BT-Drucksache 18/10666

zu dem Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/9179 - Längere Lebensdauer für technische Geräte

Vom 14. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10666
18. Wahlperiode 14.12.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9179 –

Längere Lebensdauer für technische Geräte

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundes-
tag die Bundesregierung auffordern soll, einen Gesetzentwurf zur Verbesserung
der Ressourcenschonung bei Produkten durch im Einzelnen genannte Maßnah-
men vorzulegen, die auf eine längere Lebensdauer für technische Geräte abzielen.
Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein-
setzen, dass die Durchführungsverordnungen der Ökodesign-Richtlinie ausgewei-
tet und die Garantie- und Gewährleistungspflichten im Sinne eines nachhaltigen
Konsums erweitert werden.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/10666 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/9179 abzulehnen.

Berlin, den 14. Dezember 2016

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter

Michael Thews
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10666
Bericht der Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart, Michael Thews, Ralph Lenkert und
Peter Meiwald

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/9179 wurde in der 190. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. September
2016 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und
zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie
sowie den Ausschuss für Digitale Agenda überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll,

1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der

a) Mindestanforderungen an die Produzenten für die Schaffung einer längstmöglichen Haltbarkeit von Pro-
dukten formuliert und die Produzenten ausdrücklich dem Ziel der technischen Langlebigkeit von Produkten
verpflichtet;

b) im Einzelnen genannte Mindestnutzungszeiten für alle Produkte, angelehnt an folgende Beispiele, einführt,
um so den Verbraucherschutz zu verbessern;

c) Produktanforderungen einführt, nach denen Elektronikgeräte leicht reparierbar sein müssen und ressour-
censchonende Upgrades erhalten können;

d) die feste Verbauung von Akkumulatoren und Batterien, die hauptsächlich dem Zweck der Versorgung des
Gerätes mit elektrischer Energie dienen, explizit verbietet;

e) Händler gegenüber ihren Kunden dazu verpflichtet, bei vorzeitigem, nicht durch vom Händler oder Produ-
zenten nachzuweisenden, unsachgemäßen Gebrauch bedingten Nutzungsausfall von Geräten Reparatur,
Ersatz oder Erstattung des vollen Kaufpreises zu leisten;

f) mit technischem Sachverstand nicht begründbare Schwachstellen oder künstlich hervorgerufene – ge-
plante – Funktionseinbußen gesetzlich verbietet;

g) eine Ressourcenverbrauchsabgabe für Primärrohstoffe einführt;

h) die Einnahmen aus der Ressourcenabgabe dafür verwendet, in Haushalten mit geringem Einkommen alte
Elektrogeräte mit hohem Energieverbrauch durch energieeffizientere und damit sparsamere zu ersetzen;

2. sich auf EU-Ebene zur Fortschreibung und Ausweitung der Durchführungsverordnungen der Ökodesign-
Richtlinie einzusetzen, die insbesondere ambitionierte Mindestanforderungen an die Haltbarkeit von Geräten
und Komponenten festsetzt;

3. sich auf EU-Ebene im Rahmen des „Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der
Rechtsetzung“ (REFIT), bei dem derzeit unter anderem die Richtlinie 1999/44/EG über den Verbrauchsgüter-
kauf und Garantien für Verbrauchsgüter überprüft und gegebenenfalls überarbeitet wird und bei der aktuellen
Erarbeitung eines Richtlinienvorschlags über den Online-Warenhandel, für eine Stärkung und Ausweitung der
Garantie- und Gewährleistungspflichten einzusetzen, um längere Produktnutzungszeiten im Sinne eines nach-
haltigen Konsums zu ermöglichen.

Drucksache 18/10666 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 122. Sitzung am 30. November 2016 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/9179 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 99. Sitzung am 14. Dezember 2016 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/9179 abzulehnen.

Der Ausschuss für Digitale Agenda hat in seiner 77. Sitzung am 14. Dezember 2016 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/9179 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/9179 in
seiner 99. Sitzung am 14. Dezember 2016 abschließend beraten. Dabei wurden auch zwei Petitionen auf Aus-
schussdrucksachen P-18(16)8 und P-18(16)9 in die Beratung einbezogen, zu denen der Petitionsausschuss eine
Stellungnahme nach § 109 Absatz 1 Satz 2 GO-BT angefordert hatte.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, dass immer wieder technische Geräte kurz nach Ablauf der Garantie- oder
der Gewährleistungsfrist nicht mehr funktionierten. Ob das an der Herstellungsweise liege oder von den Herstel-
lern bewusst herbeigeführt werde, spiele für den Kunden letztendlich keine Rolle. Eine geplante Obsoleszenz sei
kaum nachzuweisen, da eine technische Schwachstelle zwar nachweisbar, eine Absicht des Herstellers aber in der
Regel nicht zu beweisen sei. Eine Verpflichtung der Hersteller zu einer Mindestnutzbarkeit ihrer technischen
Geräte, wie im Antrag gefordert, sei aber möglich. Es gehe nicht um kleinere Schäden am Gerät, solange die
Nutzbarkeit unbeeinträchtigt bleibe. Der Hersteller müsste erst Ersatz leisten, wenn wesentliche Funktionen aus-
fielen.

Außerdem forderte die Fraktion, Geräte aufrüstbar im Sinne von technischen Erweiterungen oder Software-Ak-
tualisierungen zu planen, Support über die gesamte Laufzeit der Geräte sicherzustellen und Batterien nicht fest zu
verbauen.

Die Fraktion der CDU/CSU unterstrich die grundsätzlichen Übereinstimmungen bei der Zielsetzung, mehr Res-
sourceneffizienz, eine längere Lebensdauer von technischen Geräten und Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu errei-
chen. Die Diskussion darüber müsse aber auf Ebene der Europäischen Union geführt werden. Im Zusammenhang
mit der Diskussion über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz sei 2015 sehr deutlich geworden, dass solche
Vorschläge den Binnenmarkt beträfen und folglich nicht national geregelt werden könnten. Deshalb gehe diese
Forderung an den nationalen Gesetzgeber ins Leere.

Mit dem Antrag fordere die Antragstellerin erneut die Ressourcenverbrauchsabgabe für Primärrohstoffe. Der Vor-
schlag sei nicht sinnvoll, weil ein außerordentlich großer bürokratischer Aufwand mit der Einführung einer sol-
chen Abgabe verbunden wäre. Neu sei die Forderung, die Einnahmen zur Unterstützung einkommensschwacher
Haushalte beim Kauf von neuen Elektrogeräten zu verwenden. Das sei ein sozialpolitischer Ansatz, der nicht mit
dem Ressourcenschutz vermischt werden sollte.

Die Fraktion der SPD führte aus, viele Punkte im Antrag seien unterstützenswert, Mindestnutzungszeiten für
Produkte einheitlich vorzugeben, sei aber problematisch. Sowohl die Qualität der Produkte als auch die Nutzung
durch die Verbraucher variierten stark. Ein Produkt zur gelegentlichen privaten Nutzung müsse nicht zwangsläu-
fig die gleichen Kriterien erfüllen, wie ein täglich benutztes Produkt für den professionellen Einsatz. Mindestnut-
zungszeiten seien unter diesen Umständen schwer zu definieren und würden primär dazu führen, dass die Produkte
teurer würden. Es wäre besser, die Hersteller dazu zu bewegen, die Mindestnutzungszeiten ihrer Produkte anzu-
geben, denn sie verfügten durchaus über Informationen zur Haltbarkeit ihrer Produkte. Eine diesbezügliche Re-
gelung ließe sich auch national realisieren.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10666
Die Fraktion vertrat die Auffassung, dass die Erhebung einer Ressourcenabgabe der falsche Weg sei. Im Antrag
stehe, dass sie erst einmal durch den Inverkehrbringer beziehungsweise den Hersteller bezahlt werden müsste,
letzten Endes würde sie aber der Verbraucher bezahlen. Es sei schwierig, den primären Ressourcenverbrauch für
ein einzelnes Produkt zu ermitteln, gerade auch weil viele Rohstoffe schon jetzt wiederverwertet würden. Es
werde nicht deutlich, wie eine solche Abgabe fair berechnet werden könnte.

Andere Vorschläge, die im Antrag enthalten seien, wie die Austauschbarkeit von Akkus und die Verbesserung
der Ökodesign-Richtlinie, werde die Fraktion auf europäischer Ebene unterstützen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte der Einschätzung zu, dass viele Elektro- und Elektronikge-
räte zu schnell kaputt gingen, das sei mittlerweile auch wissenschaftlich belegt. Immer mehr Geräte fielen inner-
halb der ersten fünf Jahre aus, dies führe nicht nur zu Unzufriedenheit, sondern auch zur Ressourcenverschwen-
dung. In der Regel sei auch bei höherem Energie- oder Ressourcenverbrauch die längere Nutzung von Geräten
der bessere und ökologischere Weg, als der Ersatz durch ein neues Gerät. Deswegen sei es richtig, alles daran zu
setzen, dass Geräte länger funktionierten. Dazu gehöre auch die Verbesserung der Reparierbarkeit. Der Antrag
enthalte viele sinnvolle Vorschläge wie beispielsweise die Ressourcenabgabe.

Bei fester Verbauung von Akkumulatoren und Aufrüstbarkeit gebe es fraktionsübergreifend Einigkeit. Die Ver-
antwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher könnte durch die Angabe einer Mindestlebenserwartung
durch die Hersteller gesteigert werden. Im Sinne der Transparenz und der Entscheidungsmöglichkeiten sei das
durchaus ein sinnvoller Ansatz, der noch nicht im Antrag enthalten sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu empfehlen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/9179 abzulehnen.
Berlin, den 14. Dezember 2016

Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter

Michael Thews
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

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