Gleichstellung der Geschlechter und Machtgleichstellung der
Frauen für den Zeitraum 2016-2020, zu dessen Prioritäten die Abschaffung des
Menschenhandels mit Frauen und Mädchen und aller damit bezweckten Formen
der Ausbeutung gehört. Auf dem Gipfeltreffen in Valletta sagten die führenden
Politiker ferner zu, Opfern von Menschenhandel, insbesondere besonders schutz-
bedürftigen Gruppen wie Frauen und Kindern, Schutz, Unterstützung und Hilfe
zu gewähren.

Menschenrechte haben in der Politik der EU ein immer größeres Gewicht. Der im
Jahr 2015 verabschiedete Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie
(2015-2019) verleiht dem Strategischen Rahmen neue Impulse. Der Deutsche
Bundestag fordert die EU erneut auf, die Menschenrechtslage bei allen Beitritts-
kandidaten und potentiellen Beitrittskandidaten weiterhin mit größter Aufmerk-
samkeit zu verfolgen und mit Nachdruck auf die Einhaltung der Menschenrechte
zu drängen.“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10669

Berlin, den 14. Dezember 2016

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Brand
Vorsitzender

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Frank Schwabe
Berichterstatter

Inge Höger
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Drucksache 18/10669 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Frank Heinrich (Chemnitz), Frank Schwabe, Inge Höger
und Tom Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den EU-Bericht auf Ratsdok. 10255/16 mit Drucksache 18/10116 Nr. A.28 am
24. Oktober 2016 an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung und
an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft
und Energie, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

Der Deutsche Bundestag hat den EU-Bericht auf Ratsdok. 12299/16 mit Drucksache 18/10116 Nr. A.29 am
24. Oktober 2016 an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung und
an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft
und Energie, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Der EU-Menschenrechtsbericht enthält in seinem thematischen Teil einen Überblick zum Menschenrechtsansatz
der EU für Konflikt und Krisensituationen, zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen in den Bereichen
Menschenrechte und Demokratie und zu den Menschenrechten in den verschiedenen Bereichen der EU-Außen-
politik.

In der Einleitung des Berichtes wird darauf hingewiesen, dass die EU im Jahr 2015 einen neuen EU-Aktionsplan
für Menschenrechte und Demokratie (2015-2019) beschlossen habe, der die Prioritäten und die Strategie der EU
für die kommenden fünf Jahre zusammenfasse. Dieser Aktionsplan solle die weitere Umsetzung des Strategischen
Rahmens der EU für Menschenrechte und Demokratie aus dem Jahr 2012 ermöglichen und ausreichende Flexi-
bilität für die Bewältigung neuer Herausforderungen bieten. Außerdem habe er den Zweck, dass Probleme mit
gezielten Maßnahmen besser bewältigt und die Instrumente der EU systematisch und koordiniert eingesetzt wer-
den könnten.

Die EU verfüge über ein breites Spektrum an Strategien, Instrumenten und Finanzierungsinstrumenten, um die
Menschenrechte zu fördern und zu verteidigen. Dazu zählten die Öffentlichkeits-Diplomatie (Erklärungen der
EU), weniger sichtbare diplomatische Instrumente (Demarchen und politische Dialoge), aber auch Menschen-
rechtsleitlinien, länderspezifische Menschenrechtsstrategien, regelmäßige Menschenrechtsdialoge und Projekte
zur finanziellen Zusammenarbeit einschließlich der Unterstützung der Zivilgesellschaft. Die EU habe bisher
11 Menschenrechtsleitlinien beschlossen, die die Kernbereiche des auswärtigen Handelns festlegten. Die zuletzt
beschlossenen Leitlinien seien jene zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit und zur Freiheit der Meinungs-
äußerung online und offline.

Auf multilateraler Ebene habe sich die EU weiterhin intensiv für die universelle Förderung und den Schutz der
Menschenrechte eingesetzt und hierfür speziell mit dem Dritten Ausschuss der Generalversammlung der Verein-
ten Nationen und dem VN-Menschenrechtsrat, aber auch mit VN-Sonderorganisationen, wie beispielsweise der
Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), zusammengearbeitet. Im Februar 2016 habe der Rat Schlussfolgerun-
gen zu den Prioritäten der EU in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen verabschiedet.

Zu Buchstabe b

Dem allgemeinen Teil des EU-Menschenrechtsberichts ist zu entnehmen, dass die länderspezifischen Menschen-
rechtsstrategien der EU zum größten Teil auf lokaler Ebene von den EU-Delegationen erstellt werden und jeweils
auf einer Analyse der Menschenrechtssituation in einem bestimmten Land basieren. Diese Strategien seien ein

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/10669

zentrales Element zur Sicherstellung der Kohärenz des politischen Handelns geworden. Darin würden die obersten
Prioritäten für das Vorgehen der EU in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie festgelegt, lang- und kurz-
fristige Hauptziele benannt und konkrete Maßnahmen beschrieben, die zur Verwirklichung dieser Ziele in dem
jeweiligen Land ergriffen werden sollten.

Der EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt im Jahr 2015 – Länder- und regionen-
spezifische Themen – ist vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ bei seiner 3484. Tagung am 20. September
2016 angenommen worden. Er gliedert sich in folgende neun Teile: 1. Bewerberländer und potenzielle Bewer-
berländer, 2. EWR-/EFTA-Länder, 3. Europäische Nachbarschaftspolitik, 4. Russland und Zentralasien, 5. Afrika,
6. Arabische Halbinsel, 7. Asien, 8. Ozeanien und 9. Amerika.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Den EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Thematischer Teil) auf Ratsdok.
10255/16 (Thematischer Teil) mit Drucksache 18/10116 Nr. A.28 hat der Auswärtige Ausschuss in seiner
82. Sitzung am 9. November 2016, der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 125. Sitzung am
14. Dezember 2016, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie in seiner 99. Sitzung am 14. Dezember 2016,
der Verteidigungsausschuss in seiner 82. Sitzung am 14. Dezember 2016, der Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend in seiner 78. Sitzung am 14. Dezember 2016, der Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung in seiner 71. Sitzung am 30. November 2016 und der Ausschuss für die Angele-
genheiten der Europäischen Union in seiner 76. Sitzung am 14. Dezember 2016 beraten. Alle mitberatenden
Ausschüsse empfehlen Kenntnisnahme der Vorlage.

Den EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Länder- und regionenspezifische The-
men) auf Ratsdok. 12299/16 mit Drucksache 18/10116 Nr. A.29 hat der Auswärtige Ausschuss in seiner 82. Sit-
zung am 9. November 2016, der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 125. Sitzung am 14. De-
zember 2016, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie in seiner 99. Sitzung am 14. Dezember 2016, der
Verteidigungsausschuss in seiner 82. Sitzung am 14. Dezember 2016, der Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend in seiner 78. Sitzung am 14. Dezember 2016, der Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung in seiner 69. Sitzung am 9. November 2016 und der Ausschuss für die Angele-
genheiten der Europäischen Union in seiner 76. Sitzung am 14. Dezember 2016 beraten. Alle mitberatenden
Ausschüsse empfehlen Kenntnisnahme der Vorlage.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat seine Beratungen über den EU-Jahresbericht 2015
über Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Thematischer Teil) auf Ratsdok. 10255/16 mit Drucksache
18/10116 Nr. A.28 und über den EU-Jahresbericht 2015 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Län-
der- und regionenspezifische Themen) auf Ratsdok. 12299/16 mit Drucksache 18/10116 Nr. A.29 in seiner 76.
Sitzung am 14. Dezember 2016 aufgenommen und abgeschlossen. Der Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme der Entschließung auf Ausschussdrucksache
18(17)144.

Berlin, den 14. Dezember 2016

Frank Heinrich (Chemnitz)

Berichterstatter

Frank Schwabe

Berichterstatter

Inge Höger

Berichterstatterin

Tom Koenigs

Berichterstatter

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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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