BT-Drucksache 18/10624

Pläne von RWE und E.ON zum Verkauf ihrer Anteile am Urananreicherungsunternehmen URENCO

Vom 12. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10624
18. Wahlperiode 12.12.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay,
Susanna Karawanskij, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann
und der Fraktion DIE LINKE.

Pläne von RWE und E.ON zum Verkauf ihrer Anteile am
Urananreicherungsunternehmen URENCO

Angesichts der Pläne Großbritanniens und der deutschen Energiekonzerne RWE
und E.ON, ihre Anteile am Urananreicherungsunternehmen URENCO Limited
(im Weiteren URENCO Ltd. oder URENCO) zu verkaufen, strebt die niederlän-
dische Regierung eine gesetzliche Regelung zur Sicherung der öffentlichen Be-
lange bei der Nichtverbreitung und Sicherheit an. Ein entsprechendes Gesetzge-
bungspaket in Sachen URENCO Ltd. soll im niederländischen Parlament be-
schlossen werden. Einem Brief des niederländischen Wirtschaftsministers Henk
Kamp vom 31. Oktober 2016 an die Präsidentin des niederländischen Parlaments
zufolge (vgl. www.tweedekamer.nl/downloads/document?id=fc3ffc69-b375-4d3
d-88f7-6fbc48bb7961&title=Borging%20publieke%20belangen%20inzake%20
URENCO.pdf) haben die drei Almelo-Vertragsstaaten Großbritannien, Deutsch-
land und Niederlande sich in Sachen Verkauf der URENCO Ltd. darauf verstän-
digt, eine künftige Börsennotierung des Unternehmens auszuschließen. Laut die-
ses Briefes haben sich die zu einem Drittel an URENCO Ltd. beteiligten deut-
schen Unternehmen RWE und E.ON gegen diese Einigung der Almelo-Vertrags-
staaten ausgesprochen. Gegenüber Medien haben sie in dem Zusammenhang
geäußert, dass diese Maßgabe einen Verkauf der URENCO-Anteile praktisch
verhindern würde (siehe Handelsblatt, www.handelsblatt.com/unternehmen/
industrie/urenco-umbau-scheitert-an-rwe-und-e-on/14768678.html).
In dem Brief des niederländischen Wirtschaftsministers heißt es u. a.: „Im ver-
gangenen Sommer haben die Vertragspartner des Vertrages von Almelo nach
schwierigen und komplexen Verhandlungen bezüglich des Gesetzgebungspakets
eine Übereinkunft erzielt. Diese Übereinkunft ist auf der politischen Ebene so-
wohl durch das Vereinigte Königreich als auch Deutschland brieflich bestätigt
worden. Die deutsche Regierung hat in diesem Zusammenhang die Bedingung
formuliert, dass die URENCO Ltd. eine gesellschaftsrechtliche Struktur erhält,
die eine Börsennotierung ausschließt.“
In dem Brief wird ferner mitgeteilt, dass die Niederlande ihren Drittel-Anteil an
der URENCO Ltd. nicht verkaufen wollen, aber aufgrund der Verkaufspläne von
Großbritannien und von RWE und E.ON offenbar eine zusätzliche nationale ge-
setzliche Regelung anstreben. „Aus diesem Grund ist es erforderlich, in Abstim-
mung mit den Vertragspartnern Alternativmöglichkeiten auszuloten, mit denen
eine optimale Sicherung der öffentlichen Belange garantiert wird.“
Ziel dieser Maßnahmen soll sein, einen Missbrauch der Anreicherungstechnik der
URENCO für militärische und andere Zwecke auszuschließen. Dabei geht es vor

http://www.tweedekamer.nl/downloads/document?id=fc3ffc69-b375-4d3d-88f7-6fbc48bb7961&title=Borging%20publieke%20belangen%20inzake%20URENCO.pdf
http://www.tweedekamer.nl/downloads/document?id=fc3ffc69-b375-4d3d-88f7-6fbc48bb7961&title=Borging%20publieke%20belangen%20inzake%20URENCO.pdf
http://www.tweedekamer.nl/downloads/document?id=fc3ffc69-b375-4d3d-88f7-6fbc48bb7961&title=Borging%20publieke%20belangen%20inzake%20URENCO.pdf
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/urenco-umbau-scheitert-an-rwe-und-e-on/14768678.html
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/urenco-umbau-scheitert-an-rwe-und-e-on/14768678.html
Drucksache 18/10624 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

allem um das Know-How und die Möglichkeit, in den Urananreicherungsanlagen
auch atomwaffenfähiges Uran herzustellen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Almelo-Ver-

tragsstaaten hinsichtlich einer Börsennotierung der URENCO Ltd. nach ei-
nem Verkauf genau vereinbart, und wie genau ist der Wortlaut dieser Ver-
einbarung?

2. In welcher rechtlichen Weise bzw. in welchen Verträgen bzw. Gesetzen soll
der Ausschluss einer Börsennotierung nach einem Verkauf der URENCO
Ltd. geregelt werden?

3. Welche Maßnahmen sind insgesamt in dem vom niederländischen Wirt-
schaftsminister als „Gesetzgebungspaket“ bezeichneten Vereinbarungen im
Einzelnen enthalten (bitte die entsprechenden Maßnahmen im Wortlaut dar-
stellen)?

4. Trifft es zu, dass die angestrebte Regelung zum Ausschluss einer künftigen
Börsennotierung der URENCO Ltd. nach einem Verkauf von der deutschen
Regierung formuliert wurde?
Wenn ja, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung diese Maßnahme
für erforderlich?
Wenn nein, was ist warum dann zutreffend?

5. Wäre aus Sicht der Bundesregierung dafür die Zustimmung des Deutschen
Bundestages erforderlich?

Wenn nein, warum wäre das nicht der Fall?
6. Aus welchen Gründen halten die Almelo-Vertragsstaaten und die Bundesre-

gierung es für erforderlich, eine künftige Börsennotierung der URENCO Ltd.
nach einem Verkauf auszuschließen?

7. Halten die Almelo-Vertragsstaaten trotz der Ablehnung der Regelung zum
Ausschluss einer künftigen Börsennotierung durch die deutschen Unterneh-
men RWE und E.ON an dieser Regelung fest?

Wenn nein, warum nicht?
8. Braucht es aus Sicht der Bundesregierung oder der Almelo-Vertragsstaaten

eine Zustimmung für eine Regelung zum Ausschluss einer künftigen Bör-
sennotierung durch die deutschen Unternehmen E.ON und RWE?

Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

9. Hat es seit dem 13. Oktober 2016 weitere Gespräche zwischen den Almelo-
Vertragsstaaten untereinander und mit den deutschen Unternehmen E.ON
und RWE zur Frage ihrer Ablehnung einer Regelung zum Ausschluss einer
künftigen Börsennotierung der URENCO Ltd. gegeben?

Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen?
10. Hat es seit dem 13. Oktober 2016 Gespräche zwischen der Bundesregierung

und den deutschen Unternehmen E.ON und RWE zur Frage ihrer Ablehnung
einer Regelung zum Ausschluss einer künftigen Börsennotierung der
URENCO Ltd. gegeben?

Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10624

11. Wann werden weitere Beratungen zwischen den Almelo-Vertragsstaaten und

zwischen diesen und den Unternehmen RWE und E.ON in dieser Sache statt-
finden?

12. Aus welchen Gründen wollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Nie-
derlande ihren Anteil an der URENCO Ltd. nicht verkaufen?

13. Welche weiteren Maßnahmen sind zwischen den Almelo-Vertragsstaaten
hinsichtlich des geplanten Verkaufs der URENCO Ltd. bzw. von Teilen der
URENCO Ltd. außerdem getroffen worden, die über die bisherigen Rege-
lungen des Almelo-Vertrags hinausgehen?
Wie haben sich E.ON und RWE dazu im Einzelnen geäußert?

14. Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung bis heute nicht für erfor-
derlich, von sich aus den Deutschen Bundestag über die Entwicklung und
den Stand der Vorbereitung für einen Verkauf von Anteilen der URENCO
Ltd. – insbesondere mit Blick auf den deutschen Anteil – zu informieren?

15. Wann und mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2015
mit welchen Vertreterinnen und Vertretern von E.ON und RWE über die Be-
dingungen für einen Verkauf von Anteilen der URENCO Ltd. gesprochen?

Berlin, den 12. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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