BT-Drucksache 18/10514

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/8075 - Bundesverkehrswegeplan 2030 zurückziehen - Klimaschutz- und sozialökologische Nachhaltigkeitsziele umsetzen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/8083 - Den Bundesverkehrswegeplan zum Bundesnetzplan weiterentwickeln

Vom 30. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10514
18. Wahlperiode 30.11.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8075 –

Bundesverkehrswegeplan 2030 zurückziehen – Klimaschutz- und
sozialökologische Nachhaltigkeitsziele umsetzen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8083 –

Den Bundesverkehrswegeplan zum Bundesnetzplan weiterentwickeln

A. Problem
Zu Buchstabe a

Die Antragsteller haben einen Antrag (Drucksache 18/8075) eingebracht, der un-
ter anderem beinhaltet, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffor-
dern soll, den vorgelegten Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
2030 zurückzuziehen und stattdessen den Entwurf für einen alternativen Bundes-
mobilitätsplan – inklusive einer wirklichen, frühzeitigen Bürgerbeteiligung – zu
erarbeiten. Nach dem Antrag soll dieser die Klimaschutz- und Nachhaltigkeits-
ziele der Bundesrepublik Deutschland zur Grundlage haben und die Mobilitäts-
bedürfnisse der Bevölkerung insbesondere durch einen Ausbau des öffentlichen
Verkehrs befriedigen. Dabei sollen als übergeordnete Zielsetzung ein Ende des
Verkehrswachstums und die deutliche Verkehrsverlagerung von der Straße und
aus der Luft auf die Schiene und auf Wasserstraßen gelten.

Drucksache 18/10514 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Buchstabe b

Die Antragsteller haben einen Antrag (Drucksache 18/8083) eingebracht, der un-
ter anderem beinhaltet, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung zum
Bundesverkehrswegeplan auffordern soll, erhebliche Zweifel an der Plausibilität
und Vergleichbarkeit des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) als zentrales Be-
wertungskriterium ernst zu nehmen und Straßenneubauprojekte, bei denen die
Vergleichskosten unterschritten wurden und deren NKV an einem für die Auf-
stellung des Bedarfsplans relevanten Schwellenwert der einzelnen Dringlich-
keitskategorien liegen, sowie alle Straßenausbauprojekte erneut zu überprüfen;
nach der erneuten Überprüfung den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans zu
einem Bundesnetzplan weiterzuentwickeln, der die Leistungsfähigkeit eines ver-
kehrsträgerübergreifenden bundesweiten Vorrangnetzes sichert und ökologisch
wie ökonomisch nachhaltige Mobilität fördert; bis zum Beschluss eines zum Bun-
desnetzplan weiterentwickelten Bundesverkehrswegeplans keine weiteren Neu-
bauprojekte zu beginnen; in Anlehnung an das Transeuropäische Verkehrsnetz
(TEN-V-Kernnetz) ein bundesweites Vorrangnetz zu bestimmen, das Deutsch-
land intelligent und verkehrsträgerübergreifend in Europa einbindet und den Gü-
terverkehr auf leistungsstarken Hauptachsen bündelt; Bundesstraßen ohne über-
regionale Bedeutung mit einem finanziellen Ausgleich in die Verantwortung der
Bundesländer zu übergeben und die Einnahmen aus der LKW-Maut auf diesen
Straßen den Bundesländern zufließen zu lassen; den Grundsatz „Erhalt vor Neu-
bau“ konsequent durchzusetzen, indem die einzusetzenden Mittel für den Erhalt
eng am Vermögensverlust der Verkehrswege orientiert werden; für eine eindeu-
tige Priorisierung und Rangfolge der Vorhaben anhand der Vorrangkriterien „Ent-
lastung Mensch“, „Entlastung Umwelt“, „Verkehrsverlagerung“ zu sorgen, die
garantieren, dass dringende Infrastrukturmaßnahmen zur Beseitigung von dauer-
haften Engpässen im Vorrangnetz zuerst umgesetzt werden; alle Schienenvorha-
ben zu bewerten und für die Priorisierung und Rangfolge ein zusätzliches
„Deutschland-Takt-Kriterium“ einzuführen; alle Vorhaben des Bezugsfalls zu
überprüfen, für die kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt; die Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung mindestens drei Monate durchzuführen und die Bürge-
rinnen und Bürger über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Gesamtplanentwurf
des BVWP 2030 umfassend zu informieren; sicherzustellen, dass von Bürgerin-
nen und Bürgern eingebrachte, zielführende Alternativen ebenfalls einer ausführ-
lichen Prüfung unterzogen werden; auch die Vorhaben des Bezugsfalls in die Öf-
fentlichkeitsbeteiligung einzubeziehen, die sich bisher nicht im Bau befinden; die
Öffentlichkeitsbeteiligung erneut durchzuführen, sollten sich im Laufe des Auf-
stellungsprozesses Planänderungen ergeben, die zusätzliche oder andere erhebli-
che Umweltauswirkungen nach sich ziehen können, und die Projekte des soge-
nannten „Weiteren Bedarfs“ aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen, weil
für diese jegliche Finanzierungsperspektive fehlt.

B. Lösung
Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/8075 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/8083 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10514

C. Alternativen
Zu den Buchstaben a und b

Jeweils Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/10514 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 18/8075 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 18/8083 abzulehnen.

Berlin, den 30. November 2016

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Patrick Schnieder
Berichterstatter

Gustav Herzog
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10514
Bericht der Abgeordneten Patrick Schnieder und Gustav Herzog

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/8075 in seiner 164. Sitzung am 14. April 2016 be-
raten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung sowie an den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit und an den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/8083 in seiner 168. Sitzung am 29. April 2016 be-
raten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung sowie an den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und an den Ausschuss
für Tourismus zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Der Antrag auf Drucksache 18/8075 beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung auffordern soll, den vorgelegten Entwurf für den BVWP 2030 zurückzuziehen und stattdessen den Entwurf
für einen alternativen Bundesmobilitätsplan – inklusive einer wirklichen, frühzeitigen Bürgerbeteiligung – zu
erarbeiten. Nach dem Antrag soll dieser die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Bundes-republik Deutsch-
land zur Grundlage haben und die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung insbesondere durch einen Ausbau des
öffentlichen Verkehrs befriedigen. Dabei sollen als übergeordnete Zielsetzung ein Ende des Verkehrswachstums
und die deutliche Verkehrsverlagerung von der Straße und aus der Luft auf die Schiene und auf Wasserstraßen
gelten.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 18/8083 beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung zum Bundesverkehrswegeplan auffordern soll, erhebliche Zweifel an der Plausibilität und Vergleichbarkeit
des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) als zentrales Bewertungskriterium ernst zu nehmen und Straßenneubau-
projekte, bei denen die Vergleichskosten unterschritten wurden und deren NKV an einem für die Aufstellung des
Bedarfsplans relevanten Schwellenwert der einzelnen Dringlichkeitskategorien liegen, sowie alle Straßenausbau-
projekte erneut zu überprüfen; nach der erneuten Überprüfung den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans zu
einem Bundesnetzplan weiterzuentwickeln, der die Leistungsfähigkeit eines verkehrsträgerübergreifenden bun-
desweiten Vorrangnetzes sichert und ökologisch wie ökonomisch nachhaltige Mobilität fördert; bis zum Be-
schluss eines zum Bundesnetzplan weiterentwickelten Bundesverkehrswegeplans keine weiteren Neubauprojekte
zu beginnen; in Anlehnung an das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V-Kernnetz) ein bundesweites Vorrang-
netz zu bestimmen, das Deutschland intelligent und verkehrsträgerübergreifend in Europa einbindet und den Gü-
terverkehr auf leistungsstarken Hauptachsen bündelt; Bundesstraßen ohne überregionale Bedeutung mit einem
finanziellen Ausgleich in die Verantwortung der Bundesländer zu übergeben und die Einnahmen aus der LKW-
Maut auf diesen Straßen den Bundesländern zufließen zu lassen; den Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ konsequent
durchzusetzen, indem die einzusetzenden Mittel für den Erhalt eng am Vermögensverlust der Verkehrswege ori-
entiert werden; für eine eindeutige Priorisierung und Rangfolge der Vorhaben anhand der Vorrangkriterien „Ent-
lastung Mensch“, „Entlastung Umwelt“, „Verkehrsverlagerung“ zu sorgen, die garantieren, dass dringende Infra-
strukturmaßnahmen zur Beseitigung von dauerhaften Engpässen im Vorrangnetz zuerst umgesetzt werden; alle
Schienenvorhaben zu bewerten und für die Priorisierung und Rangfolge ein zusätzliches „Deutschland-Takt-Kri-

Drucksache 18/10514 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
terium“ einzuführen; alle Vorhaben des Bezugsfalls zu überprüfen, für die kein Planfeststellungsbeschluss vor-
liegt; die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung mindestens drei Monate durchzuführen und die Bürgerinnen
und Bürger über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Gesamtplanentwurf des BVWP 2030 umfassend zu infor-
mieren; sicherzustellen, dass von Bürgerinnen und Bürgern eingebrachte, zielführende Alternativen ebenfalls ei-
ner ausführlichen Prüfung unterzogen werden; auch die Vorhaben des Bezugsfalls in die Öffentlichkeitsbeteili-
gung einzubeziehen, die sich bisher nicht im Bau befinden; die Öffentlichkeitsbeteiligung erneut durchzuführen,
sollten sich im Laufe des Aufstellungsprozesses Planänderungen ergeben, die zusätzliche oder andere erhebliche
Umweltauswirkungen nach sich ziehen können, und die Projekte des sogenannten „Weiteren Bedarfs“ aus dem
Bundesverkehrswegeplan zu streichen, weil für diese jegliche Finanzierungsperspektive fehlt.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 89. Sitzung am 30. November 2016 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Antrag auf Drucksache 18/8075 in seiner 68. Sit-
zung am 30. November 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit den Antrag in seiner 98. Sitzung am 30.
November 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ableh-
nung.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner 62. Sitzung am 30. November 2016 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 89. Sitzung am 30. November 2016 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/8083
in seiner 98. Sitzung am 30. November 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen
Ablehnung.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner 62. Sitzung am 30. November 2016 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zu dem Antrag auf Drucksache 18/8075 in seiner 65. Sit-
zung am 27. April 2016 die Durchführung einer öffentlichen Anhörung beschlossen. In seiner 66. Sitzung am
11. Mai 2016 hat er die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Antrag auf Drucksache 18/8083 be-
schlossen. Zudem hat er beschlossen, diese Anhörung gemeinsam mit der zu dem Antrag auf Drucksache 18/8075
bereits beschlossenen Anhörung durchzuführen. Den in dieser Sitzung gestellten Antrag der Fraktionen DIE
LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 18(15)325, diese Anhörung am Montag, den
4. Juli 2016 ab 13.00 Uhr durchzuführen, hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. In seiner 75. Sitzung am

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/10514
28. September 2016 hat der Ausschuss einstimmig einen Zeitplan für die Beratungen zur Bundesverkehrswege-
planung beschlossen (s. Ausschussdrucksache 18(15)358). Inhalt des Beschlusses war dabei auch die Durchfüh-
rung einer gemeinsamen Anhörung zu den beiden Anträgen auf Drucksachen 18/8075 und 18/8083 und zum
Bundesverkehrswegeplan 2030 (Drucksache 18/9350) am 7. November 2016. In seiner 83. Sitzung am 7. Novem-
ber 2016 hat er diese Anhörung mit einer Genehmigung des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach § 60
Absatz 3 der Geschäftsordnung durchgeführt. Am 7. und 9. November 2016 hat er in weiteren Sitzungen zudem
Anhörungen zu den drei Ausbaugesetzen zu Fernstraße, Schiene und Wasserstraße (Drs. 18/9523, 18/9853;
18/9524, 18/9953 und 18/9527, 18/9952) durchgeführt.

An der Anhörung in der 83. Sitzung nahmen als Sachverständige teil: Stefan Gerwens, Pro Mobilität; Carsten
Hansen; Deutscher Städte- und Gemeindebund; Thomas Kiel, Deutscher Städtetag; Professor Dr. Kai Nagel,
Technische Universität Berlin; Werner Reh, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND); Dr.-Ing.
Imke Steinmeyer, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin; Dipl.-Kfm. Dr. Martin Vieregg,
Vieregg-Rössler Gmbh Innovative Verkehrsberatung und Professor Dr. Christoph Walther, PTV GROUP - PTV
Planung Transport Verkehr AG. Ebenfalls war der Deutsche Landkreistag eingealden, der aber keinen Vertreter
entsandt hat. Wegen des Ergebnisses der Anhörung wird auf das – auch im Internet abrufbare – Wortprotokoll
der 83. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie auf die – ebenfalls im Internet ab-
rufbaren – schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen (Ausschussdrucksache 18 (15)390 A-D) verwie-
sen.

In seiner 90. Sitzung am 30. November 2016 hat der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur die Anträge
(zusammen mit den übrigen Vorlagen zur Bundesverkehrswegeplanung – Drs. 18/9523, 18/9853; 18/9524,
18/9953; 18/9527, 18/9952 und 18/9530) abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, der Bundesverkehrswegeplan 2030 biete eine hervorragende Grundlage
für die Weiterentwicklung einer zukunftssicheren Verkehrsinfrastruktur. Er beruhe auf einer realistischen Grund-
lage und beinhalte eine neue Qualität im Hinblick auf Umweltschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit dem
neuen Bundesverkehrswegeplan würden Belastungen für die Menschen reduziert und auch die Klimaschutzziele
gefördert. Sie hob hervor, dass Schiene und Wasserstraße im Vergleich zum Anteil am Verkehrsgeschehen über-
proportional berücksichtigt würden. Sie bestritt, dass die Behauptung zutreffe, dass der Bau neuer Verkehrswege
zusätzlichen Verkehr induziere, wie es in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. unterstellt werde. Stattdessen
führe eine unzulängliche Verkehrsinfrastruktur zu mehr Staus.

Die Fraktion der SPD erklärte, es sei zu begrüßen, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem
Antrag die Bedeutung einer leistungsfähigen Infrastruktur hervorhebe. Den konkreten Forderungen in deren An-
trag könne sie sich aber nicht anschließen. Vor allem sei das dort geforderte Moratorium abzulehnen, welches
einen jahrelangen Stillstand zur Folge haben würde. Zudem sei es widersprüchlich, wenn die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN einerseits eine Bundesnetzplanung fordere, anderseits aber Einwände auf der lokalen Ebene
stärker berücksichtigen wolle. Sie stellte fest, man habe bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans die
Grundsätze der Grundkonzeption für die Bundesverkehrswegeplanung konsequent umgesetzt. Über den weiteren
Umgang mit Bundesstraßen mit geringerer Bedeutung solle man im Zuge der Beratungen zu einer Bundesfern-
straßengesellschaft diskutieren.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte fest, die Ergebnisse der Anhörungen sowie der Beratungen hätten sie in der
Überzeugung bestärkt, dass ihr Antrag notwendig und richtig sei. Im BVWP seien Umwelt- und Klimaziele nicht
verankert. Sie hätten – anders als etwa Reisezeiten – bei der Bestimmung des Nutzen-Kostenverhältnisses keine
Rolle gespielt. Die Bürgerbeteiligung beim BVWP sei nur eine Pseudobeteiligung gewesen. Für die Bürger sei
nicht nachvollziehbar, was mit ihren Eingaben geschehen sei; Alternativvorschläge habe die Bundesregierung
nicht sachgerecht geprüft. Auch deshalb beantrage sie mit einem ihrer Änderungsanträge einen Bürgerdialog vor
einer endgültigen Entscheidung des Bundestages. Zu beklagen sei auch der zu geringe Anteil der Schiene beim
Bundesverkehrswegeplan.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich dafür aus, die Infrastrukturplanung aus „einem Guss“
zu schaffen, statt eine unsystematische Sammlung lokaler Wünsche zu präsentieren. Es habe eine Vielzahl von
Stellungnahmen und Gutachten gegeben, die für eine andere Verkehrswegeplanung plädiert hätten. Leider habe
die Koalition daraus keine Konsequenzen gezogen. Der Bundesverkehrswegeplanung fehle vor allem die notwen-
dige Netzbetrachtung; die einzelnen Projekte würden dort vielmehr isoliert behandelt. Außerdem sei die Methodik
für die Einstufung der Projekte unklar. Im laufenden Verfahren habe man den Stellenwert der Raumwirksamkeit

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Drucksache 18/10514 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

verändert und dadurch eine Reihe von Projekten höher eingestuft. Der BVWP 2030 sei unrealistisch und nicht
finanzierbar. Sie spreche sich stattdessen für einen Bundesnetzplan aus, den man in kürzeren Abständen weiter-
entwickle.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/8075. Mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt
er die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/8083.

Berlin, den 30. November 2016

Patrick Schnieder
Berichterstatter

Gustav Herzog
Berichterstatter

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