BT-Drucksache 18/10559

Elfenbeinhandel in Deutschland

Vom 30. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10559
18. Wahlperiode 30.11.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Elfenbeinhandel in Deutschland

Das Ergebnis der großen Elefantenzählung (Great Elephant Census), das in
diesem Sommer veröffentlicht wurde, zeigt ein erschreckendes Bild. Die Po-
pulation der grauen Dickhäuter in Afrikas Savannen nahm zwischen 2007 und
2014 um knapp ein Drittel ab. Zwar wurde 1989 der Afrikanische Elefant in
Anhang I des Artenschutzabkommens aufgenommen und unterlag somit einem
kommerziellen Handelsverbot. Allerdings wurden 1997 die Elefantenpopulatio-
nen von Botswana, Namibia und Simbabwe auf den CITES-Anhang II (CITES –
Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von
Wildtieren und Pflanzen) herabgestuft, im Jahr 2000 folgte dem Schritt auch Süd-
afrika. In den Jahren 2000 und 2008 wurden Elfenbeinverkäufe von Afrika nach
Asien freigegeben, seitdem boomen illegaler Handel und Wilderei.
Die Wilderei für den Elfenbeinhandel ist die Hauptbedrohung der Elefanten und
wird meist von gut organisierten international agierenden Banden gesteuert. Die
Hauptabsatzmärkte für Elfenbein sind zwar in Asien verortet, dennoch spielen
Europa und auch Deutschland immer wieder eine Rolle sowohl als legaler Markt
für Elfenbein als auch als Drehscheibe für die Schmugglerware. Erst im Mai 2016
beschlagnahmte der Zoll am Flughafen Schönefeld 625 Kilogramm Elfenbein.
Kurz darauf konnten in einem Industriegebäude in Rheinland-Pfalz in einer ille-
galen Schnitzwerkstatt weitere 570 Kilogramm Elfenbein sichergestellt werden.
Mit 1,2 Tonnen Elfenbein ist es der bislang größte Elfenbeinfund in Deutschland.
Zudem wird in Deutschland und Europa Elfenbein aus angeblichem „Vorerwerb“
oder als Antiquität weiterhin legal verkauft.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand zu den am 20. Mai 2016 im Flughafen

Berlin-Schönefeld beschlagnahmten 625 Kilogramm illegalen Elfenbeins,
und welche Ergebnisse lieferte die anschließende Untersuchung zur Herkunft
und zum Alter des Elfenbeins, zu dessen Bestimmungsort sowie zum Netz-
werk der Täter?

2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum aktuellen Ermittlungsstand
zu den Ende August 2016 in Koblenz durch den Zoll beschlagnahmten
570 Kilogramm illegalen Rohelfenbeins, und welche Kenntnisse hat die
Bundesregierung zum Alter und zur Herkunft des Elfenbeins, zu dessen Be-
stimmungsort sowie über das Netzwerk der Täter?

Drucksache 18/10559 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Welche weiteren Beschlagnahmungen von Elfenbein in Deutschland wurden
in den letzten zehn Jahren an den Grenzen und im Land gemacht (bitte ge-
naue Aufstellung nach Jahr, einschließlich Gewicht, Fundort und soweit be-
kannt Bestimmungsort)?

4. Welche Mengen an Elfenbein lagern nach Kenntnis der Bundesregierung ak-
tuell in Deutschland in Staatsbesitz (Beschlagnahmen etc.) und in Privatbe-
sitz vor dem Hintergrund, dass Resolution 10.10 des Washingtoner Arten-
schutzübereinkommens fordert, dass Regierungen über Elfenbein in staatli-
chem Besitz und soweit möglich in Privatbesitz Buch führen und die Größe
der Lagerbestände melden müssen ?

5. Wird die Bundesregierung die deutschen Elfenbeinbestände inklusive des
oben Genannten öffentlichkeitswirksam zerstören, und wenn nein, warum
nicht?

6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Alter und Herkunft des in
den vergangenen zehn Jahren in Deutschland aufgefundenen Elfenbeins?

7. Wie viele Importeure, Exporteure, verarbeitende Betriebe sowie Groß- und
Einzelhändler von Elfenbein sind der Bundesregierung bekannt, und über
wie viel Elfenbein verfügen diese?

8. Welche Aufzeichnungs- und Prüfverfahren gibt es für das mit Elfenbein han-
delnde und Elfenbein verarbeitende Gewerbe in Deutschland, und wie häufig
werden nach Kenntnis der Bundesregierung Kontrollen durchgeführt?

9. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Menge an Antiquitäten aus El-
fenbein in Deutschland?

10. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Größe der Bestände von Vorkon-
ventions-Elfenbein in Deutschland?

11. Durch welche Verfahren zur Altersbestimmung und andere Prüfverfahren
stellen deutsche Behörden sicher, dass in Deutschland verkauftes sowie (mit
behördlicher Genehmigung) exportiertes Elfenbein aus legaler Quelle
stammt?

12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Elefanten in
jedem Jahr gewildert werden?

13. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass immer mehr illegales Elfenbein in Deutschland und
anderen europäischen Staaten beschlagnahmt wird?

14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunft der Täter
bzw. Schmuggler?

15. In welchen Fällen hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass sich ter-
roristische Vereinigungen über den Elfenbeinschmuggel finanzieren?

16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Transportwege der ille-
galen Elfenbeinbestände?

17. Wie arbeitet die Bundesregierung mit anderen europäischen Staaten bei der
Bekämpfung von Wilderei zusammen?

18. Wie und wann wird Deutschland die Beschlüsse der CITES-Konferenz von
2016 und des IUCN-Weltnaturschutzkongresses (IUCN – Internationale
Union zur Erhaltung der Natur), die Binnenmärkte für den Handel mit Elfen-
bein zu schließen, umsetzen?

19. Wie viel Elfenbein hat Deutschland seit 2011 nach Kenntnis der Bundesre-
gierung exportiert (bitte um genaue Aufstellung nach Jahr, Herkunft, Ein-
fuhrland und ob es sich um Rohelfenbein oder verarbeitetes handelt)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10559

20. Wie steht die Bundesregierung zur Einführung eines Export- und Handels-

verbots mit Elfenbein in Deutschland, so wie es z. B. in Frankreich bereits
verhängt wurde?

21. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, dass als Jagdtrophäen ge-
nehmigte Elfenbeinimporte kommerziell gehandelt wurden?

Berlin, den 29. November 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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