BT-Drucksache 18/10618

Die US-Basis Ramstein als wichtiger Knoten im weltweiten Drohnenkrieg

Vom 9. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10618
18. Wahlperiode 09.12.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel, Christine Buchholz, Annette Groth,
Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Alexander Ulrich, Birgit Wöllert und
der Fraktion DIE LINKE.

Die US-Basis Ramstein als wichtiger Knoten im weltweiten Drohnenkrieg

Das Auswärtige Amt erklärt erstmals, zu wissen, dass US-Standorte in Rhein-
land-Pfalz am tödlichen Drohnenkrieg von US-Militärs beteiligt sind (vgl. Münd-
liche Frage 16 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/205 vom
30. November 2016). Nach entsprechenden Berichten investigativer Medien seit
dem Jahr 2013 (vgl. beispielhaft: www.geheimerkrieg.de) hatten Abgeordnete
der Fraktion DIE LINKE. mehrere parlamentarische Anfragen zur Rolle
Ramsteins und Stuttgarts als Basen u. a. des AFRICOM-Kommandos gestellt, die
im April 2014 schließlich zum Versand eines „Fragenkataloges“ der Bundesre-
gierung an die US-Botschaft bzw. die US-Regierung führte. Das Auswärtige Amt
versprach die Beantwortung innerhalb weniger Wochen (Mündliche Frage 3 des
Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/45). Auf mehrmalige Nachfra-
gen der Fraktion DIE LINKE. erklärte die Staatsministerin Prof. Dr. Maria
Böhmer, das Auswärtige Amt habe die US-Botschaft zunächst „fortgesetzt“, dann
„eindringlich“ und „mit Nachdruck“, zwischenzeitlich „fortgesetzt eindringlich“
und später „wiederholt nachdrücklich“ an die Beantwortung erinnert (vergleiche
beispielhaft die Antwort der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen 18 des
Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/78 sowie 37, Plenarprotokoll
18/178). Jedoch glaube die Bundesregierung der Zusicherung der US-Regierung,
wonach US-Drohnen von Ramstein aus „weder gestartet noch gesteuert würden“.
Dies hatten jedoch weder die investigativen Journalisten noch die fragenden Ab-
geordneten angenommen oder behauptet.
Bis zur Reaktion der US-Botschaft vergingen entgegen der Zusicherung der
Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer beinahe zweieinhalb Jahre. Erst am 26.
August 2016 wurde dem politischen Direktor des Auswärtigen Amts mitgeteilt,
dass die Steuerungssignale von US-Drohneneinsätzen über „Fernmeldepräsenz-
punkte“ und „Fernmelderelaisschaltungen“ in Ramstein laufen würden. Drei
Jahre nach den detaillierten Medienberichten und ein Jahr nach der Zeugenaus-
sage des ehemaligen Drohnenpiloten und Whistleblowers Brandon Bryant im Un-
tersuchungsausschuss zur NSA-Affäre hat die Bundesregierung nach eigener
Aussage nunmehr ebenfalls Kenntnis erlangt, dass „eine Vorrichtung zur Verbes-
serung der bereits zuvor vorhandenen Fernmeldeausstattung“ für Einsätze der
US-Drohnen fertiggestellt worden sei. Außerdem gab die US-Botschaft zu, dass
Ramstein „eine Reihe weiterer Aufgaben unterstütze, darunter die Planung, Über-
wachung, Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen“. Als Reaktion habe
die Bundesregierung zunächst „hochrangige Gespräche in Washington“ geführt
(Plenarprotokoll 18/205, Mündliche Frage 16).

Drucksache 18/10618 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Aus Sicht der Fragesteller ist die Bundesregierung durch die Duldung Ramsteins
als Knoten des US-Drohnenkriegs nunmehr zweifelsfrei an der Politik von völ-
kerrechtswidrigen Tötungen ohne Gerichtsverfahren (den sogenannten targetted
killings) beteiligt. Dies könnte aus Sicht der Fragesteller den Tatbestand der Bil-
ligung einer Straftat und der Strafvereitelung erfüllen. Im Grundsatz bestätigt die
Bundesregierung die Unvereinbarkeit der „targetted killings“ mit internationalem
Recht, wenn sie am 21. November 2016 schreibt, „dass jeder Einsatz militärischer
Gewalt auf der Basis von Recht und Gesetz erfolgen muss“ (Bundestagsdrucksa-
che 18/10379). Der Einsatz von Waffen mittels bewaffneter Drohnen sei „wie
grundsätzlich jeder Waffeneinsatz an die einschlägigen Regeln des Völkerrechts
gebunden“. Dazu gehörten unter anderem das völkerrechtliche Gewaltverbot und
seine Ausnahmetatbestände sowie je nach einzelnen Umständen das humanitäre
Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen.
Mit der Duldung des völkerrechtswidrigen Treibens in Rheinland-Pfalz bricht die
Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller nicht nur das Grundgesetz, in dem das
Recht auf Leben festgeschrieben ist, sondern auch das Völkerrecht und die uni-
versellen Menschenrechte. Das Auswärtige Amt erklärt dazu, es gelte „weiterhin
die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Aktivitäten in US-Militärliegen-
schaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen“. Die
Nutzung der Air Base Ramstein für den US-Drohnenkrieg sei „kein völkerrechts-
widriger Vorgang“. Die Bewertung von Einsätzen der Drohnen sei „immer von
den Umständen des Einzelfalls abhängig“ (Plenarprotokoll 18/205, Mündliche
Frage 16). Diese Haltung wird jedoch durch einschlägige Veröffentlichungen, da-
runter auch des Deutschen Bundestages, angezweifelt (Wissenschaftlicher Dienst
des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 2 – 3000 – 034/14 „Ausübung mili-
tärischer Gewalt durch ausländische Staaten von Militärbasen in Deutschland“):
„Unstreitig ist dagegen, dass Deutschland völkerrechtswidrige Militäroperatio-
nen (oder gar Kriegsverbrechen), die durch ausländische Staaten von deutschem
Territorium aus durchgeführt werden, nicht dulden darf. Die völkerrechtswidrige
‚Exekution‘ eines Terrorverdächtigen durch Kampfdrohnen außerhalb eines be-
waffneten Konflikts kann daher, wenn die Bundesregierung davon weiß und nicht
dagegen protestiert, eine Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt darstel-
len.“
Aus Sicht der Fragesteller muss die Bundesregierung etwaige völkerrechtswid-
rige Einsätze der US-Regierung in jedem Falle verhindern. Dies wird durch eine
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Einsatz von bewaffneten Droh-
nen (2014/2567(RSP)) vom 25. Februar 2014 bekräftigt, in der die EU-Mitglied-
staaten aufgefordert werden, keine „targetted killings“ durch andere Staaten zu
„begünstigen“. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat auf Ini-
tiative der Linksfraktion gefordert, dass europäische Regierungen erklären müs-
sen, wie sie den US-Drohnenkrieg durch Anlagen auf ihrem Staatsgebiet tolerie-
ren oder sogar unterstützen (Resolution 2051 (2015), „Drones and targeted kil-
lings: the need to uphold human rights and international law“). Die Bundesregie-
rung hat darauf bislang nicht reagiert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10618

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Personen nahmen außer dem politischen Direktor des Auswärtigen
Amts am 26. August 2016 an dem Gespräch in der US-Botschaft teil, bei
dem die Bundesregierung angeblich erstmals Kenntnisse über die Beteili-
gung von US-Standorten in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg am
tödlichen Drohnenkrieg des US-Militärs erlangte (Plenarprotokoll 18/205)?
a) Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu Teilnehmenden

„hochrangige[r] Gespräche in Washington“, dort besprochenen Themen
sowie den dabei von US-amerikanischer Seite mitgeteilten Informationen
mitteilen?

b) Welche weiteren Austausche oder Gespräche haben seitdem zur Sache
stattgefunden, und wer nahm daran teil?

2. Welche weitergehenden, dem Deutschen Bundestag noch nicht mitgeteilten
Angaben wurden von US-amerikanischer Seite bis heute insbesondere dazu
gemacht, dass von der Basis in Ramstein eine Reihe weiterer Aufgaben un-
terstützt werden, darunter die Planung, Überwachung, Auswertung von zu-
gewiesenen Luftoperationen (auch mit bewaffneten Drohnen)?

3. Welche weiteren Angaben wurden der Bundesregierung bei dem Gespräch
am 26. August 2016 über „Fernmeldepräsenzpunkte“ und „Fernmelderelais-
schaltungen“ mitgeteilt, um welche konkreten Anlagen handelt es sich dabei,
und über welche Verbindungen werden darüber geroutet?

4. Da die US-Botschaft erklärt, von den für Drohneneinsätze benötigten „Fern-
melderelaisschaltungen“ würden „einige auch in Ramstein laufen“, welche
weiteren Standorte solcher Schaltungen wurden dem Auswärtigen Amt für
die Verkehre mitgeteilt, die über Ramstein geroutet werden?

5. Welche nunmehr fertiggestellte „Vorrichtung“ für Einsätze bewaffneter oder
unbewaffneter US-Drohnen ist nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint,
mit der die US-Armee in Ramstein die „Verbesserung der bereits zuvor vor-
handenen Fernmeldeausstattung“ erzielt?

6. Welche weiteren einzelnen Anlagen an US-Standorten in Deutschland (nicht
nur in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg) unterstützen nach Kenntnis
der Bundesregierung „die Planung, Überwachung, Auswertung von zuge-
wiesenen Luftoperationen“ (Plenarprotokoll 18/205, Mündliche Frage 16),
und welche dieser Anlagen unterstützen im Besonderen Missionen mit un-
bemannten Luftfahrzeugen (bitte die Anlagen nach Bezeichnung und Stand-
ort ausweisen)?
a) Sofern die Bundesregierung hierzu auch nach dem Gespräch am

26. August 2016 über keine Erkenntnisse verfügt, für wann hat die US-
Regierung eine entsprechende Nachlieferung von Informationen ange-
kündigt?

b) Wie viele deutsche Soldatinnen und Soldaten sind derzeit an Standorten
des AFRICOM stationiert?

c) Welche Infrastrukturprojekte von US-Streitkräften wurden in welcher
Höhe seit dem Jahr 2013 durch Steuermittel des Bundes unterstützt?

7. Welche einzelnen Fragen enthielt der im April 2014 an die US-Regierung
übermittelte „Fragenkatalog“, und welche darin aufgeworfenen Sachverhalte
wurden bislang nicht zufriedenstellend beantwortet?

8. Mit welchen Beteiligten hat der Beauftragte für Sicherheitspolitik im Aus-
wärtigen im September 2015 in Ramstein „Gespräche geführt“, und welche
Fragen konnten dort nicht beantwortet werden (Mündliche Frage 37 des Ab-
geordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/178)?

Drucksache 18/10618 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
9. Aus welchem Grund hat sich die Beantwortung des „Fragenkataloges“, die
laut der Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer „innerhalb weniger Wo-
chen“ erfolgen sollte (Mündliche Frage 3, Plenarprotokoll 18/45), nach
Kenntnis der Bundesregierung um zweieinhalb Jahre verzögert, und wie be-
wertet die Bundesregierung die aus Sicht der Fragesteller offensichtlich man-
gelhafte Kooperation der US-Regierung in der Angelegenheit?

10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den neuen, in dem Ge-
spräch am 26. August 2016 mitgeteilten Erkenntnissen bzgl. der Fortgeltung
der Nutzungsbefugnis des Stützpunktes Ramstein für das US-Militär?

11. Auf welche Erkenntnisse oder Vermutungen stützt die Bundesregierung ih-
ren Glauben an die Zusicherung der Vereinigten Staaten, „dass Aktivitäten
in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden
Recht erfolgen“ (Plenarprotokoll 18/205, Mündliche Frage 16)?
a) Auf welche Weise wird die Bundesregierung nun überprüfen, ob diese

Zusicherung den Tatsachen entspricht bzw. eingehalten wird?
b) Sofern die Bundesregierung sich hierzu lediglich auf Aussagen von An-

gehörigen der US-Regierung verlassen möchte, aus welchem Grund ver-
zichtet sie auf die eigene (auch fortlaufende) Überprüfung, etwa durch die
Kontrolle der Standorte in Rheinland-Pfalz, die Anhörung von Zeugen,
die Auswertung von Nachrichten und Medienberichten, eigene nachrich-
tendienstliche Erkenntnisse aus den betroffenen Regionen, Angaben der
Regierungen der betroffenen Staaten und von internationalen Organisati-
onen oder Angaben von Nichtregierungsorganisationen?

12. Welche eigenen völkerrechtlichen Prüfungen der Rechtmäßigkeit des Droh-
nenkrieges der Regierung der Vereinigten Staaten wird die Bundesregierung
nunmehr veranlassen, und inwiefern werden diese auch (wie vom Staatsmi-
nister im Auswärtigen Amt versichert) mit der Regierung in Washington er-
örtert?

13. Inwiefern wird die Bundesregierung die bei dem Gespräch am 26. August
2016 erlangten Erkenntnisse nutzen, um die Berichte investigativer Medien
(etwa: www.geheimerkrieg.de) sowie die Zeugenaussage des ehemaligen
Drohnenpiloten und Whistleblowers Brandon Bryant im Untersuchungsaus-
schuss zur NSA-Affäre erneut zu prüfen, die bereits Details entsprechender
Anlagen öffentlich machten?

14. Inwiefern sieht die Bundesregierung nach dem Gespräch am 26. August 2016
nunmehr doch die Gefahr, dass mit der Duldung von „targetted killings“ au-
ßerhalb von bewaffneten Konflikten von Deutschland aus ein Beitrag dazu
geleistet wird, dass diese Praktiken als Völkergewohnheitsrecht anerkannt
werden könnten (Bundestagsdrucksache 18/237)?

15. Mit welchen Einschränkungen erkennt die Bundesregierung an, dass völker-
rechtswidrige Militäroperationen, die durch ausländische Staaten von deut-
schem Territorium aus durchgeführt werden, nicht geduldet werden dürfen
(Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 2 –
3000 – 034/14 „Ausübung militärischer Gewalt durch ausländische Staaten
von Militärbasen in Deutschland“)?

16. Welche Einzelfälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen in Deutsch-
land Anzeigen oder Klagen gegen die US-Regierung wegen völkerrechts-
widrigen Drohneneinsätzen erfolgten?

17. Wegen welcher möglichen Verstöße gegen geltendes Recht haben der Gene-
ralbundesanwalt oder die Staatsanwaltschaften einzelner Bundesländer nach
Kenntnis der Bundesregierung selbst ermittelt, und welchen Ausgang nah-
men diese Verfahren?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10618

18. Inwiefern prüft die Bundesregierung, für welche dieser Ermittlungen sich

nach den Aussagen der US-Regierung seit dem 26. August 2016 neue Tatsa-
chen ergeben, die eine Wiederaufnahme der Verfahren erzwingen würden?

19. In welchen Fällen von Einsätzen bewaffneter Drohnen hat die US-Regierung
nach Kenntnis der Bundesregierung dem Sicherheitsrat gemäß Artikel 51 der
Charta der Vereinten Nationen Maßnahmen in Ausübung des Selbstverteidi-
gungsrechts angezeigt, um nachzuweisen, dass sie kein Kriegsverbrechen
darstellen, wie es Philip Alston, der frühere UN-Sondergesandte für außer-
gerichtliche Exekutionen, in einem im Jahr 2010 veröffentlichten Bericht
vertrat (Bundestagsdrucksache 18/10379, http://gleft.de/1x0)?

20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, an welchen Orten bzw. in wel-
chen Ländern die NATO für das von der Bundesregierung zu großen Teilen
finanzierte Drohnen-Programm „Alliance Ground Surveillance“ Relaisstati-
onen betreiben oder errichten bzw. Relaisstationen von Partnernationen nut-
zen will?

21. Wann und wo wurden die für Drohneneinsätze am Völkerrecht orientierten
Regeln wie vom Staatsminister im Auswärtigen Amt in der Fragestunde des
Deutschen Bundestages erklärt, vollständig veröffentlicht (Plenarproto-
koll 18/205, S. 20454) und inwiefern hält sie diese ebenso wie die RAND
Corporation für klarstellungsbedürftig (www.rand.org vom 8. Septem-
ber 2016, „U.S. Rules for Targeted Killing Using Drones Need Clarifying“)?

22. Wann, wo und mit welchen Beteiligten soll die „Fortsetzung der Diskussion“
zur Schaffung von internationalen Standards „bezüglich der Ausfuhr und
Nutzung bewaffneter oder bewaffnungsfähiger unbemannter Luftfahrzeuge“
erfolgen, die auf einer US-Initiative gründet die „im ersten Schritt“ zur Ver-
öffentlichung einer gemeinsamen Erklärung geführt hat (Bundestagsdruck-
sache 18/10379)?

23. Wie setzt die Bundesregierung die Entschließung des Europäischen Parla-
ments zum Einsatz von bewaffneten Drohnen vom 25. Februar 2014 um, in
der die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert werden, sich gegen die Praxis ge-
zielter außergerichtlicher Tötungen auszusprechen und keine gezielten Tö-
tungen „durch andere Staaten [zu] begünstigen“ (2014/2567(RSP))?

24. Wie wird die Bundesregierung nach den neuen Erkenntnissen zur Rolle
Ramsteins als Knoten im US-Drohnenkrieg die Forderung der Parlamentari-
schen Versammlung des Europarates umsetzen, in der europäische Regie-
rungen aufgefordert werden zu erklären, wie sie den US-Drohnenkrieg durch
Anlagen auf ihrem Staatsgebiet tolerieren oder sogar unterstützen (Resolu-
tion 2051 (2015), „Drones and targeted killings: the need to uphold human
rights and international law“)?

Berlin, den 9. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

http://gleft.de/1x0
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