BT-Drucksache 18/10375

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) - Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9815, 18/9824, 18/9825, 18/9826 - hier: Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Vom 21. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10375
18. Wahlperiode 21.11.2016
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Birgit Menz, Heidrun Bluhm, Eva
Bulling-Schröter, Caren Lay, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9815, 18/9824, 18/9825, 18/9826 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017
(Haushaltsgesetz 2017)

hier: Einzelplan 16

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Verlust der Natur schreitet in Deutschland ungebremst voran. Mehr denn je ist es
deshalb wichtig, die Vielfalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften zu erhalten.
Die Bundesregierung hat sich in Bezug auf die EU-Biodiversitätsstrategie und die Na-
tionale Strategie zur biologischen Vielfalt sehr anspruchsvolle und wichtige Ziele ge-
setzt. Nun müssen diese Pläne, wie das Artensterben bis zum Jahr 2020 zu stoppen und
geschädigte Ökosysteme wiederzubeleben, umgesetzt werden. Damit dies gelingt,
müssen Schutz, Entwicklung und nachhaltige Nutzung unserer natürlichen Lebens-
grundlagen im Zusammenhang gedacht werden, um dann zielorientiert zu handeln.
Dies kann gelingen, wenn politische Entscheidungen aus wissenschaftlichen Erkennt-
nissen abgeleitet und dann in die Praxis umgesetzt werden. Es ist notwendig, die EU-
Naturschutzrichtlinien konsequent umzusetzen und dem Naturschutz entgegenste-
hende Finanzierungsinstrumente der Agrar-, Fischerei-, Regional-, Verkehrs- und
Energiepolitik an das Ziel „Wiederherstellung und Erhalt der biologischen Vielfalt“
anzupassen. Einsparungen an diesen Stellen sollten für Mehrausgaben im Bundespro-
gramm Biologische Vielfalt, die Unterstützung der Arbeit von Naturschutzverbänden
und die Förderung von Naturschutzgroßprojekten verwandt werden.
Das Internationale Übereinkommen der UNESCO zum Schutz des Kultur- und Natur-
erbes der Welt (kurz: Welterbe-Konvention) wurde 1972 verabschiedet. In Deutsch-
land gibt es 39 Welterbestätten, wovon lediglich drei zum Weltnaturerbe gehören. Hier

Drucksache 18/10375 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
ist ein deutliches Ungleichgewicht und damit Defizit hinsichtlich der Naturwerte in
Deutschland erkennbar. Die Mittel eines zu schaffenden neuen Haushaltstitels sollen
genutzt werden, um den Erhalt von Weltnaturerbestätten zu sichern. Zur Koordination
und Steuerung der Naturerbestätten ist ein eigenes Naturschutzfachmanagement erfor-
derlich, welches insbesondere durch Verknüpfung mit verschiedenen Bildungs- und
Öffentlichkeitsmaßnahmen die Regionen um die Weltnaturerbestätten mit ihren Ent-
wicklungskonzepten für den ländlichen Raum einbindet. Das vorhandene Investitions-
programm des BMUB ist auf Kulturerbestätten ausgerichtet und kann diese Aufgabe
nicht erfüllen. Nach Artikel 4 der UNESCO-Konvention sind die Erfassung, der
Schutz und die Erhaltung von Weltnaturerbestätten für künftige Generationen staatli-
che Aufgabe im jeweiligen Hoheitsgebiet. Die Verantwortung für die Einhaltung die-
ses Vertrages liegt spätestens seit Inkrafttreten der Novelle des Bundesnaturschutzge-
setzes im März 2010 mit der veränderten Gesetzgebungskompetenz bei der Bundesre-
gierung. Darüber hinaus ist Deutschland als Vertragsstaat des UNESCO-Welterbe-
übereinkommens verpflichtet, Natur- und Kulturgüter von „herausragendem, univer-
sellem Wert“ zu identifizieren und zu erhalten. Das oben benannte Defizit zu Lasten
der Naturerbestätten soll mit Unterstützung der hier veranschlagten Gelder behoben
werden.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat ein umfangreiches Aufgabengebiet, wel-
ches sich in den letzten Jahren um einige neue Aufgaben erweitert hat, ohne dass die
personelle Situation daran angepasst wurde. Dies betrifft insbesondere die Forschungs-
und Vollzugsaufgaben im Zusammenhang mit den Verpflichtungen nach dem
Nagoya-Protokoll, dem Internationalen Übereinkommen zur Umsetzung der Ziele der
UN-Konvention über biologische Vielfalt. Auch im Zuge der neuen europäischen Ver-
ordnung zur Kontrolle, Bekämpfung und Einordnung invasiver Arten wurde das Auf-
gabengebiet des BfN um Aufgaben, die die Prävention und das Management invasiver
gebietsfremder Arten betreffen, ausgedehnt. Weiterhin übernimmt das BfN wichtige
Aufgaben im Zusammenhang mit der Vernetzung und Forschung im Konfliktfeld der
Vereinbarkeit von Naturschutz und dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit
diese zusätzlichen Aufgaben nicht zu Lasten anderer strategisch bedeutsamer Bereiche
gehen, ist eine entsprechende Personalverstärkung notwendig. 2015 hat ein Wissen-
schaftsrat, der das BfN evaluiert hat, festgestellt, dass für das BfN ein den Aufgaben
angemessener Stellenzuwachs notwendig ist, und hat allein für den völker- und euro-
parechtskonformen Vollzug des Nagoya-Protokolls einen Personalbedarf von 16 Stel-
len anerkannt.
Der ökologische Vorteil naturnaher Laubmischwälder wird an vielen Stellen deutlich:
Mischwälder sind struktur- und dadurch auch artenreicher als Monokulturen. Da sie
gegenüber Extremwetterereignissen wie Dürreperioden, Stürmen und Starkregen ins-
gesamt widerstandsfähiger sind, steigen ihre Bedeutung und Leistung mit fortschei-
tendem Klimawandel. Naturnahe Laubmischwälder können größere Mengen Wasser
über eine längere Zeit speichern und sind daher auch ein wichtiges Element des prä-
ventiven Hochwasserschutzes. Durch die Fähigkeit, Feuchtigkeit zu speichern, ist das
Risiko von Waldbränden niedriger. Die Waldfunktion „Luft- und Wasserfilter“ ist in
Laubmischwäldern deutlich effektiver. Darüber hinaus sind Mischwälder im Gegen-
satz zu Monokulturen auch weniger anfällig gegenüber Schädlingen, wodurch der Pes-
tizideinsatz sinkt beziehungsweise Verluste reduziert werden. Gleichzeitig sind sie be-
deutende Lebensräume für Tiere und Pflanzen und wichtige Erholungsräume. Dies al-
les sind Gratisleistungen, die für die Biodiversität, den Klimaschutz und den präven-
tiven Hochwasserschutz einen bedeutenden Wert haben und deshalb durch stärkere
Förderung des Waldumbaus gestärkt werden müssen.
Die Bekämpfung der Wilderei ist stärker zu fördern, denn die Elefantenpopulationen
in Afrika befinden sich in einer akuten Bedrohungslage. Neuesten Erkenntnissen zu-
folge – veröffentlicht auf der Weltnaturschutzkonferenz (1.9. bis 10.9.2016 auf Ha-
waii) – sinken die Bestände schneller als angenommen. Der erste fast afrikaweite Ele-
fantenzensus zeigt, dass statt der geschätzten 400.000 bis 600.000 Tiere nur noch gut
350.000 Afrikanische Elefanten in 18 Staaten des Kontinents leben. Hauptursache ist

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10375
die Wilderei. Das Budget des Einzelplans 16 sieht 3 Millionen Euro zur Bekämpfung
der Wilderei vor. Aufgrund der sich schnell verschlechternden Situation ist eine Mit-
telerhöhung unbedingt notwendig. Elfenbein erzielt auf den Schwarzmärkten Rekord-
preise und die Nachfrage steigt. Auch Deutschland und die Europäische Union bleiben
als eine der Haupttransitrouten für Schmuggel nicht vom illegalen Wildtierhandel ver-
schont. Erst am 20. Mai 2016 wurden auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld insgesamt
625 Kilogramm Elfenbein beschlagnahmt. Die Spur führte in der Folge nach Rhein-
land-Pfalz, wo weitere 570 Kilogramm konfisziert werden konnten. Dieser Rekord-
fund legt die Vermutung nahe, dass die Dunkelziffer der durch Deutschland abgesetz-
ten und geschmuggelten Waren aus Wilderei weit höher ist als bisher angenommen.
Lärm ist eine ernstzunehmende Umweltbelastung. Lärm und Lärmstress können zu
zahlreichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Menschen führen. Vor allem
der Kraftfahrzeugverkehr, aber auch Schienen- und Flugverkehr sowie Gewerbe kön-
nen hohe Lärmpegel bewirken, die die Gesundheit der betroffenen Anwohner gefähr-
den. Nach einer Auswertung des Umweltbundesamts von 61 internationalen Lärmwir-
kungsstudien steigt bei Straßenverkehrslärm mit Mittelungspegeln oberhalb 65 dB(A)
tagsüber die Beanspruchung des Herz-Kreislauf-Systems deutlich an. Damit steigt das
Risiko, an Bluthochdruck oder Durchblutungsstörungen des Herzens zu erkranken
oder einen Herzinfarkt zu erleiden. Besonders in Ballungsräumen sind aber auch an-
dere Auswirkungen dieses Umweltproblems spürbar. Lärm beeinflusst genauso wie
eine schlechte Luftqualität die Lebensqualität, was dazu führt, dass betroffene Anwoh-
ner in Stadtrandgebiete ziehen, wenn sie es sich leisten können. Es folgt eine Zersied-
lung, die noch größere Verkehrsströme nach sich zieht. Wohnraum an lärmbelasteten
Straßen ist oft schwer vermietbar, was zu einer Verschlechterung der sozialen Mi-
schung von Wohngebieten führt. Der Zusammenhang zwischen Einkommen und dem
Zugang zu ökologischen Gütern, wie frischer Luft und Grünflächen, sowie dem Aus-
maß an Belastungen, wie Lärm und Luftverschmutzung, ist belegt. Um die Problema-
tik der Lärmbelastung zu mindern, sind mehr Maßnahmen zum Schutz vor Lärm not-
wendig und ist ein Förderprogramm dafür sinnvoll. Die zu fördernden Maßnahmen
sollten sich dabei je nach Potential an folgender Hierarchie orientieren: 1. Lärmver-
meidung, 2. Lärmminderung an der Quelle, 3. Abschirmung von Lärm, 4. Passiver
Schallschutz.
Für die Nachrüstung von Partikelfiltern in PKWs und leichten Nutzfahrzeugen stehen
für das nächste Haushaltsjahr keine Gelder mehr zur Verfügung. Die Filter haben den
Zweck den Feinstaub-Ausstoß der Fahrzeuge zu reduzieren. Das ist unabhängig vom
aktuellen Abgasskandal auch bei neueren Dieselfahrzeugen dringend notwendig, denn
in vielen Ballungsgebieten in Deutschland herrschen große Probleme, die von der EU
in der Luftqualitätsrichtlinie festgelegten Grenzwerte einzuhalten. Wegen der fortwäh-
renden Überschreitung dieser Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide läuft bereits
ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Dieselruß verursacht Atem-
wegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Lungenkrebs. Nach Berechnungen des
Umweltbundesamtes (UBA) gibt es jährlich im Schnitt rund 47.000 vorzeitige Todes-
fälle infolge der zu hohen Feinstaubbelastung. Zudem beschleunigen niedergeschla-
gene Feinstaubemissionen auf Hochgebirgsgletschern und dem arktischem Eis die Eis-
schmelze und verstärken damit die Folgen des Klimawandels. Die Fortführung des
Förderprogramms ist daher aus gesundheits- und klimapolitischer Sicht erforderlich.
Um den gewünschten Effekt zu erreichen, ist jedoch eine Ausweitung auf alle Fahr-
zeugklassen und auf Baumaschinen notwendig, denn allein die Emissionen von Bau-
maschinen machen rund ein Viertel aller verkehrsbedingten Feinstaubemissionen aus.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

einen Nachtragshaushalt vorzulegen, in dem die Mittel für die oben genannten Schwer-
punkte in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, und diese auch in den kommen-
den Jahren zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere:

Drucksache 18/10375 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
− die Förderungen von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogrammes Biologische

Vielfalt (Kapitel 1604, 685 01) auf 50 Millionen Euro jährlich aufzustocken,
− die institutionelle Förderung des Deutschen Naturschutzrings, des Dachverbands

der Umwelt- und Naturschutzverbände, auf 800 000 Euro zu erhöhen (Kapitel
1601, 685 04),

− den Untertitel „2.4 Umweltschutzprojekte und Naturschutzprojekte von Verbän-
den“ auf 10 Millionen Euro zu erhöhen, um die inflationsbedingt steigenden Kos-
ten von Umwelt- und Naturschutzprojekten auszugleichen und den zunehmenden
Aufgaben und Fragestellungen im Umwelt- und Naturschutzbereich gerecht zu
werden (Kapitel 1601, 685 04),

− die Klimaschutzkampagne auf 4 Millionen Euro aufzustocken, da sie gezielt pri-
vate Haushalte und Kleinverbraucher anspricht, bei denen ein enormes Energieein-
sparpotential liegt, was mit Hilfe von Umweltverbänden erschlossen werden kann
(Kapitel 1601, 685 04),

− die „Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur
und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ für zusätzliche
Projekte auf 20 Millionen Euro zu erhöhen,

− ressortübergreifende Untersuchungen mit einem direkten Bezug zur Biodiversität
zu fördern und in diesem Zusammenhang den Titel „Forschung, Untersuchung und
Ähnliches“ im Kapitel Naturschutz auf 20 Millionen Euro aufzustocken,

− einen neuen Titel „Weltnaturerbe“ zu schaffen und mit 10 Millionen Euro auszu-
statten, um den Erhalt von Naturerbestätten zu sichern,

− dem Bundesamt für Naturschutz die für die Erfüllung der Aufgaben im Zusammen-
hang mit der Umsetzung des Nagoya-Protokolls anerkannten, notwendigen 16 Stel-
len unbefristet zur Verfügung zu stellen und zeitnah eine unabhängige Personalbe-
darfsermittlung zu veranlassen, um den darüber hinaus notwendigen Personalbe-
darf festzustellen und diesen dann ebenfalls zu erfüllen,

− im Sinne der Artenvielfalt und des Klimaschutzes den Waldumbau weg von Na-
delholzmonokulturen hin zu artenreicheren (Laub-)Mischwäldern konsequent um-
zusetzen und deshalb im Rahmen des Einzelplans 16 eine Förderung einzurichten,
die jährlich mit 30 Millionen Euro ausgestattet ist. Mit dem Ziel, in jedem Jahr
0,1 Prozent der Waldfläche zusätzlich umzubauen, sollen die Fördermöglichkeiten
so ausgestaltet sein, dass daraus für jeden Hektar umgebauten Waldes eine Prämie
von bis zu 3.000 Euro beantragt wird, die nach 10 Jahren erfolgreichen Umbaus
ausgezahlt wird. Dieser Anreiz soll dazu führen, dass in 10 Jahren mindestens
1 Prozent der Waldfläche Deutschlands zusätzlich zu naturnahen (Laub-)Misch-
wäldern umgebaut ist,

− vor dem Hintergrund der sich durch abnehmende Populationsgrößen schnell ver-
schlechternden Situation für den Afrikanischen Elefanten und der unverkennbaren
Rolle Deutschlands im Zusammenhang mit illegalem Wildtierhandel die Mittel zur
Bekämpfung der Wilderei um 1,5 Millionen Euro aufzustocken,

− ein Förderprogramm für Lärmschutzmaßnahmen in Ländern und Kommunen auf-
zulegen, welches mit 50 Millionen Euro ausgestattet angesiedelt ist, um dadurch
einen Beitrag für mehr Gesundheit, Umweltgerechtigkeit und gegen Zersiedlung
zu leisten,

− darüber hinaus im Sinne des Schallschutzes auf EU- und Bundesebene darauf hin-
zuwirken, dass alle Potentiale der technischen Lärmminderung genutzt werden,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/10375
− das Förderprogramm für die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für das kom-

mende Haushaltsjahr mit 15 Millionen Euro auszustatten, auf alle Fahrzeugklassen
auszuweiten, um auch für Halter von LKWs über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamt-
gewicht und Reisebussen wirksame Anreize zur Nachrüstung von Dieselrußfiltern
zu geben, und dahingehend zu öffnen, dass auch die Nachrüstung von Partikelfil-
tern bei Baumaschinen möglich ist, da deren Emissionen rund ein Viertel aller ver-
kehrsbedingten Feinstaubemissionen ausmachen. Die zur Verfügung gestellten
Mittel sollen sich der steigenden Nachfrage anpassen.

Berlin, den 21. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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