BT-Drucksache 18/10640

CO2-Bremse einführen - Klimabilanz in Gesetzesfolgenabschätzung aufnehmen

Vom 14. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10640
18. Wahlperiode 14.12.2016
Antrag
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Dr. Valerie Wilms, Sylvia
Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter
Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel, Stephan Kühn
(Dresden), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

CO2-Bremse einführen – Klimabilanz in Gesetzesfolgenabschätzung
aufnehmen

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Klimaabkommen von Paris hat sich die Weltgemeinschaft darauf verständigt, dass
der „Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vor-
industriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den
Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“.1 In
Artikel 4 des Paris-Abkommens verpflichten sich die Staaten, in nationalen Plänen
ihre Klimabeiträge regelmäßig festzulegen und zu übermitteln. Der Fortschritt wird
alle fünf Jahre überprüft. Auch die Bundesregierung hat eine Ratifikationsurkunde hin-
terlegt, nachdem der Deutsche Bundestag das Ratifikationsgesetz zum Klimaabkom-
men am 22. September 2016 einstimmig angenommen hatte.
Nach aktuellem Stand der Klimawissenschaft lag die Erhitzung der Erde seit Beginn
der Messungen 1880 im letzten Jahr zum ersten Mal über 1 °C.2 Das macht deutlich,
dass die 1,5-Grad-Marke schon sehr nahe liegt. Daher ist es höchste Zeit, Klimaschutz
auf allen politischen Ebenen zu verankern. Denn nur wenn Klimaschutz als Quer-
schnittsthema gedacht und angepackt wird, ist es uns noch möglich, die Klimakrise in
den Griff zu bekommen. Entsprechend ist es notwendig, den Klimaschutz auch im
Gesetzgebungswesen zu verankern, indem die Klimawirkung von Gesetzen notwendi-
gerweise geprüft und in Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Pariser Abkom-
men gebracht werden muss.
Die verschiedenen gesetzgebungsbefugten Organe in Deutschland haben unterschied-
liche Voraussetzungen zu erfüllen, wenn es um das Entwerfen von Gesetzen geht. Bei
der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ist vorgesehen, dass eine
Gesetzesfolgenabschätzung als Bestandteil und Verfahrensschritt beim Entwurf von
Gesetzen vorgenommen wird. Hierzu zählen die „beabsichtigten Wirkungen und die
unbeabsichtigten Nebenwirkungen“; zudem ist darzustellen, „ob die Wirkungen des

1 www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/paris_abkommen_bf.pdf
2 www.ametsoc.net/sotc/StateoftheClimate2015_lowres.pdf

Drucksache 18/10640 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Vorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen, insbesondere welche lang-
fristigen Wirkungen das Vorhaben hat“.3 Bei Gesetzentwürfen aus der Mitte des Bun-
destages wiederum verhält es sich anders.
Hier ist gemäß Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages keine Nachhaltigkeits-
prüfung vorgesehen. Ebenso ist bei der Geschäftsordnung des Bundesrates keine Prü-
fung oder Begründung vorgesehen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

dass ihre Gesetzentwürfe, die die Sektoren Energiewirtschaft, Bauen und Wohnen,
Mobilität, Industrie und Wirtschaft, Landwirtschaft sowie Landnutzung und Forstwirt-
schaft betreffen, auf zu erwartende Treibhausgasemissionen hin geprüft sowie die
quantifizierten Emissionen auf ihre Vereinbarkeit mit den deutschen Klimazielen dar-
gestellt werden müssen.

Berlin, den 13. Dezember 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

3 www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffentlichungen/ggo.pdf?__blob=publicationFile

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