BT-Drucksache 18/10457

Geheimhaltung von Informationen zur Kooperation des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit europäischen Geheimdiensten in Den Haag

Vom 24. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10457
18. Wahlperiode 24.11.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Frank Tempel, Annette Groth, André Hahn,
Inge Höger, Ulla Jelpke, Alexander Ulrich, Niema Movassat und der
Fraktion DIE LINKE.

Geheimhaltung von Informationen zur Kooperation des Bundesamtes für
Verfassungsschutz mit europäischen Geheimdiensten in Den Haag

Seit dem 1. Juli 2016 kooperiert das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit
anderen europäischen Geheimdiensten in Den Haag. Die einzelnen Dienste füh-
ren in einer „operativen Plattform“ eine gemeinsame Datei („CTG-Datenbank“)
und entsenden Verbindungsbeamtinnen und -beamte (siehe Frederik Roggan in
www.cilip.de vom 19. September 2016 sowie für den Innenausschuss des Deut-
schen Bundestages, Ausschussdrucksache 18(4)601 A, S. 1 ff.). Die „operative
Plattform“ gehört zu der im Jahr 2001 gegründeten „Counter Terrorism Group“
(CTG) des sog. „Berner Clubs“, dem informellen Zusammenschluss einer geheim
gehaltenen Zahl von Inlandsgeheimdiensten der EU-Mitgliedstaaten sowie Nor-
wegens und der Schweiz (Bundestagsdrucksache 18/5048). Derzeit ist die Zu-
sammenarbeit auf den Phänomenbereich „Islamistischer Terrorismus“ be-
schränkt. Mit der logistischen Umsetzung der „gemeinsamen Datei“ ist der nie-
derländische Allgemeine Auskunfts- und Sicherheitsdienst (AIVD) mandatiert.
Die Teilnahme des BfV an der „CTG-Datenbank“ bestimmt sich über die im Eil-
tempo beschlossene Ausweitung der §§ 22b und 22c des Bundesverfassungs-
schutzgesetzes (BVerfSchG). Dem deutschen Inlandsgeheimdienst wird darin die
Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Partnerdiensten unter der Vo-
raussetzung gestattet, dass die Zusammenarbeit bzw. die dort übernommenen Tä-
tigkeiten von erheblichem Sicherheitsinteresse für die Bundesrepublik Deutsch-
land und den jeweils teilnehmenden Staat liegen müssen (Neue Juristische Wo-
chenschrift 2016 Heft 42, 3063-3068). Zur Ausforschung von strafbaren Bestre-
bungen und Tätigkeiten, die sich nach § 3 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes
(G 10) gegen den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internatio-
nalen Organisation richten, kann das BfV mit Staaten zusammenarbeiten, die we-
der angrenzen noch Mitglied der Europäischen Union oder der NATO sind.
Sämtliche weiteren Details der neuen Geheimdienstzusammenarbeit, darunter
übernommene Aufgaben, adressierte Phänomene und die interne Organisations-
struktur, werden von der Bundesregierung aus Gründen des „Staatswohls“ als ge-
heim oder streng geheim eingestuft (Bundestagsdrucksachen 18/8170, 18/9323,
18/9974, 18/7930, 18/5048). Als Grund darfür nennt die Bundesregierung die
„Third Party Rule“, wonach die Informationen „zwangsläufig Erkenntnisse der in
der CTG vertretenen Nachrichtendienste enthalten würden“. Weder werden des-
halb die teilnehmenden Dienste benannt noch erfahren die Fragestellerinnen und
Fragesteller Einzelheiten zu Arbeitsgruppen, Personal und Kosten des Zentrums.
Auch der konkrete Ort, die technische Beschaffenheit der „CTG-Datenbank“,

http://www.cilip.de/
Drucksache 18/10457 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

dort geführte Datenfelder oder eingesetzte Such- und Analysewerkzeuge bleiben
unbekannt.
So kann nicht kontrolliert werden, ob das BfV die Zusammenarbeit im Sinne des
BVerfSchG ausgestaltet oder Informationen mit Geheimdiensten teilt, die über
Polizeivollmachten verfügen und diese für Zwangsmaßnahmen einsetzen. Zudem
erhält das BfV Zugriff auf Daten, die es im Inland selbst nicht erheben könnte
oder dürfte.
Die Einrichtung der „CTG-Datenbank“ wurde von den Leitern der in der CTG
zusammengeschlossenen Inlandsgeheimdienste („Heads of Service“) beschlos-
sen, an deren Treffen der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung seit
drei Jahren teilnimmt. Über den Umweg der EU-Polizeiagentur Europol soll die
geheimdienstliche CTG jetzt verstärkt mit Polizeibehörden in der Europäischen
Union kooperieren. Die CTG wird seit Juni 2016 zu einzelnen Treffen des Rates
für Justiz und Inneres eingeladen. Seit einigen Monaten gibt es „Kontakt und
Sondierungen“ zwischen der CTG und Europol, dem Bundesministerium des In-
nern zufolge geht es in den Gesprächen um „Angelegenheiten strategischer Na-
tur“ (Bundestagsdrucksache 18/8020). In EU-Dokumenten ist jedoch von der
Prüfung von Mechanismen einer „strukturellen Zusammenarbeit“ mit Europol die
Rede (Ratsdokument 8881/16). Am 11. November 2016 berichtete der EU-Koor-
dinator für die Terrorismusbekämpfung „weiteren Fortschritt” und „einige posi-
tive Entwicklungen“ der geplanten Kooperation, die sich nach einem „fact fin-
ding“ am 11. Oktober 2016 ergeben hätten. Weitere Schritte seien im Treffen der
„Heads of Service“ beraten worden (Ratsdokumente 14260/16 und 13627/16).
Unter anderem soll die CTG in die Erstellung von Risikoindikatoren („Common
Risk Indicators“) eingebunden werden, mit denen Europol die Daten von Asylsu-
chenden in den Hotspots analysiert. Schließlich wurde die polizeilich-geheim-
dienstliche Zusammenarbeit auch auf dem Treffen der G11 in Berlin und der G6
in Rom beraten. Die Initiative sei laut dem EU-Koordinator für die Terrorismus-
bekämpfung von den italienischen und deutschen Geheimdienstkoordinatoren
ausgegangen. Auch das geheimdienstliche Lagezentrum IntCen war beteiligt.
Die Europäische Kommission regt nun an, ein „Drehkreuz für den Informations-
austausch“ unter europäischen Polizei- und Geheimdienstbehörden einzurichten
(Ratsdokument 12307/16). Dem Vorschlag der Kommission zufolge könnte ein
„Fusionszentrum“ mit Europol als Partner bei der CTG angesiedelt werden. Die
„systematischere Interaktion zwischen diesen Stellen“ soll demnach nicht auf
Terrorismus beschränkt bleiben, sondern könnte auch die schwere grenzüber-
schreitende Kriminalität umfassen. Die Bundesregierung hat zu dieser Auswei-
tung nach eigener Auskunft „noch keine abschließende Haltung entwickelt“
(Bundestagsdrucksache 18/10113). Jedoch hatte das Bundesministerium des In-
nern dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung in einem Briefing
seine guten Erfahrungen der polizeilich-geheimdienstlichen Kooperation im Ge-
meinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) geschildert (Ratsdokument
9795/16).
Technisch könnte die Zusammenarbeit mit Europol über die sogenannte „Anti-
Terror-Infobox” erfolgen, die der niederländische Geheimdienst AIVD im
Jahr 2004 einrichtete, um darin „mehr als 100 Datenbanken und Akteure“ für den
Informationsaustausch zusammenzubringen (Ratsdokument 8329/16). In der „In-
fobox“ werden auch Dossiers gespeichert. Zu den Beteiligten gehören auch Be-
hörden mit Polizeivollmachten, sodass etwaige Folgemaßnahmen wahlweise vom
AIVD (Störung), der niederländischen Polizei („Festnahme“) oder anderen Be-
hörden erfolgen können.

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Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern eine in-
tensivere Kooperation zwischen der CTG und Europol wünschenswert oder
problematisch wäre?
a) Welche konkreten Bereiche einer intensiveren Kooperation hält die Bun-

desregierung für denkbar?
b) Sofern die Bundesregierung hier auf den Informationsaustausch verweist,

inwiefern verarbeitet Europol schon jetzt nichtöffentliche geheimdienst-
liche Erkenntnisse, Analysen oder sonstige Berichte?

2. Inwiefern und nach welcher Maßgabe gelangen nach Kenntnis der Bundes-
regierung Informationen aus Europol-Datenbanken auch an In- oder Aus-
landsgeheimdienste der EU-Mitgliedstaaten?

3. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, nach welcher Maßgabe die in
den sogenannten „Five Eyes“ zusammengeschlossenen Auslandsgeheim-
dienste Australiens, Kanadas, Neuseelands und der USA über Großbritannien
wichtige Europol-Erkenntnisse erhalten, wie es der Direktor der britischen
Kriminalpolizei, David Armond, gegenüber der Presse erklärte („UK warned
it could lose access to Europol intelligence“, BBC vom 12. Oktober 2016)?

4. Unter welcher Fragestellung wurde die Frage der intensiveren Kooperation
der CTG und Europol auf dem Ratstreffen der Innen- und Justizminister am
18. November 2016 behandelt, wer trug dazu vor, und welche Ergebnisse
kann die Bundesregierung dazu mitteilen?

5. Inwiefern hat die Bundesregierung mittlerweile eine „abschließende Hal-
tung“ zur Frage entwickelt, ob eine „systematischere Interaktion“ von CTG
und Europol auf den Bereich „Terrorismus“ beschränkt bleiben sollte oder
auch schwere grenzüberschreitende Kriminalität umfassen könnte (Bundes-
tagsdrucksache 18/10113)?

6. Inwiefern hält es die Bundesregierung für rechtlich möglich, dass die CTG
oder nationale Geheimdienste Verbindungsbeamte zu Europol oder den na-
tionalen Europol-Verbindungsbüros entsenden (im Falle Deutschlands also
zum BKA), und welche Haltung vertritt sie selbst zu einem solchen Vor-
schlag?
a) Welche Abteilung welchen Geheimdienstes hat die Bundesregierung als

„zuständige Behörde“, wie vom EU-Anti-Terrorismus-Koordinator ge-
fordert, für die Zusammenarbeit mit Europol benannt bzw. welchen wird
sie benennen (Ratsdokument 13627/16)?

b) Welche Aufgaben werden von dieser „zuständige[n] Behörde“ übernom-
men?

7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die am 1. Juli 2016
eingerichtete „operative Plattform“ der CTG in Den Haag, an der auch das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilnimmt, wie vom EU-Anti-Ter-
rorismus-Koordinator berichtet, erste „operative Ergebnisse“ erzielte (Rats-
dokument 13627/16)?
a) Inwiefern führten diese „operative[n] Ergebnisse“ im Nachgang zu Maß-

nahmen von ebenfalls in der „operativen Plattform“ mitarbeitenden Ge-
heimdiensten mit Polizeivollmachten, etwa durch Observationen, Razzien
oder Festnahmen?

b) Sofern die Bundesregierung keine Angaben über erste „operative Ergeb-
nisse“ machen möchte, auf welche Weise können sich Abgeordnete über
den Wahrheitsgehalt der Aussagen des EU-Anti-Terrorismus-Koordina-
tors vergewissern?

Drucksache 18/10457 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise der Vor-
schlag der Europäischen Kommission zur Einrichtung eines „Drehkreuz[es]
für den Informationsaustausch“ unter europäischen Polizei- und Geheim-
dienstbehörden einzurichten und hierfür möglicherweise ein „Fusionszent-
rum“ mit der Polizeiagentur Europol als Partner bei der CTG anzusiedeln,
weiter behandelt bzw. beraten wurde (Ratsdokument 12307/16)?

9. Welche weiteren Sondierungen zwischen der CTG und Europol sind der
Bundesregierung seit ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage auf Bundestags-
drucksache 18/10113 bekannt geworden, wer nahm daran teil, und welche
Ergebnisse zeitigten diese?
a) Welche „positiven Entwicklungen“ nach diesen Sondierungen sind der

Bundesregierung bekannt (Ratsdokument 14260/16)?
b) Welche weiteren Schritte haben die Leiter bzw. die geschäftsführenden

Vorsitzenden der Geheimdienste anschließend diskutiert?
10. Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die CTG in die Erstellung

von Risikoindikatoren einzubinden, mit denen Europol die Daten von Asyl-
suchenden in den Hotspots in Griechenland oder Italien analysiert?
a) Auf welche Weise sind auch Bundesbehörden in die Erarbeitung dieser

Risikoindikatoren eingebunden?
b) Wann sollen diese Risikoindikatoren vorliegen, wem gegenüber werden

diese veröffentlicht, und welche Einstufung als Verschlusssache tragen
diese nach gegenwärtigem Stand?

11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die in Den Haag bei
der CTG geführte „gemeinsame Datei“, für deren logistische Umsetzung der
niederländische Geheimdienst AIVD beauftragt ist, auf der „Anti-Terror-In-
fobox” des AIVD aufbaut oder Teile dieser Anwendung nutzt (Ratsdoku-
ment 8329/16)?

12. Inwiefern sind an die in Den Haag bei der CTG geführte „gemeinsame Datei“
nicht nur Akteure (also Geheimdienste), sondern auch weitere Datenbanken
angeschlossen?

13. Wie viele „anlassbezogen[e] Treffen“ fanden seit Gründung der „operativen
Plattform“ statt, und inwiefern wurden diese auch außerhalb Den Haags
durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/8975)?

14. Was kann die Bundesregierung zu Anlass und Teilnehmenden von Gesprä-
chen oder Beratungen zur geheimdienstlichen Kooperation bei Treffen der
„Gruppe der Sechs“ in Rom und der „Paris-Gruppe“ in Berlin (bzw. am
Rande oder außerhalb der besagten Treffen) mitteilen, an denen außer dem
EU-Anti-Terrorismus-Koordinator auch Angehörige des geheimdienstlichen
Lagezentrums INTCEN und der CTG teilnahmen (Ratsdokument
13627/16)?
a) Inwiefern ist die „Paris-Gruppe“ identisch mit der „Gruppe der Neun“, in

der sich außer den Teilnehmenden der „Gruppe der Sechs“ (Deutschland,
Frankreich, Großbritannien, Italien, Polen und Spanien) auch Belgien,
Dänemark, Irland, Niederlande, Österreich sowie Norwegen und der
Schweiz zu Maßnahmen gegen sogenannte ausländische Kämpfer austau-
schen (Bundestagsdrucksache 18/10113)?

b) Sofern die „Paris-Gruppe“ nicht mit der „Gruppe der Neun“ identisch ist,
wer gehört dieser Gruppe an, wer gründete diese, wer übernimmt den Vor-
sitz, und welchen Zweck verfolgt diese?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10457

15. Wer lud zu den Gesprächen in Berlin und Rom ein, wer nahm daran teil, und

auf welche Weise wurde das Thema konkret behandelt?
a) Inwiefern trifft es zu, dass sich mit Peter Altmaier (CDU) auch der Chef

des Bundeskanzleramtes zur Vertiefung der geheimdienstlichen Koope-
ration mit der CTG engagierte?

b) Auf welche Weise wurde dabei auch die Kooperation mit Europol behan-
delt?

c) Welche Ergebnisse zeitigten die Gespräche in Berlin und Rom, und wel-
che weiteren Schritte wurden unternommen?

d) Sofern die Bundesregierung ähnlich wie auf Bundestagsdrucksache
18/10113 darauf verweist, die Treffen dienten einem offenen, informellen
Austausch über die jeweils aktuelle Gefährdungslage und über Maßnah-
men, durch die sich die kollektive Fähigkeit zur Bekämpfung des interna-
tionalen Terrorismus auf europäischer Ebene verbessern lässt, nicht je-
doch dem Abfassen formaler Beschlüsse, durch welche konkreten Er-
kenntnisse hat sich diese Fähigkeit bei Bundesbehörden demnach verbes-
sert?

16. Wie viele gemeinsame Bewertungen terroristischer Bedrohungen hat die
CTG nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014, 2015 und 2016
erstellt und wie viele Lageberichte wurden verteilt?

17. Welche konkreten Erschwernisse oder konkreten Gefahren würden sich aus
Sicht der Bundesregierung für das „Wohl des Bundes“ oder der übrigen, in
der CTG mitarbeitenden Geheimdienste ergeben, wenn, wie zuvor erfragt,
die Datenfelder der „CTG-Datenbank“ benannt würden (Bundestagsdruck-
sache 18/9974)?

Berlin, den 23. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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