BT-Drucksache 18/10626

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Franziska Brantner, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10031 - Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht nicht ungesühnt lassen

Vom 13. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10626
18. Wahlperiode 13.12.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Franziska Brantner, Volker Beck
(Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10031 –

Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht nicht ungesühnt lassen

A. Problem
Nach Darstellung der Antragsteller sind auf dem Gebiet des Irak und Syriens seit
2012 von staatlichen wie von nichtstaatlichen Akteuren schwere Verbrechen ge-
gen die Menschlichkeit begangen worden. Gemäß der Völkermordkonvention
und dem Römischen Statut seien Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegs-
verbrechen und Völkermord international strafbar. Eine – auch von Deutschland
unterstützte – Resolution zur Überweisung der Situation in Syrien und im Irak an
den Internationalen Strafgerichtshof im Mai 2014 sei jedoch an dem Veto von
Russland und China im Sicherheitsrat gescheitert.

Vor diesem Hintergrund solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung unter
anderem dazu auffordern, sich bei den Vereinten Nationen sowie auf allen diplo-
matischen Ebenen erneut für eine Überweisung der Völkerrechtsverbrechen in
Syrien und im Irak durch den VN-Sicherheitsrat an den Internationalen Strafge-
richtshof einzusetzen bzw. andernfalls die Einrichtung eines Sondertribunals zur
strafrechtlichen Aufarbeitung der Völkerrechtsverbrechen in Syrien und im Irak
einzufordern.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/10626 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/10031 abzulehnen.

Berlin, den 30. November 2016

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Brand
Vorsitzender

Dr. Bernd Fabritius
Berichterstatter

Dr. Ute Finckh-Krämer
Berichterstatterin

Inge Höger
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10626
Bericht der Abgeordneten Dr. Bernd Fabritius, Dr. Ute Finkh-Krämer, Inge Höger und
Tom Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/10031 in seiner 196. Sitzung am 20. Oktober 2016
erstmals beraten und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung
sowie an den Auswärtigen Ausschuss und den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Mitberatung über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Darstellung der Antragsteller sind auf dem Gebiet des Irak und Syriens seit 2012 von staatlichen wie von
nichtstaatlichen Akteuren schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen worden. Diese Verbrechen
hätten zahlreiche bei ethnischen und religiösen Minderheiten, aber auch allgemein in der syrischen Zivilbevölke-
rung gefordert.

Gemäß der Völkermordkonvention und dem Römischen Statut seien Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
Kriegsverbrechen und Völkermord international strafbar. Da weder Syrien noch der Irak Vertragsstaaten des Rö-
mischen Statuts seien, könne sich der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) aber nur dann mit den genannten
Vorfällen befassen, wenn der VN-Sicherheitsrat ihm den Fall zur Bearbeitung überweise. Eine solche – auch von
Deutschland unterstützte – Resolution zur Überweisung der Situation in Syrien und im Irak an den IStGH sei im
Mai 2014 an dem Veto von Russland und China im Sicherheitsrat gescheitert. Seitdem sei kein ernsthafter neuer
Versuch unternommen worden, im Sicherheitsrat noch Einigkeit über eine solche Überweisung zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern, sich
bei den Vereinten Nationen sowie auf allen diplomatischen Ebenen erneut für eine Überweisung der Völkerrechts-
verbrechen in Syrien und im Irak durch den VN-Sicherheitsrat an den Internationalen Strafgerichtshof einzusetzen
und – falls dies nicht gelinge – die Einrichtung eines Sondertribunals zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Völ-
kerrechtsverbrechen in Syrien und im Irak einzufordern.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/10031 in seiner 82. Sitzung am 9. November 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/10031 in seiner 122. Sit-
zung am 30. November 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.
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Drucksache 18/10626 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 74. Sitzung am 30. November 2016
die Beratungen über den Antrag auf Drucksache 18/10031 aufgenommen und abgeschlossen. Er empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., den Antrag abzulehnen.

Berlin, den 30. November 2016

Dr. Bernd Fabritius
Berichterstatter

Dr. Ute Finckh-Krämer
Berichterstatterin

Inge Höger
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

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